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Arbeitslosengeld: Anspruch, Höhe, Dauer

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Arbeitslosengeld
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Geprüft von Paul Krusenotto

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Das Wichtigste zum Thema “Arbeitslosengeld”

  • Das Arbeitslosengeld (auch bekannt als “Arbeitslosengeld 1” oder “ALG I”) wird von der Agentur für Arbeit für gezahlt.
  • Das Arbeitslosengeld wird von einem Zeitraum von 6 bis 12 Monaten vor dem 50. Geburtstag gezahlt.
  • Ab dem 58. Geburtstag ist eine längere Bezugsdauer von bis zu 24 Monaten möglich.
  • Wie lange Sie Ar­beits­lo­sen­geld (ALG) bekommen, hängt von Ihrem Alter ab und davon, wie lange Sie vor der Arbeitslosigkeit als Arbeitnehmer:in beschäftigt waren.
  • Diese ist abhängig von den vorherigen Beitragszahlungen in die Arbeitslosenversicherung.
  • Das Arbeitslosengeld beträgt in der Regel 60 % (ohne Kinder) bzw. 67 % des letzten Nettogehalts.
  • Die Agentur für Arbeit übernimmt außerdem die Sozialversicherungsbeiträge für Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung.
  • Eine frühzeitige Arbeitssuchendmeldung sowie persönliche oder elektronische Arbeitslosmeldung sind wichtig.


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Arbeitslos zu sein, kann eine entmutigende Erfahrung sein. Mit begrenzten finanziellen Mitteln und langen Wartezeiten ist es schwer, sich in Zeiten der Arbeitslosigkeit über Wasser zu halten. Wenn man seinen Job verliert, kann das erstmal schockierend sein. Wie geht es beruflich weiter? In solchen Situationen bietet das Arbeitslosengeld zumindest finanzielle Absicherung.

Ein sicherer Hafen in turbulenten Zeiten – das Arbeitslosengeld ist eine soziale Absicherung, die Menschen in Phasen der beruflichen Unsicherheit unterstützt. Es dient als Auffangnetz, wenn Arbeitsverhältnisse enden und ermöglicht es Arbeitnehmer:innen, ihre Grundbedürfnisse weiterhin zu decken, während sie nach neuen beruflichen Möglichkeiten suchen.

Doch wie hoch ist das Arbeitslosengeld eigentlich? Wer hat Anspruch auf das Arbeitslosengeld? Welche Faktoren beeinflussen die Höhe und wie lange wird es gezahlt? Im Folgenden werden wir diese Fragen genauer beleuchten und Ihnen einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Facetten des Arbeitslosengeldes in Deutschland verschaffen.

In welcher Situation können wir Ihnen helfen?

Wer ist arbeitslos?

Arbeitslose sind Personen, die vorübergehend keine Beschäftigung haben und aktiv nach einer versicherungspflichtigen Stelle suchen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Dies betrifft Menschen, die unfreiwillig arbeitslos sind und bereit sind, Arbeit anzunehmen. Schüler:innen, Student:innen und Rentner:innen werden in der Regel nicht als arbeitslos betrachtet, auch wenn sie im erwerbsfähigen Alter sind. Die offizielle Arbeitsmarktstatistik in Deutschland erfasst registrierte Arbeitslose, die bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet sind. Die Arbeitslosenquote setzt die Zahl der (registrierten) Arbeitslosen ins Verhältnis zur Gesamtzahl der Erwerbspersonen.

Arbeitslosigkeit tritt auf,

  • wenn keine Beschäftigung oder eine Beschäftigung von weniger als 15 Stunden pro Woche besteht (Beschäftigungslosigkeit).
  • Ebenso, wenn aktiv nach sozialversicherter Arbeit gesucht wird, um die eigene Arbeitslosigkeit zu beenden (Eigenbemühungen).
  • Zudem, wenn den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit Folge geleistet werden kann und soll (Verfügbarkeit).

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld?

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld 2023? Das Arbeitslosengeld (ALG) in Deutschland richtet sich in der Regel nach dem bisherigen Einkommen der Arbeitslosen. Es beträgt in der Regel 60 % des letzten Nettogehalts, bei Personen mit Kindern 67 %. Es gibt jedoch Höchst- und Mindestgrenzen.

Der genaue Betrag hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel:

  • Vorheriges Bruttoeinkommen
  • Anzahl der Kinder (falls zutreffend)
  • Dauer der vorherigen Beschäftigung

Die genaue Berechnung kann komplex sein und unterliegt gewissen Begrenzungen. Es ist wichtig, die aktuellen Regelungen bei der Bundesagentur für Arbeit zu überprüfen oder sich direkt dort zu informieren, um genaue Informationen zu erhalten, da sich die Bedingungen und Beträge im Laufe der Zeit ändern können.

Wie viel Arbeitslosengeld bekommt man?

Die Höhe des Arbeitslosengeldes hängt von mehreren Faktoren ab. Um Ihnen einen Überblick zu geben, wird die Berechnung vereinfacht dargestellt:

Das Brutto-Arbeitsentgelt der letzten 12 Monate bildet die Grundlage für die Berechnung Ihres Arbeitslosengeldes. Dabei wird nur der Teil berücksichtigt, der in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wurde und bei Ihrem Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis abgerechnet war. Durch die Teilung des Betrags durch 365 erhalten Sie Ihr Brutto-Arbeitsentgelt pro Tag, auch bekannt als Bemessungsentgelt.

Von diesem Betrag werden rechnerisch die Lohnsteuer, gegebenenfalls der Solidaritätszuschlag und ein Pauschalbetrag für die Sozialversicherung in Höhe von 20 Prozent abgezogen. Das Ergebnis ist Ihr Netto-Entgelt pro Tag, auch bekannt als Leistungsentgelt.

Das Arbeitslosengeld beträgt 60 Prozent des Leistungsentgelts pro Tag. Bei Vorliegen eines Kindes (gemäß Einkommenssteuergesetz) erhöht sich dieser Betrag auf 67 Prozent, wenn Sie oder Ihr:e Ehe-/Lebenspartner:in ein Kind haben.

Was ist das Arbeitslosengeld I?

Arbeitslosengeld I wird für eine begrenzte Zeit an Personen gezahlt, die in der Vergangenheit sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und arbeitslos geworden sind. Die Berechnung basiert auf deinem durchschnittlichen Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit. Die Formel zur Berechnung des Arbeitslosengeldes ist komplex, aber es beträgt in der Regel etwa 60 % bis 67 % des letzten Nettogehalts.

Wie lange erhalte ich Arbeits­losengeld 1?

Wie lange Arbeitslosengeld 1? Wie lange darf man ALG 1 beziehen? Wie lange bekommt man Arbeitslosengeld 1? Die Dauer des Arbeitslosengeldes 1 (ALG 1) hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter Ihre bisherige Beschäftigungsdauer, Beitragszahlungen in die Arbeitslosenversicherung und Ihr Alter. Grundsätzlich gilt folgende Regelung:

  • Wenn Sie innerhalb der letzten zwei Jahre zwölf Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben, haben Sie ab dem Tag der persönlichen Meldung der Arbeitslosigkeit Anspruch auf sechs Monate Arbeitslosengeld.
  • Wenn Sie in den letzten fünf Jahren 24 Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben, erhalten Sie 12 Monate Arbeitslosengeld. Personen über 50 Jahren können bis zu 24 Monate Arbeitslosengeld erhalten, wenn sie in den letzten fünf Jahren mehr als 24 Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren.
  • Während des Bezugs von Arbeitslosengeld sind Sie kranken-, pflege-, renten- und unfallversichert. Werden Sie krank, müssen Sie das Ihrer Agentur umge­hend melden.
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Wann Anspruch auf Arbeits­losengeld 1 besteht

Um Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Hier sind die wichtigsten Punkte:

  • Mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den letzten 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung (Anwartschaftszeit).
  • Ab dem 1. Januar 2023 gelten neue Regelungen für überwiegend kurz befristet Beschäftigte. Für sie reichen nun Versicherungspflichtzeiten von 6 Monaten innerhalb der letzten 30 Monate vor der Arbeitslosigkeit aus.
  • Meldung als arbeitslos bei der Agentur für Arbeit.
  • Keine aktuelle Anstellung, aber Möglichkeit zur Ausübung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung (mindestens 15 Stunden pro Woche).
  • Aktive Mitarbeit mit der Arbeitsagentur bei der Suche nach einer neuen versicherungspflichtigen Beschäftigung.

Zusätzlich zu den oben genannten Punkten können weitere Zeiten für den Anspruch auf Arbeitslosengeld berücksichtigt werden, wie zum Beispiel:

  • Freiwillige Arbeitslosenversicherung, zum Beispiel während einer Selbständigkeit.
  • Kindererziehung (bis zum dritten Lebensjahr).
  • Bezüge von Krankengeld.

In all diesen Fällen muss jedoch innerhalb der letzten 30 Monate vor der Arbeitslosmeldung eine Mindestversicherungszeit von 12 Monaten nachgewiesen werden.

Für Mitarbeiter:innen, die häufig befristet beschäftigt waren, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen eine verkürzte Anwartschaftszeit. In diesem Fall reichen mindestens sechs Monate versicherungspflichtige Beschäftigung in den letzten fünf Jahren vor der Arbeitslosmeldung aus. Eine der Voraussetzungen ist, dass die meisten Beschäftigungen auf bis zu 14 Wochen befristet waren.

Wann und wo beantrage ich Arbeits­losengeld 1?

Grundsätzlich ist es wichtig, sich spätestens drei Monate vor dem endgültigen Ende des Arbeitsverhältnisses als arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit zu melden. Sollte dies aufgrund von weniger als drei Monaten Vorlaufzeit nicht möglich sein, empfiehlt es sich, innerhalb von drei Tagen Kontakt mit der Arbeitsagentur aufzunehmen. Andernfalls könnte es zu einer einwöchigen Sperrzeit und einer Kürzung des Arbeitslosengeldes kommen.

Die Meldung als arbeitssuchend kann persönlich in der örtlichen Agentur für Arbeit telefonisch unter der Nummer 0800 4 555500 oder online erfolgen. Bei der Online-Meldung ist eine vorherige Registrierung erforderlich.

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist es erforderlich, sich erneut bei der Agentur für Arbeit zu melden und Arbeitslosengeld zu beantragen. Dies kann persönlich bei der zuständigen Dienststelle erfolgen. Dabei sollten der Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung, gegebenenfalls Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis, der Sozialversicherungsausweis sowie das Kündigungsschreiben bzw. bei einem befristeten Job der Arbeitsvertrag und der Lebenslauf mitgebracht werden. Das Antragsformular kann online ausgefüllt werden (hierfür ist eine vorherige Registrierung erforderlich) oder vor Ort in der Agentur abgeholt werden.

Was ist Arbeitslosengeld 2

Arbeitslosengeld II (Hartz IV/ Bürgergeld): Arbeitslosengeld II ist eine Unterstützung für Menschen, die nicht genug Mittel haben, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Die Höhe von Hartz IV/Bürgergeld hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Miete und anderen individuellen Umständen. Es umfasst Leistungen für den Grundbedarf sowie für Miete und Heizkosten.

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitslosengeld 1 und 2

Der Hauptunterschied zwischen ALG I und ALG II liegt also in den Voraussetzungen für den Bezug, der Berechnung der Leistungen und dem Zweck der Unterstützung. ALG I zielt darauf ab, Personen, die zuvor beschäftigt waren, bei der Überbrückung von Phasen der Arbeitslosigkeit zu helfen, während ALG II Menschen unterstützt, die nicht genug Mittel haben, um ihren grundlegenden Lebensunterhalt zu bestreiten.

Wann Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben

Arbeitslosengeld – Anspruchsvoraussetzungen: Wann bekommt man Arbeitslosengeld? Um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, müssen Sie im Wesentlichen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind arbeitslos (ohne Beschäftigung), aber können mindestens 15 Stunden pro Woche einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen.
  • Sie haben sich entweder online über den Digitalen Service oder persönlich in Ihrer Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet.
  • Sie suchen aktiv nach einer versicherungspflichtigen Stelle und arbeiten dabei eng mit Ihrer Agentur für Arbeit zusammen.
  • Sie erfüllen die erforderliche Anwartschaftszeit.

Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld

Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG) haben Personen, die in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und ihre Arbeit verloren haben, sei es aufgrund von Arbeitslosigkeit, betriebsbedingten Kündigungen oder anderen ähnlichen Gründen.

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Wie lange gibt es Ar­beits­lo­sen­geld?

Wie lange bekommt man Arbeitslosengeld? Die Dauer des Arbeitslosengeldes hängt von zwei Faktoren ab; wie alt Sie bei Entstehung des Anspruchs sind und wie lange Sie versicherungspflichtig waren, zum Beispiel in Form einer versicherungspflichtigen Beschäftigung. In Deutschland gibt es unterschiedliche Anspruchsdauern für Arbeitslose:

Nach Versicherungspflichtverhältnissen mit einer Dauer von insgesamt mindestens … MonatenNach Vollendung des … Lebensjahres… Monate Arbeitslosengeld
126
168
2010
2412
3050.15
3655.18
485824


Dauer des Arbeitslosengelds

  • Für Arbeitslose unter 50 Jahren:
    Wenn Sie unter 50 Jahre alt sind, können Sie für maximal 12 Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Voraussetzung dafür ist, dass Sie zuvor für 24 Monate oder länger versicherungspflichtig waren.
    Weiteres Beispiel: Waren Sie 12 Monate versicherungspflichtig, erhalten Sie 6 Monate Arbeitslosengeld.
  • Für ältere Arbeitslose ab 50 Jahren:
    Ab dem vollendeten 50. Lebensjahr erhöht sich die Dauer des Anspruchs in mehreren Schritten auf bis zu 24 Monate.
  • Arbeitslose im Alter von 58 Jahren oder älter:
    Diese längste Anspruchsdauer gilt für arbeitslose Personen im Alter von 58 Jahren oder älter. Voraussetzung hierfür ist eine Versicherungspflicht von mindestens 48 Monaten oder länger.

Grundsätzlich gibt es hier zwei Phasen zu beachten:

  1. Grundphase: Diese dauert in der Regel 6 Monate. Während dieser Zeit erhält man Arbeitslosengeld in Höhe von 60 Prozent seines letzten Nettoeinkommens (oder 67 Prozent, wenn er/sie mindestens ein Kind hat). Falls er/sie in dieser Zeit eine neue Arbeitsstelle findet, endet die Zahlung des Arbeitslosengeldes.
  2. Leistungsphase: Wenn man nach der Grundphase immer noch arbeitslos ist und bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann er/sie in die Leistungsphase eintreten. Diese kann je nach deiner bisherigen Arbeitszeit variieren:
    a. Bei mindestens 12 Monaten Pflichtbeitragszeit (also Zeiten, in denen Sie in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben) erhalten Sie Arbeitslosengeld für weitere 12 Monate.
    b. Bei mindestens 24 Monaten Pflichtbeitragszeit erhalten Sie Arbeitslosengeld für weitere 15 Monate.
    c. Ab 48 Monaten Pflichtbeitragszeit erhalten Sie Arbeitslosengeld für weitere 18 Monate.

Es ist wichtig zu beachten, dass während der Leistungsphase das Arbeitslosengeld niedriger ausfällt, nämlich 60 Prozent (oder 67 Prozent mit Kind) des letzten Nettolohns in den ersten 12 Monaten, danach 50 Prozent (oder 57 Prozent mit Kind).

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Wann kann man länger Ar­beits­lo­sen­geld bekommen?

Man kann länger Arbeitslosengeld in Deutschland erhalten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Dauer des Arbeitslosengeldbezugs hängt von Ihrer bisherigen Beschäftigungsdauer und anderen Faktoren ab. Hier sind einige Situationen, in denen Sie möglicherweise länger Arbeitslosengeld erhalten können:

  1. Beschäftigungsdauer: Je länger Sie zuvor in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, desto länger können Sie Arbeitslosengeld beziehen.
  2. Alter: Ältere Arbeitnehmer:innen können unter Umständen länger Arbeitslosengeld beziehen. Dies kann variieren und hängt von der individuellen Situation ab.
  3. Kindererziehung: Wenn Sie Kinder haben, können Sie unter Umständen länger Arbeitslosengeld erhalten. Der genaue Zeitraum kann von den Regelungen für die Leistungsphase abhängen.
  4. Weiterbildung: Unter bestimmten Bedingungen kann die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen Ihre Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld verlängern.
  5. Schwerbehinderung: Menschen mit Schwerbehinderung können unter Umständen längere Anspruchsdauern auf Arbeitslosengeld haben.

Kann die Anspruchsdauer verkürzt werden?

Ja, die Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld kann unter bestimmten Umständen verkürzt werden. Hier sind einige Situationen, in denen die Anspruchsdauer verkürzt werden könnte:

  1. Eigenkündigung: Wenn Sie Ihren Job freiwillig ohne wichtigen Grund gekündigt haben, kann dies dazu führen, dass die Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld verkürzt wird. In der Regel erfolgt eine Sperrfrist, während der Sie kein Arbeitslosengeld erhalten.
  2. Sperrzeit: Wenn Sie beispielsweise eine zumutbare Beschäftigung oder eine Maßnahme zur beruflichen Eingliederung ablehnen oder sich nicht rechtzeitig arbeitsuchend melden, kann eine Sperrzeit verhängt werden. Während dieser Zeit wird die Auszahlung von Arbeitslosengeld ausgesetzt.
  3. Verstoß gegen Meldepflichten: Wenn Sie Ihre Meldetermine bei der Arbeitsagentur nicht einhalten oder wichtige Änderungen in Ihrer Situation nicht rechtzeitig mitteilen, kann dies dazu führen, dass Ihre Anspruchsdauer verkürzt wird.
  4. Einkommen aus Beschäftigung: Während des Bezugs von Arbeitslosengeld dürfen Sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Wenn Sie währenddessen eine Beschäftigung aufnehmen oder eigenes Einkommen erzielen, kann dies dazu führen, dass Ihr Arbeitslosengeld gekürzt oder eingestellt wird.
  5. Wiederholter Bezug: Wenn Sie innerhalb eines bestimmten Zeitraums wiederholt Arbeitslosengeld beantragen, können die Anspruchsdauer und die Höhe des Arbeitslosengeldes beeinflusst werden.

Begriffsklärung: Anwartschaftszeit

Um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, müssen Sie die sogenannte Anwartschaftszeit erfüllen. Das bedeutet, dass Sie in den 30 Monaten vor Ihrer Arbeitslosmeldung und Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate in der Arbeitslosenversicherung pflicht- oder freiwillig versichert waren. Normalerweise werden diese Zeiten während einer Beschäftigung zurückgelegt. Zur Berechnung, ob Sie die Anwartschaftszeit erfüllen, werden alle versicherungspflichtigen Beschäftigungen innerhalb des 30-Monate-Zeitraums zusammengezählt.

Was sind Sperr­zeiten?

In welchen Fällen kann das Arbeitslosengeld ausgesetzt werden (Sperrzeit)? Wenn die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit verhängt, erhalten arbeitslose  Arbeitnehmer:innen während dieser Zeit kein Arbeitslosengeld. Das Arbeitslosengeld wird auch nicht rückwirkend ausgezahlt. Die Gründe für Sperrzeiten sind in § 159 Absatz 1 des Dritten Sozialgesetzbuches (SGB III) festgelegt.

Die häufigste Ursache für eine Sperrzeit ist die Kündigung durch Arbeitnehmer:innen. Wenn jemand sein Arbeitsverhältnis selbst kündigt, obwohl er noch keine neue Stelle gefunden hat, muss er mit einer Sperrzeit von zwölf Wochen rechnen. Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn der Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin einen guten Grund für die Kündigung hat, zum Beispiel wenn Arbeitgeber:innen den Lohn nicht zahlen oder Arbeitnehmer:innen Angehörige pflegen muss.

Arbeitslose Arbeitnehmer:innen können innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids der Agentur für Arbeit gegen die Verhängung einer Sperrzeit Widerspruch einlegen, am besten per Einschreiben. Wenn trotz des Widerspruchs die Sperrzeit bestehen bleibt, besteht die Möglichkeit, Klage beim Sozialgericht einzureichen.

Eine Sperrzeit kann in verschiedenen Fällen eintreten, z.B.

  • Wenn Sie Ihr Beschäftigungsverhältnis selbst gekündigt haben,
  • Ihnen aus verhaltensbedingten Gründen gekündigt wurde oder
  • Sie einen Aufhebungsvertrag mit einer Abfindung unterzeichnet haben,
  • Eine Sperrzeit kann auch eintreten, wenn Ihnen eine Arbeit vermittelt wird, Sie diese jedoch ablehnen, oder
  • wenn Sie sich weigern, an einer Maßnahme zur beruflichen Eingliederung teilzunehmen,
  • Des Weiteren kann eine Sperrzeit eintreten, wenn Sie nicht nachweisen können, dass Sie sich aktiv um eine neue Arbeitsstelle bemühen,
  • oder sich nicht rechtzeitig als arbeitsuchend melden.

Bekomme ich Arbeitslosengeld, wenn ich zuvor im Ausland gearbeitet habe?

Wenn Sie in einem der folgenden Länder gearbeitet haben, können Ihre Beschäftigungszeiten dort bei Ihrer Arbeit in Deutschland berücksichtigt werden:

  • Länder der Europäischen Union (EU)
  • Schweiz
  • Liechtenstein
  • Island
  • Norwegen

Die Voraussetzung dafür ist, dass Sie nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben.

Beispiel: Angenommen, Sie haben 2 Jahre in Norwegen gearbeitet. Danach waren Sie 3 Monate in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt, bevor Sie sich arbeitslos meldeten. Da die 2 Jahre in Norwegen berücksichtigt werden, haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld (sofern auch alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind).

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Kann ich Arbeitslosengeld aus Deutschland im Ausland beziehen?

Wenn Sie nach Arbeit in einem der folgenden Länder suchen, können Sie weiterhin Arbeitslosengeld aus Deutschland beziehen:

  • Länder der Europäischen Union (EU)
  • Liechtenstein
  • Norwegen
  • Island
  • Schweiz

Um Anspruch zu haben, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Sie sind in Deutschland als arbeitslos gemeldet.
  2. Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines der genannten Länder.
  3. Vor Ihrer Ausreise halten Sie eine Wartefrist ein (mindestens 4 Wochen).

In diesen Ländern können Sie Ihr deutsches Arbeitslosengeld für maximal 3 Monate, möglicherweise bis zu 6 Monate beziehen. Bitte beachten Sie, dass Sie vor Ihrer Ausreise einen Antrag bei Ihrer deutschen Agentur für Arbeit stellen müssen.

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