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Was bedeutet eigentlich Betriebszugehörigkeit?

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Betriebszugehörigkeit

Geprüft von Paul Krusenotto

Legal Tech Experte

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Das Wichtigste zum Thema “Betriebszugehörigkeit”

  • Die Betriebszugehörigkeit steht für die Dauer der Beschäftigung im Betrieb.
  • Es ist eine gesetzliche Vorgabe, dass die Betriebszugehörigkeit berechnet wird.
  • Die Betriebszugehörigkeit kann für Kündigungsschutz relevant sein.
  • Die Betriebszugehörigkeit beeinflusst Urlaubsanspruch und Abfindung.
  • Arbeitsunterbrechungen können die Betriebszugehörigkeit beeinflussen.
  • Eine Anrechnung von Vorbeschäftigungszeiten kann möglich sein.
  • Betriebsübergang kann Betriebszugehörigkeit forgesetzt werden.
  • Klärungen der Betriebszugehörigkeit werden bei Abschluss des Arbeitsvertrags oder Tarifvertrags verhandelt.
  • Anwaltlicher Rat für Arbeitnehmer bei Streitigkeiten um Betriebszugehörigkeit ist empfehlenswert.


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Eine lange Betriebszugehörigkeit war vor etwa einem Jahrzehnt für viele Arbeitnehmer:innen die Regel. Heute wechseln gerade junge Arbeitnehmer:innen bereits nach einem Jahr das Unternehmen. Auch wenn es durch einen Wechsel des Arbeitsplatzes häufig schneller auf der Karriereleiter nach oben geht, kann es durchaus positive Auswirkungen haben, eine lange Betriebszugehörigkeit vorweisen zu können. Im folgenden Artikel erklären wir Ihnen, was genau die Betriebszugehörigkeit bedeutet, wie diese berechnet wird und wie es sich um die Kündigungsfrist nach Betriebszugehörigkeit verhält.

In welcher Situation können wir Ihnen helfen?

Was ist Betriebszugehörigkeit?

Die Betriebszugehörigkeit bezeichnet im Allgemeinen die Zeit, die ein:e Arbeitnehmer:in für ein Unternehmen tätig ist.  Auch wenn die Betriebszugehörigkeit selbsterklärend und auf den ersten Blick wenig komplex wirkt, wirft diese in der arbeitsrechtlichen Praxis immer wieder einige wichtige Fragen bei Arbeitnehmer:innen auf.  Bei der Betriebszugehörigkeit geht es nämlich nicht lediglich um das Wissen, wie lange ein Arbeitsverhältnis bereits besteht. Die Betriebszugehörigkeit hat einige Auswirkungen auf die Verhandlungsposition von Arbeitnehmer:innen. In Gehaltsverhandlungen oder bei dem Wunsch nach einer Beförderung kann sie das ausschlaggebende Argument sein.  Weiteren Einfluss hat die Betriebszugehörigkeit beispielsweise auf Kündigungsfristen sowie die mögliche Höhe einer Abfindung haben. 

Die mögliche Höhe Ihrer Abfindung können Sie in unserem Abfindungsrechner herausfinden.

Wie wird Betriebszugehörigkeit berechnet?

Welche Rechte haben Arbeitnehmende aufgrund Ihrer Betriebszugehörigkeit? Wie verhält es sich um Ihre Kündigungsfrist? Wie hoch ist die Abfindung, die Sie erhalten können? Diese Fragen lassen sich nur dann beantworten, wenn die Dauer der Betriebszugehörigkeit geklärt ist.

Um die Betriebszugehörigkeit richtig berechnen zu können, benötigen Sie das Datum Ihrer Einstellung und das Datum der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses. Haben Sie beispielsweise am 01.01.2002 ihre Arbeit in einem Unternehmen begonnen und den Arbeitsvertrag durch eine Kündigung am 31.12.2021, dann kann er auf eine Betriebszugehörigkeit von 19 Jahren zurückblicken.

Auch das Beschäftigungsverhältnis in verschiedenen Betrieben kann als Betriebszugehörigkeit gerechnet werden. Hierfür müssen aber alle Betriebe, in denen der oder die Arbeitnehmer:in tätig war, zum gleichen Unternehmen gehören.

Zählt die Elternzeit zur Betriebszugehörigkeit?

Grundsätzlich zählt die Elternzeit mit zur Betriebszugehörigkeit. In aller Regel wird die zur Erziehung genommene Zeit in vollem Umfang auf die Betriebszugehörigkeit angerechnet. Das Arbeitsverhältnis besteht auch während der Elternzeit fort und somit verlängert sich die Betriebszugehörigkeit. Dies gilt zumindest für die Ermittlung der Abfindungshöhe. 

Zum Leidwesen von Arbeitnehmer:innen hat das BAG aber entschieden, dass die Zeiten eines Erziehungsurlaubs für die Bemessung einer gesonderten tarifvertraglich geregelten Zulage unberücksichtigt bleiben dürfen (BAG vom 21.05.2008, Az.: 5 AZR 187/07). Bei Leistungen, die der Honorierung eines berufsspezifisch erlangten Wissens dienen sollen, sind Unternehmen freier in Ihren Entscheidungen. Hier muss also eine Einzelfallentscheidung stattfinden.

Zählt die Ausbildung zur Betriebszugehörigkeit?

Werden Auszubildende nach ihrer Ausbildung in einen Betrieb übernommen, wird die Zeit der Ausbildung der Betriebszugehörigkeit angerechnet. So können auch neu eingestellte Mitarbeiter:innen durch eine vorangegangene Ausbildung im Unternehmen bereits eine Betriebszugehörigkeit von mehreren Jahren aufweisen.

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Was bringt eine lange Betriebszugehörigkeit?

Sollten Sie bereits länger als zwei Jahre im selben Unternehmen arbeiten, profitieren Sie von einer längeren Kündigungsfrist auf Seiten Ihrer Arbeitgeber:innen. Die Kündigungsfrist verlängert sich mit zunehmender Betriebszugehörigkeit bis zur Höchstdauer von sieben Monaten. Diese Verlängerung erfolgt in sieben Stufen, die Arbeitgeber:innen je nach Betriebszugehörigkeit ihrer Mitarbeiter:innen einhalten müssen.

Gesetzliche Kündigungsfristen nach Betriebszugehörigkeit:

  • unter zwei Jahren Betriebszugehörigkeit: Vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats,
  • nach zwei Jahren Betriebszugehörigkeit: ein Monat zum Ende eines Kalendermonats,
  • nach fünf Jahren Betriebszugehörigkeit: zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  • nach acht Jahren Betriebszugehörigkeit: drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  • nach zehn Jahren Betriebszugehörigkeit: vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  • nach 12 Jahren Betriebszugehörigkeit: fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  • nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit: sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  • nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit: sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.

Kann Betriebszugehörigkeit angerechnet werden?

Neben der gesetzlichen Regelung zur Betriebszugehörigkeit kann durch verschiedene vertragliche Vereinbarungen eine rechtlich nicht berücksichtigte frühere Beschäftigungszeit im gleichen Unternehmen zur Dauer der Betriebszugehörigkeit hinzugerechnet werden. Werden Sie als Arbeitnehmer:in von diesen Vereinbarungen begünstigt, sind diese auch rechtlich zulässig.

Wie können die Chevalier Rechtsanwälte Ihnen weiterhelfen?

Unabhängig von Ihrer Betriebszugehörigkeit helfen Ihnen die Rechtsanwält:innen für Arbeitsrecht der Chevalier Rechtsanwälte bei Kündigung, Aufhebungsvertrag und Abfindung. Egal, ob Sie bereits viele Jahre in Ihrem Unternehmen tätig sind oder nicht, bringen die Chevalier Expert:innen für Arbeitsrecht Sie mit Ihrer oder Ihrem Arbeitgeber und verhandeln für Sie das bestmögliche Ergebnis.

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