Das Wichtigste zum Thema „Abmahnung unentschuldigtes Fehlen“
- Ein unentschuldigtes Fehlen kann eine Abmahnung zur Folge haben.
- Der Arbeitnehmer muss die Abwesenheit begründen können.
- Eine Abmahnung besteht bei wiederholtem unentschuldigtem Fehlen.
- Der Arbeitnehmer muss den Arbeitgeber rechtzeitig informieren.
- Die Abmahnung muss schriftlich und eindeutig formuliert sein.
- Der Arbeitnehmer hat ein Recht auf eine Gegendarstellung.
- Kündigung in der Regel erst nach mehreren Abmahnungen zulässig.
Brauchen Sie arbeitsrechtliche Hilfe? Unsere Experten beraten Sie kostenlos und unverbindlich.
Abmahnung – Wenn unentschuldigtes Fehlen abgemahnt wird: Beim Arbeitsvertrag handelt es sich um ein gegenseitiges Rechtsverhältnis, das für Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen Rechte und Pflichten begründet. Sollte sich Arbeitnehmer:innen nicht an die Pflichten halten, die aus dem Arbeitsvertrag resultieren, kann dies Folgen haben. Bevor es zu einer verhaltensbedingten Kündigung kommt, steht in den meisten Fällen eine Abmahnung im Raum. Diese soll eine Chance zur Verhaltensbesserung darstellen. Hält sich die Arbeitnehmer:in infolgedessen wiederholt nicht an die Vertragspflichten, droht die Kündigung. Im Folgenden wollen wir Ihnen einmal aufzeigen, inwiefern unentschuldigtes Fehlen zu einer Abmahnung führen kann.
Kurz und knapp: Abmahnung für unentschuldigtes Fehlen
Eine Abmahnung droht Arbeitnehmer:innen dann, wenn sie eine Pflicht aus dem Arbeitsvertrag verletzen. Ein klassisches Beispiel ist hierbei die Abmahnung für unentschuldigtes Fehlen. Doch warum kann unentschuldigtes Fernbleiben von der Arbeit derart schwere Konsequenzen haben? Aus Ihrem Arbeitsvertrag ergeben sich Rechte und Pflichten. So haben Sie als Arbeitnehmer:in beispielsweise ein Recht auf Ihre Vergütung. Umgekehrt sind Sie wiederum dazu verpflichtet, Ihre Arbeitsleistung anzubieten. Hält sich die Arbeitnehmer:in nicht an die Arbeitszeit, erfüllt sie also ihre Pflichten nicht vertragsgemäß.
Doch welche Folgen kann das haben? Hier haben Arbeitgeber:innen drei verschiedene Mittel. Das mildeste Mittel ist die Ermahnung. Diese kann mündlich ergehen und soll der Arbeitnehmer:in deutlich machen, dass das Verhalten nicht korrekt war und in Zukunft das pünktliche Erscheinen erwartet wird. Schwerer als die Ermahnung wiegt die Abmahnung. Diese wird schriftlich festgehalten und erscheint in Ihrer Personalakte. Außerdem gilt sie als Vorstufe einer ordentlichen, verhaltensbedingten Kündigung. Als drittes und schwerstes Instrument steht Arbeitgeber:innen die fristlose Kündigung zur Verfügung. Anders als bei einer ordentlichen Kündigung muss hierbei im Vorfeld auch keine Abmahnung erteilt worden sein.
Was gilt als unentschuldigtes Fehlen am Arbeitsplatz?
Wer der Arbeitsstätte fernbleibt, ohne sich zuvor bei seiner Arbeitgeber:in zu entschuldigen, riskiert eine Abmahnung für unentschuldigtes Fehlen. Die Abmahnung soll nicht nur dem Zweck dienen, Arbeitnehmer:innen auf ihr vertragswidriges Verhalten hinzuweisen. Obendrein soll sie deutlich machen, dass eine Kündigung droht, wenn das Verhalten in Zukunft nicht eingestellt wird (Warnfunktion). Aber wann ist der Vorwurf „unentschuldigtes Fehlen“ berechtigt? Ob ein unentschuldigtes Fehlen bei der Arbeit vorliegt, muss im konkreten Einzelfall entschieden werden. Wobei es eben auch auf den Inhalt des Arbeitsvertrages ankommt.
Grundsätzlich findet man in diesem unter anderem auch die Arbeitszeit, zu der die Arbeitnehmer:in ihre Arbeitsleistung zu erbringen hat. Sollte die Arbeitnehmer:in genau zu dieser Zeit unentschuldigt nicht bei der Arbeitsstätte erschienen sein, ist zweifelsohne ein unentschuldigtes Fehlen einschlägig. Das unentschuldigte Fehlen kann in unterschiedlicher Art vorliegen. Beispielsweise ist es auch dann gegeben, wenn Arbeit- nehmer:innen unerlaubt ihren Urlaub verlängern. Auch ein unerlaubtes Entfernen von der Arbeitsstelle gilt als unentschuldigtes Fehlen.
Knapp 13,3 Millionen Deutsche, die sich in sozialversicherungspflichtiger Anstellung befinden, müssen täglich zwischen zwei unterschiedlichen Landkreisen verkehren, um zur Arbeit zu gelangen. Diese bezeichnet man als Pendler. Nun stellt sich die Frage, welchen Einfluss Verkehrsstaus oder Zugverspätungen auf die Pflicht haben, pünktlich zur Arbeit zu erscheinen. Hier hat sich die Rechtsprechung noch nicht einig werden können, ob trotzdem eine Abmahnung für unentschuldigtes Fehlen möglich ist, letztlich hängt das auch vom konkreten Einzelfall ab. Arbeitnehmer:innen sollten in solchen Fällen am besten die Arbeitgeber:in darüber informieren, dass man aufgrund von Stau oder anderweitiger Verspätung verspätet auf der Arbeit eintreffen werde.
Sie benötigen arbeitsrechtliche Unterstützung?
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung anfragen.
Wie lange darf ein Arbeitnehmer unentschuldigt fehlen?
Wird unentschuldigtes Fehlen am Arbeitsplatz überhaupt toleriert. Nein, Sie dürfen Ihrer Arbeit nicht fernbleiben, ohne Ihren Arbeitgeber:in rechtzeitig darüber zu informieren. Unentschuldigtes Fehlen auf der Arbeit kann also bereits nach nur einem Tag zu ernsthaften Konsequenzen in Form einer Abmahnung führen. Dabei werden viele Arbeitgeber:innen sicherlich darüber hinwegsehen, sollten Sie einmal wenige Minuten oder eine halbe Stunde zu spät auf der Arbeit erscheinen. Hier wird es wohl eher zu einer Ermahnung kommen. Eine Abmahnung wäre in diesen Fällen nämlich grundsätzlich unverhältnismäßig. Achten Sie aber darauf, dass solche Ausrutscher nur ausnahmsweise passieren und es nicht regelmäßig dazu kommt.
Wie viele Abmahnungen bei unentschuldigtem Fehlen?
Sollten Sie unentschuldigt auf Ihrer Arbeit fehlen, kann dies zu einer Abmahnung wegen unentschuldigten Fehlens führen. Eine solche Abmahnung dürfen Sie nicht unterschätzen. Schließlich soll diese Ihnen nicht nur deutlich machen, dass Sie sich nicht vertragskonform verhalten haben. Damit Sie aus diesem Fehler lernen, soll Ihnen die Abmahnung als eine Art “Gelbe Karte” die Chance zur Besserung geben. Allerdings ist nicht jede Abmahnung gleichgewichtig. So müssen Sie sich grundsätzlich nicht davor fürchten, dass Sie eine verhaltensbedingte Kündigung erhalten, wenn Sie das zweite Mal unentschuldigt mit einer leichten Verspätung auf der Arbeit eintreffen.
Da es sich hier um vergleichsweise leichte Verstöße handelt, müssen Arbeitgeber:innen in diesen Fällen grundsätzlich mehrere Abmahnungen aussprechen, bevor sie zum härteren Mittel der verhaltensbedingten Kündigung greifen können. Wie viele das im Einzelfall sein müssen, ist unterschiedlich und kommt auf den jeweiligen Einzelfall an. Um die Verhältnismäßigkeit zu wahren, müssen hierbei auch Faktoren wie Dauer der Betriebszugehörigkeit in die Betrachtung gezogen werden. Beispielsweise dürfte grundsätzlich nicht jemand, der frisch umgezogen ist und sich an einen neuen, längeren Arbeitsweg gewöhnen muss und deshalb zu spät auf der Arbeit erscheint, trotz zwanzigjähriger Betriebszugehörigkeit ohne Abmahnung gekündigt werden.
Wie sieht eine Abmahnung für unentschuldigtes Fehlen aus? Unser Muster zeigt es Ihnen
Sie haben noch nie eine Abmahnung von Ihrer Arbeitgeber:in erhalten? Dann dürfen Sie froh sein! Eine Abmahnung für unentschuldigtes Fehlen haben wir in einer Vorlage niedergeschrieben. Das Muster zur Abmahnung für unentschuldigtes Fehlen, können Sie im Folgenden finden.
Muster: Abmahnung für unentschuldigtes Fehlen
Name des Unternehmens/Arbeitgeber Abteilung/Jobtitel Vor- und Zuname des Ansprechpartners Adresse des Arbeitgebers Vor- und Nachname des Arbeitnehmers Adresse des Arbeitnehmers Postleitzahl und Wohnort Datum: XX.XX.XXXX Muster: Abmahnung wegen unentschuldigten Fehlens Sehr geehrte(r) Frau/Herr [Name des Adressaten], Gemäß Arbeitsvertrag ist es Ihre Pflicht, die Arbeitsleistung vertragsgemäß zu erfüllen. Dazu gehört auch die Arbeitszeit einzuhalten. Aufgrund Ihres Fernbleibens am XX.XX.XXXX liegt somit eine Pflichtverletzung Ihrer vertraglich geschuldeten Leistung vor. Da Sie über Ihr Fehlen weder Ihren Abteilungsleiter noch das Personalbüro informiert haben, ist Ihr Fehlen obendrein unentschuldigt. Einen Grund für Ihr Fernbleiben konnten Sie auch im Nachhinein nicht nachreichen. Ich bitte Sie darum, in Zukunft nicht noch einmal unentschuldigt der Arbeitsstätte fernzubleiben. Andernfalls sehen wir uns dazu gezwungen, Ihr Arbeitsverhältnis zu kündigen. Wir bitten Sie darum, uns den Erhalt dieser Abmahnung schriftlich zu bestätigen. Weiterhin möchten wir Sie darüber informieren, dass eine Kopie dieser Abmahnung in Ihrer Personalakte abgeheftet wird. Mit freundlichen Grüßen Unterschrift des Arbeitgebers Unterschrift des Arbeitnehmers Abmahnung erhalten am: ________ |
Abmahnung unentschuldigtes Fehlen Azubi
Wie verhält es sich eigentlich beim unentschuldigten Fehlen von Auszubildenden? Eine Abmahnung ist bereits in der Berufsschule möglich. Schließlich können auch hier verhaltensbedingte Abmahnungen als Antwort auf ein vertragswidriges Verhalten erfolgen. Unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht oder der Ausbildungsstätte gehören definitiv dazu.
Abmahnung unentschuldigtes Fehlen nach Krankheit
Sollten Arbeitnehmer:innen aufgrund einer Erkrankung arbeitsunfähig sein, müssen sie dies ihrer Arbeitgeber:in unverzüglich und damit ohne schuldhaftes Zögern mitteilen. Dabei muss man die Krankmeldung von der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung unterscheiden. Sobald Sie Ihre Krankheit und damit einhergehende Arbeits- unfähigkeit erkennen, müssen Sie sich so schnell wie möglich bei der Arbeitgeber:in krankmelden. Hierfür benötigen Sie noch keine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Diese können Sie nachreichen. Wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage andauert, muss am vierten Tag die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden, wobei Ihr Arbeitgeber diese auch schon früher verlangen kann.
Sollten Sie sich allerdings zu spät oder gar nicht krankmelden, kann die ernsthaften Konsequenzen für Sie bedeuten. Da es sich hierbei um ein unentschuldigtes Fehlen handelt, droht eine Abmahnung. Sollte es sogar dazu kommen, dass Sie mehrere Male im Falle einer Krankheit keine oder eine verspätete Krankmeldung einreichen, kann dies zur verhaltensbedingten Kündigung führen. Schließlich soll die Abmahnung gerade dafür sorgen, dass Sie Ihr Verhalten in Zukunft ändern. Wer das nicht tut, riskiert die Kündigung.
Was passiert bei unentschuldigtem Fehlen?
Sie haben Ihren Zug verpasst, stehen im Stau oder haben einen platten Reifen am Fahrrad? Sollten Sie nun noch Ihr Smartphone zu Hause vergessen haben, können Sie nicht einmal Ihren Chef über Ihre drohende Verspätung informieren. Doch was passiert bei nicht Erscheinen am Arbeitsplatz? Sollten Sie nur einige Minuten zu spät kommen, wird Ihr Chef wohl höchstens eine Ermahnung aussprechen und Sie darauf hinweisen, dass Sie in Zukunft zeitiger losfahren bzw. Bescheid geben sollten. Doch was, wenn sich die Verspätungen häufen? In diesem Fall droht eine Abmahnung für unentschuldigtes Fehlen. Diese soll Ihnen deutlich machen, dass Sie sich das vertragswidrige Verhalten in Zukunft nicht mehr leisten dürfen. Andernfalls droht eine verhaltensbedingte Kündigung. Diese ereilt Arbeitnehmer:innen in der Regel zwar nicht unmittelbar bei der ersten Verspätung nach der Abmahnung, doch das Risiko sollten Sie nicht unterschätzen.
Was passiert, wenn man 3 Tage unentschuldigt fehlt?
Sollten Arbeitnehmer:innen drei Tage unentschuldigt fehlen, muss es dafür schon gute Gründe geben. Insbesondere Personen, die noch frisch im Betrieb sind, sollten sich einen solchen Fauxpas keineswegs leisten. Schließlich kann sich eine Arbeitgeber:in im Zuge dessen durchaus zu einer fristlosen Kündigung bewogen fühlen. In den allermeisten Fällen wird aber wohl auch ein dreitägiges unentschuldigtes Fernbleiben eine Abmahnung zur Folge haben, wenn Sie keine gute Erklärung für Ihr Fehlen haben.
Wie schlimm sind unentschuldigte Fehlstunden?
Auch wenn unentschuldigte Fehlstunden den einen oder anderen an ein Kavaliersdelikt aus Schulzeiten erinnern mögen, können Sie im Berufsleben schwere Folgen haben. So kann hieraus schnell einmal eine Abmahnung für unentschuldigtes Fehlen resultieren.
Kann unentschuldigtes Fehlen zur Kündigung führen?
Unentschuldigtes Fehlen führt in der Regel schlimmstenfalls zu einer Abmahnung. Doch sollten Arbeit- nehmer:innen ihr Verhalten nicht bessern, können die Folgen auch schwerwiegend sein. Schließlich soll eine Abmahnung die Wirkung einer “Gelben Karte” haben und eine sogenannte Warnfunktion erfüllen. Für die Arbeitnehmer:in soll ersichtlich sein, dass eine verhaltensbedingte Kündigung droht, wenn keine Besserung in Sicht ist. Im Falle des unentschuldigten Fehlens sind es aber in der Regel mehrere Abmahnungen, die schlussendlich zur ordentlichen Kündigung berechtigen. Alles andere wäre unverhältnismäßig. Ausnahmen gelten dann, wenn es sich um stundenlanges oder gar tagelanges Fehlen handelt.
Das könnte Sie auch interessieren: Wie viele Abmahnungen sind für eine Kündigung erforderlich?
Kündigung oder Aufhebungsvertrag erhalten?
Prüfen Sie jetzt in unter 2 Minuten Ihre mögliche Abfindung. Kostenfrei. Unverbindlich.
Ist unentschuldigtes Fehlen ein fristloser Kündigungsgrund?
In der Regel sorgt ein unentschuldigtes Fehlen am Arbeitsplatz dafür, dass Arbeitgeber:innen eine Abmahnung aussprechen können. Doch ist auch eine fristlose Kündigung wegen unentschuldigtem Fehlen möglich? Unentschuldigtes Fehlen kann eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung zur Folge haben, wenn die Pflicht- verletzung in erheblichem Maße stattgefunden hat. Erscheint beispielsweise eine Arbeitnehmer:in eine ganze Woche nicht auf der Arbeit und entschuldigt sich im Vorhinein nicht für ihr Fernbleiben, kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Ein fristloser Kündigungsgrund liegt umgekehrt dann grundsätzlich nicht vor, wenn es sich lediglich um kurze unentschuldigte Verspätungen handelt. Folglich ist eine fristlose Kündigung wegen unentschuldigtem Fehlen möglich, aber in den meisten Fällen unverhältnismäßig.
Wie können die Chevalier Rechtsanwälte Ihnen weiterhelfen?
Sie haben eine Abmahnung aufgrund von unentschuldigtem Fehlen am Arbeitsplatz erhalten? Dann sollten Sie sich rechtliche Expertise an die Seite holen, die Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützt. Die Rechtsexpert:innen der Chevalier Rechtsanwälte helfen Ihnen bei einer Gegendarstellung Ihrer Abmahnung und unterstützen Sie im Ernstfall mit einer Kündigungsschutzklage. Gerne können Sie auch unser Formular zur kostenfreien Ersteinschätzung nutzen.