Suchen Sie gezielt Antworten auf Ihre Fragen rund um die Themen Arbeitsrecht, Prozesse und Abläufe bei Chevalier und zu den Kosten. Bei konkreten Fragen zu Ihrer Situation, nutzen Sie gern unsere kostenlose Ersteinschätzung.
Arbeitsrecht
Was ist eine Abfindung?
Eine Abfindung ist ein Geldbetrag, den Arbeitgeber an Arbeitnehmer als Entschädigung für den Verlust ihres Arbeitsplatzes zahlen. Regelmäßig dient die Abfindungszahlung dazu eine Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers zu verhindern oder ein bereits eingeleitetes Gerichtsverfahren vorzeitig und einvernehmlich zu beenden. Weiterhin kann eine Abfindung angeboten werden, um den Arbeitnehmer dazu zu bewegen, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Eine Pflicht zur Zahlung einer Abfindung besteht grundsätzlich nicht.
Habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung?
Ob und in welcher Höhe eine Abfindung gezahlt wird, ist immer das Ergebnis einer Verhandlung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dabei kann die Verhandlung sowohl außergerichtlich als auch vor dem Arbeitsgericht geführt werden. Will der Arbeitgeber nicht kündigen, sondern schlägt stattdessen einen Aufhebungsvertrag vor, so kann in diesem regelmäßig eine Abfindungszahlung festgeschrieben werden.
Ist die Abfindung brutto oder netto?
Die in einem Aufhebungsvertrag oder Vergleich angegebene Abfindung ist immer als Bruttobetrag ausgewiesen. Allerdings fallen für eine Abfindung keine Sozialversicherungsbeiträge an, sodass am Ende deutlich mehr netto vom brutto bleibt. Außerdem sind Abfindungen steuerlich begünstigt, indem auf sie die sogenannte Fünftel-Regelung Anwendung findet. Dies bedeutet, dass je ein Fünftel der Abfindung über fünf Jahre als Einkommen bei der Einkommensteuerberechnung berücksichtigt wird. Hierdurch fallen für Sie im Ergebnis regelmäßig deutlich weniger Steuern an, als würde die gesamte Summe in einem Jahr zum steuerpflichtigen Einkommen gezählt.
Bekomme ich eine Abfindung bei unrechtmäßiger Kündigung?
Regelmäßig, aber nicht immer, sind Arbeitgeber bereit bei einer unrechtmäßigen Kündigung eine Abfindung zu bezahlen, um dadurch eine Kündigungsschutzklage – also eine Klage gegen die Kündigung – zu verhindern. Legen die Umstände nahe, dass eine Kündigung unrechtmäßig ist und kann der Arbeitnehmer dies auch darlegen, lassen sich Arbeitgeber regelmäßig davon überzeugen, dass sie ein Kündigungsschutzverfahren verlieren würden. Um dies zu vermeiden, lässt sich regelmäßig eine Abfindungszahlung verhandeln. Wann bekommt man eine Abfindung?
Wie hoch ist mein Abfindungsbetrag?
Die Höhe der Abfindung richtet sich immer nach den Umständen des Einzelfalls und ist das Ergebnis einer Verhandlung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Rechtsprechung nutzt zur Berechnung der sogenannte Regelabfindung eine Faustformel. Diese lautet 0,5 x Anzahl der Beschäftigungsjahre x Bruttomonatsgehalt. Nutzen Sie unseren Abfindungsrechner, um zu erfahren, welche Abfindungssumme unsere Anwälte für Sie verhandeln können.
Wie reiche ich eine Kündigungsschutzklage ein?
Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung beim örtlich zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Dies kann entweder per Post, per Fax oder zur Niederschrift – also im Gericht selbst – geschehen. Sollten Sie die Frist verstreichen lassen, wird das Gericht Ihre Klage als unzulässig abweisen und diese nicht inhaltlich prüfen.
Was bedeutet Streitwert?
Der Streitwert ist sozusagen der finanzielle Wert, den das Gericht einem Gerichtsverfahren zuordnet. Nach ihm richtet sich die Höhe der Gebühren, die Anwälte für Ihre Arbeit ansetzen müssen und auch die Gebühren, die vom Gericht erhoben werden. In einem Kündigungsschutzverfahren beträgt der Streitwert regelmäßig das 3-fache des Bruttomonatsgehalts. Wichtig: Der Streitwert ist nicht der Betrag, den Sie als Mandant für ein Verfahren bezahlen müssen. In unserer kostenlosen Erstberatung klären wir Sie umfassend über zu erwartende Kosten in Ihrem konkreten Fall auf.
Chevalier
Was ist Chevalier?
Die Kanzlei Chevalier ist eine moderne Arbeitsrechtskanzlei, die deutschlandweit die Rechte von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen vertritt und durchsetzt. Dank langjähriger und gebündelter Erfahrung, erreichen unsere Anwälte für Sie die besten Ergebnisse bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit Ihrem Arbeitgeber. Wir sind jederzeit erreichbar und für Sie da, wenn es ernst wird. Dabei behalten Sie als Mandant die Kontrolle über den Ablauf des Verfahrens und die entstehenden Kosten. Chevalier stammt aus dem Französischen und bedeutet Ritter. Wir haben diesen Namen bewusst gewählt, weil wir die ritterlichen Tugenden Ehrbarkeit, Aufrichtigkeit und Gerechtigkeit für uns zum Kern unserer täglichen Arbeit machen wollten.
Habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung?
Ob und in welcher Höhe eine Abfindung gezahlt wird, ist immer das Ergebnis einer Verhandlung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dabei kann die Verhandlung sowohl außergerichtlich als auch vor dem Arbeitsgericht geführt werden. Will der Arbeitgeber nicht kündigen, sondern schlägt stattdessen einen Aufhebungsvertrag vor, so kann in diesem regelmäßig eine Abfindungszahlung festgeschrieben werden.
Wie hilft mir Chevalier eine Abfindung durchsetzen?
Wir sind auf die Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Beendigungssituationen spezialisiert. Dank ihrer Spezialisierung, langjährige Erfahrung und geschickte Verhandlung erreichen unsere Anwälte regelmäßig sehr hohe Abfindungszahlungen für unsere Mandanten und setzen auch die weiteren Ziele konsequent durch. Unsere Beauftragung soll sich für unsere Mandanten immer lohnen und so raten wir Ihnen niemals zu einem Vorgehen, wenn dies nicht in einem vernünftigen Kosten-Nutzen-Verhältnis steht.
Wie ist der Prozess bei Chevalier?
Wenn Sie erstmalig Kontakt zu Chevalier aufnehmen, erhalten Sie zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung mit deren Hilfe Sie entscheiden können, ob Sie uns beauftragen wollen oder nicht. Der nächste Schritt ist dann eine umfassende rechtliche und strategische Beratung durch Ihren persönlichen Anwalt, mit dem Sie entscheiden, welche Ziele Sie erreichen wollen und was das beste Vorgehen hierfür ist. Anschließend wird Ihr Anwalt mit Ihrem Arbeitgeber verhandeln und notfalls auch Klage einreichen, um Ihre Rechte durchzusetzen. Vor jedem Schritt werden Sie als Mandant informiert und können entscheiden, ob sich ein weiteres Vorgehen lohnt.
Wie lange dauert es bis ich meine Abfindung erhalte?
Das kommt im Wesentlichen darauf an, ob wir mit Ihrem Arbeitgeber eine außergerichtliche Einigung erzielen oder ob ein Gerichtsverfahren angestrengt werden muss. Bei einer außergerichtlichen Einigung erhalten Sie Ihre Abfindung regelmäßig innerhalb weniger Wochen, frühestens jedoch zu dem Termin, an dem das Arbeitsverhältnis endet. Bei einem gerichtlichen Verfahren dauert es hingegen regelmäßig mehrere Monate. Das Gute für Sie: Bei uns müssen Sie nicht in Vorleistung gehen. Wir stellen unsere Rechnung erst nachdem das Verfahren abgeschlossen ist.
Kosten und Finanzierung
Was kostet mich der Service von Chevalier?
Wir von Chevalier sind mit dem Ziel angetreten, allen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen deutschlandweit Zugang zu einer exzellenten rechtlichen Beratung und Vertretung zu verschaffen. Aus unserer Sicht, darf der umfassende rechtliche Schutz, den Angestellte in Deutschland genießen, nicht ausgehebelt werden, weil Menschen aus Angst vor hohen Kosten davor zurückschrecken ihre Rechte einzufordern. Wir versuchen daher für Sie die Kosten so gering wie möglich zu halten und Ihnen verschiedene Wege der Finanzierung unserer Leistung zu ermöglichen.
Ich habe keine Rechtsschutzversicherung. Kann ich trotzdem Hilfe in Anspruch nehmen?
Ja. Auch ohne Rechtsschutzversicherung können Sie zunächst einmal unsere kostenfreie Ersteinschätzung in Anspruch nehmen. Diese gibt Ihnen die Möglichkeit eine fundierte Entscheidung für weitere Schritte zu treffen – ohne von Anfang an ein hohes Kostenrisiko eingehen zu müssen. Wenn ein weiteres Vorgehen in Ihrem Fall sinnvoll erscheint, gibt es verschiedene Optionen, damit Sie auch ohne Rechtsschutzversicherung zu Ihrem Recht kommen.
Was ist eine kostenfreie Ersteinschätzung?
Unsere kostenfreie Erstberatung soll Ihnen eine erste Orientierung bieten, um zu sehen, ob sich in Ihrer konkreten Situation etwas erreichen lässt. Hierbei erfahren Sie: Welche Chancen und Risiken wir in Ihrem Fall sehen, Wie hoch wir Ihre Erfolgsaussichten einschätzen, Wie die Kosten im Verhältnis zum Nutzen stehen, Welche Kosten bei einer Beauftragung von Chevalier auf Sie zukommen, Welche Finanzierungsmodelle wir Ihnen anbieten können, Wann Sie mit einem Ergebnis rechnen können., Erst nach der kostenfreien Erstberatung entscheiden Sie, ob Sie uns mit der Durchsetzung Ihrer Rechte beauftragen wollen.