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Streitthema: Rauchen am Arbeitsplatz – Wie oft darf man während der Arbeit rauchen?

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Geprüft von Paul Krusenotto

Legal Tech Experte

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Das Wichtigste zum Thema “Rauchen am Arbeitsplatz”

  • Das Rauchen am Arbeitsplatz kann eine Abmahnung begründen. 
  • Die Abmahnung muss schriftlich und eindeutig formuliert werden. 
  • Der Arbeitgeber muss stets einen Nichtraucherschutz gewährleisten. 
  • Verstöße gegen das Rauchverbot sind keine Bagatellen. 
  • Die Kündigung ist in der Regel erst nach mehreren Abmahnungen zulässig. 
  • Der Arbeitsvertrag kann das jeweilige Rauchverbot regeln. 
  • Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf zusätzliche Raucherpausen


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Rauchen. Ein ungeliebtes Laster, das nur sehr schwer abzulegen ist. Aber welche Rechte haben Raucher am Arbeitsplatz? Gibt es eine Regelung zum Rauchen am Arbeitsplatz im Arbeitsrecht? Und wie ist das mit dem Rauchen einer E-Zigarette am Arbeitsplatz? Die Antworten finden Sie im folgenden Artikel. E-Zigaretten gelten zwar, was das Passivrauchen betrifft, als weniger riskant als gewöhnliche Zigaretten. In Bezug auf die anderen Punkte wie störende Gerüche und mögliche Arbeitsunterbrechungen gilt hier jedoch das Gleiche.

Wieso ist das Thema Rauchen am Arbeitsplatz ein Konfliktthema?

In jedem Unternehmen gibt es Raucher sowie Raucher:innen, es gibt jedoch  auch Arbeitnehmer:innen , die von dieser Angewohnheit eher genervt sind. Häufig nicht vom Rauchen per se, sondern vor allem davon, dass Arbeitszeit durch die Raucherpause wegfällt. 

Manch eine Kollegin oder ein Kollege ist genervt, dass er in der Zeit zusätzliche Aufgaben, z.B. das Annehmen von Anrufen, übernehmen muss. Ferner wird  der Geruch, der einem rauchenden Mitarbeiter nach einer Raucherpause anhaftet als störend empfunden.

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Argumente für das Rauchen am Arbeitsplatz?

Wenn so viel gegen das Rauchen am Arbeitsplatz spricht, sollte es dann kein generelles Verbot geben? Die Antwort ist nein. Nicht nur, weil es sich dabei um eine Diskriminierung von Rauchern am Arbeitsplatz handeln würde. Tatsächlich gibt es Punkte, die für das Rauchen am Arbeitsplatz sprechen. 

Argumente für die Erlaubnis des Rauchens am Arbeitsplatz:

  • Rauchenden Mitarbeitenden die Zigarettenpause zu verwehren, schadet der Produktivität. Rauchen ist nun einmal eine Sucht und diese wird nicht verschwinden, nur weil der oder die Vorgesetzte die Pause streicht. Die betroffenen Mitarbeitenden werden sich so aber mit Gewissheit weniger auf ihre Aufgaben konzentrieren können.
  • Mitarbeitende sollten selbst entscheiden dürfen, wie sie ihre Pause verbringen. Ob jemand nun eine 30-minütige Essenspause oder sechs Raucherpausen a fünf Minuten macht, ist für den betrieblichen Ablauf meist irrelevant.
  • Wenn rauchende Arbeitnehmende ihrer Sucht draußen und mit ausreichendem Abstand zu den nicht-rauchenden Kollegen und Kolleginnen nachgehen, schaden sie niemandem 
  • Rauchen macht kollegial. Viele Rauchende bauen in ihren Pausen eine Bindung zu ihren Mitarbeitenden auf. Diese Kommunikation ist am Ende gut für die Zusammenarbeit.

Alles in allem geht die Rechnung „Pause gleich sinkende Produktivität“ nicht auf. Kurze Pausen helfen, den Kopf freizubekommen und fördern die Kreativität. Tatsächlich kann das gemeinsame Gespräch von Mitarbeitenden in der Raucherecke Ideen hervorbringen, die dann das gesamte Unternehmen weiterbringen.

Argumente gegen Rauchen am Arbeitsplatz?

Natürlich gibt es aber nicht nur Gründe für das Rauchen am Arbeitsplatz. Auch ein gegenteiliger Standpunkt ist mit Blick auf die Argumentationskette durchaus nachvollziehbar.

Argumente gegen das Rauchen am Arbeitsplatz:

  • Rauchen sorgt für Dreck. Nicht selten findet man nach einem anstrengenden Arbeitstag an den typischen Raucherplätzen Zigarettenstummel oder übervolle Aschenbecher. 
  • Gleiches Recht für alle. Wenn nicht  alle Mitarbeitenden fünf Minuten Pause einlegen dürfen, sollte dieses Privileg für keinen Mitarbeitenden gelten.
  • Wenn Rauchende unvorsichtig sind, kann es durchaus gefährlich werden. So kann beispielsweise ein Feuer durch Rauchen am Arbeitsplatz entstehen.

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Rauchen am Arbeitsplatz – Gesetzliche Regelung

Gibt es eigentlich  ein Gesetz zum Rauchen am Arbeitsplatz? Und wie oft darf man Raucherpausen machen? Arbeitnehmende haben das Recht auf eine Erholungspause. Diese darf auch als Raucherpause genutzt werden. Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Raucherpause gibt es nicht.t. Somit kommt es darauf an, welche Vorgaben der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin macht.

Muss ich beim Rauchen während der Arbeitszeit ausstempeln?

Raucher und Raucherinnen haben keinen Anspruch auf eine Zigarettenpause. Ob, wo und wann Rauchen am Arbeitsplatz während der Arbeitszeit erlaubt ist, entscheiden Arbeitgebende alleine oder gemeinsam mit dem Betriebsrat in einer Betriebsvereinbarung.

Rauchen zählt nicht zur Arbeitszeit. Es sollte daher in der Mittagspause erledigt und sich immer ausgestempelt werden. Zusätzliche Arbeitsunterbrechungen neben der Mittagspause müssen nachgearbeitet werden. Sie benötigen arbeitsrechtliche Unterstützung? Nutzen Sie gern unser Formular zur kostenfreien Ersteinschätzung

Gibt es ein Recht auf einen Raucherraum oder eine Raucherpause?

Generell kann man das Rauchen am Arbeitsplatz und während der Arbeitszeit verbieten. Arbeitgebende stehen auch nicht in der Pflicht, Arbeitnehmenden eine  Raucherpause zu ermöglichen. Wenn ein Unternehmen einen Raucherbereich zur Verfügung stellt, ist dies eine freiwillige Entscheidung. 

Sind Raucherräume erlaubt?

Jede:r Arbeitnehmende hat das Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Seit 2002 regelt § 5 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) den Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz.

In § 5 Absatz 1 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) heißt es

„Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Soweit erforderlich, hat der Arbeitgeber ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen.“

Arbeitgebende sind an erster Stelle verpflichtet, die Interessen der Nichtraucher zu schützen. Passivrauchen stellt immerhin ein gewisses Gesundheitsrisiko für Nichtraucher da.

Was sagt die Arbeitsstättenverordnung über den Nichtraucherschutz aus?

§ 5 zum Nichtraucherschutz sagt aus:

(1) Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Soweit erforderlich, hat der Arbeitgeber ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen.

(2) In Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr hat der Arbeitgeber beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsräumen der Natur des Betriebes entsprechende und der Art der Beschäftigung angepasste technische oder organisatorische Maßnahmen nach Absatz 1 zum Schutz der nicht rauchenden Beschäftigten zu treffen.

Bin ich in der Raucherpause versichert?

Am Arbeitsplatz rauchen ist ohnehin schon ein heikles Thema. Aber wie verhält es sich mit dem Versicherungsschutz in der Raucherpause? Verletzen sich Arbeitnehmende während der Raucherpause, liegt im Allgemeinen kein Arbeitsunfall vor. Begründet wird dies damit, dass es sich beim Rauchen um eine persönliche Angelegenheit handelt, die keinen Bezug zur Arbeitsaufgabe hat. Sie benötigen arbeitsrechtliche Unterstützung? Nutzen Sie gern unser Formular zur kostenfreien Ersteinschätzung

Kann man wegen Rauchens gekündigt werden?

Das Rauchen ist in den letzten Jahren gesellschaftlich immer weiter in Verruf geraten. So ist es nur wenig verwunderlich, wenn Sie sich als Raucher:in fragen, ob das Rauchen am Arbeitsplatz nachteilige Konsequenzen mit sich bringen kann.

Können Raucher eine Abmahnung wegen Rauchen am Arbeitsplatz erhalten?

Wenn Rauchende trotz Rauchverbot am Arbeitsplatz ihrer Sucht nachgehen, sich nicht an die Regelungen zum Rauchen des Unternehmens halten oder zu viele Pausen einlegen, kann dies durchaus zu einer Abmahnung führen.

Solch eine Abmahnung sollten Sie aber nie einfach akzeptieren, sondern immer von einer Expertin oder einem Experten für Arbeitsrecht prüfen lassen. Sie wurden gekündigt? Prüfen Sie Ihre Ansprüche jetzt in unserem Online Schnellcheck oder nutzen Sie unser Formular zur kostenfreien Ersteinschätzung

Kann es ein Beschäftigungsverbot bei Rauchen am Arbeitsplatz geben?

Arbeitgebende sind dazu verpflichtet, die Rechte der Nichtraucher in ihrem Betrieb zu schützen. Deshalb können Arbeitgebende das Rauchen während der Arbeitszeit am Arbeitsplatz untersagen oder sogar Raucherpausen verbieten.

Das Beschäftigungsverbot ist ein im Arbeitsrecht verankertes Verbot, einen Arbeitnehmer zu beschäftigen. Es befreit Arbeitnehmende von ihrer Arbeitspflicht. Beim Beschäftigungsverbot entfällt somit die Arbeitspflicht.

Ein Beschäftigungsverbot wegen des Rauchens am, Arbeitsplatz käme zum Beispiel für schwangere Mitarbeitende in Betracht. Dies kommt in der Praxis aber nur selten vor, da Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen den Schutz der Nichtraucher ohnehin gewährleisten müssen. Eine Ausnahme können hier Arbeitsplätze darstellen, in denen es sich nicht vermeiden lässt, dem Passivrauch ausgesetzt zu sein. Ein Beispiel dafür wäre die Tätigkeit in Shisha-Bars oder E-Zigaretten Shops.

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Kann ich als Raucher etwas gegen das Rauchverbot unternehmen?

Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen können das Rauchen am Arbeitsplatz zwar vorerst verbieten, allerdings hat ein Betriebsrat über das sogenannte Mitbestimmungsrecht die Möglichkeit, ein vollständiges Rauchverbot zu vereiteln. Wollen rauchende Mitarbeitende sich gegen ein Rauchverbot zur Wehr setzen, sollten diese sich an den Betriebsrat wenden.

Statistiken zum Rauchen am Arbeitsplatz

Was spricht gegen das Rauchen am Arbeitsplatz?

  • In nur einem Jahr sterben deutschlandweit schätzungsweise 127.000 Menschen an den Folgen ihres Zigarettenkonsums.
  • Weltweit sind es über sieben Millionen Menschen
  • An den Folgen von Passivrauchen sterben weitere 2 Prozent
  • Alleine in Deutschland betragen die jährlich durchs Rauchen entstehenden Krankheitskosten über 20 Milliarden Euro.
  • Raucher leiden häufiger an Erkrankungen.

Besonders im Hinblick auf die Menschen, die an den Folgen des Passivrauchens sterben, ist es durchaus nachvollziehbar, wenn Arbeitgebende ein generelles Rauchverbot am Arbeitsplatz aussprechen. Es muss von Unternehmen aber auch nicht zwingend zu solch absoluten Mitteln gegriffen werden. Durch nach draußen verlagerte Raucherzonen und gegenseitigem Verständnis ist es möglich, Lösungen zu finden, die sowohl Raucher:innen und Raucher wie auch ihre nicht-rauchenden Kollegen und Kolleginnen zufriedenzustellen.

Kompaktwissen – Rauchen am Arbeitsplatz

Das sollten Sie als Raucher oder Raucherin wissen:

  • Arbeitgebende sind dazu verpflichtet, die Rechte der Nichtraucher in ihrem Betrieb zu schützen. 
  • Arbeitgebende können das Rauchen während der Arbeitszeit untersagen und Raucherpausen verbieten.
  • Wenn Rauchende trotz Rauchverbot ihrer Sucht nachgehen, kann dies zu einer Abmahnung führen.
  • Der Betriebsrat hat ein Mitspracherecht bezüglich eines betrieblichen Rauchverbotes. Wollen rauchende Mitarbeitende sich also gegen ein Rauchverbot zur Wehr setzen, sollten diese sich an den Betriebsrat wenden.

Wie können die Chevalier Rechtsanwälte Ihnen weiterhelfen?

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