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Betriebsgeheimnisse: Hierzu sollten Arbeitnehmer schweigen

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Betriebsgeheimnisse
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Geprüft von Paul Krusenotto

Legal Tech Experte

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Auch wenn Ihr Beruf super spannend ist und Sie am liebsten alles über Ihren Job berichten möchten, sollten Sie vorsichtig sein. Nicht, dass Sie versehentlich Geschäftsgeheimnisse verraten. Was Geschäft- oder Betriebsgeheimnisse sind und wie Sie am besten damit umgehen, erfahren Sie im folgenden Artikel.

In welcher Situation können wir Ihnen helfen?

Was versteht man unter Betriebsgeheimnis?

Unter die Definition des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses fallen alle auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge, die nicht allgemein, sondern nur bestimmten ausgewählten Personen zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung das Unternehmen ein berechtigtes Interesse hat. Kurz gesagt handelt es sich um eine Information, die für das Unternehmen, in dem Sie arbeiten, von wirtschaftlichem Wert und nicht offenkundig ist.

Richtlinien zum Betriebsgeheimnis sind im Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) festgehalten.

Was fällt alles unter Betriebsgeheimnis?

Ihr:e Arbeitgeber:in kann nicht von Ihnen verlangen, jedes Detail Ihres Arbeitslebens zu verschweigen. Nach der Arbeit bei Freund:innen und Familie über die Arbeit zu sprechen ist normal und damit müssen Sie auch nicht aufhören.

Das behalten Arbeitnehmer:innen aber besser für sich:

  • technisches Wissen
  • wirtschaftlich und kaufmännische Informationen
  • Rezepturen
  • interne Prozeduren und Abläufe

Was ist der Unterschied zwischen einem Betriebs- und einem Geschäftsgeheimnis?

Der Unterschied zwischen einem Betriebs- und einem Geschäftsgeheimnis liegt in der Art der Information, die geheimgehalten werden soll. Als Betriebsgeheimnisse werden im Wesentlichen Informationen zu technischen Gegebenheiten im weitesten Sinne verstanden; Geschäftsgeheimnisse betreffen hingegen vornehmlich kaufmännisches Wissen.

 Ist ein Arbeitsvertrag ein Betriebsgeheimnis?

Ein Arbeitsvertrag ist, sofern darin selbst keine Betriebsgeheimnisse enthalten sind, kein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis. Sie können Ihren Vertrag also ohne Bedenken von Arbeitsrechtsexpert:innen prüfen lassen. Ein Arbeitsvertrag ist, sofern darin selbst keine Betriebsgeheimnisse enthalten sind, kein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis. Sie können Ihren Vertrag also ohne Bedenken von Arbeitsrechtsexpert:innen prüfen lassen.

Beim Teilen eines Arbeitsvertrages auf Social Media sollten Sie allerdings vorsichtig sein. 

Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer:innen sogar das. Die Ausnahme ist, wenn es im Arbeitsvertrag eine Verschwiegenheitsklausel gibt, die besagt, dass Interna nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen.

Ist der Lohn ein Betriebsgeheimnis?

Nein. Der Lohn ist kein Betriebsgeheimnis. Arbeitnehmer:innen dürfen frei über ihr Gehalt sprechen.

Selbst, wenn in Ihrem Arbeitsvertrag eine Klausel verankert ist, die Ihnen das Sprechen über Ihren Lohn verbietet, haben Arbeitsgerichte entschieden, dass entsprechende Verbote im Arbeitsvertrag Persönlichkeitsrechte verletzen. 

Zum Beispiel das Recht auf eine freie Meinungsäußerung. Ihr Chef kann Ihnen grundsätzlich also nicht verbieten, sich mit Kolleg:innen über Gehälter auszutauschen. Für Mitarbeiter:innen in Führungspositionen können allerdings andere Vorgaben gelten.

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Was darf ich denn dann von der Arbeit erzählen?

Nach einem langen Tag auf der Arbeit möchten Sie zu Hause davon berichten. Aber was dürfen Sie nun eigentlich von der Arbeit erzählen? Keine Sorge. Stillschweigen ist nicht notwendig. Es sei denn, Sie arbeiten als Geheimagent:in. 

Sie können also durchaus über Ihren Tag auf der Arbeit sprechen. Achten Sie nur darauf, dass Sie nichts berichten, das unter das Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis fällt. 

Zum Beispiel können Sie darüber reden, dass es technische Schwierigkeiten auf der Arbeit gab, aber nicht, welche Schwierigkeiten es im Detail waren. Für Außenstehende sind diese Informationen aber meist ohnehin nur wenig interessant.

Was kann passieren, wenn ich die Verschwiegenheitspflicht nicht einhalte?

Der Verstoß gegen eine Verschwiegenheitserklärung kann mitunter schwere Folgen für Arbeitnehmer:innen haben. Hier drohen je nach Schwere des Verstoßes nicht nur eine Abmahnung oder Kündigung, sondern gemäß § 203 StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Verletzung von Privatgeheimnissen auch eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. 

Verstoßen Arbeitnehmer:innen gegen gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen zur Geheimhaltung, führt dies regelmäßig zu einem Anspruch des Unternehmens auf Unterlassung und Schadensersatz. Voraussetzung ist hier, dass ein entstandener Schaden nachweisbar ist. Weiter kann hier auch eine Abmahnung erfolgen und bei wiederholten Verstoß gleicher Art auch eine Kündigung.

Wie können die Chevalier Rechtsanwälte Ihnen weiterhelfen?

Sie erwarten eine Kündigung oder haben sie bereits erhalten? Die Arbeitsrechtsexpert:innen der Chevalier Rechtsanwälte stehen Ihnen während des gesamten Kündigungsprozesses zur Seite. Wir reichen für Sie, wenn nötig Kündigungsschutzklage ein und bringen Sie mit Ihrem oder Ihrer Arbeitgeber:in auf Augenhöhe. Gerne beraten die Fachanwält:innen der Chevalier Rechtsanwälte Sie auch bei allgemeinen Fragen zum Arbeitsrecht. Wenn Sie die mögliche Höhe Ihrer Abfindung wissen möchten, können Sie dies mit unserem kostenlosen Abfindungsrechner einfach und bequem online berechnen.

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