Das Wichtigste zum Thema „Kündigung in der Probezeit wegen Krankheit”
- Die Probezeit ist ein vereinbarter Zeitraum zur Überprüfung des Arbeitnehmers.
- Die gesetzliche Kündigungsfrist muss dennoch eingehalten werden.
- Die Kündigung darf nicht aufgrund von Krankheit erfolgen.
- Der Gleichbehandlungsgrundsatz muss stets gewahrt werden.
- Verstöße gegen das Diskriminierungsverbot sind rechtlich angreifbar.
- In jedem Fall sollte ein Anwalt für Arbeitsrecht hinzugezogen werden.
- Die Arbeitnehmer können Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben.
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Die Probezeit ist für die meisten Arbeitnehmer:innen ohnehin eine aufregende Zeit. Ein neuer Job und sowohl Arbeitgeber:innen wie auch Arbeitnehmer:innen müssen in der Probezeit entscheiden, ob sie zusammenpassen. Schwierig wird die Situation für Arbeitnehmer:innen, wenn sie innerhalb der Probezeit für eine längere Zeit krank werden. Aber ist eine Kündigung oder gar eine fristlose Kündigung wegen Krankheit in der Probezeit möglich? Die Antwort finden Sie im folgenden Artikel.
Was passiert, wenn man in der Probezeit krank wird?
Arbeitnehmer:innen, die innerhalb ihrer Probezeit oder im schlimmsten Fall sogar am ersten Arbeitstag krank werden, wissen häufig nicht, wie sie sich am besten verhalten sollen. Trotz möglicher Ängste sollten Sie sich in dieser Situation nicht trotz Erkrankung zur Arbeit schleppen. Wer in der Probezeit krank ist, sollte zu Hause bleiben und dadurch sich selbst und die Kolleg:innen schützen. Gerade in Berufen, die eine hohe Konzentration erfordern, nimmt mit gesundheitlichen Einschränkungen die Fehlerhäufigkeit zu, was schwerwiegende Folgen haben kann als ein paar Krankheitstage. So sollten Sie bei Erkrankung in der Probezeit vorgehen:
- Melden Sie sich krank!
Bei einer unvermeidlichen Krankmeldung in der Probezeit sollten Sie einiges beachten. Das Wichtigste ist, dass Sie sich so früh wie möglich krankmelden. Wie eine Krankmeldung erfolgen sollte, ist in jedem Unternehmen unterschiedlich geregelt. Eine Krankmeldung via E-Mail ist üblich. Wenn Sie sicherstellen möchten, dass Ihre Krankmeldung schnellstmöglich zur Kenntnis genommen wird, sollten Sie anrufen. Vor allem, wenn Sie bereits am ersten Arbeitstag krank sind, ist es ratsam, zum Telefon zu greifen. Das ist persönlicher und Sie können noch einmal Ihr Bedauern zum Ausdruck bringen. - Lassen Sie sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen!
Ab welchen Fehltag eine Krankschreibung vom Arzt benötigt wird, ist je nach Unternehmen unterschiedlich geregelt. Die meisten Arbeitgeber:innen verlangen eine Krankschreibung ab dem dritten Fehltag. Gerade in der Probezeit empfiehlt es sich aber, dass Sie Ihre Krankschreibung so schnell wie möglich an Ihre Arbeitgeber:innen weiterleiten. Wenn Sie Ihre voraussichtliche Fehlzeit auch nach Aufsuchen eines Arztes noch nicht abschätzen können, sollten Sie Ihre Vorgesetzten auch darüber informieren. Sollten Sie eine Folgebescheinigung von Ihrem Arzt bekommen, die Ihre Krankmeldung verlängert, sollten Sie Ihre Vorgesetzten auch hier frühestmöglich informieren. - Auskurieren
Auch wenn Sie mit den Gedanken noch bei der Arbeit sind, versuchen Sie sich zu entspannen. Nur wer sich in seinen Krankheitstagen auch ausreichend Erholung gönnt, kann schnell zu seiner ursprünglichen Leistungsfähigkeit zurückkehren. - Zurück zur Arbeit
Wenn Sie innerhalb der Probezeit oder gar am ersten Arbeitstag krank waren, müssen Sie nun Eigeninitiative und im besonderen Engagement beweisen. Übertreiben Sie hier aber nicht und bewahren Sie die Ruhe. Denken Sie daran, dass jeder einmal krank wird und auch wenn die Probezeit ein denkbar schlechter Zeitpunkt ist, kann man sich diesen ja nicht aussuchen.
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Wie lange darf man in der Probezeit krank sein?
Einmal innerhalb der Probezeit krank zu werden ist schon ärgerlich genug, manch unglückliche:r Arbeitnehmer:in wird aber sogar zweimal in der Probezeit krank. Kann dies arbeitsrechtliche Konsequenzen haben? Grundsätzlich gibt es keine maximale Anzahl an Krankheitstagen, die in der Probezeit maximal genommen werden dürfen. Beachten Sie auch bei einer zweiten Erkrankung die oben beschrieben Schritte.
Kann man während der Probezeit, wenn man krankgeschrieben ist gekündigt werden?
Hier gibt es leider keine guten Neuigkeiten für Arbeitnehmer:innen. Während der Probezeit können Arbeitnehmer:innen auch ohne die Angabe von Gründen entlassen werden. Erst mit Beendigung der Probezeit greift der Kündigungsschutz nach Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Erst hiermit wird eine Begründung der Entlassung für Arbeitgeber:innen verpflichtend. Dennoch sollten Sie keine Kündigung ungeprüft akzeptieren. Die Expert:innen für Arbeitsrecht der Chevalier Rechtsanwälte unterstützen Sie gerne in Ihrem Fall. Lassen Sie Ihre möglichen Abfindungsansprüche im Online Schnellcheck errechnen oder nutzen Sie unser Formular zur kostenfreien Ersteinschätzung.
Können Arbeitnehmer einen Vertrag vor Arbeitsantritt kündigen?
Die gute Antwort vorweg: Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist in vielen Fällen vor Arbeitsbeginn möglich. Möchten Sie allerdings eine Kündigung vor Arbeitsantritt aussprechen, müssen Sie einige Punkte beachten. Mehr über Kündigung vor Arbeitsantritt erfahren Sie hier.
Kann wegen Schlechtleistung abgemahnt oder gekündigt werden?
Mehr über die Kündigung eines „Low Performers“ erfahren Sie hier.
Kündigung in der Probezeit wegen Krankheit – wer zahlt?
Wer in der Probezeit gekündigt wird, stellt sich vermutlich die Frage: Wer zahlt bei Kündigung in der Probezeit wegen Krankheit das Entgelt? Grundsätzlich sind Arbeitgeber:innen auch im Falle einer Kündigung während der Probezeit zur Entgeltfortzahlung an den oder die erkrankte Arbeitnehmer:innen verpflichtet. Dies gilt bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Eine Ausnahme besteht dann, wenn der oder die Arbeitnehmer:in vor der Erkrankung noch keine vier Wochen im Unternehmen tätig war.
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Wie können die Chevalier Rechtsanwälte Sie bei einer Kündigung in der Probezeit wegen Krankheit unterstützen?
Eine Kündigung während Krankheit in der Probezeit ist zulässig und kann auch ohne die Angabe von Gründen geschehen. Auch wenn Sie noch in der Probezeit sind, sollten Sie die Kündigung nicht einfach hinnehmen! Wenn Sie das Gefühl haben, Ihre Arbeitgeber nennen fadenscheinige Gründe für Ihre Entlassung und Ihre Krankschreibung ist der eigentliche Anlass der Kündigung, sollten Sie dies unbedingt arbeitsrechtlich prüfen lassen. Die Kündigung wegen Krankheit ist ein vielschichtiges Thema des deutschen Arbeitsrechts. Hier sollten Sie sich nur auf Expert:innen verlassen. Unsere Fachanwält:innen für Arbeitsrecht sind für Sie zur Stelle. Nach dem Erhalt einer Kündigung haben Sie drei Wochen Zeit, um eine sogenannte Kündigungsschutzklage zu erheben. Wir unterstützen Sie bei Ihrer Kündigungsschutzklage und sorgen dafür, dass Sie im Rahmen eines Aufhebungsvertrags bestmögliche Konditionen bekommen.
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