Das Wichtigste zum Thema „Homeoffice und gesetzliche Regelungen“
Homeoffice ist das Arbeiten von zu Hause aus.
Es ist vorteilhaft, wenn vertragliche Regelungen zum Homeoffice vorhanden sind.
Arbeitszeit im Homeoffice muss zumindest gleich erfasst werden wie Arbeitszeit im Betrieb.
Kosten für das Homeoffice müssen nicht zwangsweise vom Arbeitgeber übernommen werden.
Versicherungsschutz im Homeoffice muss gewährleistet sein.
Datenschutz muss auch im Homeoffice gewährleistet sein.
Homeoffice-Regelungen müssen arbeitsrechtlichen Bestimmungen entsprechen.
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Seit der Corona-Pandemie hat sich das Arbeiten von zu Hause in vielen Unternehmen etabliert. Ob dauerhaft oder tageweise – Homeoffice bietet sowohl Arbeitgeber:innen als auch Arbeitnehmer:innen Flexibilität. Doch ohne klare Regelungen im Arbeitsvertrag drohen Missverständnisse und rechtliche Risiken.
In diesem Leitfaden erfahren Sie, wie Sie Homeoffice rechtssicher im Arbeitsvertrag gestalten – von Arbeitsort und Arbeitszeit über Datenschutz bis hin zum Unfallversicherungsschutz.
Was ist Homeoffice?
Homeoffice bedeutet, dass Arbeitnehmer:innen ihre beruflichen Tätigkeiten ganz oder teilweise von zu Hause aus erledigen. Dabei handelt es sich um eine Form der Telearbeit, die – im Gegensatz zum mobilen Arbeiten – meist an einem festen Arbeitsplatz in der eigenen Wohnung erfolgt. Homeoffice kann dauerhaft, an bestimmten Tagen oder in Kombination mit Präsenzarbeit im Betrieb vereinbart werden.
Muss Homeoffice zu Hause sein?
Nicht zwingend. Zwar deutet der Begriff „Homeoffice“ auf das Arbeiten von zu Hause hin, doch entscheidend ist die vertragliche Regelung.
In vielen Arbeitsverträgen oder Betriebsvereinbarungen kann auch mobiles Arbeiten vorgesehen sein – das ermöglicht, an einem anderen Ort zu arbeiten, z. B. in einem Co-Working-Space oder im Ferienhaus.
Wichtig: Homeoffice ist in der Regel an einen festen Arbeitsplatz gebunden, mobiles Arbeiten nicht.
Homeoffice vs. mobiles Arbeiten – Was ist der Unterschied?
Wie bereits aus den Begriffen hervorgeht, findet die Arbeit beim Homeoffice in den eigenen vier Wänden des Arbeitnehmers statt. Im Gegensatz dazu steht es ihm oder ihr beim mobilen Arbeiten frei, von wo aus die geschuldete Arbeitspflicht erfüllt wird.
Beim Homeoffice im Arbeitsrecht trifft man auch häufig auf den Namen der Telearbeit. Anders als beim mobilen Arbeiten muss der Arbeitgeber beim Homeoffice bzw. der Telearbeit einen vollwertigen Arbeitsbereich beim Mitarbeiter ausstatten. Hierzu gehört neben Schreibtisch und passendem Stuhl auch die technische Ausstattung in Form eines PCs, einer Maus sowie einer Tastatur – klassische Büroausstattung eben.
Geregelt wird dies in der Arbeitsstättenverordnung. Das Homeoffice bzw. Die Telearbeit müssen obendrein im Arbeitsvertrag Erwähnung finden. Hier legen die Parteien fest, wie viele Wochenstunden im heimischen Büro abgeleistet werden und in welchem Umfang der Arbeitgeber die Kosten für die Büroausstattung trägt. Unabhängig des Arbeitsortes gelten auch beim Homeoffice und dem mobilen Arbeiten das Arbeitszeit- sowie das Arbeitsschutzgesetz.
Kriterium | Homeoffice (Telearbeit) | Mobiles Arbeiten |
|---|---|---|
Arbeitsort | Fester Arbeitsplatz in der Wohnung der Arbeitnehmer:in | Flexibel, z. B. unterwegs, im Café, im Ferienhaus |
Ausstattung | Einrichtung und technische Ausstattung durch den Arbeitgeber | Häufig eigene Geräte oder flexible Lösungen |
Arbeitsschutz | Verpflichtung zu Arbeitsschutzmaßnahmen nach Arbeitsstättenverordnung | Weniger strenge Arbeitsschutzvorgaben, da kein fester Arbeitsplatz |
Vertragliche Regelung | Arbeitsort ist vertraglich genau festgelegt | Arbeitsort meist nicht fest im Vertrag bestimmt |
Datenschutz | Klare Vorgaben durch Arbeitgeber | Mehr Eigenverantwortung bei Datenschutz und Sicherheit |
Habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice?
Nein, Ein gesetzlicher Anspruch auf Homeoffice besteht in Deutschland derzeit nicht.
Das bedeutet: Arbeitnehmer:innen können nicht einseitig verlangen, von zu Hause zu arbeiten, und Arbeitgeber:innen können Homeoffice nicht ohne vertragliche Grundlage anordnen.
Grundlage für Homeoffice ist entweder:
Eine Regelung im Arbeitsvertrag
Eine Zusatzvereinbarung
Eine Betriebsvereinbarung (bei vorhandenem Betriebsrat)
Das Direktionsrecht des Arbeitgebers (§ 106 GewO) ermöglicht zwar Änderungen des Arbeitsortes in einem gewissen Rahmen, doch ohne entsprechende Klausel oder Zustimmung der Arbeitnehmer:in kann der Arbeitsplatz nicht einfach ins Homeoffice verlegt werden.
Jetzt weiterlesen: Mehr über das Recht auf Homeoffice lesen Sie hier.
Homeoffice – Die Vor- und Nachteile in der Übersicht
Vorteile:
Zeitersparnis durch Wegfall des Arbeitsweges
Flexiblere Arbeitszeitgestaltung
Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Reduzierung von Bürokosten für Arbeitgeber:innen
Nachteile:
Gefahr der Entgrenzung von Arbeit und Freizeit
Weniger sozialer Austausch mit Kolleg:innen
Höhere Anforderungen an Selbstorganisation
Technische Abhängigkeit (Internet, IT-Sicherheit)
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Homeoffice und Arbeitsvertrag. Das sollten Sie wissen
Muss Homeoffice im Arbeitsvertrag stehen?
Ja – wenn es dauerhaft oder regelmäßig erfolgen soll, muss Homeoffice schriftlich vereinbart werden. Fehlt eine solche Vereinbarung, kann weder können Arbeitgeber:innen Homeoffice einseitig anordnen noch der Arbeitnehmer es einfordern.
Kann ein Mitarbeiter auf Homeoffice bestehen?
Ein genereller gesetzlicher Anspruch besteht nicht. Homeoffice kann nur eingefordert werden, wenn es im Arbeitsvertrag, in einer Zusatzvereinbarung oder per Betriebsvereinbarung ausdrücklich zugesichert ist.
Wann dürfen Arbeitgeber das Homeoffice verweigern?
Arbeitgeber:innen dürfen Homeoffice ablehnen, wenn betriebliche Gründe dagegensprechen, etwa wenn die Anwesenheit im Betrieb für Arbeitsabläufe zwingend erforderlich ist oder keine technische Ausstattung vorhanden ist.
Kann ein Arbeitgeber Homeoffice verlangen?
Nein, Arbeitgeber:innen verfügen grundsätzlich nicht über den Wohnraum ihrer Angestellten. Dementsprechend muss eine beiderseitige Vereinbarung fürs Homeoffice getroffen werden. Da die geltenden Vorschriften zum Arbeitsschutz auch im Homeoffice Anwendung finden, ist mitunter sogar dringend davon abzuraten, das Büro nach Hause zu verlagern.
Ausnahmen galten nur im Zuge der sogenannten Corona-Notbremse. Hier waren die Arbeitgeber:innen nicht mehr nur dazu verpflichtet, die Heimarbeit anzubieten. Wenn es die Tätigkeit und die anderen Rahmenbedingungen der Angestellten zuließen, waren Sie sogar zum Homeoffice verpflichtet.
Kann der Arbeitgeber verlangen, dass ich wieder im Betrieb arbeite?
Ja – wenn im Vertrag oder in der Vereinbarung ein Widerrufsvorbehalt steht oder Homeoffice befristet geregelt ist. Ohne diese Klausel ist eine Rückkehrpflicht nur im Einvernehmen möglich.
Homeoffice Voraussetzungen
Damit Homeoffice rechtlich sauber und praktikabel umgesetzt werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese betreffen vor allem den Arbeitsort, die Arbeitszeit, die Ausstattung, den Arbeits- und Gesundheitsschutz, den Datenschutz sowie den Versicherungsschutz.
Arbeitsort
Der Arbeitsort muss im Vertrag klar definiert werden. Bei klassischer Telearbeit bedeutet das in der Regel einen festen Arbeitsplatz in der Wohnung der Arbeitnehmer:in, der für die Erfüllung der beruflichen Aufgaben vorgesehen ist. Beim mobilen Arbeiten hingegen ist der Arbeitsort flexibel – er kann sich beispielsweise ins Café, ins Ferienhaus oder auf Reisen verlagern. Entscheidend ist, dass die gewählte Arbeitsform mit den betrieblichen Anforderungen und den vertraglichen Vereinbarungen übereinstimmt.
Arbeitszeit
Auch im Homeoffice gilt das Arbeitszeitgesetz uneingeschränkt. Die tägliche Arbeitszeit darf in der Regel acht Stunden nicht überschreiten, und gesetzlich vorgeschriebene Ruhepausen müssen eingehalten werden. Zudem besteht eine Pflicht zur Zeiterfassung, um sicherzustellen, dass Arbeits- und Ruhezeiten dokumentiert und eingehalten werden. Arbeitgeber:innen sollten hier klare Regelungen treffen, wie und in welcher Form diese Zeiterfassung erfolgt.
Arbeitsmittel
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die für die Arbeit im Homeoffice erforderlichen Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen – etwa Laptop, Monitor, Telefon oder Softwarelizenzen. Ob und in welchem Umfang die private Nutzung dieser Geräte gestattet ist, sollte ausdrücklich im Vertrag oder in einer Zusatzvereinbarung geregelt sein. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Datenschutz und IT-Sicherheit.
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Ein ergonomisch gestalteter Arbeitsplatz ist auch im Homeoffice Pflicht. Arbeitgeber:innen müssen eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, um mögliche Gesundheitsrisiken zu minimieren – etwa durch falsche Sitzhaltung oder unzureichende Beleuchtung. In manchen Fällen kann ein vertraglich vereinbartes Zutrittsrecht notwendig sein, damit Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Betriebsärzt:innen den Arbeitsplatz überprüfen können.
Datenschutz
Der Schutz personenbezogener Daten muss auch im Homeoffice gewährleistet sein. Das bedeutet: Die Arbeit sollte ausschließlich über sichere IT-Systeme erfolgen, etwa durch VPN-Verbindungen oder verschlüsselte Festplatten. Papierdokumente mit sensiblen Informationen sind sorgfältig aufzubewahren, sodass Unbefugte keinen Zugriff haben. Arbeitgeber:innen sollten hierfür verbindliche Richtlinien bereitstellen.
Unfallversicherungsschutz
Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz gilt auch im Homeoffice, sofern der Unfall in direktem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht. Arbeitswege innerhalb der Wohnung – etwa zum Drucker oder zum Telefon – sind abgedeckt, private Wege hingegen nicht. Arbeitnehmer:innen sollten sich über die genauen Grenzen des Versicherungsschutzes informieren.
Bin ich im Homeoffice wie im Betrieb versichert?
Ja, sollten Sie einen Arbeitsunfall im Homeoffice haben, deckt Ihre Krankenversicherung die anfallenden Behandlungskosten ab.
Versichert sind:
Arbeitsbezogene Tätigkeiten (z. B. Telefonate, Schreiben am Computer)
Arbeitswege innerhalb der Wohnung (z. B. zum Drucker)
Dementsprechend handelt es sich nur in Ausnahmefällen um einen “echten” Arbeitsunfall. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn Sie bei einer Tätigkeit mit beruflichem Bezug verunfallen. Stürzen und verletzen Sie sich beispielsweise, wenn Sie zum klingelnden Arbeitshandy rennen, gilt dies als Arbeitsunfall.
Homeoffice von der Steuer absetzen: Geht das?
Das Arbeiten von zu Hause verursacht nicht nur Strom- und Heizkosten – auch alltägliche Verbrauchsmaterialien wie Druckerpapier, Patronen oder Büromaterial summieren sich mit der Zeit. Diese Aufwendungen können steuerlich geltend gemacht werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, das Homeoffice in der Steuererklärung anzugeben:
Das häusliche Arbeitszimmer – Wenn der Raum nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird und den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit darstellt, können Sie die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 1.250 Euro pro Jahr ansetzen. Dazu zählen anteilig Miete, Nebenkosten, Strom und Heizung.
Die Homeoffice-Pauschale – Seit der Pandemie gilt eine vereinfachte Regelung: Pro Tag im Homeoffice können 5 Euro, maximal 1.000 Euro pro Jahr, ohne Nachweis abgesetzt werden. Diese Pauschale deckt die typischen Kosten wie Strom, Heizung und Arbeitsplatznutzung ab, unabhängig davon, ob ein separates Arbeitszimmer vorhanden ist.
Wichtig: Die Pauschale wird auf den Arbeitnehmer-Pauschbetrag angerechnet, es handelt sich also nicht um einen zusätzlichen Freibetrag. Wer ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer hat, kann jedoch weiterhin die höheren tatsächlichen Kosten bis zur Obergrenze geltend machen.
Tipp: Sammeln Sie Belege für größere Anschaffungen wie Bürostühle, Schreibtische oder Monitore – diese können je nach Preis entweder sofort oder über mehrere Jahre abgeschrieben werden.
Wie können die Chevalier Rechtsanwälte Ihnen in Fragen zum Homeoffice weiterhelfen?
Das Homeoffice erlangt in unserer Arbeitswelt eine immer größer werdende Bedeutung. Umso wichtiger ist es, dass Sie sich der rechtlichen Besonderheiten bewusst sind. Sollten Sie Fragen zum Arbeitsrecht im Allgemeinen und/oder der Heimarbeit im Besonderen haben, stehen Ihnen die Chevalier Rechtsanwälte mit Rat und Tat zur Seite. Sie benötigen arbeitsrechtliche Unterstützung? Nutzen Sie jetzt unser Formular zur kostenfreien Ersteinschätzung.
Homeoffice und Arbeitsvertrag. Das sollten Sie wissen
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