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Arbeiten trotz Quarantäne – ist das rechtens?

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Geprüft von Paul Krusenotto

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Hat man sich unglücklicherweise mit dem Coronavirus infiziert und muss darauf in Quarantäne, stellen sich Arbeitnehmer:innen häufig dieselbe Frage: Muss ich während meiner Quarantäne arbeiten? Diese und weitere Fragen rund um das Arbeiten während Quarantäne beantworten wir hier in unserem Blog-Artikel.

Kann ich während der Corona Quarantäne arbeiten gehen?

Das Coronavirus stellt Arbeitnehmer:innen wie auch Arbeitgebende vor völlig neue Fragen. Da es diese Situation einer globalen Pandemie noch nie vorher gab, sind viele arbeitsrechtliche Fragen zu klären, insbesondere, wenn sich Arbeitnehmer:innen aufgrund einer Corona-Infektion in Quarantäne begeben müssen. Kann man trotz COVID-19 arbeiten und muss ich in Quarantäne arbeiten? Nachfolgend wird darauf und auf die teils komplexen Regelungen eingegangen. Es kommt nämlich oft im Einzelfall darauf an, ob man arbeiten gehen muss. Das hängt zum Beispiel vom gesundheitlichen Zustand ab oder auch, wie viel man sich selbst während einer Erkrankung zutraut.

Arbeiten in Quarantäne: In diesem Fall müssen Sie arbeiten

Ob Arbeitnehmer:innen arbeiten in Quarantäne, hängt in großen Teilen davon ab, ob sie tatsächlich am Coronavirus erkrankt sind oder nicht. Bei einer Erkrankung, die zur Arbeitsunfähigkeit führt, entfällt die Pflicht zur Arbeitsleistung. Arbeitnehmer:innen sind dann verpflichtet, zu arbeiten, wenn sie während ihrer Quarantäne nicht infiziert sind und auch die nötigen Arbeitsmaterialien wie Laptop oder Diensthandy zur Verfügung haben. Dies gilt zum Beispiel auch, wenn das mobile Arbeiten auf einer Dienstreise weiterhin möglich ist. Verweigern Arbeitnehmer:innen die Arbeit dann mit der Begründung, dass sie sich in Quarantäne befinden, kann eine Abmahnung oder Kündigung folgen, da dies eine Arbeitsverweigerung darstellt. 

Diese Arbeitnehmer sind in Quarantäne von der Arbeitspflicht befreit

Im Fall einer angeordneten Quarantäne sind all die Arbeitnehmer:innen von der Arbeitspflicht befreit, die nicht von zu Hause aus arbeiten können, da sie zum Beispiel in einem Betrieb arbeiten und dort Dinge herstellen oder Maschinen bedienen müssen. Diese Arbeitnehmer:innen erhalten ihr Arbeitsentgelt über die Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz. Es braucht nur den behördlichen Bescheid über die Anordnung der Quarantäne, der bei Arbeitgeber:innen einzureichen ist. Arbeitnehmer:innen sollten jedoch mit Ihrem Vorgesetzten über die Quarantäne-Situation sprechen und nicht einfach zu Hause bleiben, da Arbeitgeber:innen den Beschäftigten laut Weisungsrecht Aufgaben zuweisen können, die sie während ihrer Quarantäne zu erledigen haben und für die sie nicht zu ihrer Arbeitsstelle kommen müssen.

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Was passiert, wenn man trotz Quarantäne arbeiten geht?

Arbeiten trotz Quarantäne? Wer während der Quarantäne trotzdem zur Arbeit fährt, geht ein hohes Risiko ein, da man sich an bestimmte Auflagen zu halten hat. Angeordnet wird die Quarantäne immer vom zuständigen Gesundheitsamt. Es ist auch für die Kontrolle und die Aufhebung zuständig. Wird gegen die Quarantäne-Auflagen verstoßen, in dem zum Beispiel zur Arbeitsstelle gegangen wird, kann das schwerwiegende rechtliche Konsequenzen für Arbeitnehmer:innen mit sich bringen. Werden die Quarantäne-Auflagen missachtet, kann das laut Infektionsschutzgesetz eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat darstellen und dadurch mit Haftstrafen von bis zu 5 Jahren oder Geldbußen bis zu 25.000 € geahndet werden. Zudem sollte an die eigene Verantwortung für die Mitmenschen gedacht werden, die durch einen Verstoß gegen die Quarantäne-Auflagen möglicherweise mit dem Coronavirus infiziert werden können und die man in Gefahr bringt. 

Wann darf ich nach der Quarantäne wieder arbeiten?

Wer nach Quarantäne wieder arbeiten möchte und dies nicht von zu Hause aus tun möchte, sondern zurück zu seinem Arbeitsplatz möchte, hat die allgemeinen Quarantäne-Auflagen des Infektionsschutzgesetzes zu beachten. Nachdem bei Arbeitnehmer:innen eine Infektion mit dem Coronavirus festgestellt wurde, müssen sie für fünf Tage in häusliche Isolation. Zudem empfiehlt es sich, nach dem fünften Tag einen Schnell- oder Selbsttest durchzuführen und in Isolation zu bleiben, bis der Test negativ ist. Ab dann besteht die Möglichkeit, zur Arbeitsstelle zurückzukehren, vorausgesetzt, Arbeitnehmer:innen fühlen sich wieder gesund und belastungsfähig. Um sich und seine Kolleg:innen nicht zu gefährden, ist es ratsam, in engen Räumen und bei Meetings für ein paar weitere Tage eine Maske zu tragen.

Verlängert sich die Quarantäne bei Erkrankung weiterer Personen?

Darf ich arbeiten, wenn meine Frau, mein Mann oder mein Kind in Quarantäne ist? Wenn sich Arbeitnehmer:innen in Quarantäne begeben haben, weil eine Infektion bei einem anderen Haushaltsmitglied festgestellt wurde und sich vielleicht sogar weitere Familienmitglieder anstecken, verlängert sich die Quarantäne-Dauer von fünf Tagen nicht. Gezählt wird dabei ab dem Tag, an dem die erste Person des Haushalts erstmals Symptome entwickelt hat. Erkranken die Arbeitnehmer:innen selbst, müssen Sie sich isolieren.

Gibt es Lohnfortzahlung im Fall einer Corona-Quarantäne?

Im Falle einer behördlich angeordneten Quarantäne haben Arbeitnehmer:innen laut Infektions­schutz­gesetz (§ 56 Abs. 1 Satz 1IfSG) grundsätzlich Anspruch auf Entschädigung. Arbeitgeber:innen zahlen das Gehalt weiter, da Arbeitnehmer:innen in einer solchen Situation einem Beschäftigungsverbot unterliegen. Anders ist es bei ungeimpften Personen. Diese bekommen seit November 2021 nämlich keine staatliche Entschädigung mehr, wenn sie in Quarantäne müssen, da sie diese mit einer Schutzimpfung vermeiden hätten können (§ 56 Abs. 1 Satz 4 IfSG). Eine Ausnahme gilt für Personen, die sich aufgrund medizinischer Gründe nicht gegen Covid-19 impfen lassen können. Das muss jedoch immer erst mit einem ärztlichen Attest nachweisen werden.

Wie können die Chevalier Rechtsanwälte Sie im Fall einer Quarantäne aus arbeitsrechtlicher Perspektive unterstützen?

Wir sind für Sie da und helfen Ihnen, egal mit welchen Fragen oder Problemen zum Arbeitsrecht Sie zu uns kommen, auch in Fragen rund um das Thema Corona, Quarantäne und wie es sich mit dem Arbeitsrecht verhält. Wir stehen jederzeit an Ihrer Seite und unterstützen Sie. Sie sind bezüglich Ihres Arbeitsverhältnisses in Pandemie-Zeiten unsicher? Sie wurden gekündigt oder haben ein anderes arbeitsrechtliches Problem? Unsere erfahrenen Anwälte und Anwältinnen für Arbeitsrecht helfen vor allem in Kündigungssituationen (bei Kündigung und nach Erhalt eines Aufhebungsvertrags), stehen Ihnen aber auch immer bei Abmahnungen, bei der Prüfung von Arbeitszeugnissen und allgemeinen Fragen zum Thema Arbeitsrecht zur Verfügung. Jetzt Ihre Abfindungsansprüche im Schnellcheck prüfen oder unser Formular zur kostenfreien Ersteinschätzung nutzen.


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