Ekomi 5/5 basierend auf mehr als 544 Bewertungen

Nebentätigkeit im Job – was ist erlaubt?

Sie benötigen arbeitsrechtliche Unterstützung? Unsere Experten stehen Ihnen zur Seite und beraten Sie – kostenfrei und unverbindlich. Prüfen Sie jetzt Ihre mögliche Abfindung oder fordern Sie eine kostenlose Ersteinschätzung an.

Nebentaetigkeit

legal-expert

Geprüft von Paul Krusenotto

Legal Tech Experte

In welcher Situation können wir Ihnen helfen?

Home » Rechtsthemen » Arbeitsrecht » Arbeitsvertrag » Nebentätigkeit

Unser aller Traumvorstellung ist es, dass wir einem Beruf nachgehen, der uns Spaß macht und Erfüllung bieten kann. Leider ist dies bei einem Großteil der Arbeitnehmer eher Wunschdenken, denn Realität. Schließlich hat ein Job vor allem das Ziel, unsere Lebenshaltungskosten abzudecken. Da diese aber allen voran in Großstädten immer höher werden, scheint es lukrativ, zusätzlich zum Hauptberuf einer Nebentätigkeit nachzugehen. Dabei kommen jedoch schnell Fragen auf. Doch was muss ich bei einer Nebentätigkeit beachten? Und wie viel darf ich zum Hauptjob dazuverdienen? Wer sich selbst verwirklichen möchte, geht außerdem häufig einer freiberuflichen Nebentätigkeit bei Festanstellung nach. Was und was nicht erlaubt ist, möchten wir Ihnen im Folgenden einmal vor Augen führen.  

In welcher Situation können wir Ihnen helfen?

Was ist ein Nebenjob?

Ab wann ist eine Tätigkeit eine Nebentätigkeit? Da es sich bereits dem Namen entsprechend nur um eine nebensächliche berufliche Tätigkeit handelt, dient sie nicht ausschließlich der Sicherung des eigenen Lebensunterhaltes. Stattdessen möchte man sich hiermit nur ein wenig dazuverdienen. Klassischerweise handelt es sich hierbei um einen Minijob. Doch auch eine freiberufliche Nebentätigkeit bzw. eine selbstständige Nebentätigkeit gilt als Nebenjob. Nicht nur für Angestellte ist ein Nebenjob möglich. Auch für Beamte ist mitunter ein Nebenjob denkbar. Dies gilt häufig selbst dann, wenn die Nebentätigkeit bei vorzeitigem Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit stattfindet. Ein Muster zur Bewerbung um einen Minijob finden Sie hier.

Ist eine Nebentätigkeit genehmigungspflichtig?

Wer sich in einem Angestelltenverhältnis befindet, stellt sich natürlich die Frage, ob man eine Nebentätigkeit anmelden muss. Grundsätzlich gilt, dass eine Genehmigung zur Nebentätigkeit von Hauptarbeitgeber nicht erfolgen muss. Dennoch gilt für Arbeitnehmer die Pflicht, eine (freiberufliche) Nebentätigkeit anzumelden, wenn dies im Arbeitsvertrag bzw. im Tarifvertrag festgelegt wurde. Selbiges gilt dann, wenn ein Nebenjob den vertraglich geschuldeten Pflichten im Weg steht. Um dies einschätzen zu können, möchte der Arbeitgeber in der Regel ein paar Eckdaten erfahren:

Für Beamte gelten aufgrund des Staatsdienstes auch strengere Vorschriften. So gilt bei einer Nebentätigkeit für Beamte eine Informationspflicht ihrem Dienstherrn gegenüber. Anhand der Informationen muss der Dienstherr die Nebentätigkeit dann genehmigen. Dabei möchte der Dienstherr folgende Punkte wissen:

  • Welche Tätigkeit?
  • Auftraggeber?
  • Arbeitszeit?
  • Höhe des Honorars?

Im übrigen ist eine Nebentätigkeit bei Frühpensionierung für Beamte möglich. Doch auch hier ist eine Untersagung seitens des Dienstherrn denkbar. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Interessen entgegenstehen. Allerdings besteht für den Dienstherrn im Falle eines Verbots der Nebentätigkeit die Pflicht zur umfassenden Begründung, warum ein entsprechender Job ausgeschlossen ist. Eine Nebentätigkeit während der Elternzeit ist ebenfalls möglich. Hier sind bis zu 30 Wochenstunden möglich, die Sie nicht bei Ihrem Hauptarbeitgeber ableisten müssen. Allerdings gelten hier die gleichen Pflichten gegenüber ihrem Arbeitgeber wie außerhalb der Elternzeit. Beachten Sie jedoch, dass die Nebeneinkünfte negativen Einfluss auf die Höhe des Elterngeldes haben können.

Sie benötigen arbeitsrechtliche Unterstützung?

Jetzt kostenlose Ersteinschätzung anfragen.

Wie viele Stunden darf ich bei einem Nebenjob arbeiten?

Eröffnet sich die Möglichkeit eines Nebenjobs stellt sich die Frage: ”Wie viele Stunden darf ich nebenbei arbeiten?”. Hierauf gibt das Arbeitszeitgesetz Antwort. Im §3 ArbZG wird festgelegt, dass Sie in der Woche nicht mehr als 48 Stunden arbeiten dürfen. Wer beispielsweise 40 Stunden in der Woche arbeitet, darf maximal acht zusätzliche Arbeitsstunden ableisten. Zur Dauer einer Nebentätigkeit kann der Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag natürlich detaillierte Regelungen enthalte

Wie teile ich meinem Arbeitgeber eine Nebentätigkeit mit?

In der Regel sind Sie als Arbeitnehmer nicht dazu verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber eine Nebentätigkeit anzuzeigen. Das ist aber nicht immer der Fall. Doch wann muss ich eine Nebentätigkeit beim Arbeitgeber anmelden? Dazu sind Sie dann verpflichtet, wenn Ihr Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag eine entsprechende Regelung beinhaltet. Den Antrag auf Nebentätigkeit stellen Sie dann bei Ihrem Arbeitgeber. In dem Antrag sollten folgende Punkte aufgeführt werden:

  • Art der Nebentätigkeit
  • Arbeitsstunden der Nebentätigkeit
  • Firmenname (bei nicht selbständigem Nebenjob)
  • Bitte um Zustimmung

Wie zeige ich Nebentätigkeit an?

Während die Pflicht zur Anzeige einer Nebentätigkeit gegenüber Ihrem Chef von den Regelungen im Tarif- bzw. Arbeitsvertrag abhängt, besteht für Sie gegenüber dem Finanzamt stets eine Mitteilungspflicht. Dies gilt zumindest dann, wenn es sich um keinen Minijob handelt. Das heißt, dass Sie Nebeneinkünfte, die die Grenze von 520 Euro im Monat nicht übersteigen, auch nicht steuerlich anzeigen müssen. Im Umkehrschluss gehören Einkünfte, die über die Grenze hinausgehen, in die Steuererklärung. Wer sich ein zweites Standbein neben dem Hauptberuf aufbauen möchte, kann bzw. muss auch ein Gewerbe als Nebentätigkeit anmelden. Das Elterngeld und eine Nebentätigkeit kennt keine Grenzen wie die 520 Euro, welche für Finanzamt maßgeblich sind. Auch Einkünfte, die darunter liegen, wirken sich auf das Elterngeld auf. Je höher Ihre Nebeneinkünfte, umso niedriger fällt das staatlich gewährte Elterngeld aus.

Sie benötigen arbeitsrechtliche Unterstützung? Nutzen Sie gern unser Formular zur kostenfreien Ersteinschätzung

Kann mir mein Arbeitgeber einen 520 Euro Job verbieten?

Wer seiner leidenschaftlichen selbstständigen Tätigkeit nachgehen möchte oder aber einen Zuverdienst durch einen Nebenjob bei einem zweiten Arbeitgeber erhalten möchte, hat häufig Angst, dies seinem Arbeitgeber mitzuteilen. Doch kann man eine Nebentätigkeit verbieten? Grundsätzlich gilt, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen einen 520 Euro Job nicht einfach so untersagen kann. Hierfür muss er ein berechtigtes Interesse vorweisen können. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn bereits im Arbeits- oder Tarifvertrag ein Verbot ausdrücklich geregelt wurde und ein besonderes Interesse des Arbeitgebers vorliegt. Einen Antrag auf Nebentätigkeit beim Arbeitgeber ist dann vonnöten, wenn entsprechende Regelungen ebenfalls vertraglich festgelegt sind.

Wird 520 Euro Job auf Gehalt angerechnet?

Gehen Sie neben Ihrem Hauptberuf einem Minijob auf 520-Euro-Basis nach, muss dies nicht versteuert werden. Einkünfte aus Nebentätigkeit müssen nur dann versteuert werden, wenn diese Grenze überschritten wird. Selbstverständlich gilt selbiges auch dann, wenn Sie gleich mehreren 520-Euro-Jobs nachgehen. Der Freibetrag für selbständige Nebentätigkeit liegt bei 10.347 Euro im Jahr (Stand: 2022). Da dies jedoch die gesamten Einkünfte betrifft, liegen die allermeisten mit einer selbständigen Nebentätigkeit über diesem Freibetrag.

Ist während Kurzarbeit Nebentätigkeit erlaubt?

Im Zuge der Coronakrise war die Kurzarbeit in aller Munde. Da diese bei vielen mit finanziellen Einbußen verbunden war, ist bei dem einen oder anderen vielleicht ein Wunsch nach einer Nebentätigkeit bei Kurzarbeit aufgekommen. Auch hier ist ein Antrag auf Genehmigung einer Nebentätigkeit dann nötig, wenn es arbeits- oder tarifvertraglich festgelegt ist oder Interessen des Arbeitgebers kollidieren könnten. Kurzarbeit und Nebentätigkeit kann sogar seitens der Arbeitsagentur in Einklang gebracht werden. So vermittelt diese ab und zu sogar entsprechende Nebenjobs.

Ist ehrenamtliche Tätigkeit eine Nebentätigkeit?

Streng genommen handelt es sich auch bei einem Ehrenamt um eine Nebentätigkeit. Dementsprechend kann es auch hierzu arbeitsvertragliche bzw. tarifvertragliche Regelungen geben. Steht dort etwas zu einer Genehmigungspflicht, muss der Arbeitnehmer dieser auch nachkommen.

Wie können die Chevalier Rechtsanwälte Ihnen weiterhelfen?

Ihr Arbeitgeber beschwert sich über Ihre Nebentätigkeit oder Sie fragen sich selbst, ob Sie einer solchen nachgehen dürfen? Bei Fragen zum Arbeitsrecht im Allgemeinen und zur Legalität Ihres Nebenjobs im Besonderen stehen wir Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Die Chevalier Rechtsanwälte können Sie mit ihrem Fachwissen im Bereich des Arbeitsrechts unterstützen. Sie benötigen arbeitsrechtliche Unterstützung? Nutzen Sie gern unser Formular zur kostenfreien Ersteinschätzung

Kündigung oder Aufhebungsvertrag erhalten?

Prüfen Sie jetzt in unter 2 Minuten Ihre mögliche Abfindung. Kostenfrei. Unverbindlich.

In welcher Situation können wir Ihnen helfen?

Weitere Artikel zum Thema

Das könnte Sie auch interessieren

Erfahren Sie jetzt was Sie tun können, wenn Sie eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben oder prüfen Sie Ihre Ansprüche in unserem Abfindungsrechner. Wir informieren Sie, warum Sie Ihr Arbeitszeugnis und Ihre Abmahnung checken lassen sollten und liefern Ihnen informative Einblicke in verschiedene Themen des Arbeitsrechts.

Sie möchten gegen Ihre Kündigung oder Ihren Aufhebungsvertrag vorgehen?

Jetzt in unter 2 Minuten Ihre mögliche Abfindung prüfen und Gespräch mit Experten erhalten. Unverbindlich. Kostenfrei.

Jetzt Abfindung ermitteln
Scroll to Top