Freistellung von der Arbeit: Was bedeutet das für Gehalt, Urlaub und Sozialversicherung?

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Geprüft von Paul Krusenotto

Arbeitsrechtsexperte

Aktualisiert am:
20.10.2026
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Das Wichtigste zum Thema „Freistellung von der Arbeit“

  • Freistellung von der Arbeit bedeutet: Ihr Arbeitsverhältnis läuft weiter, aber Sie sollen vorübergehend oder bis zum Ende nicht arbeiten.

  • Bei bezahlter Freistellung bleibt Ihr Gehaltsanspruch grundsätzlich bestehen; bei unbezahlter Freistellung kommt es auf Gesetz, Vertrag oder Vereinbarung an.

  • Urlaub wird durch Freistellung nicht automatisch verbraucht. Die Anrechnung muss klar erklärt werden und der Urlaub muss bezahlt sein.

  • Eine einseitige Freistellung gegen Ihren Willen ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn ein überwiegendes berechtigtes Interesse besteht.

  • Während einer bezahlten Freistellung besteht die Sozialversicherung in der Regel bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses fort.

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Freistellung von der Arbeit klingt zunächst nach Entlastung. In der Praxis fühlen sich viele Arbeitnehmer:innen aber unsicher: Darf mein:e Arbeitgeber:in das einfach? Bekomme ich weiter Gehalt? Was passiert mit Resturlaub, Überstunden und Sozialversicherung? Die kurze Antwort: Eine Freistellung beendet Ihr Arbeitsverhältnis nicht. Entscheidend ist, ob sie bezahlt oder unbezahlt, widerruflich oder unwiderruflich, einvernehmlich oder einseitig erklärt wurde.

Dieser Beitrag hilft Ihnen, die wichtigsten Folgen einzuordnen und die nächsten Schritte ruhig zu prüfen.

Freigestellt nach Kündigung oder Aufhebungsvertrag?

Lassen Sie prüfen, ob Gehalt, Urlaub, Überstunden und mögliche Abfindung sauber geregelt sind.

Was ist eine Freistellung von der Arbeit?

Eine Freistellung bedeutet, dass Sie von Ihrer Pflicht zur Arbeitsleistung befreit werden, obwohl das Arbeitsverhältnis weiter besteht. Sie bleiben also Arbeitnehmer:in, auch wenn Sie nicht mehr im Betrieb erscheinen oder keine Aufgaben mehr übernehmen sollen.

Definition: Freistellung

Freistellung ist die Befreiung von der Arbeitspflicht. Sie kann einseitig erklärt, gemeinsam vereinbart oder durch Gesetz ausgelöst werden. Ihre Rechte auf Vergütung, Urlaub und Sozialversicherung hängen vom konkreten Freistellungsgrund ab.

Besonders häufig ist die Freistellung nach einer Kündigung: Der Arbeitgeber:in möchte, dass Sie bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht mehr arbeiten. Das kann rechtlich zulässig sein, muss aber sauber formuliert und begründet sein.

Welche Arten der Freistellung gibt es?

Die wichtigsten Unterschiede sind widerruflich oder unwiderruflich, bezahlt oder unbezahlt sowie einseitig oder einvernehmlich. Genau diese Einordnung entscheidet oft darüber, ob Sie erreichbar bleiben müssen, ob Urlaub angerechnet wird und ob Gehalt weiterfließt.

Art

Was bedeutet das?

Worauf sollten Sie achten?

Widerruflich

Der Arbeitgeber:in kann Sie grundsätzlich zurückrufen.

Urlaub wird dadurch in der Regel nicht wirksam erfüllt, weil echte Erholung Planungssicherheit braucht.

Unwiderruflich

Sie müssen für den genannten Zeitraum nicht mehr zurück an den Arbeitsplatz.

Diese Form ist wichtig, wenn Urlaub oder Freizeitausgleich angerechnet werden soll.

Bezahlt

Sie arbeiten nicht, erhalten aber weiter Gehalt.

Prüfen Sie, ob variable Vergütung, Boni, Dienstwagen oder Zuschläge geregelt sind.

Unbezahlt

Sie arbeiten nicht und erhalten für den Zeitraum kein Gehalt.

Nicht vorschnell unterschreiben: Krankenversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosengeld können betroffen sein.

Tipp

Bitten Sie um eine schriftliche Freistellungserklärung. Darin sollten Zeitraum, Bezahlung, Widerruflichkeit, Urlaubsanrechnung, Überstunden und Rückgabe von Arbeitsmitteln eindeutig geregelt sein.

Bekomme ich während der Freistellung Gehalt?

Bei einer bezahlten Freistellung muss Ihr Gehalt grundsätzlich weitergezahlt werden. Wenn Ihr:e Arbeitgeber:in Ihre Arbeitsleistung nicht annimmt, obwohl das Arbeitsverhältnis besteht, kommt regelmäßig Vergütung wegen Annahmeverzugs in Betracht.

§ 615 BGB – Vergütung bei Anna

Kommt der Arbeitgeber:in mit der Annahme der Arbeitsleistung in Verzug, kann der Vergütungsanspruch bestehen bleiben. Arbeitnehmer:innen müssen die ausgefallene Arbeit dann grundsätzlich nicht nachleisten.

§ 615 BGB – Einzelnorm

Anders kann es sein, wenn Sie selbst unbezahlte Freistellung wünschen, etwa für ein Sabbatical, oder wenn ein besonderer gesetzlicher Anspruch ohne Entgeltfortzahlung greift. Unterschreiben Sie eine unbezahlte Freistellung deshalb erst, wenn Sie die Folgen für Einkommen und Absicherung kennen.

Darf mein:e Arbeitgeber:in mich einseitig freistellen?

Eine einseitige Freistellung gegen Ihren Willen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Grundsätzlich haben Sie nicht nur eine Arbeitspflicht, sondern auch ein Interesse daran, vertragsgemäß beschäftigt zu werden.

Ein berechtigtes Freistellungsinteresse kann zum Beispiel bestehen, wenn nach einer Kündigung sensible Daten geschützt werden sollen, schwere Konflikte im Betrieb eskalieren würden oder konkrete Verdachtsmomente zunächst geklärt werden müssen. Pauschale Formeln wie „Sie sind ab sofort freigestellt“ reichen nicht immer.

Achtung: Kündigungsfrist und Klagefrist

Wenn die Freistellung mit einer Kündigung verbunden ist, läuft die Frist für eine Kündigungsschutzklage grundsätzlich ab Zugang der Kündigung. Die Klagefrist beträgt regelmäßig drei Wochen. Warten Sie daher nicht bis zum Ende der Freistellung.

Was passiert mit Urlaub und Überstunden bei Freistellung?

Urlaub und Überstunden sind bei einer Freistellung nicht automatisch erledigt. Eine Freistellung heißt erst einmal nur: Sie sollen nicht arbeiten. Daraus folgt noch nicht, dass Ihr Resturlaub verbraucht ist oder Ihr Arbeitszeitkonto auf null gesetzt wird.

Der Unterschied ist wichtig: Urlaub ist bezahlte Erholung. Überstundenabbau ist Freizeitausgleich für bereits geleistete Mehrarbeit. Eine normale Freistellung kann zwar mit Urlaub oder Überstunden verrechnet werden, aber nur, wenn das im Schreiben klar genug steht. Sonst bleibt oft offen, ob der Arbeitgeber:in Ihnen wirklich Urlaub gewähren wollte oder Sie einfach nur nicht mehr im Betrieb einsetzen wollte.

Einfach gesagt

Steht im Schreiben nur „Sie werden freigestellt“, ist das noch keine klare Urlaubsgewährung und kein sicherer Überstundenabbau. Achten Sie auf Formulierungen wie „unwiderruflich unter Anrechnung auf bestehende Urlaubsansprüche“ oder „unter Anrechnung auf das Arbeitszeitguthaben“. Fehlen solche Sätze, sollten Sie nachfragen.

§ 7 BUrlG— zeitliche Festlegung des Urlaubs

Urlaub wird grundsätzlich zeitlich festgelegt. Dabei sind Urlaubswünsche von Arbeitnehmer:innen zu berücksichtigen, soweit keine vorrangigen betrieblichen Gründe oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer:innen entgegenstehen.

§ 7 BUrlG – Einzelnorm

Wichtiges Urteil: Urlaub bei Freistellung

Das Bundesarbeitsgericht verlangt bei Freistellung zur Urlaubserfüllung, dass der Arbeitgeber den Urlaub klar gewährt und die Urlaubsvergütung vor Urlaubsantritt zahlt oder vorbehaltlos zusagt.

BAG, Urteil vom 10.02.2015 — 9 AZR 455/13

Beispiel: Frau Schneider

Frau Schneider erhält eine Kündigung. Im Schreiben steht: „Sie werden ab sofort unter Fortzahlung der Vergütung freigestellt.“ Sie hat noch 12 Urlaubstage und 18 Überstunden. Für Frau Schneider klingt das erst einmal so, als müsse sie einfach nicht mehr kommen.

Rechtlich ist aber nicht automatisch klar, dass diese 12 Urlaubstage und 18 Überstunden damit verbraucht sind. Denn im Schreiben steht nicht, dass die Freistellung unwiderruflich ist. Es steht auch nicht, dass Urlaub oder Überstunden angerechnet werden. Frau Schneider sollte deshalb schriftlich fragen: „Soll die Freistellung auf meinen Resturlaub oder mein Arbeitszeitguthaben angerechnet werden? Wenn ja, bitte teilen Sie mir mit, in welchem Umfang.“

Das schützt sie vor einer typischen späteren Streitfrage: Der Arbeitgeber:in sagt nach Ende des Arbeitsverhältnisses, Urlaub und Überstunden seien schon während der Freistellung verbraucht worden. Frau Schneider kann dann zeigen, dass das gerade nicht eindeutig geregelt war.

Tipp

Prüfen Sie die Freistellung wie eine kleine Abrechnung: Wie viele Urlaubstage sind offen? Wie viele Überstunden stehen auf dem Konto? Was davon soll während der Freistellung verbraucht werden? Alles, was nicht klar im Schreiben steht, sollten Sie sich bestätigen lassen.

Was gilt für die Sozialversicherung während der Freistellung?

Bei bezahlter Freistellung besteht die Sozialversicherung in der Regel bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses fort. Das gilt auch dann, wenn Sie unwiderruflich nicht mehr arbeiten müssen, solange das Arbeitsverhältnis gegen Entgelt weiterläuft.

Hinweis

Vorsicht bei unbezahlter Freistellung oder längeren Auszeiten: Dann können Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosengeld anders betroffen sein. Lassen Sie die konkrete Auswirkung vor einer Unterschrift prüfen.

Wann können Sie Freistellung von der Arbeit verlangen?

Sie können Freistellung verlangen, wenn ein Gesetz, Ihr Arbeitsvertrag, ein Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder eine individuelle Vereinbarung Ihnen dieses Recht gibt. Typische gesetzliche Fälle sind Pflegezeit, Elternzeit, Mutterschutz und kurzzeitige persönliche Verhinderung.

§ 2 PflegeZGund §3 PflegeZG – Pflegefälle

Beschäftigte können bei akutem Pflegebedarf naher Angehöriger kurzzeitig der Arbeit fernbleiben. Für längere Pflegezeit sieht das Pflegezeitgesetz unter Voraussetzungen vollständige oder teilweise Freistellung vor.

§ 2 PflegeZG – Einzelnorm und § 3 PflegeZG – Einzelnorm

§ 15 BEEGund §18 MuSchG – Elternzeit und Mutterschutzlohn

Arbeitnehmer:innen können unter den Voraussetzungen des BEEG Elternzeit verlangen. Im Mutterschutz kann bei Beschäftigungsverboten ein Anspruch auf Mutterschutzlohn bestehen.

§ 15 BEEG – Einzelnorm und § 18 MuSchG – Einzelnorm

Für kurze persönliche Ereignisse kann außerdem § 616 BGB relevant sein, sofern die Vorschrift nicht arbeits- oder tarifvertraglich ausgeschlossen oder eingeschränkt wurde.

Was können Sie bei unberechtigter Freistellung tun?

Wenn Sie gegen Ihren Willen freigestellt wurden, sollten Sie die Freistellung schriftlich prüfen lassen und Ihre Arbeitsbereitschaft dokumentieren. So vermeiden Sie, dass später Streit über Gehalt, Urlaub oder angeblich fehlende Mitwirkung entsteht.

Praktisch sinnvoll sind drei Schritte: Freistellungsschreiben sichern, schriftlich um Begründung und Regelung zu Gehalt/Urlaub/Überstunden bitten und bei Kündigung sofort die Klagefrist prüfen.

Welche Punkte sollten Sie jetzt prüfen?

Prüfen Sie zuerst die Grundlagen der Freistellung, bevor Sie etwas unterschreiben oder Arbeitsmittel zurückgeben. Diese Checkliste hilft Ihnen dabei.

Checkliste: Freistellung von der Arbeit

  • Liegt die Freistellung schriftlich vor?

  • Ist sie widerruflich oder unwiderruflich?

  • Ist eindeutig geregelt, dass Sie weiter Gehalt erhalten?

  • Werden Resturlaub oder Überstunden ausdrücklich angerechnet?

  • Ist eine Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag im Spiel?

  • Läuft eine dreiwöchige Klagefrist?

  • Sind Dienstwagen, Laptop, Boni, Provisionen oder variable Vergütung geregelt?

  • Ist die Sozialversicherung bei unbezahlter Freistellung geklärt?

Wie können Sie auf eine unklare Freistellung reagieren?

Sie können Ihren Arbeitgeber schriftlich um Klarstellung bitten und Ihre Arbeitsbereitschaft festhalten. Das folgende Muster ist bewusst ruhig formuliert.

Musterschreiben: Klarstellung zur Freistellung

⚖ Haftungsausschluss: Dieses Muster ist eine allgemeine Formulierungshilfe und ersetzt keine Einzelfallprüfung. Gerade bei Kündigung, Aufhebungsvertrag, unbezahlter Freistellung oder Streit über Urlaub und Überstunden sollte die konkrete Lage anwaltlich geprüft werden.

Absender:
Ihr Name Anschrift

Empfänger:
Arbeitgeber, Anschrift

Datum:
Datum eintragen

Betreff: Freistellung vom Datum des Schreibens

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom Datum haben Sie mich von der Arbeitsleistung freigestellt.

Bitte bestätigen Sie mir bis zum Fristdatum eintragen schriftlich,

  • ob die Freistellung widerruflich oder unwiderruflich erfolgen soll,

  • dass meine Vergütung einschließlich z. B. variabler Bestandteile/Dienstwagen/Provisionen unverändert fortgezahlt wird,

  • ob und in welchem Umfang Resturlaub oder Zeitguthaben angerechnet werden sollen,

  • welche Pflichten während der Freistellung weiterhin gelten sollen.

Vorsorglich biete ich meine Arbeitsleistung weiterhin ordnungsgemäß an, soweit Sie mich zur Arbeit auffordern oder die Freistellung widerrufen.

Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift / Name

Fazit

Freistellung von der Arbeit ist nicht automatisch negativ, aber rechtlich folgenreich. Für Sie zählt vor allem, ob Gehalt, Urlaub, Überstunden, Sozialversicherung und Kündigungsfristen eindeutig geregelt sind. Je klarer die Freistellung formuliert ist, desto besser können Sie Ihre Rechte sichern.

Wenn die Freistellung mit Kündigung oder Aufhebungsvertrag verbunden ist, sollten Sie schnell prüfen lassen, ob Ihre Ansprüche vollständig berücksichtigt wurden.

Häufige Fragen

So hilft Ihnen Chevalier

Chevalier unterstützt Arbeitnehmer:innen dabei, Freistellungen nach Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Konflikten am Arbeitsplatz rechtlich einzuordnen.

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  • Freistellungsschreiben und Kündigung

  • Gehalt, Urlaub, Überstunden und Boni

  • Fristen und mögliche Abfindung

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  • klare Einschätzung ohne unnötige Eskalation

  • arbeitsrechtlicher Fokus auf Arbeitnehmer:innen

  • nächste Schritte auf Augenhöhe

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Autor:Coen Van

Bei der Kanzlei Chevalier beschäftige ich mich als Autor mit dem Arbeitsrecht. Im Fokus stehen die Situationen, die im Job wirklich passieren: Abmahnung, Kündigungsschutzklage, Streit ums Zeugnis oder offene Überstunden. Ich erkläre, welche Rechte Betroffene haben, welche Fristen zählen und wie man am besten vorgeht. So will ich Orientierung geben, wenn's im Arbeitsverhältnis kompliziert wird.

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