Das Wichtigste zum Thema “Resturlaub: Urlaubsanspruch bei Kündigung oder am Jahresende”
- Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz.
- Urlaub muss grundsätzlich im Kalenderjahr genommen werden. Nur in besonderen Fällen, nämlich bei dringenden betrieblichen oder in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen, wird nicht genommener Urlaub auf das Folgejahr übertragen, muss dann aber in den ersten drei Monaten des Folgejahres, dem sog. Übertragungszeitraum, genommen werden.
- Der automatische Verfall des Urlaubsanspruchs zum Jahresende tritt jedoch nur dann ein, wenn der Arbeitgeber es dem Arbeitnehmer durch aktives Tun ermöglicht hat, seinen Urlaub rechtzeitig zu nehmen.
- Dazu muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer rechtzeitig und ausdrücklich auf den drohenden Verfall des Urlaubsanspruchs zum Jahresende hinweisen und dadurch in die Lage versetzen, den Urlaub im laufenden Jahr zu nehmen.
- Bei Kündigung muss Resturlaub ausgezahlt werden, wenn er bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann.
- Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche.
- Genehmigter Urlaub kann in der Regel nur einvernehmlich zurückgezogen oder verschoben werden.
- Überstunden können bei Kündigung ausgezahlt oder bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch die Gewährung von Freizeit ausgeglichen werden.
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Um die Arbeitsleistung zu erhalten ist es wichtig, dass Arbeitnehmer regelmäßig bezahlten Urlaub nehmen können. Dieser steht Arbeitnehmern nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) zu. Im Idealfall brauchen Arbeitnehmer ihre Urlaubstage im laufenden Kalenderjahr auf, um sich so in regelmäßigen Abständen eine kleine Auszeit vom Job zu verschaffen. Manchmal ist das aber nicht möglich, z.B. weil das Arbeitsverhältnis wegen einer Kündigung endet. Was Arbeitnehmer zum Thema Urlaubsanspruch, Urlaub bei Kündigung und Resturlaub am Ende des Jahres wissen sollten, haben wir in diesem Artikel einmal zusammengefasst.
Wie viel Urlaub muss ein Arbeitnehmer nehmen?
Urlaub dient der Erholung des Arbeitnehmers. Er kann daher nicht einfach auf seinen Urlaub verzichten und sich diesen auszahlen lassen. Eine Auszahlung der Urlaubstage ist daher prinzipiell nicht vorgesehen. Ausnahme: Das Arbeitsverhältnis endet und die Urlaubstage können aus zeitlichen Gründen nicht mehr genutzt werden. Dann muss der Arbeitgeber die Urlaubstage auszahlen, denn der Urlaubsanspruch gilt nach Kündigung weiter. Wie viele Urlaubstage bei Kündigung dem Arbeitnehmer noch zustehen, hängt davon ab, wann im Jahr die Kündigung erfolgt.
Wer legt den Urlaub fest?
Der Urlaubsanspruch kann anhand des gesetzlichen Mindesturlaubsanspruchs ermittelt oder im Arbeitsvertrag individuell geregelt werden. Die vertraglich geregelten Urlaubstage dürfen den gesetzlichen Urlaubsanspruch aber nicht unterschreiten. Wenn der Arbeitnehmer eine 5-Tage-Woche hat, beträgt der gesetzliche Mindesturlaub in Deutschland nach Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) 20 Tage. Bei einer 6-Tage-Woche haben Angestellte das Recht auf 24 Tage Urlaub im Jahr. Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung haben außerdem Anspruch auf Zusatzurlaub. In vielen Unternehmen erhalten Arbeitnehmer vom Arbeitgeber aber durchaus mehr Urlaubstage, sodass beispielsweise 27 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche eher die Regel als die Ausnahme sind. Übrigens: Der gesetzliche Urlaubsanspruch gilt auch für Minijobber, Aushilfen, Praktikanten und Werkstudenten.
Kann ich meinen Urlaub zurückziehen?
Prinzipiell können Arbeitnehmer einen bereits genehmigten Urlaub zurückziehen oder verschieben. Diese Änderung muss aber einvernehmlich erfolgen, das heißt der Arbeitgeber muss in jedem Fall zustimmen. Zwangsurlaub durch den Arbeitgeber ist nur in besonderen Fällen möglich.
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Was passiert mit dem Resturlaub?
Grundsätzlich ist angedacht, dass Arbeitnehmer ihren Urlaubsanspruch während des Kalenderjahres zur Erholung nutzen, ihn also “in Natur” nehmen. Je nach Situation kann es aber passieren, dass das nicht oder nur teilweise möglich ist. Dann bleibt ein sogenannter Resturlaub übrig. Dieser kann sich in folgenden Fällen ergeben:
Arbeitnehmer kündigt unter Einhaltung der Kündigungsfrist
Die noch zur Verfügung stehenden Urlaubstage werden anteilig berechnet. Der Arbeitnehmer nimmt die Urlaubstage während seiner verbleibenden Zeit im Unternehmen “in Natur”.
Arbeitgeber kündigt unter Einhaltung der Kündigungsfrist
Die noch zur Verfügung stehenden Urlaubstage werden anteilig berechnet. Sehr häufig erfolgt hier eine Freistellung unter Anrechnung von Urlaub und Überstunden, das heißt der Arbeitnehmer ist bis zum Ablauf der Kündigungsfrist von der Arbeit freigestellt. Haben Sie eine Kündigung erhalten? Prüfen Sie Ihre Ansprüche jetzt in unserem Online Schnellcheck oder nutzen Sie unser Formular zur kostenfreien Ersteinschätzung.
Arbeitgeber oder Arbeitnehmer kündigt fristlos
Bei einer außerordentlichen Kündigung gibt es meist keine Möglichkeit mehr den Resturlaub in Form von bezahlten freien Tagen einzulösen. Der Resturlaub muss daher ausgezahlt werden.
Arbeitnehmer erhält Aufhebungsvertrag
Der Resturlaub sollte im Vertrag klar geregelt werden. Prinzipiell können hier beide Seiten übereinkommen, ob der Resturlaub vom Arbeitnehmer genommen wird oder eine Auszahlung nach Beendigung erfolgt.
Arbeitnehmer hat zum Jahresende Urlaubstage übrig
Übrig gebliebene Urlaubstage können ins neue Jahr übernommen werden, wenn es dafür dringende persönliche oder betriebliche Gründe gibt. Sie müssen dann aber bis zum 31. März des neuen Jahres genutzt werden, sonst verfallen sie, es sei denn, die Vertragsparteien haben sich dahingehend verständigt, dass der Urlaub nicht verfallen soll.
Viele Arbeitnehmer fragen sich auch: Muss Resturlaub bei einer Kündigung genehmigt werden? Wann der Urlaub genommen wird, muss auch im Falle einer Kündigung einvernehmlich geregelt werden. Verlassen Arbeitnehmer beispielsweise freiwillig das Unternehmen, entscheiden sich viele den Resturlaub an das Ende der Kündigungsfrist zu schieben, um so “früher” aufhören zu können. Prinzipiell gilt: Arbeitnehmer haben das Recht den Resturlaub in Natur zu nehmen. Wann sie die Urlaubstage nutzen, sollten sie aber mit dem Arbeitgeber abstimmen.
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Kann man auf Resturlaub verzichten?
Wer in einem bestehenden Arbeitsverhältnis seinen vollen Urlaubsanspruch nicht ausschöpft und ihn im neuen Jahr verfallen lässt, der verzichtet in gewisser Hinsicht auf seinen Urlaub bzw. Resturlaub. Im Falle einer Kündigung ist der Verzicht auf den Urlaub in der Regel nicht vorgesehen. Das heißt entweder man nimmt den Resturlaub in Form von bezahlten freien Tagen oder der Arbeitgeber muss den Urlaubsanspruch auszahlen.
Was bedeutet Freistellung unter Anrechnung von Urlaub?
Prinzipiell bleibt bei der Kündigung der Urlaubsanspruch auch bei Freistellung bestehen. Beendet der Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis, kommt es oft vor, dass der Arbeitnehmer freigestellt wird, also bis zum Ende der Kündigungsfrist nicht mehr zur Arbeit erscheinen muss. Hierbei wird der restliche Urlaubsanspruch angerechnet und somit aufgebraucht. Dieses Vorgehen bezeichnet man als Freistellung unter Anrechnung von Urlaub.
Kann man sich seinen Resturlaub auszahlen lassen?
Arbeitnehmer, die sich den übrigen Urlaub auszahlen lassen wollen, haben nur in Ausnahmefällen darauf ein Anrecht, etwa wenn sie den Resturlaub im Rahmen einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags aus Zeitgründen nicht mehr nehmen können.
Wie werden ausgezahlte Urlaubstage versteuert?
Ausgezahlte Urlaubstage müssen als sogenannter sonstiger Bezug versteuert werden. Grundsätzlich ist die Urlaubsabgeltung lohnsteuerpflichtig. Auch ist die auszuzahlende Summe sozialversicherungspflichtig.
Wann verfällt Resturlaub?
Übriggebliebene Urlaubstage müssen in der Regel bis zum 31. März des Folgejahres genutzt werden. Nach Ablauf der Frist verfällt der Urlaubsanspruch grundsätzlich.
Was passiert mit Überstunden und Resturlaub bei Kündigung?
Der Resturlaub bei Kündigung ist in den meisten Fällen in Natur zu nehmen, wenn dies für den Arbeitnehmer zeitlich möglich ist. Hinsichtlich der Überstunden greift die vertraglich festgehaltene Regelung. Prinzipiell können die gesammelten Überstunden entweder ausgezahlt oder in zusätzliche freie Tage umgewandelt werden. Bei einer fristlosen Kündigung ist die Variante mit den zusätzlichen freien Tagen nicht anwendbar. Sollte es keine vertraglichen Regelungen geben, müssen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer anders einig werden. Verlangt der Arbeitnehmer die Auszahlung der Überstunden, muss er einen belastbaren Nachweis über deren genaue Zahl bringen. Haben Sie eine Kündigung erhalten? Prüfen Sie Ihre Ansprüche jetzt in unserem Online Schnellcheck oder nutzen Sie unser Formular zur kostenfreien Ersteinschätzung.
Wie wird der Resturlaub bei Kündigung berechnet?
Für die Berechnung des Resturlaubs ist wichtig, wann die Kündigung erfolgt. Kündigt der Arbeitnehmer bzw. Arbeitgeber in der ersten Jahreshälfte, also bis zum 30. Juni, steht dem Arbeitnehmer anteilig Urlaub zu. Wenn dieser beispielsweise pro Jahr einen Urlaubsanspruch von 27 Tagen hat und zum 31. Mai kündigt, hat er insgesamt Anspruch auf 11,25 Tage Resturlaub.
Urlaubsanspruch berechnen bei Kündigung in der ersten Jahreshälfte
Der Urlaubsanspruch bei Kündigung bis zum 30.06. lässt sich mit einer einfachen Formel berechnen: Gearbeitete Monate im betreffenden Jahr / 12 x Jahresurlaubsanspruch in Tagen
Was passiert mit dem Urlaubsanspruch nach Kündigung in der zweiten Jahreshälfte?
Der Urlaubsanspruch bei Kündigung im 2. Halbjahr berechnet sich anders als bei Kündigungen in der ersten Jahreshälfte. Wird ein Arbeitsverhältnis nach dem 30.06. gekündigt, haben Arbeitnehmer Anspruch auf den vollen gesetzlichen Mindesturlaub von in der Regel 20 Tagen. In vielen Fällen übersteigt der im Arbeitsvertrag festgehaltene Urlaubsanspruch den Mindesturlaub. Ob Arbeitnehmer bei einer Kündigung den vollen arbeitsvertraglichen Urlaubsanspruch haben, hängt davon ab, ob im Vertrag die sogenannte “pro rata temporis”-Regelung vereinbart ist. Diese Klausel besagt regelmäßig, dass über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehende Urlaubstage im Falle einer Kündigung nur anteilig gewährt geben müssen. Allerdings gilt trotz dieser Klausel: Der berechnete Resturlaub darf den gesetzlichn Mindesturlaub von 20 Tagen nicht unterschreiten. Enthält der Arbeitsvertrag keine solche Klausel, steht Arbeitnehmern bei einem Ausscheiden aus dem Unternehmen nach dem 30.06. der volle vertraglich vereinbarte Jahresurlaub zu.
Wird bei Kündigung Resturlaub ausbezahlt?
Wird das Arbeitsverhältnis beendet, besteht der Urlaubsanspruch weiterhin. Die Auszahlung des Urlaubsentgeltes ist aber nur dann möglich, wenn der Resturlaub gar nicht oder lediglich teilweise genutzt werden kann, weil die verbleibende Arbeitszeit nicht mehr ausreicht. Zudem kann eine Auszahlung des Resturlaubs in Ausnahmen möglich sein, wenn der Arbeitgeber in der verbleibenden Zeit nicht auf den Mitarbeiter verzichten kann.
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Was passiert mit meinem Resturlaub bei einem Aufhebungsvertrag?
Arbeitgeber bieten oftmals Aufhebungsverträge an, wenn sie eine Kündigung vermeiden wollen. Für Arbeitnehmer kann ein Aufhebungsvertrag ebenfalls eine gute Option sein – sofern die Bedingungen stimmen. Wie mit dem Resturlaub verfahren wird, kann bei einem Aufhebungsvertrag individuell geregelt werden. So sollten Arbeitnehmer unbedingt darauf achten, dass mit dem übrigen Urlaubsanspruch bei Aufhebungsvertrag fair umgegangen wird. Haben Sie einen Aufhebungsvertrag erhalten? Prüfen Sie Ihre Ansprüche jetzt in unserem Online Schnellcheck oder nutzen Sie unser Formular zur kostenfreien Ersteinschätzung.
Was passiert mit meinen Überstunden bei einem Aufhebungsvertrag?
Arbeitgeber und Arbeitnehmer können flexibel und einvernehmlich festhalten, wie mit angesammelten Überstunden zu verfahren ist. Hier gibt es zum einen die Möglichkeit die Überstunden bei Aufhebungsvertrag als sogenannte Ausgleichstage während der Freistellung zu nehmen oder sie sich auszahlen zu lassen. Wichtig zu wissen: In Aufhebungsverträgen wird oft geregelt, dass der Arbeitnehmer nach dessen Unterzeichnung freigestellt wird. Es ist aber prinzipiell auch möglich, dass ein Aufhebungsvertrag ohne Freistellung vereinbart wird.
Verfallen Überstunden bei einem Aufhebungsvertrag?
Bei einem Aufhebungsvertrag verfallen Überstunden nicht automatisch. Der Aufhebungsvertrag sollte aber – sofern der Arbeitnehmer Überstunden angesammelt hat – eine konkrete Regelung hierzu enthalten. Vorsicht ist geboten, wenn der Arbeitgeber eine sogenannte Abgeltungs- oder Erledigungsklausel in den Vertrag aufnehmen will, mit der Arbeitnehmer auf sämtliche weitere Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verzichten. Arbeitnehmer sollten in jedem Fall von Beginn an einen Arbeitsrechtsexperten hinzuzuziehen, der die Fallstricke eines Aufhebungsvertrags kennt und für sie günstige Bedingungen verhandeln kann.
Wie läuft die Urlaubsabgeltung bei Krankheit und Beendigung des Arbeitsverhältnisses?
Wenn ein Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres krankheitsbedingt arbeitsunfähig war, bleibt der gesetzliche Urlaubsanspruch prinzipiell bestehen. Wird das Arbeitsverhältnis beendet, ohne dass der Arbeitnehmer die Chance hatte seinen Urlaubsanspruch in Natur zu nehmen, z.B. durch eine personenbedingte Kündigung, muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Urlaub auszahlen. Informieren Sie sich außerdem darüber, wie Sie sich verhalten sollten, wenn Sie im Urlaub krank werden.
Wie beeinflusst Elternzeit meinen Resturlaub und dessen Auszahlung?
Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis. Das heißt, der Urlaubsanspruch, der bereits vor Beginn der Elternzeit erworben wurde, bleibt bestehen und wird nicht gekürzt. Der Resturlaub, der vor der Elternzeit bestand, bleibt also bestehen und kann nach der Rückkehr aus der Elternzeit genommen werden. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber den Urlaub nicht automatisch verfallen lassen darf. Eine Auszahlung des Resturlaubs erfolgt in der Regel nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Wie wird der Urlaub für Teilzeitbeschäftigte berechnet?
Der Urlaubsanspruch für Teilzeitbeschäftigte wird proportional zur Arbeitszeit berechnet. Das bedeutet, wenn ein Vollzeitbeschäftigter Anspruch auf 30 Tage Urlaub hat, hätte ein Teilzeitbeschäftigter, der beispielsweise nur 50% der Arbeitszeit leistet, Anspruch auf 15 Tage Urlaub. Wichtig ist hier eine genaue Berechnung, die die tatsächlichen Arbeitstage berücksichtigt.
Was ist der Unterschied zwischen gesetzlichem und vertraglichem Urlaubsanspruch?
Laut Bundesurlaubsgesetz besteht für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einer 5-Tage-Woche in Deutschland ein Mindesturlaubsanspruch von 20 Tagen pro Jahr. Arbeitsvertraglich oder tarifvertraglich sind jedoch oft höhere Urlaubsansprüche vereinbart. Der gesetzliche Urlaubsanspruch ist fest vorgeschrieben und gilt für alle Beschäftigten, während der vertragliche Urlaubsanspruch individuell im Arbeits- oder in einem Tarifvertrag festgelegt wird und meist über den gesetzlichen Mindestanspruch hinausgeht.
Bis wann muss Resturlaub bei Kurzarbeit genommen werden?
Haben Arbeitnehmer noch Resturlaub aus dem Vorjahr, müssen sie diesen vor dem Bezug des Kurzarbeitergeldes nutzen. Urlaubsansprüche aus dem laufenden Jahr müssen Arbeitnehmer bis zum Ende des Jahres nehmen, um Kurzarbeit zu vermeiden.
Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Sie wurden gekündigt und möchten sichergehen, dass Ihnen durch die Entlassung keine gravierenden finanziellen Nachteile entstehen? Sie möchten von einem Experten für Arbeitsrecht prüfen lassen, ob Ihre Entlassung rechtens ist und ob Sie eine Chance auf eine Abfindung haben? Ihr Arbeitgeber hat Ihnen einen Aufhebungsvertrag angeboten, vor dessen Unterzeichnung Sie einen Juristen konsultieren möchten? Prüfen Sie Ihre Ansprüche jetzt in unserem Online Schnellcheck oder nutzen Sie unser Formular zur kostenfreien Ersteinschätzung.
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