Das Wichtigste zum Thema „Der Arbeitgeber zahlt das Gehalt nicht“
Der Arbeitgeber muss die vereinbarte Vergütung zahlen.
Kommt der Arbeitgeber in Zahlungsverzug, kann das verschiedene Gründe haben.
Der Arbeitnehmer kann im Fall des Zahlungsverrzugs des Arbeitgebers Ansprüche auf Verzugszinsen und Schadensersatz haben.
Gegegenenfalls ist für die Geltendmachung von Verzugszinsen oder Schadensersatz eine vorherige “Zahlungserinnerung” in Form einer Mahnung erforderlich.
Zahlungsansprüche können gerichtlich durch Erhebung einer entsprechenden Klage geltend gemacht werden.
Eine vorherige rechtliche Beratung für betroffene Arbeitnehmer ist immer sinnvoll
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Wie jeder gegenseitige Vertrag beinhaltet auch ein Arbeitsvertrag bedeutsame Hauptpflichten. Während Sie als Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung verpflichtet sind, muss Ihr Arbeitgeber Ihnen wiederum Gehalt zahlen. Umso ärgerlicher ist es, wenn der Arbeitgeber keinen Lohn zahlt. Da stellt sich der Arbeitnehmer zu Recht die Frage: “Wo bekomme ich Geld her, wenn der Chef nicht zahlt?“ In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Rechte Sie haben und wie Sie effektiv vorgehen können, um Ihr Gehalt einzufordern.
Arbeitgeber zahlt nicht: Was tun?
Schließen Sie mit Ihrem Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag, entfaltet dieser beiderseitigen Pflichten. So ist Ihr Arbeitgeber gemäß § 614 BGB dazu verpflichtet, Ihnen pünktlich Ihr Gehalt zu zahlen. In der Regel wird dabei eine Lohnauszahlung zum Monatsende oder spätestens am ersten Tag des Folgemonats. Das bedeutet, dass das Gehalt zu diesem Zeitpunkt auf Ihrem Konto eingegangen sein muss. Zahlt der Arbeitgeber nicht pünktlich, gerät er automatisch in Verzug. Ein Verschulden ist hierfür nicht erforderlich.
Bis wann muss das Gehalt gezahlt werden?
Maßgeblich ist der Tag der Fälligkeit. Wird das Gehalt nämlich fällig, muss es beim Arbeitnehmer auf dem Konto eingehen. Dementsprechend muss der Arbeitgeber im Falle einer Lohnüberweisung auch Banktage einberechnen. Sollte das Gehalt hingegen in Form von Bargeld ausgezahlt werden, muss dieses dem Arbeitnehmer ebenfalls am Tag der Fälligkeit überreicht werden.
Ist der Arbeitgeber verpflichtet, Lohn pünktlich zu zahlen?
Schließen Sie mit Ihrem Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag, entfaltet dieser beiderseitigen Pflichten. So ist Ihr Arbeitgeber dazu verpflichtet, Ihnen pünktlich Ihr Gehalt zu zahlen. In der Regel wird dabei eine monatliche Auszahlung des Lohns vereinbart. Gemäß § 614 BGB ist der Arbeitgeber in diesem Fall dazu verpflichtet, das Gehalt spätestens am ersten Tag des folgenden Monats auszuzahlen.
Was tun, wenn Arbeitgeber nicht zahlt?
Leider ist die Pflicht zur pünktlichen Lohnzahlung für den einen oder anderen Arbeitgeber nicht selbstverständlich. Zahlt Ihr Arbeitgeber den Lohn nicht, ist dies verständlicherweise sehr ärgerlich. Doch was passiert, wenn der Arbeitgeber zu spät zahlt? Sollte Ihr Arbeitgeber seiner vertraglich geschuldeten Pflicht zur Gehaltszahlung nicht nachkommen können Sie folgende Schritte berücksichtigen.
1. Suchen Sie das Gespräch
Bevor Sie rechtliche Schritte einleiten, sollten Sie das direkte Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen. Möglicherweise handelt es sich bei dem Lohnausfall um ein Missverständnis oder einen Fehler. Es kann auch sein, dass der Arbeitgeber den Lohn nicht zahlen kann. In diesem Fall sollten Sie dem Betriebsklima zuliebe versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden, wenn die finanzielle Belastung nicht zu schwer auf Ihren Schultern lastet.
2. Schriftliche Zahlungsaufforderung
Bleibt die Zahlung aus, sollten Sie Ihren Arbeitgeber schriftlich zur Zahlung auffordern. Setzen Sie eine klare Zahlungsfrist von 7 bis 14 Tagen und senden Sie das Schreiben per Einschreiben, um den Zugang nachweisen zu können. In der Mahnung sollten Sie den ausstehenden Betrag, das Fälligkeitsdatum und Ihre Kontoverbindung angeben.
3. Verzugszinsen und Schadensersatz fordern
Gerät der Arbeitgeber in Zahlungsverzug, haben Sie Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 BGB. Entstehen Ihnen durch die verspätete Zahlung finanzielle Nachteile, wie z. B. Überziehungszinsen, können Sie unter Umständen Schadensersatz verlangen.
4. Arbeitsleistung verweigern: Das Zurückbehaltungsrecht
Bei einem Lohnrückstand von mindestens zwei Monatsgehältern können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Arbeitsleistung verweigern. Dies sollten Sie jedoch nur nach vorheriger schriftlicher Androhung und Fristsetzung tun. Beachten Sie, dass das Zurückbehaltungsrecht nicht gilt, wenn der Arbeitgeber insolvent ist.
5. Klage beim Arbeitsgericht einreichen
Führt die Mahnung nicht zum Erfolg, können Sie Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Die Klage kann auch mündlich bei der Rechtsantragsstelle des Gerichts eingereicht werden. Bringen Sie alle relevanten Unterlagen mit, wie z. B. den Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen und die Mahnung. Ein Rechtsanwalt kann Sie hierbei unterstützen.
6. Zwangsvollstreckung bei ausbleibender Zahlung trotz Gerichtsurteil
Ergeht ein Urteil zu Ihren Gunsten und zahlt der Arbeitgeber dennoch nicht, können Sie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten. Dazu gehören beispielsweise die Einschaltung eines Gerichtsvollziehers oder eine Kontopfändung.
7. Fristlose Kündigung als letzter Ausweg
Ist der Arbeitgeber mit mindestens zwei Gehaltszahlungen im Verzug, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen fristlos kündigen. Voraussetzung ist, dass Sie den Arbeitgeber zuvor abgemahnt und eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben. Die fristlose Kündigung hat keine Auswirkungen auf Ihren Anspruch auf das ausstehende Gehalt.
Wichtig: Auch wenn Ihr Arbeitgeber zu wenig zahlt, können Sie ebenfalls entsprechende Schritte einleiten. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht konsultieren. Die Chevalier Rechtsanwälte stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
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Arbeitgeber zahlt unpünktlich: Was tun?
Zahlt Ihr Arbeitgeber unpünktlich oder nicht dem im Vertrag vereinbarten Lohn, haben Sie Anspruch auf die Differenz. Auch hier sollten Sie zunächst das Gespräch suchen und eine schriftliche Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung versenden. Bleibt die Nachzahlung aus, können Sie den Differenzbetrag einklagen.
Kommt der Arbeitgeber seiner Zahlungspflicht nicht rechtzeitig nach, gerät er in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB). Außerdem können Sie unter Umständen pauschalen Schadensersatz fordern, etwa wenn Ihnen durch die verspätete Zahlung Mahngebühren oder Kontoüberziehungszinsen entstehen. Es lohnt sich, diese zusätzlichen Ansprüche schriftlich geltend zu machen, wenn Ihr Arbeitgeber regelmäßig zu spät zahlt.
Arbeitgeber zahlt zu wenig: Was tun?
Wenn der Arbeitgeber zu wenig Gehalt zahlt, sollten Sie schnell und strukturiert reagieren. Zunächst ist es wichtig, Ihre Gehaltsabrechnung genau zu prüfen. Vergleichen Sie die aktuelle Abrechnung mit Ihrem Arbeitsvertrag, möglichen Tarifverträgen und vorangegangenen Abrechnungen. Achten Sie dabei besonders auf den vereinbarten Lohn, geleistete Überstunden, Zulagen (wie Nacht- oder Feiertagszuschläge) sowie auf korrekte Abzüge. Fehler können sich auch aus falscher Zeiterfassung oder falsch berechneten Zuschlägen ergeben.
Stellen Sie fest, dass tatsächlich zu wenig Gehalt überwiesen wurde, sollten Sie Ihren Arbeitgeber schriftlich auf die Differenz hinweisen. In diesem Schreiben sollten Sie den fehlenden Betrag konkret benennen, sich auf die betreffende Gehaltsabrechnung beziehen und eine Frist zur Nachzahlung setzen – üblich sind sieben bis 14 Tage. Wichtig ist, dass Sie diese Aufforderung nachweislich übermitteln, etwa per Einschreiben mit Rückschein.
Wichtig: Auch wenn das Gehalt unvollständig ist, dürfen Sie grundsätzlich nicht einfach zu Hause bleiben. Ein eigenmächtiges Fernbleiben von der Arbeit kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Nur wenn der Arbeitgeber über einen längeren Zeitraum – in der Regel mindestens zwei Monate – überhaupt kein Gehalt zahlt, könnte unter bestimmten Voraussetzungen ein Zurückbehaltungsrecht bestehen. Dieses sollten Sie aber keinesfalls ohne rechtliche Beratung ausüben. Kontaktieren Sie in diesem Fall am besten unsere erfahrenen Rechtsexperten von Chevalier und lassen Sie sich ausführlich beraten.
Arbeitgeber zahlt nicht: Lohnklage einreichen
Wenn der Arbeitgeber nicht zahlt, ist die Lohnklage vor dem Arbeitsgericht das letzte Mittel. So kann ausstehender Lohn eingeholt werden. Die Lohnklage läuft wie folgt ab:
Lohnklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen
Güteverhandlung
Gegebenenfalls Kammertermin
Urteil über die Lohnklage wird gefällt
Wie lange dauert die Lohnklage?
Bis das Gericht über die Lohnklage urteilt, können mehrere Monate vergehen. Ein großes Problem stellt dabei die finanzielle Lage des klagenden Arbeitnehmers dar. Schließlich muss dieser trotz fehlenden Gehalts die Zeit bis zum Urteil überbrücken.
Kurz gefasst – Der Arbeitgeber zahlt nicht:
Wenn der Arbeitgeber das Gehalt nicht vollständig oder gar nicht zahlt, kann dies für den Arbeitnehmer zu großen finanziellen Problemen führen. Eine Möglichkeit für den Arbeitnehmer, sich in dieser Situation zu wehren, ist die Einreichung einer Zahlungsklage. Diese Klage kann eingereicht werden, wenn der Arbeitgeber das Gehalt nicht zahlt oder Überstunden nach Kündigung nicht bezahlt.
Eine Kündigungsschutzklage kann jedoch mit Anwaltskosten und Gerichtskosten verbunden sein. Ein Prozesskostenrechner kann helfen, die Kosten einer solchen Klage abzuschätzen. Es ist auch ratsam, sich frühzeitig von einem Anwalt beraten zu lassen, um abzuklären, ob die Klage auch erfolgversprechend ist.
Wenn der Arbeitnehmer sich entscheidet, eine Zahlungsklage einzureichen, ist es wichtig, dass er sein Anliegen klar und schriftlich formuliert. So können Sie zum Beispiel eine E-Mail oder einen Brief an den Arbeitgeber senden, um das ausstehende Gehalt einzufordern und eventuelle Verjährungs- oder Ausschlussfristen zu wahren.
Wenn Sie das ausstehende Gehalt dennoch nicht von Ihrem Arbeitgeber erhalten und das Arbeitsamt auch nicht pünktlich zahlt, können Sie sich an einen Anwalt wenden, um Ihre Rechte durchzusetzen und das ausstehende Gehalt einzufordern.
Wenn der Arbeitnehmer zu wenig Gehalt bekommt, kann er auch den Arbeitsplatz wechseln und einen neuen Job suchen. Es ist jedoch wichtig, dass er sich vor einem Jobwechsel über die Kündigungsfristen im Klaren ist.
Häufige Fragen zum Thema Arbeitgeber zahlt nicht
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So hilft Chevalier Ihnen, wenn der Arbeitgeber nicht zahlt
Bleibt die monatliche Gehaltszahlung aus, ist dies für Arbeitnehmer nicht selten existenzbedrohend. Diesen Umstand müssen Sie keineswegs tatenlos hinnehmen. Stattdessen sollten Sie sich einen Experten für Arbeitsrecht an die Seite holen, der Ihr Recht auf das vertraglich zugesicherte Gehalt durchsetzt. Die Chevalier Rechtsanwälte sind der richtige Ansprechpartner für Sie, wenn es um diese oder andere arbeitsrechtliche Fragen geht. Nutzen Sie jetzt unseren Abfindungsrechner oder prüfen Sie Ihre Ansprüche im Online Schnellcheck. Alternativ können Sie unser Formular zur kostenfreien Ersteinschätzung nutzen.
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