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Arbeitsort im Arbeitsvertrag – Definition & Regelungen

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Arbeitsort im Arbeitsvertrag
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Geprüft von Paul Krusenotto

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Das Wichtigste zum Thema “Arbeitsort im Arbeitsvertrag”

  • Die Festlegung vom Arbeitsort im Arbeitsvertrag schafft Klarheit und vermeidet Konflikte zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und ist sogar vom Arbeitsrecht vorgegeben.
  • Flexible Arbeitsmodelle wie Homeoffice und Remote Work erfordern präzise Vereinbarungen im Arbeitsvertrag zur Sicherung beiderseitiger Interessen.
  • Versetzungen und Änderungen des Arbeitsortes sind an klare rechtliche Voraussetzungen gebunden und bedürfen oft der Zustimmung des Arbeitnehmers.
  • Im Falle einer nicht einvernehmlichen Änderung des Arbeitsortes kann eine Änderungskündigung erforderlich sein, die strengen gesetzlichen Anforderungen unterliegt.


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Heutzutage gibt es nicht nur das Klassische im Büro arbeiten, sondern zusätzlich Homeoffice, Remote Work und im Ausland arbeiten. Doch wie sieht das eigentlich mit der Regelung des Arbeitsortes im Arbeitsvertrag aus und was steckt noch hinter dem Begriff Arbeitsort? Auf den ersten Blick scheint das Wort keine größeren Fragen aufzuwerfen, denn es handelt sich um den Ort, an dem Sie arbeiten sollten. Doch in der Praxis ist eine klare Definition von entscheidender Bedeutung für die rechtliche Richtigkeit. In diesem Artikel erläutern wir Ihnen, was genau unter dem Arbeitsort zu verstehen ist, welche gesetzlichen Regelungen es gibt und welche Aspekte Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachten müssen.

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Definition: Arbeitsort, Dienstort oder Einsatzort?

Wobei handelt es sich um den Arbeitsort? Was ist der Arbeitsort? Ganz einfach: Die Begriffe Arbeitsort, Einsatzort oder Dienstort beschreiben im Allgemeinen den Ort, an dem Arbeitnehmer hauptsächlich ihrer Tätigkeit nachgehen. Im Sozialrecht wird von „Beschäftigungsort“ gesprochen, wobei „Dienstort” für Beamte im öffentlichen Dienst relevant ist.

Der Arbeitsort kann im Vertrag fest oder flexibel für Homeoffice oder mobile Arbeit vereinbart sein. Der Einsatzort bezieht sich auf temporäre Arbeitsplätze, typisch in Branchen mit projektbezogenen Standorten und der Dienstort betrifft Beamte und beeinflusst Regelungen wie Reisekosten.

Wer bestimmt den Arbeitsort?

Der Arbeitgeber legt in der Regel den Arbeitsort fest, was bei der Einstellung vertraglich vereinbart wird, um Sicherheit für beide Parteien zu bieten. Bei nicht eindeutig definiertem Arbeitsort kann der Arbeitgeber von seinem Direktionsrecht Gebrauch machen und den Mitarbeiter an gewünschten Orten einzusetzen. Bei Homeoffice oder mobilem Arbeiten kann der Arbeitnehmer mitwirken, wobei schriftliche Absprachen zu empfehlen sind.

Rechtliche Rahmenbedingungen sind bei Änderungen vom Arbeitsort zu beachten, wobei die Interessen und die Zumutbarkeit für den Arbeitnehmer berücksichtigt werden. Die Arbeitsortsbestimmung balanciert somit zwischen den Anweisungen des Arbeitgebers und den Rechten des Arbeitnehmers, basierend auf Verträgen, Tarifvereinbarungen und Gesetzen.

Ist der Arbeitsort eine Pflichtangabe im Arbeitsvertrag?

Der Arbeitsort gehört zu den wesentlichen Bestandteilen, die in einem Arbeitsvertrag enthalten sein sollten. Gemäß § 2 des Nachweisgesetzes (NachwG) in Deutschland ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich mitzuteilen. Zu diesen Bedingungen zählt unter anderem der Arbeitsort. Die schriftliche Niederlegung dient der Rechtssicherheit und soll Klarheit für beide Vertragsparteien schaffen.

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Wo darf ein Arbeitnehmer beschäftigt werden?

Ein Arbeitnehmer darf grundsätzlich nur an dem im Arbeitsvertrag vereinbarten Arbeitsort beschäftigt werden. Dieser Ort ist die Basis für die Erbringung der Arbeitsleistung und kann ein spezifisches Büro bzw. ein bestimmtes Gebäude sein.

Allerdings kann der Arbeitgeber unter bestimmten Umständen den Einsatzort ändern oder den Arbeitnehmer an einem anderen Ort beschäftigen, sofern dies durch den Arbeitsvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder tarifvertragliche Regelungen gedeckt ist. Dazu gehören unter anderem:

  • Direktionsrecht des Arbeitgebers: Innerhalb des durch den Arbeitsvertrag gesteckten Rahmens kann der Arbeitgeber den genauen Einsatzort des Arbeitnehmers bestimmen.
  • Versetzungen: Bei betrieblichen Notwendigkeiten kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen, tariflichen und betrieblichen Regelungen an einen anderen Ort versetzen.
  • Mobile Arbeit und Homeoffice: Moderne Arbeitsformen wie Homeoffice oder mobile Arbeit erlauben es Arbeitnehmern, ihre Tätigkeit von verschiedenen Orten aus zu erfüllen, beispielsweise von zu Hause oder von unterwegs.

Arbeitsort im Arbeitsvertrag festlegen: vertragliche Regelung des Arbeitsortes

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Die Definition vom  Arbeitsort im Arbeitsvertrag schafft Klarheit und Sicherheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Sie vermeidet Missverständnisse und Konflikte, indem sie genau festlegt, wo die Arbeit zu leisten ist.

Arbeitgeber sollten den Arbeitsort präzise beschreiben, ob als fester Standort, Stadt oder Regelung für flexible Arbeitsorte, wie Homeoffice. Für Arbeitnehmer bietet dies Orientierung und ermöglicht Entscheidungen bezüglich Wohnort und Lebensgestaltung.

Diese Angaben sollten Sie in Ihren Arbeitsvertrag finden:

  • Exakte Angabe des Standorts
  • Eventuell Flexibilitätsklauseln für flexible Arbeitsmodelle
  • Anpassungsmöglichkeiten für zukünftige Änderungen im Betriebsablauf
  • Rechtliche Rahmenbedingungen

Nachweisgesetz: Arbeitgeber haben Nachweispflichten

Die Nachweispflicht des Arbeitgebers bezieht sich auf dessen Verpflichtung, bestimmte wesentliche Aspekte des Arbeitsverhältnisses, darunter eben auch den Arbeitsort, schriftlich zu dokumentieren und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. Sie soll Transparenz schaffen und den Arbeitnehmer über seine Rechte und Pflichten informieren. 

Kein Arbeitsort im Arbeitsvertrag – was gilt?

Sollte der Arbeitsvertrag den Arbeitsort des Arbeitnehmers nicht explizit aufführen oder nur vage bestimmen, steht es dem Arbeitgeber frei, sein Direktionsrecht nach § 106 der Gewerbeordnung (GewO) auszuüben. Dies ermöglicht es ihm, den Ort der Arbeitsleistung innerhalb der Grenzen des billigen Ermessens festzulegen, vorausgesetzt, dass die Arbeitskonditionen nicht schon durch den Arbeitsvertrag selbst, durch Regelungen einer Betriebsvereinbarung, durch einen relevanten Tarifvertrag oder durch gesetzliche Bestimmungen eindeutig geregelt sind.

Kein Arbeitsort im Arbeitsvertrag: Was sind mögliche Folgen?

Fehlt der Arbeitsort in Ihrem Arbeitsvertrag, kann dies zu verschiedenen Konsequenzen führen:

  • Unklarheiten und Missverständnisse, beispielsweise in Bezug zu Homeoffice-Regelungen
  • Rechtliche Unsicherheit
  • Eingeschränkte Mitsprache in Bezug zu Versetzungen durch den Arbeitnehmer
  • Auswirkungen auf Fahrtkosten und Arbeitszeit

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Arbeitsort: Homeoffice, Büro oder Mobile Office

Die moderne Arbeitswelt bietet eine Vielzahl an Möglichkeiten, wo und wie Arbeit verrichtet wird. Neben dem traditionellen Büroarbeitsplatz gewinnen flexible Arbeitsformen wie das Homeoffice und das Mobile Office zunehmend an Bedeutung. Diese Flexibilität erfordert jedoch auch klare Regelungen und Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Arbeitsort – Homeoffice: Was müssen Arbeitnehmer beachten?

Arbeitnehmer, die im Homeoffice tätig sind, sollten folgende Punkte beachten:

  • Arbeitszeitregelungen gelten auch im Homeoffice
  • Vorschriften des Arbeitsschutzes gelten auch im Homeoffice
  • Datenschutz muss auch zu Hause gewährleistet sein
  • Kommunikation mit dem Team und dem Vorgesetzten ist das A und O, um den Informationsfluss zu sichern

Hat der Arbeitgeber Zugang zum Heimbüro?

Grundsätzlich hat der Arbeitgeber ohne Zustimmung des Arbeitnehmers keinen Zugang zum Heimbüro, da dies in den privaten Lebensbereich des Arbeitnehmers fällt. Ausnahmen könnten in folgenden Fällen gelten:

  • Vereinbarung: Eine explizite Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann den Zugang unter bestimmten Bedingungen erlauben.
  • Kontrollen: Beispielsweise im Rahmen einer Kontrolle der Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung kann eine Überprüfung des Heimarbeitsplatzes erforderlich sein. Dies natürlich nur nach speziellen Vereinbarungen.
  • Notfälle: In absoluten Ausnahmefällen, wie bei dringendem Verdacht auf Missbrauch oder schwerwiegenden Verstößen gegen Arbeitspflichten, könnte ein Zugangsrecht diskutiert werden.

Die Regelungen zum Homeoffice sollten stets die Privatsphäre des Arbeitnehmers respektieren und klare Vereinbarungen über etwaige Kontrollen oder Zugangsrechte enthalten.

Kann der Arbeitgeber den Arbeitsort einfach so ändern?

Ein flexibler Arbeitsort ist ein zentrales Thema in der modernen Arbeitswelt. Doch während sich Arbeitsbedingungen stetig ändern, gibt es klare rechtliche Rahmenbedingungen, die beachtet werden müssen, wenn es um die Änderung des Arbeitsortes durch den Arbeitgeber geht.

Eine einseitige Änderung des Arbeitsortes durch den Arbeitgeber ist nicht ohne Weiteres möglich. Diese Punkte schützen den Arbeitnehmer: 

  • Arbeitsvertrag: Der im Arbeitsvertrag festgelegte Arbeitsort kann vom Arbeitgeber nicht einseitig geändert werden.
  • Direktionsrecht: Obwohl der Arbeitgeber ein Weisungsrecht hat, ist dieses durch den Arbeitsvertrag begrenzt.
  • Zumutbarkeit: Selbst wenn im Arbeitsvertrag eine gewisse Flexibilität bezüglich des Arbeitsortes vereinbart wurde, müssen Änderungen zumutbar sein.
  • Betriebsrat: In Betrieben mit einem Betriebsrat müssen Änderungen vom Arbeitsort in der Regel mit diesem abgesprochen werden.

Versetzung: Wann eine Änderung vom Arbeitsort rechtens ist

Eine Versetzung und damit eine Änderung vom Arbeitsort kann unter bestimmten Voraussetzungen rechtens sein. Diese Bedingungen umfassen:

  • Vorhandene Versetzungsklausel
  • Betriebliche Erfordernisse
  • Einbeziehung und Zustimmung des Betriebsrats
  • Ohne Zustimmung des Arbeitnehmers, wenn Weisungsrecht berücksichtigt wird

Versetzung des Arbeitsortes ins Ausland – Ist das erlaubt?

Wenn ein Arbeitgeber beschließt, den Arbeitsort eines Mitarbeiters ins Ausland zu verlegen, kann er das unter bestimmten Umständen auch ohne die Zustimmung des Mitarbeiters tun. Dies basiert auf dem Weisungsrecht des Arbeitgebers. Damit eine solche Versetzung rechtens ist, muss sie allerdings fair und angemessen sein, also dem billigen Ermessen entsprechen. Dies bedeutet, dass sie unter Berücksichtigung aller Umstände für beide Seiten – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – vernünftig sein muss. 

Formulierung im Arbeitsvertrag: Versetzungsklausel nicht vergessen

Die Aufnahme einer Versetzungsklausel im Arbeitsvertrag bietet Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Sie sollte klar definieren, unter welchen Bedingungen eine Versetzung möglich ist, und dabei Aspekte wie Zumutbarkeit, geografische Grenzen und die Notwendigkeit betrieblicher Gründe berücksichtigen. Eine präzise und faire Formulierung schützt vor Missverständnissen und Konflikten.

Wann ist für die Versetzung eine Änderungskündigung nötig?

Eine Änderungskündigung wird notwendig, wenn eine Versetzung die Arbeitsbedingungen wesentlich ändert und der Arbeitnehmer dieser Änderung nicht zustimmt. Sie ist ein zweistufiges Verfahren:

  • Kündigung des bestehenden Arbeitsverhältnisses
  • Angebot eines neuen Arbeitsvertrages

Fazit zum Arbeitsort im Arbeitsvertrag

Ein festgelegter Arbeitsort im Vertrag ist entscheidend für eine klare und harmonische Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, indem sie die gegenseitigen Erwartungen verdeutlicht und eine Basis für die Arbeitsorganisation bietet. Mit der Zunahme flexibler Arbeitsformen wie Homeoffice ist eine genaue Vereinbarung des Arbeitsortes wichtig, um betrieblichen Anforderungen gerecht zu werden und die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen. 

Wenn im Arbeitsvertrag kein spezieller Arbeitsort festgelegt ist, hat der Arbeitgeber das Direktionsrecht, den Arbeitsort nach billigem Ermessen zu bestimmen. Diese Entscheidung muss allerdings fair sein und die Interessen von beiden Seiten berücksichtigen. 

Wie können die Chevalier Rechtsanwälte Ihnen weiterhelfen?

Sie haben weitere Fragen zum Thema Arbeitsort im Arbeitsvertrag? Möglicherweise haben Sie sogar einen Konflikt mit Ihrem Arbeitgeber bezüglich der Festlegung Ihres Arbeitsplatzes? Die Chevalier Rechtsanwälte und Anwältinnen stehen Ihnen dazu gerne Rede und Antwort. Gerne können Sie auch unser Formular zur kostenfreien Ersteinschätzung nutzen.

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