Home » Rechtsthemen » Arbeitsrecht » Abfindung » Abfindungsrechner

Abfindungsrechner 2024 – Jetzt Abfindung berechnen. Wie viel netto bleibt übrig?

Ob Sie eine Abfindung erhalten können, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Prüfen Sie diese jetzt in unserem Schnellcheck.

Berechnen Sie jetzt ganz einfach Ihre mögliche Abfindungshöhe. Erfahren Sie, wie Sie eine möglichst hohe Abfindung herausholen können, ob eine Abfindung steuerfrei ist oder wie genau Sie Ihre Abfindung versteuern müssen.

Ob Sie eine Abfindung erhalten können, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Prüfen Sie diese jetzt in unserem Schnellcheck.

Nur 3 Schritte zu Ihrer Abfindung

  1. Abfindungshöhe berechnen. Nutzen Sie unseren Schnellcheck zur Prüfung Ihrer Situation und Abfindungsberechnung. Sie erhalten direkt im Anschluss ein kostenfreies Einschätzungs-gespräch mit unserem Expertenteam am Telefon. Stellen Sie individuelle Fragen und erfahren Sie was unsere Anwälte und Anwältinnen für Sie tun können.
  2. Chevalier Rechtsanwälte beauftragen. Wir dürfen für Sie eine Abfindung verhandeln? Sparen Sie sich den Weg zum Anwalt oder der Anwältin. Die Beauftragung erfolgt bequem online. Direkt im Anschluss beginnt Ihr Anwalt oder Ihre Anwältin damit, Ihre Forderungen entschlossen zu verhandeln und durchzusetzen. Wir informieren Sie stets über alle Fortschritte in Ihrem Fall.
  3. Abfindung erhalten. Wir einigen uns gerichtlich oder außergerichtlich mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin. Sie erhalten Ihre Abfindung und gewinnen ein Stück finanzielle Sicherheit und Zeit um Ihre Zukunft zu regeln. Verlieren Sie keine Zeit und nehmen Sie Kontakt zum Chevalier Expertenteam auf.

Wie viel Abfindung bekomme ich?

In Deutschland gibt es bis auf sehr wenige Ausnahmen keinen Anspruch auf eine Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ob und in welcher Höhe eine Abfindung gezahlt wird, ist in der Regel Verhandlungssache. Wir setzen für unsere Mandanten und Mandantinnen in den allermeisten Fällen aber erfolgreich eine möglichst hohe Abfindung durch.

Prüfen Sie in unter 2 Minuten die Höhe Ihrer möglichen Abfindung. Unverbindlich. Kostenfrei

Wie berechnet man eine Abfindung?

Abfindungshöhen richten sich immer nach den Umständen des Einzelfalls und sind das Ergebnis einer Verhandlung zwischen Arbeitgeberin oder Arbeitgeber und Arbeitnehmenden. Zur Berechnung der sogenannten Regelabfindung ist allerdings eine Faustformel üblich: 

Regelabfindung = 0,5 x Anzahl der Beschäftigungsjahre x Bruttomonatsgehalt

Nutzen Sie unseren Online Schnellcheck, um zu auszurechnen, welche Abfindungssumme unsere Anwälte und Anwältinnen für Sie verhandeln können und erhalten Sie anschließend eine kostenfreie Ersteinschätzung durch unser Expertenteam oder nutzen Sie unser Kontaktformular zur kostenfreien Ersteinschätzung.

Abfindung berechnen: Was zählt zum Bruttomonatsgehalt?

Als Bruttogehalt (oder Bruttomonatseinkommen) wird der gesamte Lohn, der Arbeitnehmenden auf Grundlage ihres Arbeitsvertrags zusteht, bezeichnet. Der Bruttoverdienst ist das verdiente Gehalt vor jeglicher Form von Abzügen, zu denen zum Beispiel Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zählen.

Folgende Vergütungsformen zählen ebenfalls zum Bruttogehalt:

  • Bonuszahlungen
  • Prämien
  • Urlaubsgeld
  • Weihnachtsgeld
  • Geldwerte Vorteile
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Provisionen
  • Dienstwagen

Prüfen Sie in unter 2 Minuten die Höhe Ihrer möglichen Abfindung. Unverbindlich. Kostenfrei

Was zählt zur Betriebszugehörigkeit?

Unter der Betriebszugehörigkeit wird der Zeitraum ab Beginn des Arbeitsverhältnisses bis zu dessen Ende verstanden. Kaum ein Arbeitsverhältnis besteht jedoch ohne zumindest kurzzeitige Unterbrechungen. Zum Beispiel wegen einer Krankheit oder Elternzeit

Tatsächlich gilt als Betriebszugehörigkeit nur die Zeit, die ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin ununterbrochen bei einem bestimmten Unternehmen tätig war. Für Arbeitnehmende, die kündigen und später im Leben wieder bei ihren alten Arbeitgeber:innen anfangen, beginnt die Berechnung der Betriebszugehörigkeit also wieder bei null.

Dies zählt zu der Betriebszugehörigkeit:

  • Elternzeit
  • Beschäftigung in Teilzeit 
  • Ausbildungszeiten

Dies zählt nicht zu der Betriebszugehörigkeit:

  • Unbezahlte Praktika
  • Beschäftigung in Zeitarbeit 
  • Beschäftigung als freie:r Mitarbeiter:in

Mögliche Faktoren für die Abfindungshöhe

Es gibt konstante Parameter, mit deren Hilfe die Höhe einer Abfindung berechnet werden kann. Wichtigster Faktor ist hierbei unter anderem die Betriebszugehörigkeit. 

Faustformel zur Berechnung der Abfindungshöhe:

Abfindungshöhe = halbes Monatsgehalt (brutto) x Dauer des Arbeitsverhältnisses in Jahren

Betriebszugehörigkeit und die Abfindungshöhe

Aber nicht nur die Betriebszugehörigkeit, auch das Alter der oder des Mitarbeitenden sowie die Art der Kündigung können für die Abfindungshöhe eine Rolle spielen.

Wenn wir die Faustformel zur Berechnung der Abfindungshöhe betrachten, wird deutlich, dass mit der Länge der Betriebszugehörigkeit auch die Abfindung steigt.

Berechnung der Abfindungshöhe Beispiel:

Frau M. schließt mit ihrer oder ihrem Arbeitgeber:in einen Aufhebungsvertrag. Ihr monatlichen Gehalt betrug bisher 3.000 Euro (brutto).

Abfindung nach 5 Jahren: Nach einer Betriebszugehörigkeit von 5 Jahren steht Frau M. eine Abfindung von 7.500 Euro zu.

Abfindung nach 10 Jahren: Sollte Frau M. eine Betriebszugehörigkeit von 10 Jahren vorweisen können, steht ihr eine Abfindung von 15.000 Euro zu. 

Regelabfindung Berechnung

Betriebszugehörigkeit
BruttomonatsgehaltAbfindung nach 1-5 JahrenAbfindung nach 5-10 JahrenAbfindung nach 10-15 JahrenAbfindung nach 15-20 Jahren
2000 €/ brutto1000 – 5000€5000 – 10.000€10.000 – 15.000€15.000 – 20.000€
3000 €/ brutto1500 – 7500€7500 – 15.000€15.000 – 22.500€22.500 – 30.000€
4000 €/ brutto2000 – 10.000€10.000 – 20.000€20.000 – 30.000€30.000 – 40.000€
5000 €/ brutto2500 – 12.500€12.500 – 25.000€25.000 – 37.500€37.500 – 50.000€

Prüfen Sie in unter 2 Minuten die Höhe Ihrer möglichen Abfindung. Unverbindlich. Kostenfrei

Berechnung der Abfindungshöhe: Alter der oder des Beschäftigten 

Eine weitere weit verbreitete Formel zur Berechnung der Abfindungshöhe bezieht sich nicht auf die Betriebszugehörigkeit, sondern auf das Alter der oder des Gekündigten.

Dieser Rechnung zufolge beträgt die Abfindung bei Arbeitnehmenden für die Beschäftigungsjahre,

  • die im Alter bis zu 39 Jahren liegen: 0,5
  • die im Alter 40 – 49 Jahre liegen: 0,75 und
  • die im Alter ab 50 Jahre liegen: 1,0 Bruttomonatsgehälter pro Jahr.

Diese Faustformeln sind allerdings weder gesetzlich vorgegeben, noch bindend. Die Formeln dient lediglich der Orientierung.

Abhängig von der Kündigungssituation und dem Verhandlungsgeschick kann eine Abfindung, weit darüber oder darunter liegen. 

Haben Arbeitgebende zum Beispiel Angst, dass die ausgesprochene Kündigung eigentlich ungültig sein könnte, so ist eine Abfindung in einem wesentlich höheren Bereich möglich.

Zeigt sich eine Kündigung dagegen als voraussichtlich wirksam, sodass das Risiko, den Prozess zu verlieren, Arbeitgeber:innen gering ist, wird der Abfindungsbetrag geringer ausfallen.

Prüfen Sie in unter 2 Minuten die Höhe Ihrer möglichen Abfindung. Unverbindlich. Kostenfrei

Wie wird eine Abfindung versteuert?

Nach der ersten Erleichterung eine Abfindung vom Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin erhalten zu haben, fragen sich viele Arbeitnehmende: Mit wieviel Prozent wird eine Abfindung versteuert? Abfindungszahlungen gelten als außerordentliche Einkunft und müssen seit 2006 voll versteuert werden. Allerdings müssen keinerlei Sozialversicherungsbeiträge, wie Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, darauf gezahlt werden.

Eine besonders hohe Abfindung kann sich negativ auf den Steuersatz auswirken. Sollte die Abfindung in einem Kalenderjahr ausgezahlt worden sein, kann man aber in der Regel eine Steuerermäßigung beantragen: die Fünftelregelung.

Was ist die Fünftelregelung?

Da die Abfindungshöhe maßgeblich den Steuersatz beeinflusst, kann von der gerade erst erhaltenen Zahlung schnell nur noch wenig übrig bleiben. Die sogenannte Fünftelregelung soll die Höhe der Steuer senken. In der Anwendung wird zwar die volle Abfindungssumme versteuert, aber nur ein Fünftel wirkt sich auf den Steuersatz aus. So als würden Arbeitnehmende das Geld gleichmäßig auf die nächsten fünf Jahre verteilt erhalten.

So kann bei Abfindungszahlungen vermieden werden, dass der Gekündigte mit einer hohen Steuerbelastung umgehen muss und weniger Abfindung erhält. Nutzen Sie jetzt unseren Online Schnellcheck  zur Berechnung der Höhe Ihrer Abfindung nutzen Sie unser Formular zur kostenfreien Ersteinschätzung.

90% der Gekündigten erhalten keine oder zu wenig Abfindung. Jetzt gegen diese Ungerechtigkeit wehren. Prüfen Sie jetzt Ihre mögliche Abfindung mit unserem Rechner – kostenfrei und unverbindlich.

Das könnte Sie auch interessieren

Erfahren Sie jetzt was Sie tun können, wenn Sie eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben oder prüfen Sie Ihre Ansprüche in unserem Abfindungsrechner. Wir informieren Sie, warum Sie Ihr Arbeitszeugnis und Ihre Abmahnung checken lassen sollten und liefern Ihnen informative Einblicke in verschiedene Themen des Arbeitsrechts.

Sie möchten gegen Ihre Kündigung oder Ihren Aufhebungsvertrag vorgehen?

Jetzt in unter 2 Minuten Ihre mögliche Abfindung prüfen und Gespräch mit Experten erhalten. Unverbindlich. Kostenfrei.

Jetzt Abfindung ermitteln
Scroll to Top