Das Wichtigste zum Thema “Lohnabrechnung”
- Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine Lohnabrechnung.
- Lohnabrechnung enthält Brutto-/Nettolohn und Abzüge.
- Monatliche Lohnabrechnung ist grundsätzlich Pflicht für Arbeitgeber.
- Falsche Lohnabrechnung sofort reklamieren.
- Bei Nichtzahlung des Lohns Frist setzen und ggf. klagen.
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Mitarbeiter-Lohnabrechnung: Was ist das und was muss sie beinhalten?
Viele stellen sich die Frage: Was genau ist eine Lohnabrechnung überhaupt? Eine Lohnabrechnung ist ein Dokument für die Aufzeichnung der Zusammensetzung des Gehalts oder Lohns eines Mitarbeiters während eines festgelegten Abrechnungszeitraums. Es wird auch als Gehaltsabrechnung, Entgeltabrechnung, Monatsabrechnung oder Lohnendabrechnung bezeichnet.
Als Arbeitgeber:in müssen Sie nach jeder erfolgten Entgeltzahlung eine vollständige Lohnabrechnung für Ihre Angestellten ausstellen. Diese Dokumente enthalten wichtige Informationen, wie z.B. die Höhe der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge, die an das Finanzamt und die Sozialversicherungsträger abgeführt wurden. Sie dienen als Nachweis dafür, dass alle steuerrechtlichen Vorgaben korrekt erfüllt wurden.
Für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ist es wichtig, über Lohnabrechnungen Bescheid zu wissen. Egal, ob Sie neu bei einem Unternehmen sind oder schon viele Jahre für dasselbe arbeiten: Es lohnt sich immer, sich über die Details der Lohnabrechnungen informiert zu halten. Im Folgenden werden wir uns näher mit Lohnabrechnungen beschäftigen, damit Sie alles Wissenswerte über dieses Thema erfahren. Dazu gehören die Tipps, wie man seine Lohnabrechnung effizient angehen kann.
Was versteht man unter einer Lohnabrechnung?
Lohnabrechnung ist ein allgemeiner Begriff, der sich auf das Ermitteln und Abrechnen von Löhnen, Gehältern und Steuern bezieht. Es beinhaltet die Verarbeitung von Gehaltsinformationen wie Arbeitszeit, Leistung und Abzüge. Lohnabrechnung ist eine Aufgabe, mit der viele Arbeitnehmer konfrontiert sind und die es zu verstehen gilt.
Wozu dient die Lohnabrechnung?
Die Lohnabrechnung ist ein wichtiger Bestandteil der Buchhaltung des Unternehmens. Es dient dazu, die Gehälter und Abgaben, die an das Finanzamt abzuführen sind, genau zu berechnen. Es beinhaltet auch die Arbeitszeit, Leistung und Abzüge der Mitarbeiter zur richtigen Berechnung ihres Gehalts.
Ein Unternehmen muss eine genaue Lohnabrechnung für jeden Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin erstellen, um die Steuern und Sozialabgaben zu berechnen. Es ist wichtig, dass alle relevanten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerdaten korrekt eingegeben werden, um sicherzustellen, dass die Rechnungen korrekt sind.
Was kommt zuerst, Lohn oder Lohnabrechnung?
Auf diese Frage gibt es keine richtige Antwort, da sie vom Gehaltsabrechnungssystem des Unternehmens abhängen kann. In einigen Fällen werden die Löhne zuerst bearbeitet und ausgezahlt, während in anderen Fällen die Gehaltsabrechnung zuerst bearbeitet und ausgezahlt wird. Es ist ratsam, sich bei Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin oder der Personalabteilung zu erkundigen, welches System in Ihrem Unternehmen verwendet wird. Außerdem ist es wichtig, den Unterschied zwischen Löhnen und Gehaltsabrechnungen zu kennen, da diese Begriffe nicht immer austauschbar sind.
Löhne beziehen sich auf den Geldbetrag, den ein Arbeitnehmer für eine bestimmte Arbeit oder Aufgabe verdient, während die Lohn- und Gehaltsabrechnung alle Zahlungen an Arbeitnehmer für ihre Arbeit umfasst. Die Lohn- und Gehaltsabrechnung umfasst auch Steuern und andere Abzüge vom Lohn. Es ist wichtig, diese Informationen zu kennen, damit Sie Ihr Nettoeinkommen korrekt berechnen können.
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Was ist der Unterschied zwischen Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung?
Was ist der Unterschied zwischen Lohn und Gehalt: Obwohl Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung häufig auf die gleiche Weise verwendet werden, gibt es einige Unterschiede. Die Lohnabrechnung bezieht sich in erster Linie auf das tatsächliche Gehalt eines Mitarbeiters und die damit verbundenen Steuer- und Sozialversicherungsabgaben, die an das Finanzamt abgeführt werden müssen.
Eine Gehaltsabrechnung umfasst dagegen alle Komponenten des Gehalts eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin, einschließlich Urlaubs- und Weihnachtsgeld, zusätzlichen Zahlungen, Prämien usw. Es ist wichtig, dass Unternehmen beide Formen der Abrechnungen korrekt behandeln, um sicherzustellen, dass alle Steuern und Abgaben ordnungsgemäß abgeführt werden, und die Mitarbeiter:innen ihr volles Recht auf Urlaubsansprüche und andere zusätzliche Zahlungen erhalten.
Wer bekommt Lohnabrechnung?
Wer bekommt Lohnabrechnung? Alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen einer Organisation oder eines Unternehmens, haben Anspruch auf eine Gehaltsabrechnung. Dazu gehören Arbeiter:innen, Praktikant:innen und alle anderen Personen, die von dem Unternehmen auf vertraglicher oder fester Basis beschäftigt werden. Dazu gehören auch diejenigen, die auf Projektbasis arbeiten und für ihre Dienste bezahlt werden.
Woher bekomme ich die Lohnabrechnung?
Die Gehaltsabrechnung wird in der Regel von der Personalabteilung des Unternehmens verwaltet. Die Abrechnung mit Informationen über Löhne und Abzüge wird den Arbeitnehmern in der Regel entweder in Papierform oder auf digitalem Wege, z. B. per E-Mail, über ein Online-Portal oder eine mobile App, übermittelt.
Wie wird eine Lohnabrechnung berechnet?
Eine Gehaltsabrechnung wird auf der Grundlage der Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden eines Arbeitnehmers oder einer Arbeitnehmerin, des Lohnsatzes für jede Stunde und aller Abzüge, die vom Lohn abgezogen werden müssen, wie Steuern, Versicherungsprämien oder andere Zahlungen, berechnet. Eine Lohnabrechnung ist eine Zusammenfassung des Gesamtbetrags, der einem Arbeitnehmer oder einer Arbeitnehmerin nach Berücksichtigung aller Abzüge ausgezahlt wird.
Welche Arten von Zahlungen sind in der Lohn- und Gehaltsabrechnung enthalten?
Alle Zahlungen, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses an Arbeitnehmer:innen geleistet werden, sind in der Lohn- und Gehaltsabrechnung enthalten. Dazu gehören Gehälter, Löhne, Prämien, Provisionen und Urlaubsgeld. Zudem gehören auch Leistungen wie Krankenversicherung und Rentenbeiträge. Auch Steuern, wie z. B. die Einbehaltung von Bundes- und Landessteuern, werden über die Gehaltsabrechnung gemeldet.
Welche Einbehalte von der Lohn- und Gehaltsabrechnung gibt es?
Zu den Abzügen von der Lohn- und Gehaltsabrechnung gehören Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und andere mitarbeiterbezogene Kosten wie Arbeitsentschädigungen, Arbeitgeberbeiträge zur Altersvorsorge und Krankenversicherungsprämien.
Anspruch auf Lohnabrechnung – Pflicht für Arbeitgeber:innen?
Die Abwicklung der Lohnabrechnungen ist für Arbeitgeber:innen in Deutschland grundsätzlich Pflicht. Es gibt gesetzliche Bestimmungen, nach denen Unternehmen verpflichtet sind, eine korrekte Lohnabrechnung für ihre Mitarbeiter:innen zu erstellen. Dazu gehören die Angaben über den Brutto- und Nettolohn sowie Abzüge wie Steuer, Sozialversicherungsbeiträge und sonstige Abzüge. Unternehmen müssen ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen auch Informationen über die Beiträge und Ausgleichszahlungen bereitstellen, die sie für jeden Monat geleistet haben.
Es ist wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen ihren Mitarbeiter:innen korrekte Lohnabrechnungen zur Verfügung stellen. Sie müssen sicherstellen, dass die Rechte der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bezüglich des Mindestlohns, der Gleichstellung und anderer Arbeitsrechte gewahrt bleiben. Auf diese Weise kann das Unternehmen sicherstellen, dass es rechtlich auf dem Laufenden ist und seinen Mitarbeiter:innen ein faires Einkommen bietet.
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Ist eine monatliche Lohnabrechnung Pflicht?
Ist die Lohnabrechnung Pflicht? Ja, das ist sie. Unternehmen müssen jedem Mitarbeiter und jeder Mitarbeiterin eine monatliche Lohnabrechnung zur Verfügung stellen, in der alle Einkommens- und Ausgabenposten enthalten sind. Diese Lohnabrechnung muss der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerinnen innerhalb von zwei Wochen nach Ende des Monats erhalten. So kann das Unternehmen sicherstellen, dass seine Mitarbeiter:innen über ihr Einkommen und die Richtigkeit der Lohnabrechnung informiert sind und sich auf die Richtigkeit der Abrechnung verlassen können.
Ausnahmen: Wird kein Entgelt gezahlt, muss keine schriftliche Abrechnung erstellt werden; auch, wenn das Arbeitsentgelt in jedem Monat identisch ausfällt, muss keine neue Lohnabrechnung erstellt werden. Eine Lohnabrechnung wird dann erst wieder verpflichtend, wenn sich das Entgelt ändert.
Wie lange hat der Arbeitgeber Zeit für die Lohnabrechnung?
Wann bekomme ich die Lohnabrechnung? Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin muss die Lohnabrechnung innerhalb von zwei Wochen nach Ende des Monats vorlegen. Dieser Zeitraum ist im Gesetz festgeschrieben. Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin kann aber auch vor Ablauf der Frist eine Lohnabrechnung erstellen. Auf diese Weise können Unstimmigkeiten zwischen Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen schnell und unkompliziert geklärt werden.
Ist es schlimm, wenn eine Lohnabrechnung fehlt?
Ja, das ist es. Es ist nicht nur wichtig, dass der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin seine oder ihre Lohnabrechnung erhält, sondern auch, dass darin alle Einkünfte und Abzüge richtig angegeben sind. Ohne Lohnabrechnung ist es schwer, für die Arbeitnehmer:innen nachzuweisen, dass er alle Einkünfte und Abzüge richtig bekommen hat.
Auch wenn der oder die Arbeitgeber:in nicht die gesetzlich vorgeschriebene Frist einhält, muss der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin seine oder ihre Lohnabrechnungen überprüfen und bei Unstimmigkeiten sofort handeln. Wenn er gegen die Verzögerung vorgeht, kann er Ansprüche auf eine Entschädigung geltend machen. Es ist daher sehr wichtig, dass Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen regelmäßig die Lohnabrechnungen überprüfen, um sicherzustellen, dass alles richtig berechnet wird. So kann jeder sicher sein, dass er die für ihn geltenden Rechte und Pflichten ordnungsgemäß erfüllt.
Wann ist die Lohnabrechnung fällig?
In den meisten Ländern sind die Arbeitgeber:innen dazu verpflichtet, die Lohn- und Gehaltszahlungen mindestens einmal im Monat zu leisten. Auch in Deutschland sind die Arbeitgeber:innen in der Regel verpflichtet, die Lohn- und Gehaltszahlungen monatlich zu leisten. Es kann jedoch Ausnahmen geben, in denen die Häufigkeit der Zahlungen abweichen kann. Für Arbeitnehmer:innen ist es wichtig, sich über die örtlichen Gesetze und Vorschriften zu informieren, um zu wissen, wann ihre Gehaltsabrechnung fällig ist.
Kann ich meinen Lohn innerhalb einer bestimmten Frist anfordern?
Wann muss der Arbeitslohn überhaupt gezahlt werden? Die Fälligkeit ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag. Sollte keine Zahlung eingehen, sollte beim Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin nachgefragt werden und eine Frist zur Zahlung gesetzt werden.
Im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag können überdies sogenannte Ausschlussfristen geregelt werden, welche festlegen, in welchem Zeitraum der Lohn eingefordert werden muss (meistens drei bis 6 Monate)
Was tun, wenn der Arbeitgeber den Lohn nicht zahlt?
Mein:e Arbeitgeber:in zahlt den Lohn nicht – was kann ich jetzt tun? Die Pflicht zur pünktlichen Lohnzahlung ist für manche Arbeitgeber:innen bedauerlicherweise keine Selbstverständlichkeit. Aber was soll man tun, wenn der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin zu spät zahlt? Im besten Fall sollten Sie wie folgt vorgehen:
- Schritt 1: Treten Sie an Ihren Arbeitgeber oder an Ihre Arbeitgeberin heran, wenn keine pünktliche Gehaltszahlung erfolgte.
- Schritt 2: Fordern Sie Ihre:n Arbeitgeber:in, mit angemessener Frist dazu auf, zu zahlen.
- Schritt 3: Verweigern Sie die Arbeitsleistung (Zurückbehaltungsrecht). (nur nach Rücksprache mit einem Anwalt, sonst könnten Kündigungen drohen)
- Schritt 4: Reichen Sie eine Lohnklage beim zuständigen Arbeitsgericht ein.
- Schritt 5: Stellen Sie einen Antrag auf Insolvenzgeld oder Arbeitslosengeld.
- Schritt 6: Wenn alles fehlschlägt, können Sie eine fristlose Kündigung aussprechen oder einen Schadensersatzanspruch geltend machen.
Falls der Arbeitgeber zu wenig zahlt, können ebenfalls Maßnahmen ergriffen werden. Es ist ratsam, im Zweifelsfall einen Rechtsanwalt oder -anwältin für Arbeitsrecht zu konsultieren. Die Chevalier Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.
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Ihre Möglichkeiten, wenn der Arbeitgeber keinen Lohn zahlt
Zahlungsanforderung mit Fristsetzung:
Senden Sie ein Schreiben an die Arbeitgeber:innen, in dem Sie ihn auffordern, den ausstehenden Lohn innerhalb einer bestimmten Frist zu bezahlen. Diese Frist sollte mindestens 7 Tage betragen, aber nicht länger als 30 Tage sein. Legen Sie die genaue Höhe des Lohnes in dem Schreiben fest und erwähnen Sie, dass Sie Ihrem Recht nach Verzugszinsen verlangen können, sollte der oder die Arbeitgeber:in nicht innerhalb der Frist bezahlen.
Außergerichtliche Aufforderung – Aufforderung des Arbeitgebers:
Senden Sie dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin eine oder Aufforderung, in der Sie ihn oder sie dazu auffordern, den ausstehenden Lohn innerhalb einer bestimmten Frist zu bezahlen. Legen Sie die genaue Höhe des Lohnes und die Konsequenzen fest, sollte der Arbeitgeber nicht innerhalb der Frist bezahlen. Erwähnen Sie in der Aufforderung auch, dass Sie Ihr Recht nach Verzugszinsen verlangen können.
Verweigerung der Arbeitsleistung:
Wenn der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin nicht zahlt, können Sie Ihre Arbeitsleistung verweigern. Erwähnen Sie aber vorher in einem Schreiben den Grund dafür und stellen Sie dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin eine angemessene Frist, innerhalb derer er die ausstehenden Löhne bezahlen soll. Vermeiden Sie es, in einer anderen Weise zu streiken oder eine andere Arbeitsverweigerung vorzunehmen.
So können Sie Ihren Anspruch vor Gericht durchsetzen:
Sollte der oder die Arbeitgeber:in nach Ablauf der Frist immer noch nicht bezahlt haben, können Sie einen Mahnbescheid beantragen. Es empfiehlt sich, einen Anwalt zu konsultieren. Hierfür stehen Ihnen die Chevalier Rechtsanwälte und -anwältinnen zur Verfügung.
Einreichung einer Klage vor dem Arbeitsgericht – Lohnklage:
Wenn der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin nicht zahlt, können Sie beim zuständigen Arbeitsgericht eine Klage einreichen. Dabei müssen Sie den gesamten Betrag an Lohn und Urlaubsabgeltung einfordern. Es ist wichtig, alle Dokumente und Unterlagen bereitzuhalten, aus denen hervorgeht, dass Sie tatsächlich einen Anspruch haben.
Besteht auch bei einer Insolvenz der Anspruch auf Lohnzahlung?
Auch in einer Insolvenz ist der Anspruch auf Lohnzahlung gesetzlich geregelt. Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin muss versuchen, die Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis zu erfüllen. Falls die Insolvenz nicht rechtzeitig ausgeglichen wird, können Sie beim zuständigen Insolvenzgericht eine Forderungsanmeldung vornehmen. Hierbei müssen alle Unterlagen und Dokumente bereitgehalten werden, aus denen hervorgeht, dass Sie tatsächlich einen Anspruch haben. Dies kann beispielsweise in Form von Lohnabrechnungen oder Kontoauszügen nachgewiesen werden.
Was darf nicht in einer Lohnabrechnung stehen?
In einer Lohnabrechnung dürfen keine unzulässigen Abzüge, wie z.B. Mahnkosten oder Bußgelder enthalten sein. Auch keine Personalkosten, die nicht direkt mit der Arbeitsleistung in Verbindung stehen, dürfen in der Lohnabrechnung aufgeführt werden. Zudem ist es nicht erlaubt, Kosten für die Altersvorsorge oder zusätzliche Sozialabgaben abzuziehen.
Auch die Kürzung oder Streichung von Urlaubsgeld und Weihnachtsgratifikationen ist nicht erlaubt. Diese Zahlungen müssen in der Lohnabrechnung eindeutig aufgeführt sein. Darüber hinaus darf eine Lohnabrechnung keine unangemessene Vergütung enthalten oder die Abzugsfähigkeit eines Steuervorteils unterstellen. Falls Ihre Lohnabrechnung diese Kriterien nicht erfüllt, können Sie die Lohnabrechnung anfechten.
Welche Angaben müssen in einer Gehaltsabrechnung stehen?
Was darf nicht in einer Lohnabrechnung fehlen? In einer Gehaltsabrechnung müssen bestimmte Angaben aufgeführt sein, um sicherzustellen, dass der oder die Arbeitnehmer:in fair behandelt wird. Dazu zählen;
Allgemeine Pflichtangaben:
- Vollständiger Name und Anschrift des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin sowie des oder der Angestellten
- Geburtsdatum des oder der Angestellten
- Steuer-ID, Steuerklasse und Versicherungsnummer des oder der Angestellten
- Beginn bzw. Ende des Beschäftigungsverhältnisses
- Konkreter Zeitraum der Abrechnung
- Firmenstempel, Unterschrift o. Ä.
Bestandteile des Entgelts:
- Bruttolohn
- Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers
- Steuerliche Abgaben (Lohnsteuer, ggf. Kirchensteuer, ggf. Soli)
- Persönliche Abzüge
- Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge
- Vermögenswirksame Leistungen
- Steuerfreibeträge
- Geldwerte Vorteile/Sachbezüge
- Zuschläge (z. B. Sonn-, Feiertags- oder Nachtarbeit)
- Überstunden (mit Stundenlohn)
- Zulagen (z. B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld)
- Nettolohn und Auszahlungsbetrag
Zum weiteren Inhalt von Lohnabrechnungen gehören ebenfalls die persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale wie:
- Steuerklasse
- Konfession
- Kinderfreibetrag
Was kann man machen, wenn die Lohnabrechnung falsch ist?
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Meine Lohnabrechnung ist falsch – was kann ich jetzt machen? Sollten Unstimmigkeiten in der Lohnabrechnung auffallen, ist es wichtig, dass diese unverzüglich angezeigt werden. In solchen Fällen können Betroffene sich an eine Beratungsstelle für Arbeitnehmerrechte wenden, um zu prüfen, ob ein Anspruch auf Lohnnachzahlung besteht.
In vielen Fällen kann bei Unklarheiten die Entscheidung des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin angefochten werden. In jedem Fall muss der oder die Arbeitnehmer:in einen schriftlichen Lohnnachforderungsantrag stellen, um seine Rechte durchzusetzen. Hierfür stehen Ihnen die Chevalier-Anwälte und -Anwältinnen zur Verfügung.
Sie können auch bei folgenden Angaben fehlerhaft sein:
- Urlaubstage
- Steuerklasse
- Zuschüsse
- Sozialversicherungsabgaben
- Geldwertende Vorteile bzw. Sachbezüge
Bis wann kann man Lohnabrechnung korrigieren?
Je nach Fall und Unternehmen kann der Zeitrahmen für die Korrektur einer Lohnabrechnung unterschiedlich sein. Nach dem Arbeitsgesetzbuch müssen Lohnnachforderungsanträge innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der Lohnabrechnung beim Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin eingereicht werden. Damit soll gewährleistet werden, dass sich die Pflichten des oder der Arbeitgeber:in auch rechtlich abgrenzen lassen.
Sollten Sie Ihren Lohnnachforderungsantrag später als drei Monate nach Erhalt der Lohnabrechnung einreichen, kann es sein, dass Ihr Antrag abgelehnt wird. Daher sollten Sie Ihre Lohnabrechnungen möglichst sorgfältig überprüfen.
Wann bekomme ich mein letztes Gehalt, wenn ich gekündigt habe?
Nach dem Arbeitsgesetz muss Ihnen das letzte Gehalt spätestens am siebten Tag nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt werden. Allerdings kann es je nach Unternehmen und Situation auch länger dauern. Wenn Sie nach dem Beendigungsdatum noch kein Gehalt erhalten haben, sollten Sie sich an den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin wenden und eine Erklärung verlangen.
Sollte die Zahlung nicht auf dem vereinbarten Termin erfolgen, können Sie Ihren Anspruch beim Arbeitsgericht geltend machen. Es ist wichtig, dass Sie die notwendigen Unterlagen vorlegen, um Ihren Anspruch zu beweisen. Das kann ein Arbeitsvertrag, eine Abrechnung oder sogar ein Zeugnis sein.
Was passiert, wenn der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin nach einer Kündigung den Lohn einbehält?
In Deutschland ist es nicht erlaubt, einen Teil des Lohns einzubehalten. Es sei denn, der Arbeitgeber hat bereits im Vorfeld auf bestimmte Dinge verzichtet, wie zum Beispiel Urlaubsansprüche. In solchen Fällen kann der oder die Arbeitgeber:in einen Teil des Lohns zurückhalten, aber nicht den ganzen Betrag. Wenn Ihr:e Arbeitgeber:in den Lohn trotzdem einbehält, sollten Sie sich an die Gewerkschaft oder an einen Anwalt bzw. eine Anwältin wenden. Hierfür stehen Ihnen die Chevalier Rechtsanwälte und -anwältinnen zur Verfügung.
Sie können dann auch prüfen, ob eine Klage gegen den oder die Arbeitgeber:in möglich ist und ob dieser zur Zahlung des Lohns verpflichtet werden kann. Auch wenn man den Lohn einbehält, muss der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin weiterhin die Sozialabgaben bezahlen, die nach der Kündigung für diese Person anfallen. Dies ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und muss eingehalten werden.
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Wie können die Chevalier Rechtsanwälte Ihnen in Sachen Lohnabrechnung weiterhelfen?
Die Lohnabrechnung oder Entgeltabrechnung ist das wichtigste Dokument bezüglich der Bezahlung für geleistete Arbeit. Arbeitnehmer:innen erhalten die Abrechnung in regelmäßigen Abständen. Eine Überprüfung der Gehaltsabrechnung ist empfehlenswert, da es aufgrund von Fehlern zu unnötigen Kosten kommen kann.
Wenn Arbeitnehmer:innen kein Gehalt erhalten, wird dies schnell existenzbedrohend. Das müssen und sollten Sie nicht hinnehmen. Holen Sie sich Unterstützung von einer Expertin oder einem Experten für Arbeitsrecht, der Ihr Recht auf vertraglich vereinbarte Zahlungen durchsetzt. Die Chevalier Rechtsanwälte und -anwältinnen sind die richtigen Ansprechpartner:innen, wenn es um Fragen des Arbeitsrechts geht. Nutzen Sie unseren Abfindungsrechner oder prüfen Sie Ihre Ansprüche mit unserem Online-Schnellcheck. Alternativ können Sie auch unser Formular für eine kostenlose Ersteinschätzung ausfüllen.