Kündigungsrücknahme – kann der Arbeitgeber die Kündigung zurückziehen?

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Das Wichtigste zum Thema „Kündigung zurückziehen“

  • Die Kündigung kann unter bestimmten Voraussetzungen zurückgenommen werden.

  • Die Rücknahme ist nur vor Ablauf der Kündigungsfrist möglich.

  • Das Arbeitsverhältnis wird nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers fortgesetzt.

  • Die Kommunikation und die Verhandlungsbereitschaft fördern die Rücknahme.

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Mit einer Kündigung wird ein Arbeitsverhältnis einseitig beendet. Doch im echten Leben läuft nicht immer alles nach Plan: Emotionale Reaktionen, Missverständnisse oder neue Umstände können dazu führen, dass man eine Kündigung widerrufen oder rückgängig machen möchte. Doch ist das rechtlich überhaupt möglich? Kann der Arbeitgeber die Kündigung einfach zurückziehen? Und wie sieht es mit dem Rücktritt vom Arbeitsvertrag vor Arbeitsbeginn aus?

In diesem Beitrag erfahren Sie, ob und wie man eine Kündigung zurückziehen kann – egal ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer.

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Kann mann eine Kündigung zurückziehen?

Ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer – eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung. Sie wird wirksam, sobald sie der anderen Partei zugeht – unabhängig davon, ob diese sie akzeptiert oder nicht.

Ein einseitiges Zurückziehen der Kündigung ist nicht möglich. Sie kann nur dann zurückgenommen werden, wenn der betroffene Arbeitnehmer mit der Rücknahme einverstanden ist. Ist dies nicht der Fall, gilt die Kündigung weiterhin als wirksam. Das hat zur Folge, dass das Arbeitsverhältnis zum entsprechenden Kündigungszeitpunkt endet.

Wichtig: Die Rücknahme funktioniert nur mit Zustimmung der anderen Partei. Juristisch wird das als „Angebot auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses“ verstanden.

Wie lange kann man eine Kündigung zurückziegen?

Natürlich stellt sich die Frage: Wie lange kann man eine Kündigung zurückziehen? Theoretisch ist das Zurückziehen der Kündigung bis zum Ende der Kündigungsfrist möglich. Sobald der Arbeitnehmer der Kündigungsrücknahme zustimmt, kann das Arbeitsverhältnis problemlos fortbestehen. Wenn sich beide Vertragspartner über die Rücknahme einig sind, ist die Kündigung gewissermaßen nicht mehr wirksam und der Arbeitsvertrag kann fortbestehen.

Unter der Kündigungsrücknahme ist jedoch aus juristischer Sicht etwas anderes zu verstehen als eine Unwirksamkeitserklärung der Kündigung. So ist eine Kündigungsrücknahme gewissermaßen ein Vertragsangebot, welches dem Vertragspartner die Möglichkeit anbietet, den alten Arbeitsvertrag wie gehabt fortzusetzen.

Kündigung widerrufen: Mögliche Gründe

Es gibt verschiedene Gründe, warum eine Kündigung zurückgezogen wird – sowohl durch Arbeitnehmer:innen als auch durch Arbeitgeber:innen. Häufige Ursachen sind:

  • Emotionale Kurzschlussreaktionen – etwa im Streit oder Stress gekündigt.

  • Missverständnisse – z. B. über zukünftige Arbeitsbedingungen oder Kollegen.

  • Verbesserte Rahmenbedingungen – etwa bessere Bezahlung oder neue Position.

  • Fehlende Alternativen – wenn sich neue Jobmöglichkeiten zerschlagen.

  • Betriebsinteresse – etwa bei unerwartetem Personalmangel oder Projektänderungen.

In allen Fällen gilt: Eine Kündigung kann nur mit Zustimmung der anderen Partei zurückgezogen werden.

Kündigung zurückziehen als Arbeitnehmer

Als Arbeitnhemer haben Sie die Option, Ihre Kündigung zurückzuziehen – aber nur mit Zustimmung des Arbeitgebers. Um dem gekündigten Vertragspartner um Einverständnis zu bitten, wendet man sich mit einer Kündigungsrücknahme schriftlich an ihn oder sie. Hier bringt man zum Ausdruck, dass man an der Kündigung nicht mehr festhalten möchte und hieraus keinerlei Rechte mehr herleitet.

Das sollten Sie tun:

  • Formulieren Sie eine Kündigung zurückziehen Vorlage (z. B. per E-Mail oder Brief).

  • Drücken Sie klar aus, dass Sie nicht länger an Ihrer Kündigung festhalten möchten.

  • Warten Sie die Zustimmung Ihres Arbeitgebers ab.

Ohne dessen Einverständnis bleibt Ihre Kündigung wirksam.

Kündigung zurückziehen: Vorlage für Arbeitnehmer

Hier ein einfaches Muster, wie Sie eine Kündigungsrücknahme formulieren können:

Betreff: Rücknahme meiner Kündigung vom [Datum]

Sehr geehrte:r [Name],

hiermit möchte ich meine Kündigung vom [Datum] zurückziehen. Ich hoffe, dass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses in beiderseitigem Interesse möglich ist.

Für Ihre Rückmeldung danke ich Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name]

Kündigung zurückziehen als Arbeitgeber

Wenn Ihr Arbeitgeber seine Kündigung zurücknehmen möchte, haben Sie zwei Möglichkeiten auf diese Rücknahme zu reagieren:

  • Sie akzeptieren die Kündigungsrücknahme

  • Sie können die Kündigungsrücknahme ablehnen

Sollte Ihr Arbeitgeber die Kündigung zurücknehmen, müssen Sie dies keineswegs akzeptieren. Zwar kann es in Ihrem Job dazu kommen, dass Ihr Chef eine Kündigung zurückziehen möchte, doch wenn Sie nicht mehr an dem Arbeitsverhältnis festhalten möchten, müssen Sie dies auch nicht tun. Stattdessen können Sie die sogenannte Kündigungsrücknahme ablehnen. In Folge dessen bleibt die Kündigung weiterhin wirksam. Das bedeutet, dass Ihr Arbeitsverhältnis nach Ende der Kündigungsfrist beendet ist. Typische Gründe, die einem weiteren Festhalten am Vertrag entgegensprechen sind z. B.:

  • Beleidigungen des Arbeitgebers

  • Schlechtes Mitarbeiterklima

  • Arbeitgeber behauptet, dass Arbeitnehmer gewisse Qualifikation fehle

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Kann man eine schriftliche Kündigung zurücknehmen?

Eine schriftliche Kündigung kann nicht einseitig zurückgenommen werden. In diesem Fall wird Ihr Arbeitgeber in der Regel eine Kündigungsrücknahme schreiben. Hier bringt er zum Ausdruck, dass er an der Kündigung nicht mehr festhalten möchte und bittet Sie um Ihre Zustimmung.

Doch wirksam ist die Rücknahme Ihrer Kündigung nur dann, wenn der Vertragspartner der Rücknahme zustimmt und damit mit dem Weiterbestehen des Vertrags einverstanden ist. In diesem Fall ist die Kündigungsrücknahme nämlich als Angebot auf ein Fortbestehen des ursprünglich gekündigten Arbeitsverhältnisses zu sehen. Ist dies nicht der Fall, gilt die Kündigung nach wie vor als wirksam. Der Arbeitsvertrag endet dann nach Ablauf der Kündigungsfrist.

Kann man eine mündliche Kündigung zurückziehen?

Eine mündliche Kündigung können Sie problemlos zurücknehmen. Grund hierfür ist, dass eine mündlich abgegebene Kündigung ohnehin gemäß §125 BGB nicht wirksam ist, da die Formerfordernisse nicht erfüllt wurden. Schließlich ist die Wirksamkeitsvoraussetzung für eine Kündigung die Schriftform. Hier wird deutlich, warum das Gesetz eine Schriftform fordert. Schließlich soll man entsprechend hohe Hürden überwinden müssen, um sich der rechtlichen Tragweite sicher zu sein.

Kann man eine fristlose Kündigung zurückziehen?

Die Rücknahme einer fristlosen Kündigung unterscheidet sich nicht von der Rücknahme einer ordentlichen Kündigung. Auch hier kommt es auf die Zustimmung des Vertragspartners an. Da eine fristlose Kündigung jedoch auf der Unzumutbarkeit des Festhaltens am Arbeitsvertrag fußt, ist ein Zurückziehen einer fristlosen Kündigung eher selten. Sie wurden gekündigt? Prüfen Sie Ihre Kündigung jetzt in unserem Online-Schnellcheck oder nutzen Sie unser Formular zur kostenfreien Ersteinschätzung.

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Häufige Fragen zum Thema Kündigung zurückziehen

Was passiert wenn der Betriebsrat einer Kündigung nicht zustimmt?

Eine Zustimmung des Betriebsrats ist bei einer Kündigung grundsätzlich nicht vonnöten. Stattdessen muss der Betriebsrat vom Arbeitgeber im Falle einer Kündigung immer angehört werden. Allerdings gibt es bestimmte Arbeitnehmer-Gruppen, bei denen der Betriebsrat einer Kündigung seinen Segen geben muss. Dies ist beispielsweise bei einem Mitglied des Betriebsrats oder einem Auszubildenden der Fall. Dies liegt daran, dass diese Arbeitnehmer-Gruppen einen besonderen Schutz genießen. Sollte sich der Arbeitgeber im Zuge dessen für die Rücknahme einer Kündigung entscheiden, muss der Betriebsrat nicht mehr tätig werden.

Kann eine Kündigungsschutzklage zurückgenommen werden?

Wenn Sie eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben, haben Sie drei Wochen Zeit, eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen. Hierfür sollten Sie unbedingt einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu Rate ziehen. Haben Sie einmal Kündigungsschutzklage eingereicht, können Sie diese nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zurücknehmen.

Eine Rücknahme der Kündigungsschutzklage ist nur bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung Ihrer Kündigungsschutzklage möglich. Doch auch hier gilt wieder, dass die Zustimmung des Beklagten diesen Umstand heilen könnte. Stimmt der Beklagte der Rücknahme der Kündigungsschutzklage zu, ist eine wirksame Rücknahme also auch mitten in der Verhandlung möglich.

In der Einlegung der Kündigungsschutzklage liegt im übrigen kein Einverständnis in der Kündigungsrücknahme des Arbeitgebers. Mitunter kann es für Sie sogar von Vorteil sein, den gerichtlichen Weg gemeinsam mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht zu gehen, obwohl Ihr Arbeitgeber von einer Kündigung absehen möchte. Stellt sich nämlich heraus, dass das Arbeitsverhältnis nicht aufgelöst ist, Ihnen aber kein Festhalten am Vertrag mehr zuzumuten ist, steht Ihnen unter Umständen eine Abfindung zu.

Welche Vertragsklauseln können die Rücknahme einer Kündigung beeinflussen?

Bestimmte Vertragsklauseln können die Rücknahme einer Kündigung erheblich beeinflussen. Dazu gehören:

  • Rücknahmeklausel: Einige Arbeitsverträge enthalten spezielle Klauseln, die die Bedingungen für die Rücknahme einer Kündigung regeln.

  • Änderungsklausel: Klauseln, die regeln, wie Änderungen des Vertrags vorgenommen werden können, könnten ebenfalls relevant sein.

  • Vertraulichkeitsklausel: Diese könnte beeinflussen, wie Informationen über die Kündigung und deren Rücknahme behandelt werden.

  • Abfindungsklausel: Diese regelt, ob und wie eine Abfindung bei einer Rücknahme zu zahlen ist.

Diese Klauseln sollten sorgfältig geprüft werden, um mögliche rechtliche Implikationen zu verstehen.

Welche besonderen Anforderungen gelten für die Rücknahme einer Kündigung während der Probezeit?

Während der Probezeit gelten weniger strenge Anforderungen an die Rücknahme einer Kündigung. Es muss jedoch klar kommuniziert werden, dass die Kündigung zurückgenommen wird, und beide Parteien sollten dieser Rücknahme zustimmen. Ein schriftlicher Nachweis ist ratsam, um Missverständnisse zu vermeiden.

Kann man nach Kündigung wieder eingestellt werden?

Ja, grundsätzlich kann man nach einer Kündigung wieder eingestellt werden – sowohl nach einer eigenen Kündigung als auch nach einer arbeitgeberseitigen Kündigung. Voraussetzung ist, dass beide Seiten dem zustimmen. Es handelt sich dann um eine neue Begründung eines Arbeitsverhältnisses, oft mit einem neuen Arbeitsvertrag.

In der Praxis kommt das z. B. vor:

  • wenn sich nach der Kündigung neue betriebliche Möglichkeiten ergeben,

  • wenn eine Kündigung im Streit ausgesprochen, aber später beigelegt wurde,

  • bei sogenannten Wiedereinstellungen nach betriebsbedingten Kündigungen.

Wichtig: Es besteht kein Anspruch auf Wiedereinstellung, außer in wenigen Ausnahmen (z. B. bei fehlerhafter Sozialauswahl).

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So hilft Chevalier Ihnen, wenn Sie die gekündigt wurden

Die Chevalier Rechtsanwälte stehen Ihnen mit ihrer Expertise im Bereich des Arbeitsrechts immer mit Rat und Tat zur Seite. Sollten Sie zum Beispiel Adressat einer Kündigung sein, unterstützen wir Sie bei der Findung einer einvernehmlichen Lösung mit Ihrem Arbeitgeber oder gehen den Weg der Kündigungsschutzklage. Sie können sich darauf verlassen, dass wir stets das beste Ergebnis für Sie herausholen. Haben Sie eine Kündigung erhalten? Um die mögliche Höhe Ihrer Abfindung zu erfahren, informieren Sie sich gerne auf unserer Abfindungsrechner Seite und nutzen Sie im Anschluss unseren Online – Schnellcheck zur Prüfung Ihrer Ansprüche.

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