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Kopftuchverbot am Arbeitsplatz – dürfen Arbeitgeber das Kopftuch verbieten?

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Kopftuchverbot

Geprüft von Paul Krusenotto

Legal Tech Experte

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Das Wichtigste zum Thema “Kopftuchverbot am Arbeitsplatz”

  • Arbeitgeber dürfen grundsätzlich ein Kopftuchverbot aussprechen. 
  • Das Verbot muss aus betrieblichen Gründen notwendig sein. 
  • Verbot darf nicht diskriminierend sein. 
  • Gerichte entscheiden anschließend im Einzelfall über Zulässigkeit des Verbots. 
  • Ausnahmen können aus religiösen Gründen möglich sein. 
  • Das Kopftuchverbot muss klar kommuniziert werden. 
  • Bei einem Verstoß gegen das Kopftuchverbot droht eine Abmahnung oder Kündigung
  • Es besteht weiterhin eine Diskussion über Gesetzesänderungen in Deutschland und Europa. 


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Das Deutsche Grundgesetz gewährt den Menschen nicht nur die Grundrechte der Meinungs- und Handlungsfreiheit. Ein weiteres sehr bedeutendes Grundrecht ist die Religionsfreiheit. Neben Kreuz und Kippa ist auch das Kopftuch ein gemeinhin bekanntes Symbol für den persönlichen Glauben. Doch das im Islam gängige Kopftuch hat in der Vergangenheit hierzulande und auch in anderen Ländern Europas zu hitzigen Debatten geführt. So verlangten einige Teile der Gesellschaft, dass das Tragen von Kopftüchern in Schulen und anderen öffentlichen Gebäuden verboten werden solle. Ob und inwieweit das Kopftuchverbot in Deutschland gegeben ist, wollen wir im folgenden Artikel einmal näher beleuchten. Dabei wollen wir auch darauf eingehen, ob ein Kopftuchverbot bei der Arbeit rechtmäßig sein kann.

Was ist ein Kopftuch?

Das Kopftuch erfüllte in Mitteleuropa früher vornehmlich praktische Zwecke. So wurde es beispielsweise von der Landbevölkerung bei der landwirtschaftlichen Arbeit als Schutz vor starker Hitze und Sonneneinstrahlung genutzt. Mittlerweile hat das Kopftuch in unseren Gefilden eine religiöse Bedeutung erhalten. Dabei tragen keineswegs nur muslimische Frauen ein Kopftuch. Auch christliche Nonnen tragen mitunter das dreieckige Stofftuch auf dem Kopf.   

Für was steht das Kopftuch?

Im Islam erfüllt das Kopftuch keine praktischen Zwecke, sondern ist Ausdruck der Religiösität. Der Koran bezeichnet das Kopftuch als Hidschāb. Ziel ist es, dass Teile der Frau in der Öffentlichkeit verhüllt werden sollen. Die Hidschāb ist in der Regel ein maßgeschneidertes Kopftuch, das so auf dem Kopf platziert wird, dass man bestimmte Körperteile nicht sehen kann. Insbesondere Haare, Hals, Schulter und Brust sollen von der Hidschāb bedeckt werden. Frauen, die ein Kopftuch tragen, möchten sich optisch zur Religion des Islam bekennen. Allerdings bedeutet das Tragen eines Kopftuchs nicht automatisch die Zugehörigkeit zum Islam. So ist es in manchen Ländern des nahen Ostens für Frauen vorgeschrieben, in der Öffentlichkeit ein Kopftuch zu tragen. Vor Ort müssen dann auch nicht muslimische Frauen ein Kopftuch tragen. Des weiteren kann es auch hierzulande nicht religiöse Gründe für Frauen geben, ein Kopftuch zu tragen. Ein klassisches Beispiel ist wohl eine akute Krebserkrankung, die Haarausfall verursacht. 

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Kann der Arbeitgeber Kopftuch verbieten?

Grundsätzlich ist es dem Arbeitgeber möglich, Ihnen das Tragen eines Kopftuchs zu untersagen. Allerdings müssen dabei sehr strenge Voraussetzungen erfüllt sein. Mittlerweile hat dies der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits in zwei unterschiedlichen Fällen aus Deutschland urteilt. Aus den beiden Urteilen ergibt sich, dass Unternehmen hohe Hürden bewältigen müssen, um ihren Arbeitnehmern das Tragen eines Kopftuchs aus religiösen Gründen am Arbeitsplatz zu untersagen. Dabei hat der EuGH in beiden Fällen zunächst einmal festgestellt, dass es für jeden Arbeitgeber grundsätzlich möglich sei, das Tragen von bestimmten Zeichen bzw. Symbolen im betrieblichen Umfeld zu verbieten. Hierbei kann man neben politischen und weltanschaulichen Zeichen auch Ausdrücke der eigenen Religion verbieten. 

Der EuGH hat klargemacht, dass dies grundsätzlich dem geltenden EU-Recht entspricht. Allerdings muss für den Unternehmer ein “wirkliches Bedürfnis” bestehen, ein entsprechendes Verbot durchzusetzen. Dies kann beispielsweise in der Einschränkung seiner unternehmerischen Freiheiten bestehen. Möchte beispielsweise ein Drogeriebesitzer oder die Leitung eines Kindergartens maximale religiöse oder weltanschauliche Neutralität ausdrücken, besteht ein nachvollziehbares Interesse für ein Verbot. Sollte dies der Fall sein, muss ein entsprechendes Verbot jedoch neutral durchgesetzt werden. Das heißt, dass ein Verbot von Kopftüchern auch ein Verbot anderer religiöser oder weltanschaulicher Zeichen mit sich bringen muss. Beispielsweise darf dann auch keine jüdische Kippa oder keine Halskette in Form eines christlichen Kreuzes getragen werden. Der EuGH sagt diesbezüglich, dass ein Verbot “ganz oder gar nicht” gelten müsse. 

Ist das Kopftuch in Deutschland verboten 2021?

In den letzten Jahren war das Verbot des Kopftuchtragens immer wieder in den Medien zu verfolgen. Doch das Kopftuchverbot war in Deutschland auch 2021 von Bedeutung. So hat der EuGH im Rahmen von zwei Urteilen im Jahr 2021 über zwei deutsche Sachverhalte entschieden. Diese hatten das Kopftuchtragen am Arbeitsplatz zum Thema. Hierbei urteilte das Gericht, dass ein Verbot als solches durchaus möglich ist. Allerdings müsse der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse dazu haben und das Verbot neutral durchführen. Das bedeutet, dass alle religiösen Zeichen und nicht nur die des Islams verboten werden müssen.  

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Wo ist Kopftuch tragen verboten?

Ein Kopftuchverbot in Deutschland ist seit vielen Jahren ein stark umstrittenes Thema. Der Arbeitgeber ist theoretisch zum Verbot eines Kopftuchs berechtigt. Somit ist auch ein Kopftuchverbot in Kindergärten grundsätzlich möglich. Abseits der Privatwirtschaft stellt sich jedoch die Frage, ob es ein Kopftuchverbot für Beamte gibt. Ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen gibt es mittlerweile in keinem einzigen Bundesland mehr. Dies war nicht immer so. Schließlich galt bis 2020 in der Hauptstadt Berlin ein pauschales Verbot des Tragens eines Kopftuchs. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dieses anlasslose, pauschale Verbot allerdings als verfassungswidrig eingestuft und eine verfassungskonforme Auslegung des einschlägigen Berliner Neutralitätsgesetzes vorgenommen.  

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Warum Kopftuchverbot am Arbeitsplatz?

Ein Kopftuchverbot am Arbeitsplatz ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Hierbei müssen Arbeitgeber jedoch hohe Hürden überwinden. In diesem Jahr hat der EuGH ein wegweisendes Urteil zum Kopftuchverbot gefällt. Dabei müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen muss sich der Arbeitgeber in seinen Rechten verletzt fühlen. Insbesondere ist dabei an die unternehmerischen Freiheiten zu denken. Möchte ein Unternehmen beispielsweise maximale Neutralität ausstrahlen, ist ein Verbot von religiösen Zeichen durchaus nachvollziehbar. Allerdings müssen dann auch wirklich alle Symbole mit religiösen oder weltanschaulichen Inhalten verboten werden. Bestehen hingegen keine nachvollziehbaren Gründe auf Seiten des Unternehmers, die ein Verbot rechtfertigen würden, ist selbiges auch nicht möglich. 

Argumente gegen Kopftuchverbot:

Beim Thema des Kopftuchverbotes kommt es regelmäßig zu hitzigen Diskussionen. Es gibt selbstverständlich viele Argumente, die gegen ein Kopftuchverbot sprechen. Wir haben für Sie einmal ein paar der gängigsten Argumente aufgelistet.

  • Religion öffentlich ausleben
    Dass Religion nur Privatsache ist, kann man mittlerweile nicht mehr sagen. Schließlich begleitet sie gläubige Menschen 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche. Das Bild einer multireligiösen Gesellschaft sollte deshalb nicht nur im Privatleben, sondern im gesamten gesellschaftlichen Raum und damit auch der Berufswelt ankommen. Genauso wie sich Christen eine Kreuzkette um den Hals hängen dürfen, sollten muslimische Frauen zum Tragen eines Kopftuchs berechtigt sein. 
  • Beamte sind auch Menschen
    Zwar sollten Beamte maximale Neutralität ausdrücken, das Menschsein muss ihnen dabei jedoch nicht abhanden kommen. Deshalb sollte nichts dagegen sprechen, dass auch sie ihre Religion ausdrücken. 
  • Ungleichbehandlung der Religion
    Hierzulande bekommt man schnell das Gefühl, dass christliche Symbole höhergestellt und mehr akzeptiert werden als es bei muslimischen Zeichen der Fall ist. Dies ist schlichtweg eine Ungleichbehandlung der Religionen. 

Wie können die Chevalier Rechtsanwälte Ihnen weiterhelfen?

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