So betreuen wir Ihren Kündigungsfall
In diesem Video möchten wir Ihnen erklären, wie wir Sie bei einem Kündigungsfall umfassend unterstützen.
Wir freuen uns, Sie auf Ihrem Weg zu begleiten. In unseren Videos erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, was jetzt kommt - sei es bei einer Kündigung, einem Aufhebungsvertrag oder anderen arbeitsrechtlichen Themen.
In diesem Video zeigen wir Ihnen, wie unsere Kanzlei typische Kündigungsfälle bearbeitet – von der rechtlichen Prüfung bis zur Verhandlung. So gehen wir Schritt für Schritt vor, um für Sie das Beste herauszuholen.
In diesem Video möchten wir Ihnen erklären, wie wir Sie bei einem Kündigungsfall umfassend unterstützen.
Der erste Schritt ist ein persönliches telefonisches Beratungsgespräch. Dabei klären wir die Hintergründe Ihrer Kündigung, prüfen deren Rechtmäßigkeit und entwickeln gemeinsam die passende Strategie. Das Gespräch dauert in der Regel etwa 30 Minuten, kann aber bei komplexeren Fällen entsprechend verlängert werden.
Sollte sich herausstellen, dass Ihre Kündigung unwirksam sein könnte, erheben wir eine Kündigungsschutzklage oder nehmen Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber auf. Häufig führt der Weg über eine Klage zu den besten Ergebnissen.
Nach Klageerhebung setzt das Gericht meist einen Gütetermin an, der innerhalb von 4 bis 6 Wochen stattfindet. Ziel ist es, eine einvernehmliche Lösung zu erzielen – etwa durch eine Abfindung, Regelungen zu Ihrem Arbeitszeugnis oder andere Ansprüche. Ihr persönliches Erscheinen ist nur selten erforderlich; auf Wunsch vertreten wir Sie vollständig.
Kommt es im Gütetermin zu keiner Einigung, werden weitere Schriftsätze eingereicht, und das Gericht setzt einen Kammertermin an. Hier wird entweder ein Urteil gefällt oder – falls nötig – eine Beweisaufnahme durchgeführt.
Fällt das Urteil zu Ihren Gunsten aus, wird Ihr Arbeitsverhältnis fortgesetzt, als ob keine Kündigung ausgesprochen worden wäre. Sollte ein Vergleich geschlossen werden, unterstützen wir Sie selbstverständlich auch bei dessen Durchsetzung, falls der Arbeitgeber vereinbarte Zahlungen oder Leistungen nicht erfüllt.
Nach deutschem Recht gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Unser Ziel ist es jedoch, Ihrem Arbeitgeber deutlich zu machen, dass die Kündigung unwirksam ist, und so Verhandlungsdruck für eine Abfindung aufzubauen.
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