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Nicht gut genug? Die Kündigung eines „Low Performers“

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Low Performer zu Recht gekündigt
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Geprüft von Paul Krusenotto

Legal Tech Experte

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Das Wichtigste zum Thema “Kündigung von Low Performern”

  • Low-Performer können in der Regel fristlos gekündigt werden.
  • Die Voraussetzung hierfür ist eine vorherige Abmahnung.
  • Die Unternehmen müssen ausreichende Kontrollmaßnahmen ergreifen.
  • Die Kündigung muss gut begründet werden.
  • Die Rechtsstreitigkeiten können teuer werden.
  • Die Personalgespräche und Dokumentation sind wichtig.
  • Die Arbeitsrechtliche Beratung kann helfen, Fehler zu vermeiden.


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„Low Performer“ sind Arbeitnehmer:innen, deren Leistung deutlich hinter der Erwartung ihrer Vorgesetzten zurückbleibt. Unternehmen sind in solchen Fällen oft motiviert, sich von leistungsschwachen Mitarbeiter:innen zu trennen.  Ob eine Kündigung wegen schlechter oder zu geringer Arbeitsleistung rechtens ist und wie Arbeitnehmer:innen sich dagegen wehren können, erfahren Sie im folgenden Artikel.

In welcher Situation können wir Ihnen helfen?

Wann ist man ein Low Performer?

Viele Arbeitnehmer:innen fürchten sich davor, ein „Low Performer“ zu sein. Deshalb haben auch Sie sich vielleicht schon einmal die Frage gestellt, was Arbeitnehmer:innen zu „Low Performern“ macht.

Anzeichen dafür, dass Sie ein „Low Performer“ sind:

  • Sie machen im Job nur das Allernötigste
  • Sie bringen keine eigenen Ideen ein
  • Sie sind mit Ihren Aufgaben immer zeitlich im Rückstand
  • Sie lassen bei Aufgaben lieber anderen den Vortritt

Rechtlich gilt als „Low Performence“, also als eine schlechte Arbeitsleistung, wenn ein:e Arbeitnehmer:in, durchschnittlich über einen längeren Zeitraum, weniger als 66 Prozent der Leistung vergleichbarer Arbeitnehmer:innen erbringt.

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Kann man wegen schlechter Leistung gekündigt werden?

Eine wirksame Kündigung wegen Schlechtleistung ist im Rahmen einer verhaltensbedingten Kündigung möglich.  Für eine Kündigung wegen Schlechtleistung muss diese aber einzig auf eine fehlende Leistungsbereitschaft der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers zurückzuführen sein. Eine Kündigung bei Schlechtleistung ist nicht rechtens, wenn der oder die Arbeitgeber:in die gewünschte Leistung zwar erbringen möchte, aber nicht kann.

Wann kann einem Low Performer gekündigt werden?

Grundsätzlich können „Low Performer“ zu Recht gekündigt werden. Arbeitgeber:innen dürfen die Kündigung wegen Schlechtleistung jedoch nur in letzter Konsequenz aussprechen. Das heißt, es dürfen keine milderen Maßnahmen als Alternative zur Kündigung infrage kommen. Alternativmaßnahmen können beispielsweise die Versetzung der oder des Arbeitnehmenden auf einen anderen leistungsgerechten Arbeitsplatz oder die Durchführung von Schulungsmaßnahmen zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit sein.

Beweis der Schlechtleistung durch Vergleich mit anderen Mitarbeitern?

Ein:e Arbeitnehmer:in kann nur dann ein „Low Performer“ sein, wenn die erbrachte Arbeitsleistung realistisch und objektiv betrachtet niedrig ist. 

Was ist der Vergleichsmaßstab – Ist die Performance überhaupt low?

Ob eine Leistung eine Schlechtleistung ist, lässt sich an den vertraglichen Vereinbarungen der Parteien festmachen. Also daran, was Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in im Arbeitsvertrag vereinbart haben. Ist die Arbeitsleistung im Vertrag nicht oder nicht näher beschrieben, richtet sie sich nach dem, was der oder die Arbeitgeber:in als Arbeitsinhalt vorgibt, sowie nach dem subjektiven Leistungsvermögen der oder des Arbeitnehmenden.

Weichen Arbeitnehmer:innen in Qualität oder Quantität von der vereinbarten Arbeitsleistung ab, machen Sie beispielsweise häufig Fehler oder arbeiten langsam, kann das unter Umständen eine Kündigung rechtfertigen. 

Voraussetzung für eine Kündigung ist, dass der oder die Arbeitgeber:in darlegen kann, welche Fehler der bzw. die Mitarbeiter:in in einem bestimmten Zeitraum gemacht hat oder inwiefern er oder sie schlechter als die Kolleg:innen gearbeitet hat. Als Vergleich dient hier die Fehlerquote oder die durchschnittlich erbrachte Leistung von Mitarbeiter:innen in ähnlicher Position. Zusätzlich muss die schwache Leistung dem oder der Arbeitnehmer:in vorzuwerfen sein.

Eine Abmahnung wegen Schlechtleistung kommt also nur dann infrage, wenn die Gründe hierfür verhaltensbedingt sind. Der oder die Arbeitnehmende also eine bessere Leistung erbringen könnte, dies aber nicht will.

Die Nachweispflicht für die Schlechtleistung liegt hier bei den Arbeitgeber:innen.

Ist vorher eine Abmahnung wegen Low Performance erforderlich?

Wie zuvor beschrieben ist eine Kündigung wegen Schlechtleistung grundsätzlich möglich. Aber kann eine Kündigung wegen Schlechtleistung ohne Abmahnung ausgesprochen werden?

Auch wenn Arbeitnehmer:innen eine Pflicht aus dem Arbeitsvertrag verletzen, wie es bei einer vermeintlichen Schlechtleistung der Fall ist, können Arbeitgeber:innen in den meisten Fällen nicht sofort kündigen. In der Regel müssen Arbeitnehmer:innen zunächst abgemahnt werden. Durch die Abmahnung soll der oder die Arbeitnehmer:in auf seine oder ihre arbeitsvertraglichen Pflichten hingewiesen und darauf aufmerksam gemacht werden, dass im Fall eines erneuten Fehlverhaltens die Kündigung droht.

Nur in seltenen Fällen ist eine Kündigung wegen Schlechtleistung auch ohne vorherige Abmahnung möglich.

Zum Beispiel dann, wenn es eindeutig keinen Erfolg hätte, den oder die Arbeitnehmer:in zu einer Verhaltensänderung zu bewegen.

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Probezeit und Kleinbetrieb: Besonderheiten bei Low Performern

Eine Kündigung durch die Arbeitgeber:innen während der Probezeit ist grundsätzlich mit Rücksicht auf die gesetzlichen Kündigungsfristen jederzeit möglich und bedarf keiner besonderen Begründung. Während der Probezeit können beide Parteien das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.

Fristlose Kündigung eines Low Performers

Mit Ankündigung und Nachweis der Schlechtleistung können Arbeitgeber:innen „Low Performern“ kündigen. Aber ist auch eine fristlose Kündigung wegen Schlechtleistung möglich?

Nein. Eine Schlechtleistung rechtfertigt grundsätzlich keine fristlose Kündigung. Dies gilt auch dann, wenn der oder die Arbeitnehmer:in seine:n Arbeitgeber:innen oder dem Unternehmen fahrlässig Schaden zugefügt hat.

Um eine:n Arbeitnehmer:in mit schlechter Arbeitsperformance ordentlich entlassen zu können, müssen Vorgesetzte sich also an die gesetzlichen Kündigungsfristen halten, die Schlechtleistung nachweisen können und den oder die Arbeitnehmer:in zuvor abmahnen.

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Klage und Abfindung bei Kündigung wegen Low Performance

In jedem Arbeitsverhältnis gibt es einmal Phasen, in denen Arbeitnehmer:innen hinter ihren Möglichkeiten zurückbleiben. Dies berechtigt Arbeitgeber:innen aber nicht zu einer sofortigen Kündigung. Es gibt diverse Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit einem oder einer Arbeitnehmer:in wegen Schlechtleistung gekündigt werden kann. Dies gelingt den Arbeitgeber:innen häufig nicht. Durch das Anfechten der Kündigungen können Arbeitnehmer:innen dann eine Wiedereinstellung oder eine hohe Abfindung erreichen.

Vor Gericht haben Kündigungen wegen Schlechtleistung häufig keinen Bestand. 

Arbeitnehmer:innen, die wegen Schlechtleistung entlassen wurden, sollten sich daher unbedingt von einem Experten oder einer Expertin für Arbeitsrecht beraten lassen.

Wollen Arbeitnehmer:innen sich gegen eine Kündigung wehren, müssen sie innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen, sonst gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam.

Wie können die Chevalier Rechtsanwälte Ihnen nach Erhalt einer Kündigung wegen schlechter Leistung helfen?

Eine Kündigung ist immer eine schwierige Situation. Die Expert:innen für Arbeitsrecht der Chevalier Rechtsanwälte helfen Ihnen aber gerne, das Beste aus Ihrer Situation zu machen. Egal ob Sie in Ihren alten Job zurück oder lieber eine hohe Abfindung haben wollen, Chevalier unterstützt Sie während des gesamten Kündigungsschutzprozesses.

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