Das Wichtigste zum Thema “Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Arbeitsbeginn”
- Schriftlicher Arbeitsvertrag muss Kündigungsfrist regeln.
- Kündigungsfristen sind je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses unterschiedlich.
- Bei Kündigung vor Arbeitsbeginn besteht kein Anspruch auf Abfindung.
- Kündigung vor Arbeitsbeginn muss begründet werden.
- Kündigung während der Probezeit ist unproblematisch möglich, vor Arbeitsbeginn nicht zwingend, kommt auf den AV an.
- Während der Krankheit besteht kein Sonderkündigungsschutz; Kündigungsschutz besteht ab Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes.
- Bei Fragen zur Kündigung vor Arbeitsbeginn ist anwaltliche Beratung empfehlenswert.
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Kündigung vor Arbeitsantritt: Wer einen neuen Arbeitsvertrag geschlossen und unterschrieben hat, hat in der Regel Grund zur Freude. Doch in manchen Fällen kann diese Freude schnell abebben. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn sich nach Vertragsunterzeichnung plötzlich doch noch eine Zusage auf eine andere Bewerbung ergibt und man dieser den Vorzug geben möchte. Dann bleibt nur noch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Arbeitsbeginn als Option über. Bei der Kündigung des frischen Arbeitsverhältnisses gibt es allerdings ein paar Dinge zu beachten. Wie eine Kündigung vor Arbeitsbeginn abläuft und was das für die Zukunft des noch nicht begonnenen Arbeitsverhältnisses bedeutet, erklären wir Ihnen im Folgenden.
Kann man vor Arbeitsbeginn kündigen?
Bei einem Arbeitsvertrag handelt es sich um einen wechselseitigen Vertrag, der mit gegenseitigen Rechten und Pflichten einhergeht. Geschlossen wird dieser, wenn beide potenzielle Vertragsparteien ihre Unterschrift unter den Vertrag setzen oder ihn mündlich vereinbaren. Doch wie sieht es aus, wenn sich just nach Unterschrift bei Ihnen plötzlich Ihr Traum-Arbeitgeber meldet? Können Arbeitnehmer einen Vertrag vor Arbeitsantritt kündigen? Die gute Antwort vorweg: Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist in vielen Fällen vor Arbeitsbeginn möglich. Möchten Sie allerdings eine Kündigung vor Arbeitsantritt aussprechen, müssen Sie einige Punkte beachten.
Eine Kündigung vor Arbeitsbeginn ist sowohl für Arbeitgeber:innen als auch Arbeitnehmer:innen möglich. Hauptaugenmerk sollte bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses vor Arbeitsbeginn auf den Kündigungs- fristen liegen. Diese fallen anders aus als bei Arbeitnehmer:innen, die bereits zum „Stammpersonal“ gehören und entsprechen denen von Personen in der Probezeit. Wer also seine Kündigung des Arbeitsvertrages vor Arbeits- beginn mindestens zwei Wochen vor Arbeitsstart ausspricht, muss seine Arbeitsstätte in den meisten Fällen gar nicht erst besuchen.
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Kann ich von einem bereits unterschriebenen Arbeitsvertrag zurücktreten, ohne mit ernsthaften Konsequenzen rechnen zu müssen? In den meisten Fällen ist das Einzige, was Ihnen im Ernstfall droht, ein unangenehmer Auftritt vor Ihrer Arbeitgeber:in. Dies ist zumindest dann der Fall, wenn die Kündigungsfrist es Ihnen nicht ermöglicht, gar nicht erst auf der Arbeit erscheinen zu müssen. Das ist gegeben, wenn Sie sich weniger als zwei Wochen vor Arbeitsbeginn zu einer Kündigung durchringen. In diesem Fall können Arbeitgeber:innen von Ihnen verlangen, zur Arbeit zu erscheinen und Ihrer vertraglichen Pflicht nachzukommen, bis das Arbeitsverhältnis aufgekündigt wurde.
Da es gar nicht so selten dazu kommt, dass Arbeitnehmer:innen kalte Füße bekommen, wenn der Arbeitsantritt bevorsteht, gibt es in vielen Arbeitsverträgen spezielle Klauseln zum Thema Kündigung vor Arbeitsbeginn. Diese besagen unter anderem, dass eine Kündigung vor Arbeitsantritt gar nicht möglich ist. Sollten Arbeitnehmer:innen oder Arbeitgeber:innen dieser Klausel zuwiderhandeln, droht nicht selten eine empfindliche Vertragsstrafe.
Arbeitsvertrag vor Beginn kündigen – ein Beispiel
Um Ihnen vor Augen zu führen, wie die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Arbeitsbeginn in der Praxis aussehen kann, haben wir für Sie ein Beispiel aufgeführt:
Beispiele:
Im Rahmen einer Vertragsverhandlung unterschreiben Sie am 10. Juni einen Arbeitsvertrag. Dieser besagt, dass Sie ab 01. Juli Ihre Arbeit antreten sollen. Im Vertrag selbst finden sich keine besonderen Regelungen zur Vorgehensweise bei einer Kündigung vor Arbeitsbeginn. So haben Sie bis zum 17. Juni Zeit, Ihren Arbeitsvertrag zu kündigen, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen oder auf der Arbeit erscheinen zu müssen.
Sollten Sie allerdings frohen Mutes darauf sein, Ihren Job anzutreten und erfahren am 24. Juni, dass Ihr Traum-Arbeitgeber nun doch Interesse an Ihrer Arbeit hat, können Sie die 14 Tage nicht mehr einhalten. Hier kann es sein, dass Ihr frisch gekürter Arbeitgeber Sie bei der Kündigung dazu auffordert, solange der Arbeit nachzukommen, bis die Kündigung wirksam ist.
In der Praxis sollten Sie sich allerdings nicht davor fürchten, auch bei kurzfristiger Kündigung vor Arbeitsbeginn auf der neuen Arbeitsstelle erscheinen zu müssen. Schließlich zieht auch Ihre neue Arbeitgeber:in keinen Vorteil daraus. So sind frisch gebackene Neuzugänge in Unternehmen aufgrund der Einarbeitungszeit in den ersten Tagen ohnehin mit Mehrarbeit verbunden. Fürchten Sie sich eher vor einer drohenden Vertragsstrafe und werfen Sie deshalb vor einer übereilten Kündigung einen Blick in etwaige Vertragsklauseln.
Gründe für eine Kündigung vor Arbeitsbeginn
Es kann durchaus gute Gründe für die Kündigung vor Arbeitsantritt geben. Allerdings sind die Gründe für Arbeitgeber häufig nicht ersichtlich. Einer der häufigsten Gründe für Arbeitnehmer ist sicherlich die verspätete Meldung einer anderen Arbeitgeber:in, bei der man sich beworben hat. Manchmal ist das Timing derart schlecht, dass sich ausgerechnet der Wunsch-Arbeitgeber kurz nach Unterschrift eines anderen Arbeitsvertrages meldet. Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses in letzter Sekunde ist auch dann denkbar, wenn Sie sich aus einem Beschäftigungsverhältnis heraus woanders beworben haben.
Bekommt Ihre Arbeitgeber:in davon Wind, kann es mitunter vorkommen, dass sie Ihnen mit einer attraktiven Gehaltserhöhung winkt, um Sie an Bord zu halten. Weiterhin kann ein plötzlicher Schicksalsschlag oder auch ein positives Lebensereignis dazu führen, dass Sie eine 180-Grad-Wende in Ihrem Leben machen wollen und sich zu einer Kündigung vor Arbeitsantritt durchringen.
Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Arbeitsbeginn: Gründe für Arbeitnehmer
Eine Kündigung vor Arbeitsantritt durch den Arbeitnehmer kann unterschiedliche Gründe haben. Gründe für Arbeitnehmer:
- Traum-Arbeitgeber hat sich gemeldet. Meldet sich plötzlich der Wunsch-Arbeitgeber, denken viele: Die Kündigung meines Arbeitsverhältnisses ist nun unausweichlich.
- Arbeitgeber:in möchte Sie im Betrieb halten. Bewerben Sie sich aus einem Beschäftigungsverhältnis heraus bei der Konkurrenz und sagt diese zu, kann ein Gegenangebot Ihrer bisherigen Arbeitgeber:in dazu führen, dass Sie doch im Unternehmen bleiben und der Konkurrenz vor Arbeitsantritt kündigen.
- Schicksalsschlag und/oder plötzlicher Lebenswandel
Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Arbeitsbeginn: Gründe für Arbeitgeber
Die Kündigung vor Arbeitsantritt durch den Arbeitgeber ist genauso gut möglich. Dieser muss sich ebenfalls an die gesetzlichen Fristen halten. Hierbei kann es diverse Gründe für eine Kündigung geben. Wir haben ein paar Beispiele aufgeführt. Gründe für Arbeitgeber:
- Ein/e geeigneterer/e Bewerber:in wurde gefunden
- Arbeitnehmer:in hat in der Bewerbung falsche Angaben gemacht
- Es haben sich Informationen ergeben, welche die Arbeitnehmer:in als Mitarbeiter:in disqualifizieren
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In welchen Situationen ist eine Kündigung vor Stellenantritt ausgeschlossen?
Mitunter trifft man im Arbeitsvertrag auf Klauseln, die eine Kündigung vor Arbeitsantritt ausschließen. Was bedeutet „eine Kündigung vor Arbeitsantritt ist ausgeschlossen“? Während das Recht grundsätzlich eine Kündigung zwischen Vertragsschluss und Arbeitsantritt für möglich ansieht, kann dies im Arbeitsvertrag im Rahmen einer Kündigungsbeschränkung ausgeschlossen werden. Handeln Arbeitnehmer:innen oder Arbeit- geber:innen dieser zuwider, müssen sie eine Vertragsstrafe zahlen, die in der Regel ein Bruttomonatsgehalt umfasst.
Wie kommt man aus einem unterschriebenen Arbeitsvertrag wieder raus?
Eigentlich müsste man sich darüber freuen, einen Arbeitsvertrag unterschrieben zu haben. Was ist allerdings, wenn Sie mit Ihrer neuen Arbeitgeberin so gar nicht zufrieden sind? Oder hat sich womöglich ein anderer potentieller Arbeitgeber bei Ihnen gemeldet, der mehr Geld und/oder spannendere Aufgaben bietet?
- Pünktliche Kündigung. Kündigen Sie fristgemäß spätestens 14 Tage vor Arbeitsantritt, um gar nicht erst auf Arbeit erscheinen zu müssen
- Suchen Sie das Gespräch mit der Arbeitgeber:in. Haben Sie nicht fristgemäß kündigen können, versuchen Sie das Gespräch mit Ihrem neuen Arbeitgeber zu suchen. Vielleicht kann dieser Ihr Problem verstehen, zeigt sich einsichtig und handelt einen Aufhebungsvertrag mit Ihnen aus.
- Beißen Sie sich durch. Sollte Ihre Arbeitgeber:in darauf bestehen, dass Sie für ein paar Tage Ihrer Arbeitspflicht nachkommen, sollten Sie sich durch diese einfach durchbeißen.
Kündigung vor Arbeitsbeginn nicht möglich – was nun?
Mitunter ist eine Kündigung vor Arbeitsbeginn durch den Arbeitsvertrag ausgeschlossen. Doch was tun bei Ausschluss vorzeitiger Kündigung? In diesem Fall gibt es zwei Optionen, um doch noch aus dem Arbeitsvertrag herauszukommen. So ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag möglich. Alternativ müssen Arbeitnehmer:innen ihre Kündigung zum Arbeitsverhältnis in der Probezeit aussprechen.
1. Kündigung vor Arbeitsantritt – Kündigung in der Probezeit:
Wer vor Arbeitsantritt kündigen möchte, stellt sich die Frage: Wie kann ich die Kündigung meines Arbeits- verhältnisses am besten angehen? Sollte eine Kündigung vor Arbeitsbeginn vertraglich ausgeschlossen sein, kann man die Kündigung vom Arbeitsverhältnis zum einen in der Probezeit aussprechen. Hier muss man die Arbeitstage bis zum Wirksamwerden der Kündigung „durchhalten“ und seine Arbeitsleistung erbringen.
2. Kündigung vor Arbeitsantritt – Beendigung durch Aufhebungsvertrag:
Sollte eine Kündigung vor Arbeitsantritt vertraglich ausgeschlossen sein, können Sie immer noch auf das Entgegenkommen Ihrer Arbeitgeber:in hoffen. In diesem Fall können Sie durch einen Aufhebungsvertrag bereits vor Beginn der Arbeit für ein Vertragsende sorgen. Viele Arbeitgeber:innen werden auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag eingehen, da auch diese nichts von einer maximal zweiwöchigen Beschäftigung haben.
Was unterscheidet eine Kündigung vor Arbeitsantritt von einer regulären Kündigung?
Eine Kündigung während des Arbeitsverhältnisses richtet sich nach den gesetzlichen, tarif- oder arbeits- vertraglichen Vorschriften. Gemäß § 622 BGB können Arbeitnehmer:innen mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats kündigen. Sollten Sie eine Kündigung vor Arbeitsantritt aussprechen, gelten in der Regel die Kündigungsfristen, welche bei Arbeitnehmer:innen in der Probezeit gelten. Anders sieht es aus, wenn vertraglich eine Kündigung vor Arbeitsantritt ausgeschlossen wird. Dann ist eine Kündigung ausgeschlossen.
Was passiert, wenn man einen unterschriebenen Arbeitsvertrag nicht antritt?
Sollte eine Kündigung vor Arbeitsantritt vertraglich verboten sein, mag manch einer auf die Idee kommen, der Arbeit einfach fernzubleiben. Doch welche Folgen kann es haben, wenn Sie die Arbeit einfach nicht aufnehmen? Was passiert, wenn ich einen unterschriebenen Arbeitsvertrag nicht antrete? In diesem Fall droht, sofern vertraglich vereinbart, eine Vertragsstrafe, die in der Regel ein Bruttomonatsgehalt umfasst.
Wann gilt ein Arbeitsverhältnis als angetreten?
Das Arbeitsverhältnis gilt dann als angetreten, wenn Sie die Arbeit tatsächlich aufnehmen. Folglich nimmt der erste Arbeitstag eine große Rolle ein.
Welche Gründe beenden ein bestehendes Arbeitsverhältnis?
Eine Kündigung kann aus unterschiedlichen Gründen ergehen. Während Arbeitnehmer:innen keinen bestimmten Grund benötigen, um eine ordentliche Kündigung aussprechen zu können, müssen Arbeitgeber:innen einen Grund vorgeben. Folgende Kündigungsgründe gibt es:
Im Rahmen der Probezeit kann jedoch auch der Arbeitgeber mit einer Frist von 2 Wochen ohne Vorliegen eines bestimmten Grundes das Arbeitsverhältnis beenden.
Muster für die Kündigung vor Arbeitsantritt
Sie möchten Ihren Arbeitsvertrag vor Arbeitsantritt kündigen? Wir haben Ihnen ein passendes Muster für die Kündigung vor Arbeitsantritt zusammengestellt. Dieses können Sie für Ihre Kündigung des Arbeitsverhältnisses als Vorlage nutzen.
Kündigung des Arbeitsverhältnisses Vorlage:
Name Max Muster Adresse Mustertraße 1 12345 Beispielstadt Musterarbeitgeber GmbH Musterabteilung Personalabteilung, z.Hd. Peter Personaler Adresse Hauptstraße 5 45678 Musterhausen Datum (TT.MM.JJJJ) Kündigung des Arbeitsvertrags vom TT.MM.JJJJ Sehr geehrter Herr Personaler, hiermit kündige ich den Arbeitsvertrag vom TT.MM.JJJJ ordentlich und fristgerecht zum nächstmöglichen Datum. Bitte bestätigen Sie den Erhalt der Kündigung sowie das Beendigungsdatum schriftlich. Mit freundlichen Grüßen ————————————- UNTERSCHRIFT Max Muster |
Formvorschriften für das Kündigungsschreiben
- Schriftform: Damit die Kündigung wirksam ist, muss sie schriftlich niedergeschrieben werden. Folglich sind mündliche Kündigungen unwirksam.
- Eindeutigkeit: Aus der Kündigung muss deutlich hervorgehen, dass die Arbeitnehmer:in das Arbeitsverhältnis beenden möchte.
- Zeitpunkt: In der Kündigung muss niedergeschrieben werden, zu welchem Zeitpunkt gekündigt werden soll.
- Unterschrift: Ohne eine Unterschrift unter der Kündigung ist diese nicht wirksam.
- Zugang: Ein wirksamer Zugang bei der Arbeitgeber:in ist vonnöten, damit eine Kündigung Wirksamkeit entfaltet.
Welche Kündigungsfristen gelten bei Kündigung vor Arbeitsantritt?
Häufig wird eine Kündigung vor dem Arbeitsantritt vertraglich ausgeschlossen. Doch welche Kündigungsfristen gelten und ab wann, wenn eine solche Klausel im Arbeitsvertrag fehlt? Die gesetzliche Grundkündigungsfrist von vier Wochen (§ 622 BGB) gilt in diesem Fall nicht. Stattdessen zieht das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Frist von Arbeitsverhältnissen in der Probezeit (2 Wochen) heran.
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Keine Kündigungsfristen im Vertrag: und nun?
Im Arbeitsvertrag befinden sich keine Angaben zu Kündigungsfristen? Dann kann man diese trotzdem herausfinden. Dabei werden zum Beispiel unterschiedliche Aspekte berücksichtigt:
- Art der Tätigkeit (Minijob, Midijob, Vollzeit?)
- Vertragsdauer (befristet oder unbefristet)
- Individuelle Zusagen
- Tarifverträge
Wie können die Chevalier Rechtsanwälte Ihnen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses weiterhelfen?
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