Abfindungsrechner 2025 – Jetzt Abfindung berechnen.
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Was ist eine Abfindung?
Eine Abfindung ist eine einmalige Geldzahlung, die ein Arbeitgeber bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses an den Arbeitnehmer leisten kann. Sie dient in der Regel als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und wird häufig im Zuge eines Aufhebungsvertrags, einer betriebsbedingten Kündigung oder einer gerichtlichen Einigung gezahlt.
Wie viel Abfindung steht mir zu?
In Deutschland gibt es bis auf sehr wenige Ausnahmen keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ob und in welcher Höhe eine Abfindung gezahlt wird, ist in der Regel Verhandlungssache. Wichtige Faktoren, die einen Einfluss auf die Höhe der Abfindung haben, sind, beispielsweise Beschäftigungsdauer, Sache- und Rechtslage der Kündigung, die Dauer des Verfahrens und auch die Folgen des Arbeitsplatzverlustes für den Arbeitnehmer.
Als Orientierung auf die Frage, wie viel Abfindung mir zu steht, kann man sich an die Abfindungsvergleich-Faustformel halten. Laut dieser Formel können Arbeitnehmer:innen für jedes Beschäftigungsjahr ein halbes Bruttomonatsgehalt als Abfindung erhalten. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass diese Formel zur Regelabfindung nicht binden ist und lediglich eine Richtschnur darstellt.
Wir setzen für unsere Mandanten und Mandantinnen in den allermeisten Fällen aber erfolgreich eine möglichst hohe Abfindung durch.
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Wie berechnet man eine Abfindung?
Abfindungshöhen richten sich immer nach den Umständen des Einzelfalls und sind das Ergebnis einer Verhandlung zwischen Arbeitgeberin oder Arbeitgeber und Arbeitnehmenden. Zur Berechnung der sogenannten Regelabfindung ist folgende Faustformel üblich:
Regelabfindung = 0,5 x Anzahl der Beschäftigungsjahre x Bruttomonatsgehalt
Übrigens gilt bei der Abfindung auch folgendes: Sollten Sie mitten im Jahr gekündigt werden, erfolgt erst ab dem 6. Monat eine Aufrundung auf ein Jahr.
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Abfindung berechnen: Was zählt zum Bruttomonatsgehalt?
Als Bruttogehalt (oder Bruttomonatseinkommen) wird der gesamte Lohn, der Arbeitnehmenden auf Grundlage ihres Arbeitsvertrags zusteht, bezeichnet. Der Bruttoverdienst ist das verdiente Gehalt vor jeglicher Form von Abzügen, zu denen zum Beispiel Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zählen.
Folgende Vergütungsformen zählen ebenfalls zum Bruttogehalt:
- Bonuszahlungen
- Prämien
- Urlaubsgeld
- Weihnachtsgeld
- Geldwerte Vorteile
- Betriebliche Altersvorsorge
- Provisionen
- Dienstwagen
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Was zählt zur Betriebszugehörigkeit?
Unter der Betriebszugehörigkeit wird der Zeitraum ab Beginn des Arbeitsverhältnisses bis zu dessen Ende verstanden. Kaum ein Arbeitsverhältnis besteht jedoch ohne zumindest kurzzeitige Unterbrechungen. Zum Beispiel wegen einer Krankheit oder Elternzeit.
Tatsächlich gilt als Betriebszugehörigkeit nur die Zeit, die ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin ununterbrochen bei einem bestimmten Unternehmen tätig war. Für Arbeitnehmende, die kündigen und später im Leben wieder bei ihren alten Arbeitgeber:innen anfangen, beginnt die Berechnung der Betriebszugehörigkeit also wieder bei null.
Dies zählt zu der Betriebszugehörigkeit:
- Elternzeit
- Beschäftigung in Teilzeit
- Ausbildungszeiten
Dies zählt nicht zu der Betriebszugehörigkeit:
- Unbezahlte Praktika
- Beschäftigung in Zeitarbeit
- Beschäftigung als freie:r Mitarbeiter:in
Abfindungsrechner: Der Abfindungsfaktor macht den Unterschied
Es gibt konstante Parameter mit deren Hilfe die Höhe einer Abfindung berechnet werden kann. Diese Abfindungsfaktoren werden genutzt, um die eigentliche Berechnung an individuelle Situationen anzupassen. Der Abfindungsfaktor berücksichtigt demnach:
- Alter des Arbeitnehmers
- Dauer der Betriebszugehörigkeit
- Chancen auf dem Arbeitsmarkt
- Besondere Härtefälle
- Verhandlungsgeschick
Der wichtigste Abfindungsfaktor ist die Betriebszugehörigkeit. Denngrundsätzlch gilt, je länger die Beschätigung im Betrieb, desto höher muss auch die Abfindung ausfallen. Als Faustformel gilt demnach:
Abfindungshöhe = halbes Monatsgehalt (brutto) x Dauer des Arbeitsverhältnisses in Jahren
Betriebszugehörigkeit und die Abfindungshöhe
Aber nicht nur die Betriebszugehörigkeit, auch das Alter der oder des Mitarbeitenden sowie die Art der Kündigung können für die Abfindungshöhe eine Rolle spielen.
Wenn wir die Faustformel zur Berechnung der Abfindungshöhe betrachten, wird deutlich, dass mit der Länge der Betriebszugehörigkeit auch die Abfindung steigt.
Berechnung der Abfindungshöhe Beispiel:
Frau M. schließt mit ihrer oder ihrem Arbeitgeber:in einen Aufhebungsvertrag. Ihr monatlichen Gehalt betrug bisher 3.000 Euro (brutto).
Abfindung nach 5 Jahren: Nach einer Betriebszugehörigkeit von 5 Jahren steht Frau M. eine Abfindung von 7.500 Euro zu.
Abfindung nach 10 Jahren: Sollte Frau M. eine Betriebszugehörigkeit von 10 Jahren vorweisen können, steht ihr eine Abfindung von 15.000 Euro zu.
Regelabfindung Berechnung
Betriebszugehörigkeit | ||||
Bruttomonatsgehalt | Abfindung nach 1-5 Jahren | Abfindung nach 5-10 Jahren | Abfindung nach 10-15 Jahren | Abfindung nach 15-20 Jahren |
2000 €/ brutto | 1000 – 5000€ | 5000 – 10.000€ | 10.000 – 15.000€ | 15.000 – 20.000€ |
3000 €/ brutto | 1500 – 7500€ | 7500 – 15.000€ | 15.000 – 22.500€ | 22.500 – 30.000€ |
4000 €/ brutto | 2000 – 10.000€ | 10.000 – 20.000€ | 20.000 – 30.000€ | 30.000 – 40.000€ |
5000 €/ brutto | 2500 – 12.500€ | 12.500 – 25.000€ | 25.000 – 37.500€ | 37.500 – 50.000€ |
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Berechnung der Abfindungshöhe: Auch das Alter hat einen Einfluss
Eine weitere weit verbreitete Formel zur Berechnung der Abfindungshöhe bezieht sich nicht auf die Betriebszugehörigkeit, sondern auf das Alter der oder des Gekündigten.
Dieser Rechnung zufolge beträgt die Abfindung bei Arbeitnehmenden für die Beschäftigungsjahre,
- die im Alter bis zu 39 Jahren liegen: 0,5
- die im Alter 40 – 49 Jahre liegen: 0,75 und
- die im Alter ab 50 Jahre liegen: 1,0 Bruttomonatsgehälter pro Jahr.
Diese Faustformeln sind allerdings weder gesetzlich vorgegeben, noch bindend. Die Formeln dient lediglich der Orientierung. Abhängig von der Kündigungssituation und dem Verhandlungsgeschick kann eine Abfindung, weit darüber oder darunter liegen.
Haben Arbeitgebende zum Beispiel Angst, dass die ausgesprochene Kündigung eigentlich ungültig sein könnte, so ist eine Abfindung in einem wesentlich höheren Bereich möglich. Zeigt sich eine Kündigung dagegen als voraussichtlich wirksam, sodass das Risiko, den Prozess zu verlieren, Arbeitgeber:innen gering ist, wird der Abfindungsbetrag geringer ausfallen.
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Abfindung brutto netto: Was bleibt am Ende übrig?
Eine häufig gestellte Frage lautet: „Wie viel bleibt von der Abfindung netto übrig?“ – Denn: Die Abfindung wird immer im brutto ausgezahlt, unterliegt aber der Steuerpflicht. Demnach ist der Nettobetrag der Abfindung bei der Auszahlung auch geringer.
Wie wird eine Abfindung versteuert?
Nach der ersten Erleichterung eine Abfindung vom Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin erhalten zu haben, fragen sich viele Arbeitnehmende: Mit wie viel Prozent wird eine Abfindung versteuert? Abfindungszahlungen gelten als außerordentliche Einkunft und müssen seit 2006 voll versteuert werden. Allerdings müssen keinerlei Sozialversicherungsbeiträge, wie Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, darauf gezahlt werden.
Eine besonders hohe Abfindung kann sich negativ auf den Steuersatz auswirken. Sollte die Abfindung in einem Kalenderjahr ausgezahlt worden sein, kann man aber in der Regel eine Steuerermäßigung beantragen: die Fünftelregelung.
Was ist die Fünftelregelung?
Da die Abfindungshöhe maßgeblich den Steuersatz beeinflusst, kann von der gerade erst erhaltenen Zahlung schnell nur noch wenig übrig bleiben. Die sogenannte Fünftelregelung soll die Höhe der Steuer senken. In der Anwendung wird zwar die volle Abfindungssumme versteuert, aber nur ein Fünftel wirkt sich auf den Steuersatz aus. So als würden Arbeitnehmende das Geld gleichmäßig auf die nächsten fünf Jahre verteilt erhalten.
So kann bei Abfindungszahlungen vermieden werden, dass der Gekündigte mit einer hohen Steuerbelastung umgehen muss und weniger Abfindung erhält. Nutzen Sie jetzt unseren Online Schnellcheck zur Berechnung der Höhe Ihrer Abfindung nutzen Sie unser Formular zur kostenfreien Ersteinschätzung.
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Häufige Fragen zum Abfindungsrechner und der Abfindung
Was ist ein Abfindungsvergleich?
Ein Abfindungsvergleich ist eine außergerichtliche oder gerichtliche Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung. Meist geschieht dies im Rahmen einer Kündigungsschutzklage, bei der sich beide Seiten auf eine bestimmte Summe einigen, um einen Prozess zu vermeiden.
Wie wird eine Abfindung berechnet?
Die Standardformel lautet:
Abfindung = 0,5 × Bruttomonatsgehalt × Beschäftigungsjahre
Diese Faustformel kann je nach Verhandlung durch einen Abfindungsfaktor (z. B. 0,75 oder 1,0) angepasst werden. Auch Aspekte wie Alter, soziale Situation und rechtliche Erfolgschancen wirken sich auf die Höhe aus.
Wie hoch ist eine Abfindung?
Die Höhe einer Abfindung hängt von mehreren Faktoren ab wie der Betriebszugehörigkeit, dem Bruttogehalt, dem Verhandlunsggechick der Anwälte sowie den rechtlichen Ausganglage (z. B. Kündigungsgrund). In der Praxis liegt der Wert häufig zwischen 0,25 und 1,0 Monatsgehältern pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. In Sonderfällen kann er auch deutlich darüber liegen.
Wieviel Abfindung pro Jahr?
Eine gängige Richtlinie zur Berechnung der Abfindungshöhe lautet:
0,5 Monatsgehälter pro Jahr der Betriebszugehörigkeit
Dieser Wert kann nach oben oder unten abweichen – je nach Abfindungsfaktor und individueller Verhandlung mit dem Arbeitgeber. Bei langjähriger Betriebszugehörigkeit kann sich daraus eine erhebliche Summe ergeben.
Abfindung nach 5 Jahren
0,5 × 4.000 € × 5 = 10.000 € Abfindung
Bei einer Betriebszugehörigkeit von 5 Jahren fällt die Abfindung gemäß der gesetzlichen Regelformel vergleichsweise gering aus – in unserem Beispiel etwa 10.000 € brutto. Dennoch kann selbst bei kürzerer Beschäftigungsdauer eine Abfindung sinnvoll sein – zum Beispiel im Rahmen eines Aufhebungsvertrags oder nach einer betriebsbedingten Kündigung. Je nach Kündigungsgrund und Verhandlungsgeschick sind auch hier höhere Zahlungen möglich. Eine rechtliche Beratung von unseren Anwälten bei Chevalier kann helfen, das Maximum herauszuholen.
Abfindung nach 10 Jahren
0,5 × 4.000 € × 10 = 20.000 € Abfindung
Nach 10 Jahren im selben Unternehmen ist eine Abfindung von etwa 20.000 € brutto gemäß der Regelabfindung realistisch – wenn ein Monatsbrutto von 4.000 € zugrunde gelegt wird. Zehn Jahre sind ein relevanter Meilenstein im Arbeitsleben. Insbesondere bei Kündigungsschutzklagen oder Aufhebungsverträgen ist diese Dauer ein starkes Argument für eine solide Abfindung. In vielen Fällen können durch eine gute Verhandlungsstrategie deutlich höhere Summen erzielt werden.
Abfindung nach 20 Jahren
0,5 × 4.000 € × 20 = 40.000 € Abfindung
Wer 20 Jahre im selben Unternehmen tätig war, hat in der Regel eine starke Position, um eine gute Abfindung auszuhandeln – insbesondere bei betriebsbedingten Kündigungen oder Umstrukturierungen. Laut Regelabfindung ergibt sich bei 4.000 € Monatsgehalt ein Betrag von 40.000 € brutto. Aufgrund der langen Betriebszugehörigkeit werden jedoch oft individuelle Vereinbarungen mit einem höheren Abfindungsfaktor getroffen – vor allem, wenn das Arbeitsverhältnis durch einen Vergleich oder Aufhebungsvertrag endet.
Abfindung nach 30 Jahren
0,5 × 4.000 € × 30 = 60.000 € Abfindung
Nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit liegt die Regelabfindung bei etwa 60.000 € brutto – also dem 15-fachen Monatsgehalt. Doch das sollte nur als Mindestbetrag gelten. Wer so lange im Unternehmen war, bringt meist viel Know-how, Loyalität und Verantwortung mit – das kann in der Verhandlung zu einem deutlich höheren Abfindungsbetrag führen. Aber Vorsicht: In manchen Sozialplänen kann das Alter und die Nähe zum Rentenalter dazu führen, dass Abfindungen gedeckelt oder reduziert werden. Eine fundierte Prüfung ist in solchen Fällen unerlässlich. Kontaktieren Sie in diesem Fall am besten einen unserer erfahren Anwälte, für eine kostenfreie Einschätzung Ihrer Abfindung.