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Arbeitszeugnis Frist – Wie lange darf es dauern, bis ich mein Arbeitszeugnis bekomme?

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Arbeitszeugnis Frist
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Geprüft von Paul Krusenotto

Legal Tech Experte

Das Wichtigste zum Thema “Arbeitszeugnis Frist”

  • Der Arbeitnehmer sollten ihre Ansprüche auf ein Zeugnis geltend machen.
  •  Eine Verzögerung bei der Erfüllung des Zeugniserteilungsanspruchs kann in seltenen Fällen Schadensersatzansprüche auslösen.
  •  Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Zwischenzeugnis, sofern dies eine vertragliche Regelung vorsieht oder ein „berechtigtes Interesse“ am Zwischenzeugnis besteht.
  •  Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Die Angaben im qualifizierten Arbeitszeugnis erstrecken sich auf Leistung und Verhalten des Arbeitnehmers im Arbeitsverhältnis.
  • Will der Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis erteilen, das den Arbeitnehmer mit einer schlechteren Benotung als „befriedigend“ bewertet, muss er die Gründe für die schlechtere Benotung beweisen.
  • Will der Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis beanspruchen, das einer besseren Benotung als „befriedigend“ entspricht, muss er die Gründe für die bessere Benotung beweisen.


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Verabschieden sich Arbeitnehmer:innen aus einem Unternehmen, egal ob freiwillig oder unfreiwillig, sollten diese sich rechtzeitig um die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses bemühen. Viele Arbeitnehmer:innen wissen nicht, dass sie ihr Arbeitszeugnis nur in einer gewissen Zeitspanne anfordern können. Welche Fristen für Arbeitszeugnis gelten und worauf Arbeitnehmer:innen dabei achten sollten, erklären wir im folgenden Artikel.

Kann ich jederzeit nach einem Arbeitszeugnis verlangen?

Das Recht auf ein Arbeitszeugnis gilt für alle Arbeitnehmer:innen. Aber auch wenn Sie als Arbeitnehmer:in grundsätzlich ein Anrecht auf die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses haben, müssen Ihr:e Arbeitgeber:in nicht proaktiv werden. Ein Arbeitszeugnis muss nur dann von Ihren Vorgesetzten erstellt werden, wenn Sie es verlangen. 

Ein Zwischen-Arbeitszeugnis können Sie zu jeder Zeit einfordern. Haben Sie zudem einen nachvollziehbaren Grund für Ihr Verlangen vor, muss Ihr:e Arbeitgeber:in Ihnen das Zeugnis schnellstmöglich erteilen. Ein rechtlicher Anspruch auf die Erteilung eines Zwischenzeugnisses besteht jedoch generell nicht. 

Ein nachvollziehbarer Grund ist zum Beispiel immer dann gegeben, wenn das Ende der Probezeit bevorsteht, eine Versetzung ansteht oder der oder die Vorgesetzte wechselt.

Eine Ausnahme bildet die Beendigung eines Berufsausbildungsverhältnisses. Hier sind Arbeitgeber:innen immer verpflichtet, ein Zeugnis zu erteilen. Auszubildende müssen dies hier nicht erst verlangen. 

Generell steht Ihnen ein Arbeitszeugnis mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses, also bereits mit Ausspruch der Kündigung zu. Da sich jedoch noch in der Kündigungsfrist Änderungen für die Beurteilung ergeben können, stellt die Rechtsprechung auf die tatsächliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses ab. 

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Wann muss der Arbeitgeber ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellen?

Bei Arbeitszeugnissen wird zwischen dem sogenannten einfachen Zeugnis und dem qualifizierten Arbeitszeugnis unterschieden. 

Im einfachen Zeugnis sind persönlichen Daten der oder des Arbeitnehmenden sowie Art und Dauer der Beschäftigung festgehalten. Die verrichteten Tätigkeiten müssen vollständig und genau beschrieben sein, sodass sich ein:e zukünftige:r Arbeitgeber:in ein klares Bild davon machen kann. Eine Bewertung der erbrachten Leistungen wird hierbei nicht vorgenommen.

Das qualifizierte Zeugnis enthält zusätzlich zu den Angaben im einfachen Zeugnis auch eine Bewertung der Arbeitsleistung und der Führung. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis steht Beschäftigten schon nach relativ kurzer Beschäftigungsdauer zu. Nämlich dann, wenn bereits eine grobe Beurteilung der fachlichen und persönlichen Fähigkeiten der oder des Beschäftigten möglich ist. In der Regel ist dies schon nach einigen Wochen der Fall. Als Arbeitnehmer:in haben Sie das Recht auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. 

Die Gesetzgeber:innen lassen hier Arbeitnehmer:innen die Wahl, für welche Art des Arbeitszeugnisses sie sich entscheiden möchten. Der Arbeitgeber kann jedoch unter Umständen die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses verweigern und auf ein einfaches Zeugnis verweisen, wenn er aufgrund einer kurzen Beschäftigungsdauer noch keine Gelegenheit hat die Leistung der Arbeitnehmer:innen zu beurteilen. 

Wie schnell muss ein Arbeitszeugnis erstellt werden?

Ein Arbeitszeugnis muss innerhalb eines Jahres nach Verlassen des Unternehmens eingefordert werden. Es sei denn, es wurden anderslautenden Vereinbarungen getroffen. Dann ersetzt diese Vereinbarung die Frist für das Arbeitszeugnis nach Kündigung.

Arbeitgeber:innen sollten dieses Zeugnis dann innerhalb von zwei Wochen an Arbeitnehmer:innen übermitteln. In Ausnahmesituationen, beispielsweise, wenn das Unternehmen gerade vor besonderen Herausforderungen steht, darf die Ausstellung mehr Zeit in Anspruch nehmen.

Wie lange kann ein Arbeitszeugnis angefordert werden?

Der Anspruch von Arbeitnehmer:innen auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ist durch Fristen eingeschränkt.
Grundsätzlich gilt die gesetzliche dreijährige Verjährungsfrist, um ein Arbeitszeugnis vom Arbeitgeber anzufordern. 

In vielen Arbeitsverträgen und/oder Tarifverträgen sind jedoch kürzere Ausschlussfristen bestimmt. Eine solche Frist könnte beispielsweise lauten „Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis müssen innerhalb von sechs Wochen nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden; anderenfalls sind sie verwirkt“. Für Arbeitnehmer:innen bedeutet dies, dass sie nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses genau sechs Wochen Zeit haben, ein Arbeitszeugnis schriftlich einzufordern.

Haben Sie ein Arbeitszeugnis erhalten, möchten aber gegen dessen Inhalt vorgehen, sollten Sie dies innerhalb von einem halben Jahr anstoßen.

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Was kann ich tun, wenn ich kein Arbeitszeugnis bekomme?

Arbeitgeber:innen müssen bei der Ausstellung von Arbeitszeugnissen keine Initiative zeigen. Haben Sie als Arbeitnehmer:in jedoch ein Arbeitszeugnis angefordert, ist Ihr:e Arbeitgeber:in auch dazu verpflichtet, Ihnen Ihr Zeugnis auszustellen.

Weigert Ihr:e Arbeitgeber:in sich Ihnen ein Arbeitszeugnis auszustellen, dürfen Sie dies auf keinen Fall auf sich sitzen lassen. Gerne helfen die Fachanwält:innen für Arbeitsrecht Ihnen dabei, Ihr Recht gegenüber Ihren Vorgesetzten durchzusetzen.

Das können Sie tun, wenn Ihr:e Arbeitgeber:in Ihnen kein Arbeitszeugnis ausstellt:

  • Fordern Sie ein Arbeitszeugnis
  • Erinnern Sie Ihre Vorgesetzten
  • Ihrer oder Ihrem Arbeitgeber:in, eine Frist setzen
  • Gerichtliche Durchsetzung Ihres Zeugnisanspruchs
  • Suchen Sie sich arbeitsrechtliche Unterstützung.

Wie können die Chevalier Rechtsanwälte Ihnen in Sachen Arbeitszeugnis weiterhelfen?

Sie haben Probleme mit Ihrem Arbeitszeugnis?
Ihr:e Arbeitgeber:in weigert sich, Ihnen ein Zeugnis auszustellen oder Sie sind mit Ihrer Bewertung unzufrieden?

Die Fachanwält:innen für Arbeitsrecht der Chevalier Rechtsanwälte stehen Ihnen gerne zur Seite. Mit jahrelanger Erfahrung bringen wir Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen auf Augenhöhe und setzen gemeinsam mit Ihnen Ihr Recht durch.

Mit der Hilfe von Chevalier bekommen Sie das Arbeitszeugnis, das Ihnen zusteht und können beruhigt und mit besten Voraussetzungen, den nächsten Schritt auf Ihrem Karriereweg starten.
Auch bei einer Kündigung helfen Ihnen die Fachanwält:innen für Arbeitsrecht von Chevalier Ihren Arbeitsplatz entweder zurückzubekommen oder handeln für Sie eine angemessene Abfindung aus. 

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Um die mögliche Höhe Ihrer Abfindung zu erfahren, informieren Sie sich gerne auf unserer Abfindungsrechner Seite und nutzen Sie im Anschluss unseren Online – Schnellcheck zur Prüfung Ihrer Ansprüche.

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