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Aufhebungsvertrag: Was Arbeitnehmer beachten sollten

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Kanzlei Chevalier Aufhebungsvertrag

Geprüft von Paul Krusenotto

Legal Tech Experte

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Ihr Arbeitgeber möchte sich von Ihnen trennen und das Arbeitsverhältnis beenden. Er legt Ihnen daher einen Aufhebungsvertrag vor und setzt Ihnen eine Frist für Ihre Unterschrift. Kommt Ihnen dieses Szenario bekannt vor? Viele Arbeitnehmer sind in dieser Situation verunsichert und fragen sich: Wie läuft ein Aufhebungsvertrag ab? Tatsächlich gilt es bei Aufhebungsverträgen einiges zu beachten, um Nachteile und negative Folgen für die zukünftige Arbeit zu umgehen. Denn obwohl der Inhalt individuell gestaltet werden kann, muss sich der Arbeitgeber an einige formelle Rahmenbedingungen halten. In erster Linie sollten Sie einen Aufhebungsvertrag nie ohne vorherige Prüfung durch einen Experten unterschreiben – vor allem dann nicht, wenn Sie einen Aufhebungsvertrag ohne Abfindung vorgelegt bekommen. 

Ein Arbeitsverhältnis muss nicht immer einseitig durch eine Kündigung beendet werden. Als einvernehmliche Alternative stellt sich der Aufhebungsvertrag bzw. eine Aufhebungsvereinbarung dar. 

In welcher Situation können wir Ihnen helfen?

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag im Arbeitsrecht, auch Auflösungsvertrag genannt, regelt, dass ein Arbeitsverhältnis durch die Zustimmung beider Seiten aufgelöst wird. Das bedeutet konkret, dass der Aufhebungsvertrag von Arbeitnehmenden und vom Arbeitgeber oder Arbeitgeberin gleichermaßen akzeptiert und unterschrieben werden muss. Gegenseitige Ansprüche, wie zum Beispiel nicht genommene Urlaubstage oder offene Zahlungen sind normalerweise, sofern nicht anders im Aufhebungsvertrag vereinbart, mit beiderseitiger Unterschrift beglichen.

Zusätzlich können verschiedene Konditionen der Auflösung des Arbeitsverhältnisses geregelt werden, die einige Vorteile für Arbeitnehmende mit sich bringen können. In der Regel zählen dazu unter anderem eine Abfindung bei Aufhebungsvertrag vom Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin an Arbeitnehmende oder eine bezahlte Freistellung. In Form einer sogenannten Sprinterklausel kann außerdem vereinbart werden, dass Arbeitnehmende vorzeitig, also ohne Einhaltung der im Arbeitsrecht üblichen Kündigungsfrist, aus dem Unternehmen ausscheiden können.

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Was muss in einem Aufhebungsvertrag stehen?

Im Arbeitsrecht sind Aufhebungsverträge an nur wenige formelle und inhaltliche Regeln gebunden. Sie müssen in Schriftform vorliegen und persönlich von beiden Vertragsparteien unterzeichnet werden. Dennoch gibt es einige Aspekte, die zwar nicht gesetzlich verpflichtend sind, aus Angestelltensicht aber relevant und zukunftsentscheidend sein können. 

Sie sind sich nicht sicher, ob Ihr Aufhebungsvertrag alle wichtigen Aspekte beinhaltet? Unsere Spezialisten und Spezialistinnen prüfen den Aufhebungsvertrag für Sie:

  • die Formulierung ist korrekt sowie rechtlich einwandfrei und der Aufhebungsvertrag für Arbeitnehmende inhaltlich fair gestaltet 
  • das Dokument enthält eine Klausel, die üblicherweise zur Vermeidung der Sperrfrist des Arbeitslosengeldes genutzt wird 
  • der Aufhebungsvertrag sieht eine angemessene Abfindungszahlung durch den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin an Arbeitnehmende vor
  • im Vertrag sind weitere, für Arbeitnehmende individuell relevante Aspekte wie eine bezahlte Freistellung oder eine Sprinterklausel vereinbart

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Wie schreibe ich einen Aufhebungsvertrag?

Der Aufhebungsvertrag wird in aller Regel von der Arbeitgeberin vom Arbeitgeber formuliert. Dennoch sollten Sie darauf achten, dass dieser die wichtigsten Punkte enthält, bevor Sie ihn unterschreiben. Zu einem Aufhebungsvertrag gehören folgende Inhalte:

  • Beendigungszeitpunkt
  • Resturlaub 
  • Abfindung
  • Beendigungsgrund

Legt Ihnen Ihr Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin einen Aufhebungsvertrag vor, sollten Sie diesen am besten einem Profi zur Kontrolle vorlegen. Die Chevalier Rechtsanwälte und Anwältinnen prüfen gerne, ob Ihr Aufhebungsvertrag auch in Ihrem Interesse ist und regen, wenn nötig, zu Änderungen an.

Wann ist ein Aufhebungsvertrag sinnvoll?

Ein Aufhebungsvertrag ist sinnvoll, wenn Sie mit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses einverstanden sind oder sogar zügiger aus Ihrem alten Job ausscheiden möchten, z.B. wenn Sie schon eine neues Arbeitsverhältnis in Aussicht haben, eine berufliche Pause absolvieren möchten oder die lang geplante Weltreise beginnen möchten. Sie können sich dann innerhalb eines Aufhebungsvertrags mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin einigen, dass Sie das Arbeitsverhältnis sofort, also ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, beenden. Nutzen Sie gern unsere kostenlose Ersteinschätzung, wenn Sie unsicher sind, ob ein Aufhebungsvertrag die beste Lösung für Ihre Situation darstellt.

Was passiert, wenn ich einen Aufhebungsvertrag ablehne?

Es passiert nichts, wenn Sie einen Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben, denn Sie müssen einen Aufhebungsvertrag nicht annehmen. Ein Aufhebungsvertrag ist eine zweiseitige Willenserklärung, für dessen Wirksamkeit ist das beiderseitige Einverständnis – in der Regel das vom Arbeitnehmende und vom Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin – notwendig. Arbeitnehmende sind daher nicht in der Pflicht, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben oder sich diesbezüglich zu rechtfertigen. Hierbei ist allerdings zu erwähnen, dass eine Arbeitgeberin oder ein Arbeitgeber oftmals eine Kündigung ausspricht, wenn er das Arbeitsverhältnis dringend auflösen möchte und Sie den Aufhebungsvertrag ablehnen. Dennoch sollten Sie sich nicht vom Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin unter Druck setzen lassen, denn nach Ihrer Unterschrift gilt ein Aufhebungsvertrag als rechtswirksam und kann nur sehr schwer angefochten werden. Fordern Sie am besten Bedenkzeit bei Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber ein und lassen Sie den Aufhebungsvertrag und Ihre Möglichkeiten im Online Schnellcheck prüfen lassen. Alternativ können Sie unser Kontaktformular zur kostenfreien Ersteinschätzung nutzen.

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Ab wann ist ein Aufhebungsvertrag gültig?

Ein Aufhebungsvertrag ist gültig, wenn er in Schriftform vorliegt und von beiden Vertragspartnern – in der Regel also dem Arbeitgeber beziehungsweise der Arbeitgeberin oder einer ermächtigten Person (z.B. Prokurist) und dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin – per Hand unterzeichnet wurde. Das bestehende Arbeitsverhältnis wurde dann einvernehmlich und unter den vertraglich vereinbarten Bedingungen, z.B.  in einer individuellen Frist, beendet. Ein Aufhebungsvertrag kann allerdings angefochten werden, wenn die Unterzeichnung unter Zwang stattgefunden hat. Er kann dann nach Prüfung des Sachverhaltes als ungültig erklärt werden. Sollten Sie hierzu offene Fragen haben, nutzen Sie gern unser Formular zur kostenfreien Ersteinschätzung

Muss bei Aufhebungsvertrag die Kündigungsfrist eingehalten werden?

Die im Arbeitsrecht üblichen und gesetzlich verankerten Kündigungsfristen spielen bei Aufhebungsverträgen keine Rolle. Sind sich die Vertragspartner – also der Arbeitgeber beziehungsweise die Arbeitgeberin und die arbeitnehmende Person einig und unterzeichnen beide den Vertrag, kann das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung enden. Allerdings steigt bei Nicht – Einhaltung der Kündigungsfrist das Risiko eine Sperrfrist beim Arbeitsamt für das Arbeitslosengeld zu erhalten. Sie sind sich nicht sicher, welche Kündigungsfrist innerhalb Ihres Aufhebungsvertrags vorgeschlagen wurde? Kontaktieren Sie uns über das Formular zur kostenfreien Ersteinschätzung. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Muss ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?

Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin möchte sich von Ihnen trennen und das Arbeitsverhältnis beenden. Er legt Ihnen einen Aufhebungsvertrag vor und setzt Ihnen eine Frist für Ihre Unterschrift.

Kommt Ihnen dieses Szenario bekannt vor? Viele Arbeitnehmende sind in dieser Situation verunsichert und fragen sich: Wie läuft ein Aufhebungsvertrag ab? Tatsächlich gilt es bei Aufhebungsverträgen einiges zu beachten, um Nachteile und negative Folgen für die zukünftige Arbeit zu umgehen.

Denn obwohl der Inhalt individuell gestaltet werden kann, muss sich der Arbeitgeber an einige formelle Rahmenbedingungen halten. In erster Linie sollten Sie einen Aufhebungsvertrag nie ohne vorherige Prüfung durch einen Experten unterschreiben – vor allem dann nicht, wenn Sie einen Aufhebungsvertrag ohne Abfindung vorgelegt bekommen.

Unsere Anwältinnen und Anwälte für Arbeitsrecht sind auf die Prüfung von Aufhebungsverträgen spezialisiert. Nutzen Sie gern unseren Schnellcheck zur Prüfung einer möglichen Abfindung und erhalten Sie anschließend eine kostenlose Ersteinschätzung.

In 9 von 10 Kündigungsfällen erhalten Arbeitnehmer keine oder zu wenig Abfindung. Jetzt wehren! Prüfen Sie jetzt eine mögliche Abfindung mit unserem Rechner- kostenfrei und unverbindlich.

Wie bekomme ich einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung?

Da Arbeitnehmende in der Regel keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindungszahlung vom Arbeitgebenden haben, ist es bei der Verhandlung einer Abfindung im Rahmen eines Aufhebungsvertrags von Vorteil, einen Experten oder Expertin für Arbeitsrecht einzuschalten. Unsere Anwälte und Anwältinnen verhandeln täglich Aufhebungsverträge für Mandanten oder Mandantinnen und verfolgen dabei immer die Ziele, die für Arbeitnehmende besonders wichtig sind.

Um Ihre finanzielle Sicherheit zu gewährleisten, achten unsere Fachanwälte und Anwältinnen unter anderem darauf, Sperrzeiten beim Arbeitsamt zu vermeiden und das bestmögliche Ergebnis für Sie zu verhandeln. Möchten Sie herausfinden, wie hoch Ihre mögliche Abfindung ausfallen könnte? Nutzen Sie jetzt unseren Abfindungsrechner Seite, um Ihre Abfindungshöhe zu erfahren und lassen Sie sich anschließend in unserem kostenlosen Erstgespräch beraten.

Wie hoch ist die Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag?

Vorab: Bei einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Ob eine Abfindung gezahlt wird, ist also reine Verhandlungssache zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden. Oftmals wird für solche Verhandlungen die sogenannte Regelabfindung als Richtwert genommen. Sie sieht ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr vor. Generell kann man sagen: Je länger Arbeitnehmende in einem Unternehmen arbeitet, desto höher könnte eine mögliche Abfindung ausfallen. Nutzen Sie unseren Schnellcheck, um Ihre Abfindungshöhe zu erfahren oder nutzen Sie unser Formular zur kostenfreien Ersteinschätzung

Aufhebungsvertrag oder Kündigung?

Ein Aufhebungsvertrag und eine Kündigung unterscheiden sich in erster Linie beim Mitbestimmungsrecht und der Kontrolle von Arbeitnehmenden. Für eine Kündigung ist die Unterschrift von einer kündigungsberechtigten Person ausreichend, sie muss also nicht einvernehmlich stattfinden. Ein Aufhebungsvertrag muss hingegen von beiden Vertragsparteien akzeptiert und unterzeichnet werden, um wirksam zu sein. Hierzu muss er in Schriftform den Empfänger erreichen, also persönlich übergeben oder in den Briefkasten geworfen werden. Bei einer ordentlichen Kündigung endet das Arbeitsverhältnis nicht sofort, sondern nach Einhaltung der gesetzlichen oder im Arbeitsvertrag vereinbarten Kündigungsfrist. Im Gegensatz dazu kann ein Arbeitsverhältnis innerhalb eines Aufhebungsvertrags  mit sofortiger Wirkung oder zu einem anderen beliebigen Zeitpunkt beendet werden. Für das Abwägen der für den Arbeitnehmer besseren Lösung sollten Arbeitnehmende in jedem Fall einen unserer Experten und Expertinnen konsultieren. Nutzen Sie hierfür gern unser Formular zur kostenfreien Ersteinschätzung

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Welche Nachteile hat ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag kann für Arbeitnehmende einige Nachteile bedeuten:

  • Die Vorschriften zum Kündigungsschutz sowie zum Sonderkündigungsschutz für Schwangere und Schwerbehinderte gelten nicht.
  • Oftmals riskieren Arbeitnehmende eine Sperrfrist für das Arbeitslosengeld von bis zu 12 Wochen, da sie der Auflösung des Arbeitsverhältnisses zugestimmt und die Arbeitslosigkeit somit zumindest teilweise selbst herbeigeführt haben.
  • Ist der Aufhebungsvertrag einmal von beiden Vertragsparteien unterschrieben, ist er in der Regel wirksam und nur noch anzufechten, wenn die Unterschrift durch Täuschung oder unter Drohung erfolgt ist.

Für eine detaillierte Abwägung Ihrer Situation empfehlen wir Ihnen unsere kostenlose Ersteinschätzung in Anspruch zu nehmen.

Was ist die Salvatorische Klausel im Aufhebungsvertrag?

Die sogenannte Salvatorische Klausel wird häufig in Aufhebungsverträgen verwendet und soll verhindern, dass der gesamte Vertrag unwirksam wird, sollte sich ein Bestandteil als rechtswidrig herausstellen. Eine Salvatorische Klausel ergibt vor allem dann Sinn, wenn kein Standardvertrag verwendet, sondern ein eigener Vertrag aufgesetzt, wurde. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Ihr Aufhebungsvertrag rechtswidrige Bestandteile beinhaltet, lassen Sie Ihren Aufhebungsvertrag von einem Anwalt oder einer Anwältin für Arbeitsrecht prüfen. Nutzen Sie hierzu unseren Online Schnellcheck zur Prüfung Ihrer Ansprüche.

Wie hoch ist die Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag?

Da es in der Regel keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung innerhalb eines Aufhebungsvertrags gibt, hängt es stets von der Verhandlung mit der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber ab, ob und in welcher Höhe eine Abfindung gezahlt wird. Ein Richtwert bietet die sogenannte Regelabfindung, die mit einem halben Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr kalkuliert. Ihnen wurde innerhalb Ihres Aufhebungsvertrages keine oder eine sehr geringe Abfindung angeboten? Prüfen Sie jetzt die Höhe Ihrer möglichen Abfindung in unserem Schnellcheck.

Aufhebungsvertrag Abfindung – Übersicht der Regelabfindung

Regelabfindung nach1-5 Jahren5-10 Jahren10-15 Jahren15-20 Jahren
2000 €/ brutto1000 – 5000€5000 – 10.000€10.000 – 15.000€15.000 – 20.000€
3000 €/ brutto1500 – 7500€7500 – 15.000€15.000 – 22.500€22.500 – 30.000€
4000 €/ brutto2000 – 10.000€10.000 – 20.000€20.000 – 30.000€30.000 – 40.000€
5000 €/ brutto2500 – 12.500€12.500 – 25.000€25.000 – 37.500€37.500 – 50.000€

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