Das Wichtigste zum Thema „Probezeit“
- Eine Probezeit dient dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer, um zu schauen, ob das Arbeitsverhältnis für beide passt.
- Eine Probezeit ist im Arbeitsvertrag zu regeln.
- Eine Kündigung in der Probezeit ohne Angabe von Gründen ist möglich.
- Der Arbeitgeber muss bei Kündigung in der Probezeit diese nicht schriftlich begründen.
- Der gesetzliche Kündigungsschutz greift erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit.
- Ein Anwaltlicher Rat bei Kündigung in der Probezeit ist empfehlenswert.
- Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein Zeugnis auch bei Kündigung in Probezeit.
- Die Probezeit kann unter Umständen, verlängert werden.
- Eine Probezeit muss bei Übernahme in unbefristetes Arbeitsverhältnis nicht erneut vereinbart werden.
Brauchen Sie arbeitsrechtliche Hilfe? Unsere Experten beraten Sie kostenlos und unverbindlich.
Wer einen neuen Job beginnt, startet diesen in den meisten Fällen mit einer Probezeit. Die Probezeit gilt dem gegenseitigen Kennenlernen und hat damit sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer Vorteile. Sollte die Chemie nicht stimmen, die Erwartungshaltung nicht erfüllt werden oder die Aufgaben doch nicht zusagen, kann das Arbeitsverhältnis recht kurzfristig beendet werden und beide Seiten gehen getrennte Wege. Auch beim Thema Probezeit ergeben sich für Arbeitnehmer immer wieder Fragen: Wie lange dauert normalerweise die Probezeit? Was gilt, wenn keine Probezeit vereinbart wurde? Wann ist eine Kündigung innerhalb der Probezeit gerechtfertigt? Wie verhält es sich mit dem Urlaubsanspruch bei Kündigung in der Probezeit? Und kann ich am letzten Tag meiner Probezeit kündigen? Wir haben für Sie die Antworten auf die wichtigsten Antworten gesammelt.
Ist eine Probezeit gesetzlich vorgeschrieben?
Die Probezeit dient vornehmlich dem gegenseitigen Kennenlernen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber und ist in der Unternehmenspraxis beliebt. So erfolgt die Beschäftigung in den meisten Arbeitsverhältnissen für einen individuell festgelegten Zeitraum probeweise. Eine allgemeine gesetzliche Pflicht zur Probezeit gibt es aber nicht. Ein Arbeitsvertrag ohne Probezeit ist also durchaus möglich. Nur bei der Berufsausbildung liegt die Sache etwas anders. Hier sieht der Gesetzgeber eine verpflichtende Probezeit von mindestens einem Monat und höchstens vier Monaten vor.
Wie lange dauert die Probezeit?
Über die Länge der Probezeit können Unternehmen selbst entscheiden bzw. kann es hierzu auch Vorgaben in Tarifverträgen geben. Eine gesetzliche Probezeit gibt es für die allermeisten Beschäftigungsverhältnisse nicht. Nur bei Ausbildungsverträgen macht der Gesetzgeber wie beschrieben eine klare Vorgabe.
Wie lange kann man die Probezeit verlängern?
Prinzipiell kann die Probezeit nachträglich verlängert werden. Das ist zum Beispiel denkbar, wenn vertraglich eine Probezeit von drei Monaten vereinbart war, nach dieser Zeit die Eignung des neuen Arbeitnehmers aber noch nicht abschließend beurteilt werden kann. Hier kann die Probezeit auf maximal sechs Monate ausgedehnt werden.
Sind 12 Monate Probezeit rechtens?
Eine 12-monatige Probezeit ist in der Regel nicht rechtens, da sie gegen die gesetzliche Höchstdauer von sechs Monaten verstößt.
Kündigung in der Probezeit
Wann kann der Arbeitgeber in der Probezeit kündigen?
So viel vorab: Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben ein Kündigungsrecht in der Probezeit. Während der Probezeit sind die Kündigungsfristen für beide Seiten aber deutlich kürzer. Sofern es keine abweichenden tarifvertraglichen Regelungen gibt, kann die Kündigung während der Probezeit mit einer Frist von nur zwei Wochen erfolgen. Kündigungsgründe müssen dabei nicht genannt werden. Hintergrund: Der allgemeine Kündigungsschutz, der längere Kündigungsfristen vorsieht, greift erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit. Hiervon ausgenommen sind Schwangere. Aufgrund ihrer persönlichen Umstände gilt ein besonderer Kündigungsschutz während der Probezeit.
Warum sich ein Arbeitgeber dazu entscheidet einen neuen Mitarbeiter während der Probezeit zu kündigen, kann viele Hintergründe haben. Bei wirtschaftlichen Problemen, die beispielsweise betriebsbedingte Kündigungen notwendig machen, müssen Mitarbeiter in Probezeit häufig oft zuerst gehen. Auch wenn die Arbeitsleistungen des Arbeitnehmers nicht den Erwartungen entsprechen oder er sich doch als ungeeignet für die Position herausstellt, beenden Arbeitgeber die Zusammenarbeit meist in der Probephase. Außerdem kann auch die Kündigung in der Probezeit bei Krankheit vorkommen. Sie wurden gekündigt? Prüfen Sie Ihre Kündigung jetzt in unserem Online Schnellcheck oder nutzen Sie unser Formular zur kostenfreien Ersteinschätzung.
Kündigung oder Aufhebungsvertrag erhalten?
Prüfen Sie jetzt in unter 2 Minuten Ihre mögliche Abfindung. Kostenfrei. Unverbindlich.
Wann kann ich in der Probezeit fristlos kündigen?
In einigen Fällen kann das Arbeitsverhältnis unverzüglich beendet werden – also ohne die übliche Kündigungsfrist in der Probezeit beachten zu müssen. Die Kündigung kann dann fristlos erfolgen, wenn ein außerordentlicher Kündigungsgrund vorliegt. Außerordentliche Kündigungen durch den Arbeitnehmer kommen eher selten vor, doch gibt es gute Gründe, die eine sofortige Beendigung der Beschäftigung rechtfertigen. Arbeitnehmer können beispielsweise fristlos kündigen in der Probezeit, wenn:
- sie Mobbing ausgesetzt sind
- sie Opfer von Belästigung geworden sind
- sie von Kollegen oder Vorgesetzten tätlich angegriffen wurden
- sie grob beleidigt wurden
- ihren Lohn nicht pünktlich erhalten
- die Bestimmungen des Arbeitsschutz verletzt wurden
Wenn Sie in der Probezeit ordentlich kündigen wollen, können Sie dies innerhalb der Kündigungsfrist von 14 Tagen ebenfalls zu jedem Zeitpunkt tun – sogar noch am letzten Tag der Probezeit. Gleiches gilt auch für den Arbeitgeber.
Können Arbeitnehmer einen Vertrag vor Arbeitsantritt kündigen?
Die gute Antwort vorweg: Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist in vielen Fällen vor Arbeitsbeginn möglich. Möchten Sie allerdings eine Kündigung vor Arbeitsantritt aussprechen, müssen Sie einige Punkte beachten. Mehr über Kündigung vor Arbeitsantritt erfahren Sie hier.
Habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis in der Probezeit?
Endet die Probezeit mit einer Kündigung, weil Arbeitgeber oder Arbeitnehmer feststellen, dass das Beschäftigungsverhältnis keine Zukunft hat, haben Arbeitnehmer einen rechtlichen Anspruch auf ein einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis. Um das Zeugnis zu erhalten, muss der Arbeitnehmer es selbst vom Arbeitgeber anfordern. Das einfache Arbeitszeugnis beinhaltet Eckdaten zur Beschäftigung, eine Übersicht zu den Aufgaben des Arbeitnehmers, jedoch keine Bewertung der Leistung. Das qualifizierte Arbeitszeugnis ist hingegen deutlich umfangreicher und enthält auch Angaben zur Arbeitsleistung und Sozialkompetenz des Mitarbeiters. Besteht das Arbeitsverhältnis nach der Probezeit weiter, können Arbeitnehmer prinzipiell ein Zwischenzeugnis verlangen. Dies kann dann gerechtfertigt sein, wenn zum Beispiel der Vorgesetzte wechselt oder der Arbeitnehmer einen Jobwechsel plant.
Kündigung oder Aufhebungsvertrag erhalten?
Prüfen Sie jetzt in unter 2 Minuten Ihre mögliche Abfindung. Kostenfrei. Unverbindlich.
Ist die Probezeit bei Wiedereinstellung rechtens?
Scheidet ein Arbeitnehmer aus dem Unternehmen aus, kehrt aber zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu seinem alten Arbeitgeber zurück, kann in dem neuen Arbeitsvertrag grundsätzlich auch wieder eine Probezeit vereinbart werden. Für den Fall, dass sich das neue Arbeitsverhältnis direkt an das alte anschließt, ist eine solche erneute Probezeit jedoch nicht rechtens. Ob die erneute Probezeit zulässig ist, hängt von mehrere Faktoren ab und ist im Einzelfall zu prüfen. Beträgt die Zeit zwischen erstmaliger Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Wiedereinstellung nur wenige Monate, spricht man von einem nahtlosen Übergang, was eine neue Probezeit ausschließen würde. Hat der Arbeitnehmer zudem in der Vergangenheit bereits mehr als sechs Monate für das Unternehmen gearbeitet, gilt der gesetzliche Kündigungsschutz und eine erneute Probezeit hat keinen Bestand. Für den Fall, dass der Arbeitnehmer bei einer Wiedereinstellung in einem vollständig neuen Tätigkeitsbereich arbeiten soll, kann der Arbeitgeber auf einer erneuten Probezeit bestehen, unabhängig wie lange der Arbeitnehmer schon im Unternehmen war. Eine erneute Probezeit bei Wiedereinstellung ist also prinzipiell möglich – allerdings nur unter bestimmten Umständen zulässig.
Holen Sie sich in jedem Fall rechtliche Beratung bei einem erfahrenen Arbeitsrechtsexperten, wenn Ihr Arbeitgeber bei einer Wiedereinstellung auf eine erneute Probezeit besteht.
Urlaub und Probezeit
Wie viele Urlaubstage stehen mir in der Probezeit zu?
Unter vielen Arbeitnehmern hält sich der Mythos hartnäckig, dass Urlaub in der Probezeit nicht möglich wäre. Das stimmt so nicht. Auch in der Probezeit haben Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaubstage. Der Mindesturlaubsanspruch ist gesetzlich geregelt. Bei einer 5-Tage-Woche beträgt er 20 Urlaubstage. Arbeitnehmer, die 6 Tage die Woche arbeiten, haben Anspruch auf 24 freie Tage. Bei vielen Arbeitsverhältnissen erhalten Arbeitnehmer aber durchaus mehr Urlaubstage pro Jahr. Wie viele es sind, ist im Arbeitsvertrag geregelt.
In der Probezeit wird der Urlaubsanspruch anteilig berechnet. Arbeitnehmer haben also nicht von Tag eins den vollen Jahresurlaubsanspruch. Für jeden vollen Monat der Betriebszugehörigkeit beträgt der Teilurlaubsanspruch während der Probezeit ein Zwölftel des jeweiligen Jahresurlaubs. Arbeitnehmern, die beispielsweise 5 Tage pro Woche arbeiten und insgesamt einen Jahresurlaubsanspruch von 27 Tagen haben, stehen während einer sechsmonatigen Probezeit insgesamt 13,5 Urlaubstage zu (28 Tage / 12 Monate x 6 Monate Probezeit = 14 Tage).
In vielen Unternehmen wird es nicht möglich sein oder nur ungern gesehen, dass neue Angestellte während der Probezeit viele Tage am Stück Urlaub machen. Arbeitnehmer sollten daher im Gespräch mit ihrem Vorgesetzten klären, wann und wie sie während der Probezeit die ihnen zustehenden Urlaubstage nutzen können – denn sie haben auch in dieser Phase ein grundsätzliches Recht auf Erholung.
Was passiert mit Urlaub bei Kündigung in der Probezeit?
Bei einer Kündigung während der Probezeit haben Arbeitnehmer gegebenenfalls Anspruch auf Resturlaub. Arbeitnehmern stehen hierbei so viele Urlaubstage zu, wie sie während ihrer bisherigen Zeit im Unternehmen gesammelt haben. Im Falle einer Kündigung können sie die übrigen Urlaubstage bis zum Ende der Kündigungsfrist in Natur nehmen. Ist dies aus Zeitgründen nicht möglich, z.B. weil die Kündigung fristlos erfolgt, muss der Arbeitgeber die Urlaubstage auszahlen.
Elternschaft und Probezeit
Was passiert, wenn man in der Probezeit schwanger wird?
Schwangere genießen in Deutschland besonderen Kündigungsschutz und können nur in Ausnahmefällen entlassen werden – das gilt auch für neue Mitarbeiterinnen. Wer während der Probezeit schwanger wird, für den gilt der besondere Kündigungsschutz vom Beginn der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Geburt. So sieht es das Mutterschutzgesetz (MuschG) vor. Durch diesen Umstand entfällt der eigentliche Zweck der Probezeit – die Testphase des Arbeitsverhältnisses – und sie wird durch die Schwangerschaft verkürzt.
Wird Elternzeit auf Probezeit angerechnet?
Elternzeit in der Probezeit ist prinzipiell möglich. Wie sie sich auf die Dauer der Probezeit auswirkt, ist jedoch rechtlich nicht genau bestimmt. In einigen Fällen gibt es hierzu Regelungen im jeweiligen Arbeitsvertrag oder dem für das Arbeitsverhältnis geltenden Tarifvertrag. Wer während der Probezeit in Elternzeit geht und Teilzeit arbeitet, muss in der Regel nicht mit einer Verlängerung der Probezeit rechnen. Wichtig zu wissen: Elternzeit bedeutet auch in der Probezeit besonderen Kündigungsschutz für Arbeitnehmer.
Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Sie haben eine Kündigung erhalten und möchten prüfen, ob dieses rechtmäßig ist? Ihr Arbeitszeugnis entspricht nicht ihren Erwartungen? Unsere erfahrenen Arbeitsrechtsexperten sind in diesen und anderen Fällen für Sie da, um Sie individuell zu unterstützen und Ihre Interessen gegenüber Ihrem Arbeitgeber zu vertreten. Sie haben eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag erhalten? Prüfen Sie Ihre Ansprüche jetzt in unserem Schnellcheck oder nutzen Sie unser Formular zur kostenfreien Ersteinschätzung.
Kündigung oder Aufhebungsvertrag erhalten?
Prüfen Sie jetzt in unter 2 Minuten Ihre mögliche Abfindung. Kostenfrei. Unverbindlich.