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Unbezahlte Überstunden: Was ist erlaubt, was nicht?

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Unbezahlte-Überstunden
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Geprüft von Paul Krusenotto

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Das Wichtigste zum Thema “Unbezahlte Überstunden”

  • Niemand ist zu Überstunden verpflichtet. Nur in besonderen Situationen dürfen Arbeitgeber:innen Mehrarbeit anordnen.
  • Geleistete Überstunden sind im Normalfall durch Vergütung oder- falls vereinbart – in Freizeit auszugleichen
  • Die Anordnung unbezahlter Überstunden erfordert eine vertragliche Regelung
  • Eine pauschale Abgeltung unbegrenzter Überstunden mit dem Gehalt ist im Regelfall unzulässig
  • Steht im Arbeits­vertrag, dass Überstunden pauschal mit dem Festgehalt abgegolten sind, ist das unwirksam.
  • Ausnahmen gelten bei Diensten höherer Art oder bei einer herausgehobenen Vergütung
  • Wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber oder Arbeitgeberin keine Einigung erzielen können, wenden Sie sich an eine Rechtsanwaltskanzlei


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Viele Menschen kennen die Situation: Man ist überlastet und muss trotzdem unbezahlte Überstunden leisten. Aber wie lässt sich das verhindern? Unbezahlte Überstunden sind eine übliche Praxis vieler Unternehmen, aber nur weil es ein alltäglicher Umstand ist, bedeutet das nicht, dass es auch legal ist. In diesem Artikel werden wir uns näher mit dem Thema unbezahlte Überstunden beschäftigen, um Ihnen einen Überblick über die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu verschaffen und Tipps zu geben, damit Sie Ihr Recht schützen können. Wir schauen uns an, was erlaubt ist und was nicht, sowie Möglichkeiten den Stress in Ihrem Job zu reduzieren.

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Müssen überhaupt Überstunden geleistet werden?

Diese Frage wird häufig gestellt und die Antwort ist nicht immer eindeutig. Im Allgemeinen sollten Sie nur dann Überstunden machen, wenn dies in Ihrer Stellenbeschreibung oder Ihrem Vertrag vorgesehen ist. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie Überstunden machen sollen, sprechen Sie mit Ihrem Vorgesetzten oder der Personalabteilung.

Es gibt jedoch einige Umstände, unter denen Sie möglicherweise Überstunden zu leisten haben. Wenn Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin beispielsweise eine zusätzliche Vergütung oder andere Vergünstigungen für Überstunden anbietet, können Sie diese Anreize möglicherweise in Anspruch nehmen. Darüber hinaus gibt es in einigen Staaten (Ländern) Gesetze, die es Arbeitnehmer:innen ermöglichen, für geforderte Überstunden eine zusätzliche Vergütung zu erhalten.

Was ist der Unterschied zwischen Überstunden und Mehrarbeit?

Der Unterschied zwischen Überstunden und Mehrarbeit ist eine häufig aufgeworfene Frage in der Arbeitswelt. Obwohl sie jeweils ein „Mehr“ an Arbeit erzeugen, gibt es wichtige Unterschiede zu beachten. Grundsätzlich handelt es sich bei Überstunden um geleistete Stunden, die über die arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen, wobei die Entlohnung im Voraus festgelegt wird. Mehrarbeit umfasst Arbeitszeit, die die gesetzliche oder tarifvertragliche Höchstarbeitszeit überschreitet.

Es können Anreize für Mehrarbeit angeboten werden, um Mitarbeiter:innen zu motivieren, einer Abteilung bei Bedarf zu helfen – ohne den arbeitsvertraglich vereinbarten Grundlohn zu beeinflussen.

Wann muss man Überstunden leisten – und wann nicht?

Es gibt Ausnahmesituationen, sogenannte Notsituationen, in denen ein Unternehmen seinen Mitarbeiter:innen vorschreiben kann, Überstunden zu leisten. Davon abgesehen müssen Arbeitnehmer:innen grundsätzlich damit einverstanden sein, über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus zu arbeiten. Dies bedeutet, dass es grundsätzlich nicht erlaubt ist, von Mitarbeiter:innen ungefragt mehr als die vereinbarte Arbeitszeit abzuverlangen.

Grundsätzlich besteht keine Pflicht für Arbeitnehmer:innen, mehr als die gesetzlich festgelegten 40 Stunden pro Woche zu leisten. In einigen Branchen wird jedoch von den Mitarbeitern erwartet, bis zu 80 Stunden pro Woche zu arbeiten. Das Gleiche gilt für spezielle geplante Projekte und Produktionsbedingungen – hier können Überstundenzahlungsvereinbarungen auf der Basis der Ergebnisbeteiligung vereinbart werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Arbeitnehmer:innen in bestimmten Fällen verpflichtet sein können, mehr als 40 Stunden pro Woche zu leisten, doch sollten zuvor Vereinbarungen über die Bezahlung von Überstunden getroffen werden. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Arbeitnehmer:innen für ihre Mehrarbeit entschädigt werden und dass nicht gegen das Arbeitsrecht verstoßen wird. Es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin, dafür zu sorgen, dass die Rechte der Arbeitnehmer:innen jederzeit berücksichtigt werden, unabhängig von der Arbeitsbelastung und den vertraglichen Vereinbarungen.

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Arbeitszeit – Wie viel mehr darf’s sein? Zulässige Überstunden

Es ist wichtig zu wissen, dass es nur in begrenztem Umfang erlaubt ist, Arbeitnehmer:innen mehr als die gesetzlich vorgeschriebene Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche abzuverlangen. Damit ist auch klar, dass jeder einzelne Arbeitnehmer:innen und jedes Unternehmen differierende Interessen (Ziele) haben und versuchen müssen eine faire Lösung zu finden.

Grundsätzlich darf die Arbeitszeit an Werktagen acht Stunden nicht überschreiten. Die tägliche Arbeitszeit kann auf zehn Stunden pro Tag verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Nur in ganz besonderen Ausnahmefällen dürfen die zehn Stunden überschritten werden, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in einem erheblichen Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt.

In Deutschland sind Überstunden mit dem vereinbarten Stundenlohn zu vergüten. Ausnahmsweise werden gewähren Arbeitgerber:innen einen Überstundenzuschlag.

Letztlich bleibt festzustellen, dass Leistungsbelohnung oder andere Vergünstigung anerkennender Natur für geleistete Mehrarbeit am Arbeitsplatz stets willkommen sind. Alle Beteiligten sollten ihrerseits fair verhandeln und dem anderen Partner gegenüber nicht unzumutbare Forderungen stellen.

Kann der Arbeitgeber Überstunden anordnen?

Muss der Arbeitgeber Überstunden anordnen? Grundsätzlich hat der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin das Recht, Überstunden anzuordnen, wenn dies im Arbeitsvertrag vereinbart wurde oder es eine gesetzliche Grundlage gibt. Allerdings muss er dabei auch die geltenden Arbeitszeitgesetze und Tarifverträge beachten. Zudem müssen Überstunden im Voraus angekündigt werden und es muss ein Ausgleich in Form von Freizeit oder Vergütung erfolgen. Eine einseitige Anordnung von Überstunden ohne Zustimmung der Arbeitnehmer:in ist nicht zulässig.

Was passiert mit Überstunden, wenn im Vertrag nichts geregelt ist?

Wenn im Arbeitsvertrag keine Regelungen zu Überstunden getroffen wurden, Gilt ohne Zustimmung der Arbeitnehmer:in ist es nicht zulässig, Überstunden zu fordern. Überstunden sind wie der normale Stundenlohn abzurechnen und zu dem vereinbarten Gehalt auszuzahlen.

Wann sind unbezahlte Überstunden zulässig?

Unbezahlte Überstunden sind grundsätzlich nur dann zulässig, wenn sie zwischen Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in vereinbart wurden. Eine einseitige Anordnung von unbezahlten Überstunden durch den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin ist nicht erlaubt. Unbezahlte Überstunden sind in der Regel nur dann zulässig, wenn sie explizit im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag vorgesehen sind. Beispielsweise durch eine Vereinbarung darüber, dass 10 % über die vereinbarte Wochenarbeitszeit hinaus mit dem Gehalt abgegolten ist. Eine generelle Vereinbarung über die Abgeltung von Überstunden mit dem Gehalt ist unwirksam.

Es ist wichtig zu beachten, dass es gesetzliche Grenzen gibt, wie viele Stunden Arbeitnehmer:innen in einer Woche arbeiten dürfen, und das Überschreiten dieser Grenzen ohne angemessene Entschädigung in der Regel unzulässig ist. Arbeitgeber:innen müssen sicherstellen, dass die Arbeitszeit der Arbeitnehmer:innen angemessen vergütet wird und Überstunden nur in Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Arbeitnehmer:innen geleistet werden. Wenn Arbeitnehmer:innen tatsächlich Überstunden leisten müssen, sollten diese in der Regel entweder vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden.

Anzahl von unbezahlten Überstunden – Wie viele unbezahlte Überstunden sind zulässig?

Die Anzahl der zulässigen unbezahlten Überstunden ist gesetzlich nicht genau festgelegt. Grundsätzlich sollten unbezahlte Überstunden jedoch nur in Ausnahmefällen geleistet werden und in angemessenem Verhältnis zur regulären Arbeitszeit stehen. Arbeitgeber:innen sind verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer:innen zu erfassen und bei Bedarf Überstunden schriftlich zu vereinbaren. Will der Arbeitgeber mit dem Lohn oder Gehalt Überstunden bereits abgelten, so muss er im Arbeitsvertrag klar festschreiben, in welchem Umfang Überstunden durch den Arbeitnehmer zu leisten sind. 

Arbeitnehmer:innen sollten sich bewusst sein, dass unbezahlte Überstunden ihre Gesundheit und Work-Life-Balance beeinträchtigen können und daher vorsichtig sein, wenn sie eine solche Vereinbarung eingehen. Wenn Arbeitnehmer:innen das Gefühl haben, dass sie regelmäßig unbezahlte Überstunden leisten müssen, sollten sie dies mit ihrem Arbeitgeber oder Arbeitgeberin besprechen oder gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen.

In Fällen von Diensten “höherer Art”, also gehobenen Tätigkeiten innerhalb eines Unternehmens, gelten andere Regelungen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hält eine zusätzliche Vergütung von Überstunden bei solchen Angestellten für unüblich, da zwischen Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht. Des Weiteren verneint das BAG den Anspruch auf Überstundenvergütung für Beschäftigte, die ein deutlich höheres Gehalt als der Durchschnitt beziehen. Das ist gegeben, wenn die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung überschritten wird (West 80.400 €) (Ost 73.800 €). 

Nachzahlung der Überstunden

Wenn Arbeitnehmer:innen Überstunden geleistet haben, die nicht angemessen vergütet wurden, kann er oder sie eine Nachzahlung verlangen. Dies gilt insbesondere für Überstunden, die nicht im Voraus vereinbart wurden. Arbeitgeber:innen sind in der Regel verpflichtet, Überstunden zu vergüten, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

Wenn Arbeitgeber:innen sich weigern, Überstunden zu vergüten, können Arbeitnehmer:innen das Gespräch mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin suchen oder gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten, um eine Nachzahlung zu erhalten. Im Zweifelsfall kann es sinnvoll sein, sich an einen Anwalt oder Anwältin zu wenden, um Unterstützung zu erhalten.

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Erfassung von Überstunden: Die EuGH-Entscheidung

Arbeitgeber:innen sind gemäß der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14. Mai 2019 verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter:innen vollständig und genau zu erfassen. Dies beinhaltet auch die Erfassung von Überstunden, um sicherzustellen, dass Arbeitnehmer:innen angemessen bezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen werden.

Dabei haben die Richter:innen gar nicht verlangt, die Arbeitszeiten zu verändern. Ihr Urteil setzt lediglich durch, dass bestehende Gesetze tatsächlich gelten. Alle Unternehmen können exakt so weitermachen wie bisher – sofern die Arbeitsweise bislang legal war. Die Zeiterfassung macht Rechtsverstöße lediglich sichtbar, die bislang im Dunkeln blieben. Das Urteil des EuGH trägt dazu bei, dass die Arbeitsbedingungen in Europa gerechter und transparenter gestaltet werden.

Was muss ich als Arbeitnehmer:in beachten?

Als Arbeitnehmer:in sollten Sie folgende Punkte beachten, um sicherzustellen, dass Sie für Ihre Überstunden angemessen bezahlt oder diese ausgeglichen werden:

  • Informieren Sie sich über die arbeitsrechtlichen Bestimmungen in Ihrem Land und lesen Sie Ihren Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag sorgfältig durch.
  • Dokumentieren Sie alle geleisteten Überstunden genau und halten Sie diese in einer Übersicht fest.
  • Sofern keine Regelung vorhanden sind, sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin über Ihre Überstunden und klären Sie gemeinsam, ob diese bezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen werden sollen.
  • Es ist wichtig, dass Sie immer höflich und professionell bleiben, wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin sprechen, um eine positive Arbeitsbeziehung aufrechtzuerhalten.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie eine klare Vereinbarung über die Bezahlung oder den Freizeitausgleich Ihrer Überstunden treffen, um mögliche Missverständnisse zu vermeiden.
  • Wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin keine Einigung erzielen können, wenden Sie sich an eine Rechtsanwaltskanzlei oder eine Arbeitsrechtsberatungsstelle, um sich weiter beraten zu lassen.

Wenn eine Klausel zu unbezahlten Überstunden vereinbart wurde, sollten Arbeitnehmer:innen diese Klausel sorgfältig prüfen und gegebenenfalls gegenüber dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin ihre Bedenken äußern. Es ist auch wichtig sicherzustellen, dass alle geleisteten Überstunden protokolliert und dokumentiert werden, um sicherzustellen, dass Arbeitnehmer:innen im Falle einer Streitigkeit über ihre Überstunden eine klare Beweislage haben.

Abgeltung von Überstunden mit dem Gehalt – Geht das?

Abgeltung von Überstunden mit dem Gehalt

Grundsätzlich ist es möglich, Überstunden mit dem Gehalt abzugelten, sofern dies zwischen Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in vereinbart wurde. Allerdings ist eine solche Vereinbarung nur wirksam, wenn sie dem Grundsatz der Gleichbehandlung entspricht und keine unangemessene Benachteiligung der Arbeitnehmer:in bedeutet. Es ist wichtig zu beachten, dass Arbeitgeber:innen sicherstellen müssen, dass Arbeitnehmer:innen angemessen für ihre geleistete Arbeit bezahlt werden.

Eine Pauschalvereinbarung zur Abgeltung von Überstunden kann dazu führen, dass Arbeitnehmer:innen unterbezahlt werden, wenn sie tatsächlich mehr Überstunden leisten müssen als im Vertrag vorgesehen. Wenn Arbeitnehmer:innen Zweifel an der Angemessenheit einer solchen Vereinbarung haben, sollte sie sich rechtlichen Rat einholen oder das Gespräch mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin suchen, um alternative Lösungen zu finden.

Wann bleiben Überstunden unbezahlt?

Überstunden bleiben in der Regel unbezahlt, wenn dies im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag vereinbart wurde. In einigen Fällen gibt es jedoch Ausnahmen, bei denen Überstunden auch dann unbezahlt bleiben können, wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Zum Beispiel können Überstunden unbezahlt bleiben, wenn Arbeitnehmer:innen eine Tätigkeit/Dienste “höherer Art” ausüben oder eine “deutlich herausgehobene Vergütung” erhalten. Die genauen Umstände hängen jedoch von den gesetzlichen Bestimmungen und Vereinbarungen des jeweiligen Landes und/oder Arbeitgeber:in ab.

„Dienste höherer Art” (z.B. Tätigkeit als Arzt)

“Dienste höherer Art” beziehen sich auf berufliche Tätigkeiten, die aufgrund ihres anspruchsvollen Charakters eine spezielle Ausbildung oder Erfahrung erfordern. Beispiele für solche Tätigkeiten sind Ärzt:innen, Rechtsanwält:innen und Ingenieur:innen. Eine solche Tätigkeit muss auch eine gewisse Unabhängigkeit und Entscheidungsfreiheit beinhalten, um als “Dienst höherer Art” zu gelten. Wenn Arbeitnehmer:innen also Überstunden leisten, die für eine solche Tätigkeit erforderlich sind, können diese unbezahlt bleiben.

„Deutlich herausgehobene Vergütung”

Eine “deutlich herausgehobene Vergütung” bedeutet, dass Arbeitnehmer:innen eine besonders hohe Entlohnung erhalten, die deutlich über dem Durchschnitt ihrer Berufsgruppe liegt. In diesem Fall kann es für Arbeitgeber:innen angemessen sein, Überstunden unbezahlt zu lassen. Diese Regelung dient dazu, dass Arbeitgeber:innen nicht gezwungen werden, übermäßige Überstunden zu bezahlen, wenn sie bereits großzügige Gehälter bezahlen. 

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Bestimmungen nicht bedeuten, dass jede:r Arbeitnehmer:in unbezahlte Überstunden leisten muss, wenn er oder sie eine hochqualifizierte Tätigkeit ausübt oder eine höhere Vergütung erhält. Die genauen Umstände hängen von den Arbeitsverträgen, Tarifverträgen und gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes ab.

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Wann werden unbezahlte Überstunden fällig?

Wann unbezahlte Überstunden fällig werden? Unbezahlte Überstunden werden fällig, wenn Arbeitnehmer:innen mehr Arbeitsstunden als im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag vereinbart leisten und keine Regelung zur Bezahlung von Überstunden besteht. In diesem Fall sind Arbeitgeber:innen jedoch verpflichtet, die Überstunden zu dokumentieren und dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin Freizeitausgleich zu gewähren. Wenn dies nicht möglich ist, müssen die Überstunden nach den gesetzlichen Vorschriften des jeweiligen Landes vergütet werden.

Was tun, wenn der Chef die Überstunden nicht bezahlt?

Hilfe durch die Chevalier Rechtsanwälten

Wenn Arbeitgeber:innen die Überstunden nicht bezahlen oder keinen Freizeitausgleich gewähren, obwohl dies rechtlich vorgeschrieben oder vertraglich vereinbart ist, sollte Arbeitnehmer:innen zunächst versuchen, das Problem auf informelle Weise zu lösen, indem er oder sie Arbeitgeber:innen darauf aufmerksam machen und um eine Lösung bitten. Es kann hilfreich sein, eine schriftliche Anfrage oder Beschwerde einzureichen, um eine klare Dokumentation des Problems zu gewährleisten.

Wenn Arbeitgeber:innen jedoch weiterhin nicht bereit sind, die Überstunden zu bezahlen oder auszugleichen, können Arbeitnehmer:innen weitere Schritte unternehmen, wie beispielsweise:

  • Sich an eine Rechtsanwaltskanzlei oder eine Arbeitsrechtsberatungsstelle wenden, um sich beraten zu lassen und mögliche Unterstützung zu erhalten.
  • Eine Klage gegen den Arbeitgeber oder die Arbeitgeber:in einreichen oder ein Schlichtungsverfahren beantragen, um eine formelle Lösung des Problems zu erreichen.
  • Eine Beschwerde bei den zuständigen Behörden oder Aufsichtsbehörden einreichen, um Arbeitgeber:innen zur Rechenschaft zu ziehen und sicherzustellen, dass die arbeitsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass jeder Schritt sorgfältig abgewogen werden sollte und dass Arbeitnehmer:innen sich über die eigenen Rechte und Pflichten im Klaren sein sollten. In jedem Fall ist es ratsam, sich von einer Rechtsanwaltskanzlei beraten zu lassen, um die besten Optionen zu besprechen und eine fundierte Entscheidung zu treffen.

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