Einstellungsuntersuchung: Was darf der Arbeitgeber fragen und testen?

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Geprüft von Paul Krusenotto

Arbeitsrechtsexperte

Aktualisiert am:
20.10.2026
Kategorie:
Bewerbung
einstellungsuntersuchung

Das Wichtigste zum Thema „Einstellungsuntersuchung und Gesundheitsprüfung im Job“

  • Eine Einstellungsuntersuchung ist nur in engen Grenzen zulässig: Sie muss zur konkreten Tätigkeit passen und darf nicht pauschal in Ihre Gesundheit hineinfragen.

  • Vor einer Untersuchung brauchen Sie verständliche Informationen darüber, was geprüft wird. Ohne wirksame Einwilligung darf es in der Regel nicht losgehen.

  • Gesundheitsfragen müssen einen echten Bezug zur Stelle haben, etwa zu konkreten körperlichen Anforderungen oder Infektionsrisiken.

  • Fragen nach Schwangerschaft, genetischen Untersuchungen oder privaten Vorerkrankungen ohne Tätigkeitsbezug sind besonders heikel und meist unzulässig.

  • Der Arbeitgeber:in darf grundsätzlich nur erfahren, ob Sie für die Tätigkeit geeignet sind, nicht Ihre Diagnose oder vertrauliche Befunde.

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Einstellungsuntersuchung bedeutet: Vor Beginn eines Jobs soll medizinisch geprüft werden, ob Sie die konkrete Tätigkeit gesundheitlich ausüben können. Das kann zulässig sein, aber nicht grenzenlos.

Entscheidend ist immer, ob die Untersuchung für die Stelle wirklich erforderlich ist, ob Sie vorher informiert wurden und ob Ihre Gesundheitsdaten geschützt bleiben.

Was ist eine Einstellungsuntersuchung?

Eine Einstellungsuntersuchung ist eine ärztliche Prüfung vor Arbeitsbeginn, die klären soll, ob Sie für eine bestimmte Tätigkeit gesundheitlich geeignet sind. Sie ist kein allgemeiner Gesundheitscheck und kein Freibrief, private Diagnosen abzufragen.

Typisch ist sie in Berufen mit besonderen körperlichen Anforderungen, Sicherheitsrisiken oder Infektionsschutzbezug. Beispiele sind Fahr-, Pflege-, Rettungs-, Polizei-, Feuerwehr-, Labor- oder bestimmte Lebensmittelbereiche. Bei einem reinen Bürojob ist der Spielraum deutlich enger.

Definition: Eignungsprüfung statt Neugier-Check

Zulässig ist nur, was einen nachvollziehbaren Bezug zur vorgesehenen Arbeit hat. Je weiter eine Frage oder Untersuchung von der konkreten Tätigkeit wegführt, desto eher sollten Sie vorsichtig werden.

Wann ist eine Einstellungsuntersuchung zulässig?

Eine Einstellungsuntersuchung ist zulässig, wenn sie für die konkrete Stelle erforderlich, verhältnismäßig und diskriminierungsfrei ausgestaltet ist. Außerdem müssen Sie vorab wissen, welche Untersuchung geplant ist und wofür die Daten genutzt werden.

Der Arbeitgeber:in darf also nicht pauschal verlangen: „Bitte einmal komplett durchchecken lassen.“ Er braucht einen sachlichen Grund. Das kann etwa die Sicherheit anderer Personen sein, der Schutz Ihrer eigenen Gesundheit oder eine gesetzliche Pflicht in bestimmten Tätigkeiten.

AGG schützt Bewerber:innen vor Diskriminierung

Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 AGG gelten auch Bewerber:innen als Beschäftigte. § 7 AGG verbietet Benachteiligungen wegen der in § 1 AGG genannten Gründe, unter anderem wegen Behinderung, Geschlecht oder Alter.

AGG – nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Für Sie bedeutet das: Eine gesundheitliche Anforderung darf nicht als Vorwand dienen, um Menschen mit Behinderung, Schwangerschaft, Alter oder bestimmten Erkrankungen auszusortieren. Zulässig ist nur die Prüfung, ob Sie die wesentlichen Aufgaben der konkreten Stelle erfüllen können.

Achtung: AGG-Fristen bei Diskrimierung

Wenn Sie wegen einer unzulässigen Gesundheitsfrage oder Untersuchung benachteiligt wurden, können kurze Fristen laufen: Ansprüche nach § 15 AGG müssen grundsätzlich binnen zwei Monaten schriftlich geltend gemacht werden; eine Klage nach § 61b ArbGG muss binnen drei Monaten nach schriftlicher Geltendmachung erhoben werden.

Welche Fragen darf der Betriebsarzt stellen?

Der Betriebsarzt darf nur Fragen stellen, die für die gesundheitliche Eignung in der konkreten Tätigkeit relevant sind. Er darf nicht allgemein Ihre Krankengeschichte, Familienplanung oder private Gesundheitsrisiken ausforschen.

Zulässig können zum Beispiel Fragen nach einer Erkrankung sein, die unmittelbar verhindert, dass Sie eine konkrete Tätigkeit sicher ausüben. Auch eine ansteckende Krankheit kann relevant sein, wenn Sie in einem Bereich arbeiten sollen, in dem andere Menschen konkret gefährdet wären.

Beispiel: Nadine bewirbt sich im Rettungsdienst

Nadine soll regelmäßig Patient:innen tragen, Fahrzeuge führen und in Notfällen körperlich belastbar sein. Fragen nach Erkrankungen, die genau diese Anforderungen aktuell erheblich beeinträchtigen, können zulässig sein. Eine pauschale Frage nach sämtlichen früheren Therapien wäre dagegen zu weit.

Bei unzulässigen Fragen sollten Sie möglichst ruhig bleiben. Sie können nach dem Tätigkeitsbezug fragen oder darum bitten, die Frage einzugrenzen. Gerade im Bewerbungsverfahren ist eine rechtliche Einordnung sinnvoll, bevor Sie vorschnell Angaben machen, die nicht verlangt werden dürfen.

Hinweis: Schwangerschaft ist kein Eignungsmangel

Eine Frage nach Schwangerschaft oder Familienplanung gehört grundsätzlich nicht in die Einstellungsuntersuchung. Wenn eine Tätigkeit wegen Mutterschutz vorübergehend nicht ausgeübt werden darf, macht das die Frage nicht automatisch zulässig.

Welche Tests sind bei der Einstellungsuntersuchung erlaubt?

Erlaubt sind nur Tests, die zur konkreten Tätigkeit passen und über die Sie vorher informiert wurden. Typische zulässige Untersuchungen können Seh- oder Hörtests, Belastungstests oder Laborwerte sein, wenn genau diese Punkte für den Job relevant sind.

Ein Drogentest, Alkoholtest oder HIV-Test ist nicht schon deshalb erlaubt, weil eine Blut- oder Urinprobe genommen wird. Solche Tests brauchen einen besonders engen Bezug zur Tätigkeit, eine klare Information und eine wirksame Einwilligung. Genetische Untersuchungen sind im Arbeitsverhältnis besonders streng geregelt.

Prüfung

Eher zulässig, wenn …

Problematisch, wenn …

Seh- oder Hörtest

die Tätigkeit gutes Sehen oder Hören verlangt, etwa beim Führen von Fahrzeugen

kein Bezug zur Stelle erkennbar ist

Blut- oder Urinwerte

konkrete Gesundheits- oder Sicherheitsanforderungen geprüft werden

heimlich oder pauschal auf Drogen, HIV oder private Diagnosen getestet wird

Belastungstest

die Arbeit körperlich stark belastend ist

die Stelle keine solche Belastung enthält

Genetische Untersuchung

im Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht vom Arbeitgeber verlangt werden darf

Ergebnisse verlangt, erfragt oder verwertet werden sollen

Was erfährt der Arbeitgeber:in nach der Untersuchung?

Der Arbeitgeber:in darf grundsätzlich nur erfahren, ob Sie für die vorgesehene Tätigkeit geeignet sind oder ob bestimmte Einschränkungen bestehen. Diagnosen, Laborwerte und vertrauliche Befunde gehören nicht in die Personalabteilung.

Gesundheitsdaten sind besonders sensible Daten. Sie sollten deshalb darauf achten, welche Einwilligung Sie unterschreiben und ob klar getrennt wird zwischen ärztlicher Dokumentation und der bloßen Eignungsmitteilung an den Arbeitgeber:in.

Tipp

Fragen Sie vor der Untersuchung schriftlich nach: Welche Tests sind geplant? Welche Stelle erfordert diese Tests? Welche Information wird an den Arbeitgeber:in weitergegeben? Diese drei Fragen bringen oft schnell Klarheit.

Wichtiges Gerichtsurteil

Das BAG hat in einem Bewerbungsfall zur Schwerbehinderung betont: Entscheidend ist eine Gesamtbetrachtung. Eine Frage zu körperlichen Einschränkungen kann im Einzelfall tätigkeitsbezogen sein, etwa wenn ein konkreter Arbeitsplatz ohne Fahrstuhl geplant ist. Gleichzeitig bleibt klar: Benachteiligungen wegen Behinderung sind im Bewerbungsverfahren nach dem AGG unzulässig.

BAG, Urteil vom 26.06.2014, Az. 8 AZR 547/13

Dürfen Sie eine Einstellungsuntersuchung ablehnen?

Sie dürfen eine Untersuchung grundsätzlich ablehnen, müssen aber mögliche Folgen für das Bewerbungsverfahren bedenken. Ist die Untersuchung rechtmäßig und für die Tätigkeit erforderlich, kann eine Ablehnung dazu führen, dass der Arbeitgeber Ihre Eignung nicht feststellen kann.

Ist die Untersuchung dagegen zu weit, unklar oder diskriminierend, müssen Sie sie nicht einfach hinnehmen. Sinnvoll ist dann, nicht nur „nein“ zu sagen, sondern gezielt nach Rechtsgrundlage, Tätigkeitsbezug, Umfang und Datenweitergabe zu fragen.

Was gilt beim Gesundheitszeugnis in Lebensmittelberufen?

Im Lebensmittelbereich geht es heute vor allem um die Belehrung nach § 43 IfSG, nicht um ein allgemeines „Gesundheitszeugnis“ im alten Sinn. Wer bestimmte Tätigkeiten mit Lebensmitteln erstmals ausübt, braucht vorab eine Belehrung und Bescheinigung des Gesundheitsamts.

Diese Bescheinigung ist keine Einladung zu einem umfassenden Gesundheitscheck. Sie dient dem Infektionsschutz und betrifft bestimmte Tätigkeiten und Krankheitssituationen nach dem Infektionsschutzgesetz.

Belehrung nach § 43 IfSG

§ 43 IfSG regelt, dass Personen bestimmte Tätigkeiten mit Lebensmitteln erstmalig nur ausüben dürfen, wenn sie durch das Gesundheitsamt belehrt wurden und eine entsprechende Bescheinigung vorliegt.

§ 43 IfSG – Einzelnorm

Welche Punkte sollten Sie vor der Einstellungsuntersuchung prüfen?

Vor der Untersuchung sollten Sie klären, ob Anlass, Umfang und Datenweitergabe nachvollziehbar sind. Die folgende Checkliste hilft Ihnen, die wichtigsten Punkte strukturiert abzufragen.

Checkliste: Einstellungsuntersuchung prüfen

  • Ist klar, für welche konkrete Stelle die Untersuchung verlangt wird?

  • Wurde erklärt, welche Tests durchgeführt werden?

  • Gibt es einen erkennbaren Bezug zwischen Test und Tätigkeit?

  • Ist geregelt, welche Information an den Arbeitgeber:in geht?

  • Werden Diagnosen, Laborwerte oder private Befunde geschützt?

  • Geht es um genetische Untersuchungen oder besonders sensible Daten?

  • Wurde Druck aufgebaut oder hatten Sie Zeit, die Unterlagen zu prüfen?

  • Gibt es Hinweise auf Diskriminierung wegen Behinderung, Schwangerschaft, Alter oder Krankheit?

Musterschreiben: Informationen zur Einstellungsuntersuchung anfordern

⚖ Haftungsausschluss: Dieses Muster ist eine allgemeine Formulierungshilfe. Es ersetzt keine Prüfung Ihres konkreten Falls und ist keine Rechtsberatung. Wenn Sie bereits eine Einwilligung unterschrieben haben oder eine Absage befürchten, lassen Sie die Situation rechtlich prüfen.

[Ihr Name]
[Ihre Anschrift]

[Arbeitgeber / Ansprechpartner:in]
[Anschrift]

[Ort, Datum]

Betreff: Einstellungsuntersuchung für die Stelle [Stellenbezeichnung]

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Informationen zur geplanten Einstellungsuntersuchung.

Damit ich die Untersuchung einordnen und eine informierte Entscheidung treffen kann, bitte ich um kurze schriftliche Auskunft zu folgenden Punkten:

  • Welche konkreten Untersuchungen oder Tests sind vorgesehen?

  • Auf welche Anforderungen der ausgeschriebenen Stelle beziehen sich diese Untersuchungen?

  • Welche Informationen werden nach der Untersuchung an den Arbeitgeber übermittelt?

  • Wer erhält Zugriff auf Befunde, Diagnosen oder sonstige Gesundheitsdaten?

  • Auf welcher rechtlichen Grundlage wird die Untersuchung verlangt?

Bitte senden Sie mir die Informationen vor dem Untersuchungstermin zu.

Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift / Name]

Das Schreiben kann helfen, die Situation sachlich zu klären. Wenn danach weiterhin unklar bleibt, warum bestimmte Tests verlangt werden, sollten Sie vor dem Termin rechtlichen Rat einholen.

Gesundheitsfrage oder Test wirkt zu weit?

Chevalier prüft, ob die Einstellungsuntersuchung zur Stelle passt und wie Sie reagieren können, ohne unnötig Risiken einzugehen.

Fazit

Eine Einstellungsuntersuchung darf kein allgemeiner Blick in Ihre Gesundheit sein. Zulässig ist nur, was für die konkrete Stelle erforderlich ist und fair, transparent sowie datenschutzkonform abläuft. Wenn Fragen oder Tests zu weit gehen, haben Sie Handlungsspielraum: nachfragen, Unterlagen prüfen lassen und erst dann entscheiden.

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Autor:Coen Van

Bei der Kanzlei Chevalier beschäftige ich mich als Autor mit dem Arbeitsrecht. Im Fokus stehen die Situationen, die im Job wirklich passieren: Abmahnung, Kündigungsschutzklage, Streit ums Zeugnis oder offene Überstunden. Ich erkläre, welche Rechte Betroffene haben, welche Fristen zählen und wie man am besten vorgeht. So will ich Orientierung geben, wenn's im Arbeitsverhältnis kompliziert wird.

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