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Arbeitsrecht Teilzeit – was müssen Arbeitnehmer beachten?

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Arbeitsrecht Teilzeit

Geprüft von Paul Krusenotto

Legal Tech Experte

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Das Wichtigste zum Thema „Arbeitsrecht Teilzeit“ 

  • Das Arbeiten in Teilzeit bedeutet, dass die wöchentliche Arbeitszeit geringer ist als betriebsübliche, wöchentliche Vollzeitarbeitszeit.
  • Regelungen zur Arbeitszeit sind in den meisten Fällen im Arbeitsvertrag zu finden 
  • Unter bestimmten Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit.
  • Auch ein Anspruch auf Aufstockung der Arbeitszeit, ist Teilzeitkräften unter bestimmten, engen Voraussetzungen gegeben. 
  • Teilzeitkräfte haben regelmäßig einen gegenüber Vollzeitkräften zeitanteiligen Anspruch auf Urlaub.
  • Teilzeitkräfte dürfen insbesondere wegen ihrer verringerten Arbeitszeit nicht diskriminiert werden. 
  • Auch für Teilzeitkräfte gelten regelmäßig verschiedene Arbeitszeitmodelle, wie z.B. Gleitzeit, Job-Sharing oder Telearbeit. 
  • Arbeitnehmer sollten sich bei Unsicherheiten an einen Anwalt wenden. 


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Da eine Beschäftigung in Teilzeit weit familienfreundlicher ist als eine Vollzeitstelle, profitieren immer mehr Eltern von dieser Möglichkeit. Doch nicht nur die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie drängt immer mehr Arbeitnehmer in eine Verkürzung ihrer Wochenstunden. Auch das Streben nach mehr Freizeit und einer besseren Work-Life-Balance macht dieses Modell zunehmend attraktiver. Dennoch gilt es hierbei einiges zu beachten. Wir möchten Ihnen die wichtigsten Bestimmungen zur Teilzeit einmal näher bringen.

In welcher Situation können wir Ihnen helfen?

Was bedeutet Teilzeit?

Was Teilzeitarbeit im Arbeitsrecht bedeutet, lässt sich schnell erklären. Teilzeitbeschäftigt sind alle Personen, die eine kürzere Arbeitszeit vorweisen als vergleichbare Kollegen, die in Vollzeit tätig sind. Diese kürzere Beschäftigung wird im Arbeitsvertrag festgehalten. Recht auf Teilzeit haben Sie als Arbeitnehmer dann, wenn Sie über sechs Monate für Ihren Arbeitgeber tätig sind. Obendrein muss der Betrieb mindestens 15 Angestellte vorweisen und kein wichtiger betrieblicher Grund gegen einer Verringerung der Arbeitsstunden sprechen. Hierfür müssen Sie einen entsprechenden Antrag bei Ihrem Chef einreichen.

Wie viele Stunden sind Teilzeit?

Wenn ein Arbeitnehmer eine Beschäftigung in Teilzeit anstrebt, drängen sich natürlich auch viele Fragen rund um die Arbeitsdauer auf. Sind 30 Stunden Vollzeit oder Teilzeit? Sind 15 Stunden die Woche Teilzeit? Das Arbeitsrecht selbst trifft hierzu keine festen Aussagen. Dementsprechend liegt Teilzeit ganz einfach dann vor, wenn die Anzahl der Arbeitsstunden pro Woche unter der von vergleichbaren Kollegen in Vollzeit liegt. Einen entsprechenden Vergleich kann man nur zwischen Arbeitnehmern anstellen, die nicht nur im selben Betrieb arbeiten, sondern auch vergleichbare Aufgaben haben. Sollten die vergleichbaren Kollegen also 40 Stunden (Vollzeit) arbeiten, liegt Teilzeit streng genommen bereits dann vor, wenn man “nur” 39 Stunden in der Woche arbeitet. Um nicht alle Beschäftigungen mit weniger als 40 Arbeitsstunden zu pauschalisieren, unterscheidet man die Teilzeit obendrein in “vollzeitnahe Teilzeit” (weniger als 40, aber mindestens 30 Wochenarbeitsstunden) sowie “Teilzeit” (weniger als 30 Wochenarbeitsstunden oder Minijob).

Kann man einfach so Teilzeit arbeiten?

Wer mehr Zeit mit dem Nachwuchs genießen oder krankheitsbedingt Stunden reduzieren möchte, der beantragt in der Regel Teilzeit. Der rechtliche Anspruch auf Teilzeit wird im Teilzeitbeschäftigungsgesetz (§ 8 TzBfG) festgeschrieben. Arbeitnehmer, welche die dort aufgelisteten Voraussetzungen erfüllen, können einen Anspruch auf Teilzeit geltend machen. Teilzeit kann beantragt werden, wenn:

  • Der Arbeitnehmer seit mindestens sechs Monaten im Unternehmen arbeitet
  • Das Unternehmen über 15 Angestellte hat
  • Keine dringenden betrieblichen Gründe gegen die Teilzeitbeschäftigung sprechen

Besteht der Wunsch auf Teilzeit, muss der Arbeitnehmer dies beim Arbeitgeber beantragen. Hierfür ist ein Dokument erforderlich, auf dem neben der gewünschten Zahl an Arbeitsstunden auch der Beginn der Teilzeitbeschäftigung niedergeschrieben werden muss. Entspricht die angepeilte Arbeitszeit nicht den Vorstellungen des Arbeitgebers, muss ein Kompromiss zwischen den Parteien gefunden werden.

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Ist der Arbeitgeber verpflichtet Teilzeit zu gewähren?

Der Wunsch auf Teilzeit muss selbstverständlich auch dem Chef entgegengebracht werden. Doch muss dieser der Bitte stattgeben oder kann Teilzeit abgelehnt werden? Gemäß Arbeitsrecht besteht ein Teilzeitanspruch dann, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. So muss der Arbeitnehmer bereits über sechs Monate für die Firma arbeiten und das Unternehmen über 15 Arbeitnehmer vorweisen. Außerdem dürfen keine dringenden betrieblichen Gründe gegen die Teilzeitbeschäftigung sprechen. Nur, wenn der Arbeitgeber einen dieser Ausschlusskriterien geltend machen kann, besteht kein Anspruch auf Teilzeit.

Was muss ich bei Teilzeit beachten?

Gründe, in Teilzeit zu arbeiten kann es viele geben. Der klassischste ist wohl die Familienplanung. Andere wiederum wünschen sich ganz einfach mehr Zeit für Hobbys oder andere Annehmlichkeiten in der Freizeit. Zu guter Letzt können auch gesundheitliche Gründe für eine Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit sprechen. Doch auch, wenn viele den Wunsch haben, in Teilzeit zu arbeiten, drängen sich hier viele Fragen auf. Der eine oder andere fragt sich möglicherweise: Welche Rechte habe ich als Teilzeitkraft oder wie stellt man einen entsprechenden Antrag beim Arbeitgeber? Im Folgenden möchten wir einige der wichtigsten Fragen beantworten.

Wie lange vorher muss man Teilzeit anmelden?

Der Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit stellt nicht nur für den Arbeitnehmer, sondern auch für den Arbeitgeber eine große Veränderung dar. Dies gilt umso mehr, wenn es sich um einen vergleichsweise kleinen Betrieb handelt. Dementsprechend muss der Antrag auf Teilzeit spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn der Teilzeitbeschäftigung bei Ihrem Chef eingehen.

Wie stelle ich einen Antrag auf Teilzeit?

Der Antrag auf eine Verringerung Ihrer Arbeitszeit muss bei Ihrem Arbeitgeber in Textform eingehen. Das Schreiben muss außerdem die gewünschte Anzahl an Wochenstunden sowie den Beginn der verringerten Arbeitszeit beinhalten.

Wie oft kann man Teilzeit beantragen?

Sollten Sie bei Ihrem Chef einen Antrag auf Teilzeit stellen sind nur zwei Folgen denkbar: entweder er lehnt den Antrag rechtmäßig ab oder er stimmt diesem zu. Unabhängig davon wie sich Ihr Arbeitgeber entscheiden sollte, müssen Sie für Ihren nächsten Antrag ein wenig Wartezeit in Kauf nehmen. Gemäß § 8 Abs. 6 TzBfG können Sie nämlich erst zwei Jahre später einen erneuten Antrag stellen.

Wie viel Gehalt bei Teilzeit?

Da Teilzeit nicht gleich Teilzeit ist, lassen sich auch keine pauschalen Aussagen zum Gehalt treffen. Dieses hängt selbstverständlich von der Anzahl an Arbeitsstunden ab. Viele Arbeitgeber orientieren sich bei der Kalkulation jedoch an einer Vollzeitstelle mit vergleichbarer Arbeit und peilen einen ähnlichen Stundenlohn an.

Wird der Urlaub bei Teilzeit gekürzt?

Selbstverständlich spielt für Arbeitnehmer nicht nur das Gehalt, sondern auch der Urlaubsanspruch eine große Rolle im Arbeitsverhältnis. Doch wie sieht es eigentlich bei Teilzeit aus? Schrumpft mit weniger Arbeitsstunden auch der Anspruch auf Urlaub? Um diese Frage zu beantworten, muss man einen Blick ins Bundesurlaubsgesetz werfen. Dieses besagt, dass der Urlaubsanspruch entsprechend der wöchentlichen Arbeitstage berechnet wird. Ein Arbeitstag begründet einen Anspruch auf vier Urlaubstage im Jahr. Dementsprechend haben Arbeitnehmer in Teilzeit einen Mindestanspruch auf 20 Urlaubstage im Jahr, wenn sie fünf Tage die Woche arbeiten. Dies gilt auch dann, wenn sie pro Tag “nur” vier Stunden arbeiten und entspricht dem von Arbeitnehmern in Vollzeit. Es kommt also auf die Anzahl der Tage an, an denen gearbeitet wird.

Was passiert mit Überstunden bei Teilzeitarbeit?

Überstunden bei Teilzeitbeschäftigung können dafür sorgen, dass Sie mehr oder sogar dieselben Wochenstunden absolvieren wie ein vergleichbarer Kollege in Vollzeit. Doch wie muss Ihr Arbeitgeber die Überstunden einstufen, wenn Sie in Teilzeit arbeiten? Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitgeber Überstunden in der Teilzeit genauso vergüten muss wie in der Vollzeit. Dies gilt zumindest dann, wenn die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet werden (dürfen) oder er diese duldet. Für Überstunden muss Ihnen Ihr Arbeitgeber dann wahlweise einen Freizeitausgleich oder aber eine Bezahlung anbieten. Hierbei sollten Sie unbedingt einen Blick in Ihren Arbeitsvertrag werfen. Manche Arbeitgeber schließen die Bezahlung von unaufgeforderten Überstunden aus, wenn eine Teilzeitbeschäftigung vorliegt. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann Ihren Arbeitsvertrag diesbezüglich analysieren.

Welche Kündigungsfrist gilt bei Teilzeit?

Unabhängig davon, ob Sie in Teilzeit oder aber in Vollzeit tätig sind, gelten dieselben gesetzlichen Vorschriften. Die Kündigungsfrist bei Teilzeit unterscheidet sich also nicht von einer Vollzeitstelle.

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Kann ich auch eine Abfindung in Teilzeit erhalten?

Bei den Kündigungsfristen bestehen zwischen Arbeitnehmern in Voll- bzw. Teilzeit keinerlei Unterschiede. Doch wie sieht es mit der Abfindung bei Teilzeit aus? Eine Abfindung nach Wechsel in Teilzeit ist vor allem für Frauen oder Männer interessant, die ihr Arbeitsverhältnis nach der Elternzeit mit weniger Wochenstunden fortführen möchten. Berechnungsgrundlage bei einer Abfindung ist das zuletzt bezogene Gehalt. Das bedeutet, dass auch Arbeitnehmer, die lange Zeit in Vollzeit beschäftigt waren, nach Wechsel in die Teilzeit eine niedrigere Abfindung erhalten als wenn sie in Vollzeit eine Abfindung erhalten würden. Diese Abfindung bei Teilzeitkräften hat das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil (BAG, Ur­teil vom 22.09.2009, 1 AZR 316/08) bestätigt. Um die mögliche Höhe Ihrer Abfindung zu erfahren, informieren Sie sich gerne auf unserer Abfindungsrechner Seite. Hier sind einige kurze Informationen darüber, wann jemand Abfindung erhalten kann.

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Welche Vorteile und Nachteile kann eine Teilzeitbeschäftigung haben?

Wie so Vieles im Leben hat auch die Arbeit in Teilzeit Vor- und Nachteile. Diese sollten Sie vor Antragstellung miteinander abwägen.

Vorteile:

  • Vereinbarkeit von Beruf und Familie
  • Bessere Work-Life-Balance
  • Mehr Flexibilität
  • Möglichkeit zur externen Weiterbildung

Nachteile:

  • Teilzeit führt oft zu Überstunden
  • Geringeres Einkommen
  • Innerbetriebliche Aufstiegschancen gering
  • Weniger Kontakt zu Kollegen (Stichwort: Teambuilding)

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Das Arbeitsrecht ist ein weites Feld, welches bei Arbeitnehmern häufig für Verwirrung und jede Menge Fragen sorgen kann. Hier ist es wichtig, dass Sie einen Experten zu Rate ziehen. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht unterstützen sie gerne. Egal, ob Kündigungsschutzklage mit Abfindung, Aufhebungsvertrag oder Arbeitszeugnis – wir holen das Beste für Sie heraus.

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