Das Wichtigste zum Thema „Arbeitszeitbetrug“
- Arbeitszeitbetrug bedeutet, dass, trotz Absprache/Vereinbarung, die Arbeitszeit zu spät angetreten wurde, der Arbeitnehmer gar nicht erschienen ist oder Zeiten als Arbeitszeit dokumentiert werden, in der keine Arbeitsleistung erbracht wurde.
- Es handelt sich hierbei um eine schwere Pflichtverletzung, die auch einen Kündigungsgrund darstellen kann.
- Mögliche Folgen können neben dem Verlust des Arbeitsplatzes auch die Rückforderung von Gehaltszahlungen sowie Schadensersatzforderungen oder eine Strafanzeige sein.
- Eine Aufklärung durch einen Arbeitsrechtler ist empfehlenswert, um den Schaden zu begrenzen.
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Im Rahmen eines Arbeitsvertrages sowie des Arbeitsrechts werden wichtige Eckpfeiler des Arbeitsverhältnisses festgehalten. Einer der wichtigsten ist wohl die Arbeitszeit. Dementsprechend stellen sich Arbeitnehmer regelmäßig Fragen zu Arbeitszeit, Pausenzeit und Zeiterfassung. Wir möchten im Folgenden ein paar der wichtigsten Antworten liefern.
Wie ist die Arbeitszeit gesetzlich geregelt?
Beim Blick in die rechtlichen Vorschriften findet man schnell Antworten auf das Thema der Arbeitszeit. So sind im Arbeitsrecht Arbeitszeiten genau geregelt. Grundlage ist dabei das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Hier finden sich neben allgemeinen Arbeitszeitregelungen auch Vorschriften zu Pausen und Ruhezeiten.
Was gilt als Arbeitszeit?
Gemäß Arbeitszeitgesetz beginnt die Arbeitszeit mit Antritt der Arbeit. Sobald man die Arbeit beendet, endet auch die Arbeitszeit. Dabei werden Ruhepausen nicht mitgezählt. Eine Ausnahme von dieser Regelung gilt nur in ganz besonderen Fällen. So zählen bspw. im Bergbau auch die Ruhezeiten zur Arbeitszeit (§ 2 ArbZG).
Was ist die tägliche Arbeitszeit?
Die Arbeitszeit wird häufig in Stunden pro Woche angegeben. Doch abseits der Wochenarbeitszeit spielt natürlich auch die tägliche Arbeitszeit eine große Rolle. Das Arbeitszeitgesetz legt fest, dass diese maximal 10 Stunden betragen darf.
Wann beginnt und endet die tägliche Arbeitszeit?
Sobald man die Arbeit antritt beginnt die Arbeitszeit. Wenn man die Arbeit beendet, endet die Arbeitszeit. Ruhepausen, die zwischendurch eingelegt werden, zählen hierbei nicht dazu.
Wie viel Stunden darf man maximal arbeiten?
Selbstverständlich regelt das Arbeitsrecht Ruhezeiten. So müssen zwischen Ende der letzten Arbeitszeit und Beginn der neuen Arbeitszeit mindestens 11 Stunden Ruhezeit liegen. In der Woche darf der Arbeitnehmer maximal 6 Tage jeweils 8 Stunden arbeiten. Hier kommt man auf die maximale Wochenarbeitszeit von 48 Stunden. Allerdings ist der Arbeitgeber dazu berechtigt, die 8 Stunden auf 10 Stunden auszuweiten. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass binnen 24 Wochen wieder eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von maximal 48 Stunden besteht.
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Wie berechnet man die tägliche Arbeitszeit?
Abseits der aktiven Arbeitszeit spielen natürlich auch Ruhephasen eine wichtige Rolle. Schließlich sollen diese eine Regeneration des Arbeitnehmers gewährleisten. Aus diesem Grund sind Pausen und Ruhezeiten im Arbeitsrecht ebenso geregelt. Die Ruhezeit ist die Phase zwischen zwei verschiedenen Arbeitstagen. Sie muss mindestens 11 Stunden umfassen (§5 Abs.1 ArbZG). Damit die Arbeitnehmer aber auch während der aktiven Arbeitszeit konzentriert bleiben, muss der Arbeitgeber Pausen gewähren. Dementsprechend muss Ihnen Ihr Chef nach spätestens sechs Stunden durchgehender Arbeit eine Pause gewähren. Auf dem Lohncheck sehen Sie diese jedoch nicht. Grundsätzlich gilt nämlich: Ruhepausen gehören nicht zur Arbeitszeit.
Was zählt nicht zur Arbeitszeit?
Zeiten, in denen Sie nichts Produktives für Ihr Unternehmen tun, zählen nicht zur Arbeitszeit. Hierzu gehören beispielsweise Mittagspausen, Zigarettenpausen, Rufbereitschaft und Ihr Arbeitsweg. Im Umkehrschluss gehören dem Unternehmen zuträgliche Tätigkeiten zu Ihrer Arbeitszeit. Hierzu gehören auch Dienstbesprechungen, Dienstreisen, Bereitschaftsdienst und die sogenannte “Rüstzeit”. Letztere umfasst vorbereitende Tätigkeiten wie das Hochfahren des Computers.
Wird die Pause in die Arbeitszeit gerechnet?
Grundsätzlich werden Pausen nicht in die Arbeitszeit gerechnet. Allerdings gibt es von dieser Regel Ausnahmen. So gelten kurze Ruhepausen ebenfalls zur Arbeitszeit. Ein klassisches Beispiel ist wohl das Holen eines neuen Kaffees. Länger als fünf Minuten sollten diese jedoch nicht andauern. Im Bergbau unter Tage zählen gemäß §2 ArbZG auch Ruhepausen zur Arbeitszeit.
Ist Anwesenheit gleich Arbeitszeit?
Wenn Sie an Ihrem Arbeitsplatz anwesend sind, weisen Sie die sogenannte “Arbeitsbereitschaft” auf. Auch, wenn Sie währenddessen (noch) keine “richtigen” Arbeiten vollführen, wird diese Zeit zur Arbeitszeit gezählt.
Wann gilt Fahrzeit als Arbeitszeit?
Der klassische Arbeitsweg von Arbeitnehmern im Innendienst zählt nicht zur Arbeitszeit. Unterschiede gelten bei Mitarbeitern im Außendienst. Bei ihnen gehören die Fahrtwege zum Kunden regelmäßig zu den vertraglich geregelten Arbeitsleistungen und damit auch zur Arbeitszeit.
Wie genau muss Zeiterfassung sein?
Die Zeiterfassung muss nicht auf die Minute genau erfolgen. Schließlich hat die Zeiterfassung vielmehr den Schutz der Arbeitnehmer im Sinn. Deshalb ist es vor allem wichtig, dass die geltenden Obergrenzen des ArbZG beachtet werden. Bei der Zeiterfassung sollten Sie jedoch bei der Wahrheit bleiben, möglicherweise überwacht der Arbeitgeber Ihre Angaben. Vielleicht gibt es in Ihrem Unternehmen Mitarbeiterüberwachung. Schließlich können absichtliche Fehlangaben zu einer Abmahnung wegen Zeiterfassung und schlimmstenfalls zu einer verhaltensbedingten Kündigung führen.
Ist Arbeitszeiterfassung Arbeitszeit?
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber gemäß §16 ArbZG dazu verpflichtet, die Arbeitszeit seiner Arbeitnehmer zu erfassen. Allerdings kann er diese Aufgabe auch an seine Mitarbeiter weiterreichen. Dies kann der Arbeitnehmer ebenfalls als Arbeitszeit geltend machen.
Was bedeutet Arbeitszeitbetrug?
Viele Arbeitgeber arbeiten mit Programmen, die der Arbeitszeiterfassung dienen. Hier loggt sich ein jeder Mitarbeiter ein, wenn er mit der Arbeit beginnt. Dies kann betrügerischen Arbeitnehmern Tür und Pforte für lukrative Falschangaben öffnen. Doch wann liegt Arbeitszeitbetrug vor? Man spricht grundsätzlich dann von Arbeitszeitbetrug, wenn der Arbeitnehmer bei der Arbeitszeiterfassung täuscht. Auch, wenn sich der Mitarbeiter hiervon einen finanziellen Vorteil erhofft, können die Folgen schwerwiegend sein. So kommt es nicht selten zu einer Abmahnung wegen Arbeitszeitbetrugs. Auch eine Abmahnung wegen Arbeitszeitverstoßes oder eine Kündigung bei wiederholtem Fehlverhalten sind möglich.
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Häufig gestellte Fragen zum Thema Arbeitszeit
Ist es erlaubt 12 Stunden am Tag zu arbeiten?
Grundsätzlich gilt gemäß § 3 ArbZG ausnahmsweise eine tägliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden. Die Kovid-19-Arbeitszeitverordnung (ab April 2021) sorgte jedoch dafür, dass in bestimmten Branchen vorübergehend bis zu 12 Stunden pro Tag möglich sind.
Wie lange darf ich 60 Stunden arbeiten?
Ihr Arbeitgeber kann Sie theoretisch zu einer “60-Stunden-Woche” verpflichten – allerdings nur vorübergehend. Schließlich muss er dafür sorgen, dass innerhalb von sechs Monaten ein gewisser Ausgleich stattfindet. Wichtig ist, dass sich aus der Gesamtbetrachtung eine Arbeitswoche mit durchschnittlich 48 Stunden ergibt.
Ist eine 42 Stunden Woche erlaubt?
Ja, denn § 3 ArbZG ermöglicht Arbeitgebern, eine maximale Wochenarbeitszeit von 48 Stunden festzulegen.
Wann Pause bei 8 Stunden Arbeitszeit?
Wenn Sie 8 Stunden arbeiten, müssen Sie spätestens nach 6 Stunden für 30 Minuten Pause machen.
Wann Pause bei 6 Stunden Arbeitszeit?
Bei einer Arbeitszeit von 6 Stunden besteht keine Pflicht zur Pause. Hiervon werden jedoch kurze Pausen (5 Minuten) ausgenommen.
Wie lange vorher muss Schichtarbeit angekündigt werden?
Schichtarbeit stellt vor allem bei Familien regelmäßig eine große Herausforderung dar. Dementsprechend muss ein Schichtwechsel stets unter Einhaltung einer zumutbaren Frist erfolgen. Auf die Einteilung in eine spezielle Schicht kann sich der Arbeitnehmer laut Bundesarbeitsgericht (BAG, Az. 5 AZR 849/06) allerdings nicht verlassen. Dies gilt nur ausnahmsweise dann, wenn z.B. in der Stellenanzeige ausdrücklich von einer Anstellung in Nachtschicht die Rede war.
Wieviel Stunden müssen zwischen zwei Schichten liegen?
Das ArbZG regelt eine Ruhepause von mindestens 11 Stunden. Diese darf nur in ausgewählten Branchen ausnahmsweise auf 10 Stunden reduziert werden. Klassische Beispiele sind die Arbeit in Krankenhäusern, der Landwirtschaft und der Gastronomie.
Wie zählt Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit?
Ein Bereitschaftsdienst zählt vollumfänglich zur Arbeitszeit.
Werden Schulungen als Arbeitszeit gerechnet?
Sollte eine Schulung seitens des Arbeitgebers beauftragt worden sein, gehört auch diese zur Arbeitszeit. Anders sieht es dann aus, wenn der Arbeitnehmer auf eigenen Wunsch hin an einer Weiterbildung teilnimmt.
Gelten Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft als Arbeitszeit?
Gemäß §16 Mutterschutzgesetz darf ein Arbeitgeber werdende Mütter nur dann beschäftigen, wenn keine gesundheitlichen Bedenken für Mutter oder Kind bestehen. So muss der Arbeitgeber Schwangere für Arzttermine freistellen. Obendrein regelt das Mutterschutzgesetz Freistellung für Untersuchungen mit einher gehender Anrechnung auf die Arbeitszeit. Schließlich legt §7 Mutterschutzgesetz eine bezahlte Freistellung vom Arbeitgeber in der Schwangerschaft fest, wenn Vorsorgeuntersuchungen anstehen.
Ändert sich meine Arbeitszeit mit Kind?
Eltern sind bei der Arbeitszeit in der Regel auf die Kulanz ihres Arbeitgebers angewiesen.
Ist eine Freistellung für Freitagsgebet für Muslime möglich?
Eine Freistellung zum Festtagsgebet müssen Sie mit Ihrem Arbeitgeber aushandeln. Selbiges gilt für Beten während der Arbeitszeit. Da Sie jedoch ein Recht auf kurze Pausen zwischendurch haben, dürften kurze Gebet in der Regel kein Problem darstellen. Entsprechende Unterbrechungen sind regelmäßig durch die Ausübung der Religionsfreiheit abgedeckt. Allerdings ist es wichtig, dass durch das Gebet keine anderweitigen Arbeitsprozesse gestört werden.
Wie lange darf man bei Kurzarbeit arbeiten?
Die Lohnkürzung bei Kurzarbeit macht vielen Arbeitnehmern zu schaffen. Im Zuge der globalen Corona-Krise führte der Gesetzgeber hierzulande das sogenannte “Arbeit-von-Morgen-Gesetz” ein. Dieses hat die Maximaldauer von Kurzarbeit von 12 auf 24 Monate erhöht. Da diese Bezugsdauer jedoch nur in außergewöhnlichen Verhältnissen möglich ist, dürfte die Maximaldauer von einem Jahr mit Ende der Corona-Pandemie wieder gelten.
Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Das Arbeitsrecht ist ein breit gefächertes Themengebiet, welches bei Arbeitnehmern häufig Fragen aufwirft. Damit Sie an diesen nicht verzweifeln, sollten Sie einen Experten konsultieren. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. So unterstützen wir Sie nicht nur bei einer Kündigungsschutzklage, sondern handeln bei einem Aufhebungsvertrag auch die besten Konditionen für Sie aus. Prüfen Sie Ihre Ansprüche jetzt in unserem Online Schnellcheck oder nutzen Sie unser Formular zur kostenfreien Ersteinschätzung.
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