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Was ist ein Betriebsrat? – Aufgaben und Pflichten

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Was ist ein Betriebsrat
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Geprüft von Paul Krusenotto

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Arbeitnehmer:innen befinden sich in der Regel in einem starken Abhängigkeitsverhältnis zu ihrem Arbeitgeber oder ihrer Arbeitgeberin. Hierbei stecken viele Personen zurück, um an ihrem Job festhalten zu können. Zu groß ist mitunter die Angst, im Falle einer Konfrontation mit der Chef:in am Ende berufliche Konsequenzen ziehen zu müssen. Damit es nicht so weit kommt und Arbeitnehmer:innen auch ihre Meinung kundtun können, ohne Angst haben zu müssen, gibt es den Betriebsrat. Hierbei handelt es sich um ein Gremium, das von den Arbeitnehmer:innen eines Unternehmens gewählt wird. Aufgabe des Betriebsrates ist dabei, eine Art Schnittstelle zwischen Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in zu bilden.

Dabei sind es die Interessen der Beschäftigten, die für den Betriebsrat an erster Stelle stehen. Dass das Gremium nicht nur parteiisch sein darf, sondern muss, steht im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) festgeschrieben. Dieses regelt, dass der Einsatz für die Interessen der Beschäftigten das oberste Ziel eines jeden Betriebsrats ist. Damit ein Betriebsrat als wirksame Interessenvertretung agieren kann, stehen dem Gremium weitreichende Rechte zu, die die der Arbeitnehmer:innen übersteigen. Insbesondere bei betrieblichen Kernentscheidungen müssen Unternehmer:innen das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates akzeptieren. Vor allem im Bereich der Kündigungen und Neueinstellungen ist das Gremium stets heranzuziehen.

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Was heißt es, Betriebsrat zu sein

Beim Betriebsrat ist Name Programm. Schließlich bildet das Gremium eine demokratisch gewählte Mitarbeitervertretung im Unternehmen. Wie ein Parlament im Kleinformat ist es die Aufgabe des Betriebsrates, die Interessen der gesamten Mitarbeiter bei wichtigen Unternehmensentscheidungen zu berücksichtigen. Dabei profitieren sowohl Arbeitgeber:innen als auch Arbeitnehmer:innen von einem Betriebsrat. Schließlich sorgt das Gremium innerhalb eines Unternehmens für eine bessere Verständigung zwischen Chef:in und Mitarbeiter:innen. Warum das so ist?

Vor allem bei größeren Unternehmen mit vielen Arbeitnehmer:innen kann die Meinung eines Einzelnen schnell untergehen. Im schlimmsten Fall kann dies dazu führen, dass sich mehrere Mitarbeitende zusammentun und gegen die Anweisungen der Arbeitgeber:in rebellieren. Massenkündigungen können dann die Folge sein. Auch können sich Mitarbeiter schnell machtlos fühlen, wenn der Chef nach seiner eigenen Willkür handelt. Damit es gar nicht erst soweit kommt, ist die Gründung eines Betriebsrates die beste Entscheidung. Schließlich sorgt dieser dafür, dass Arbeitgeber:innen stets über die Wünsche und Anliegen ihrer Belegschaft informiert werden.

Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmer:innen und tritt den Arbeitgeber:innen auf Augenhöhe gegenüber. Wenn es um essentielle Änderungen wie das Gehalt, Urlaubsbestimmungen oder Arbeitszeiten geht, ist dies äußerst wichtig. Als einseitige Interessenvertretung soll er sich dabei voll und ganz für die Belegschaft einsetzen.

Wie viele Mitarbeiter braucht man für einen Betriebsrat?

Um die Bedeutung eines Betriebsrates weiß natürlich auch der Gesetzgeber. Aus diesem Grund gehört die Wahl eines Betriebsrates auch zu den Rechten aller Arbeitnehmer:innen in Deutschland. Ein Blick in das Betriebsverfassungsgesetz macht dies deutlich. Dieses ist das wichtigste Gesetz in Deutschland, wenn es um Bestimmungen zum Betriebsrat geht. In § 1 BetrVG befindet sich zum Betriebsrat die gesetzliche Grundlage: „In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt.“ Dieses Recht wird in der Bundesrepublik millionenfach wahrgenommen.

Unternehmen, die bereits einen Betriebsrat haben, müssen sich an gewisse zeitliche Vorgaben halten. Betriebsratswahlen finden in einem Turnus von vier Jahren statt. Mit diesem Turnus, der sich mit dem der Bundestagswahl vergleichen lässt, sorgt man dafür, dass der Betriebsrat stets die Unterstützung vom Großteil der Belegschaft hinter sich hat.

Anders sieht es übrigens bei Unternehmen aus, die bislang noch keinen Betriebsrat hatten. Ihnen steht es jederzeit frei, einen ersten Betriebsrat zu gründen. Voraussetzung für die Gründung sind allein die in § 1 BetrVG normierten 5 Mitarbeiter, welche vollbeschäftigt sind und seit mindestens sechs Monaten im Unternehmen tätig sind.

Weiterhin regelt § 9 BetrVG die Betriebsrat-Größe. Hier wird tabellarisch aufgeführt, bei wie vielen Mitarbeitenden wie viele Betriebsratsmitglieder vorhanden sein müssen. Arbeiten in dem Unternehmen fünf bis 20 Personen, umfasst der Betriebsrat beispielsweise ein Mitglied. Größere Unternehmen mit zwischen 7.001 und 9.000 Mitarbeiter:innen haben wiederum einen Betriebsrat mit 35 Mitgliedern. Je mehr Arbeitnehmer:innen der Betrieb also zählt, umso mehr Mitglieder hat auch der Betriebsrat.

Die Schaffung der Interessenvertretung für Arbeitnehmer:innen wird auf Seiten der Arbeitgeber:innen in der Regel positiv aufgenommen. Insbesondere moderne Unternehmen, die auf ein gutes Verhältnis auf Augenhöhe setzen, freuen sich eher über einen Betriebsrat. Schließlich bekommt man auf diese Weise eine vereinfachte Kommunikation zwischen Chefetage und Arbeitnehmer:innen. Ein Blick ins Gesetz macht deutlich, dass Arbeitgeber:innen auch gar nichts anderes übrig bleibt. Schließlich kann man sich als Chef:in mit der Blockade einer Betriebsratswahl nach § 119 BetrVG strafbar machen. Hohe Geldstrafen sind dann nur die eine Seite der Medaille. Obendrein sorgt dies für einen herben Image-Verlust.

Ist die Betriebsratstätigkeit ein normaler Beruf?

Wer Mitglied im Betriebsrat ist, hat zweifelsohne eine besondere Stellung im Unternehmen inne. Allerdings ist die Tätigkeit in der Interessenvertretung kein eigenständiger Beruf. Hierbei handelt es sich um ein Ehrenamt, das auf Freiwilligkeit basiert und welches neben der normalen Tätigkeit ausgeführt wird. Dies regelt der § 37 Abs. 1 BetrVG. Eine zusätzliche Bezahlung für das Amt würde aber auch dem Sinn und Zweck des Betriebsrates widersprechen. Schließlich müsste die Zahlung vom Chef oder der Chefin ausgehen. Der wichtige Bezug zu den Interessen der Arbeitnehmer:innen könnte dann mitunter gefährdet sein. Wie bei anderen Ehrenämtern können aber auch bei der Betriebsratstätigkeit Aufwandsentschädigungen möglich sein.

Hierbei muss jedoch penibel darauf geachtet werden, dass es sich nicht um eine Vergütung durch die Hintertür handelt. Umgekehrt dürfen Mitgliedern des Betriebsrates aber auch keine Nachteile entstehen. Insbesondere die berufliche Zukunft muss davon unberührt bleiben. Auch wenn die Arbeit als Betriebsratsmitglied unentgeltlich ist, hat sie doch Einfluss auf die Sozialversicherung. So wird die aufgewendete Zeit mit der Arbeitszeit gleichgestellt. Um folgende Arbeitgeber:innen nicht abzuschrecken, müssen Betriebsratsmitglieder außerdem um Erlaubnis gebeten werden, wenn die ehrenamtliche Tätigkeit im Arbeitszeugnis erscheinen soll.

Wann muss man einen Betriebsrat haben?

Ein Betriebsrat gehört heutzutage zum guten Ruf eines jeden namhaften Unternehmens. Doch ab wann ist ein Betriebsrat Pflicht für Arbeitgeber:innen? Die Antwort auf diese Frage mag den einen oder die andere womöglich überraschen. So haben Arbeitnehmer:innen zwar ein Recht auf einen Betriebsrat. Eine pauschale Pflicht besteht für Arbeitgeber:innen allerdings nicht. Nur dann, wenn sich die Belegschaft dazu entschließt, einen Betriebsrat gründen zu wollen, müssen Chef oder Chefin dieser Bitte Folge leisten. Dies ist zumindest dann der Fall, wenn die Voraussetzungen vorliegen.

Wer sich darüber schlaumachen möchte, wann ein Betriebsrat möglich ist, sollte einen Blick ins Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) werfen. Hier steht festgeschrieben, inwieweit ein Betriebsrat ab wann gegründet werden kann. Grundlage eines jeden Betriebsrates sind mindestens drei wahlberechtigte Beschäftigte, die in einem Unternehmen mit mindestens fünf Mitarbeitern arbeiten. Wahlberechtigt sind Arbeitnehmer:innen, die mindestens seit sechs Monaten in dem Betrieb tätig sind. Alternativ kann die Initiative aber auch von einer Gewerkschaft ausgehen, die im Unternehmen vertreten ist.

Haben sich diese zusammengefunden, werden die übrigen Arbeitnehmer:innen zu einer Versammlung eingeladen. Hier findet noch nicht die Wahl des Betriebsrates statt. Stattdessen wird zunächst einmal der sogenannte Wahlvorstand gewählt. Dieser gilt als Schlüsselorgan bei der Wahl des schlussendlichen Betriebsrates. Seine Aufgabe ist es, schnellstmöglich die Wahl einzuberufen. Wie die Wahl zum Betriebsrat schlussendlich abläuft, regelt abermals das Betriebsverfassungsgesetz im Einzelnen. Damit hierbei alles reibungslos abläuft, sind Arbeitgeber:innen dazu angehalten, ihre Belegschaft bei der Gründung eines Betriebsrates zu unterstützen.

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Welche Aufgaben und Pflichten hat der Betriebsrat?

Dass ein Betriebsrat der umfangreichen Interessenvertretung der Belegschaft dient, haben wir bereits geklärt. Doch welche Aufgaben hat der Betriebsrat? Und was macht der Betriebsrat eigentlich? Die Betriebsrat Aufgaben sind vielfältig. Wir haben diese einmal zusammengetragen.

Betriebsrat Aufgaben und Pflichten:
Was zu den Betriebsrat Aufgaben gehört, wird in § 80 Abs. 1 BetrVG festgeschrieben. Hier findet sich ein umfangreicher Katalog, der nicht nur einzelne Aufgaben, sondern auch Pflichten regelt.

1. Gesetzlicher Rahmen von Arbeitgeber:innen

So ist es zum Beispiel seine Aufgabe, sich für die Rechte der Arbeitnehmer:innen einzusetzen. Umgekehrt soll er darauf pochen, dass Arbeitgeber:innen ihren gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Belegschaft nachkommen.

2. Gleichstellung von Frauen und Männern

Weiterhin sollte der Betriebsrat stets der Gleichstellung von Frauen und Männern dienen und diese nach Möglichkeit fördern. Insbesondere im Bereich der Neueinstellungen ist dies von Belang.

3. Inklusion schwerbehinderter Menschen

Die Eingliederung von Schwerbehinderten ist wohl eine der wichtigsten Aufgaben des Betriebsrates. Hierbei geht es um die Förderung und Anerkennung von Menschen, die aufgrund eines Status als Schwerbehinderte einen schweren Stand am Arbeitsmarkt haben.

4. Einbindung von älteren Arbeitnehmer:innen

Auch ausländische Mitarbeiter:innen sollen nach Möglichkeit ihren Weg ins Unternehmen finden. Dies soll nicht nur die Integration fördern, sondern obendrein Fremdenfeindlichkeit vorbeugen.

5. Einbindung von ausländischen Arbeitnehmer:innen

Auch ausländische Mitarbeiter:innen sollen nach Möglichkeit ihren Weg ins Unternehmen finden. Dies soll nicht nur die Integration fördern, sondern obendrein Fremdenfeindlichkeit vorbeugen.

Wie viel Macht hat der Betriebsrat?

Der Betriebsrat genießt zwar viele Rechte, allmächtig ist er aber keineswegs. Vielmehr hat die Interessenvertretung der Arbeitnehmer:innen umfangreiche Beteiligungsrechte. Dazu gehört zum einen das Recht auf Anhörung. Arbeitgeber:innen müssen dem Betriebsrat stets ein offenes Ohr bieten können, damit Anliegen der Belegschaft zum Ausdruck gebracht werden können. Weiterhin hat der Betriebsrat Informationsrechte. Bei wichtigen Vorgängen muss dieser vom Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin informiert werden. Weiterhin bedingen einige Maßnahmen wie bspw. Kündigungen der Zustimmung des Betriebsrates. Das Recht zur Beratung sieht vor, dass Arbeitgeber:innen den Betriebsrat zurate ziehen müssen, wenn Probleme oder Anliegen erörtert werden müssen.

Hat man Kündigungsschutz, wenn man im Betriebsrat ist?

Eine Mitgliedschaft im Betriebsrat ist ehrenamtlich. Doch warum entscheiden sich eigentlich so viele Personen dafür? Welche Vorteile hat man, wenn man in Betriebsrat ist? Genießt der Betriebsrat Kündigungsschutz? Ähnlich wie Schwerbehinderte oder Schwangere genießen auch Mitglieder:innen vom Betriebsrat Kündigungsschutz. Ein Kündigungsschutz für Betriebsrat ergibt sich aus dem Kündigungsschutzgesetz. Der Grund hierfür liegt auf der Hand. So sollen die Betriebsratsmitglieder:innen nicht aus Angst vor einer Kündigung der Belegschaft im Sinne des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin in den Rücken fallen. Aber wie sieht es eigentlich im Verhältnis zu Kündigungen für den Rest der Belegschaft aus? Darf der Betriebsrat Arbeitnehmer über Kündigung informieren? Dies ist zweifelsohne der Fall.

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Was darf ein Betriebsrat nicht?

Ein Betriebsrat darf viel, aber keineswegs alles. Vielmehr muss sich der Betriebsrat an die gesetzliche Grundlage aus dem Betriebsverfassungsgesetz halten. Wir haben Ihnen einmal typische Beispiele für die Überschreitung der Befugnisse eines Betriebsrates aufgelistet:

  • Politische Werbung für eine bestimmte Partei
  • Erpresserisches oder beleidigendes Verhalten gegen Arbeitgeber:in
  • Missachtung der Fortbildungspflicht
  • Aufruf zum Streik
  • Handlung ohne Beschluss durch gesamten Betriebsrat
  • Geheimnisverrat

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