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Kündigung ohne Grund – ist sie gerechtfertigt?

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Kündigung ohne Grund

Geprüft von Paul Krusenotto

Legal Tech Experte

Das Wichtigste zum Thema “Kündigung ohne Grund”

  • Eine Kündigung ohne Grund durch den Arbeitgeber ist möglich, wenn kein gesetzlicher Kündigungsschutz besteht. Dies ist etwa der Fall, wenn es sich bei dem Arbeitgeber um einen Kleinbetrieb handelt oder das Arbeitsverhältnis noch nicht sechs Monate lang besteht. 
  • Gesetzlicher Kündigungsschutz besteht grundsätzlich nicht, wenn es sich bei dem Arbeitgeber um einen Kleinbetrieb handelt oder das Arbeitsverhältnis noch nicht sechs Monate lang besteht. 
  • Das Kündigungsschutzgesetz ist dann nicht anwendbar. 
  • Für die Kündigung ist die Einhaltung gesetzlicher oder vertraglicher Kündigungsfristen notwendig. 
  • Es darf keine Diskriminierung oder Willkür vorliegen. 
  • Es gibt die Möglichkeit der Kündigungsschutzklage. 
  • Eine rechtliche Beratung wird empfohlen. 


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Die Kündigung ist die wohl gängigste Möglichkeit, um ein Arbeitsverhältnis zu beenden. Da sie in der Regel schwerwiegende Auswirkungen für den Arbeitnehmer hat, stellt der Gesetzgeber hohe Anforderungen an die Wirksamkeit der einseitigen Beendigung des Arbeitsvertrages. Doch wie sieht es eigentlich aus, wenn eine Kündigung ohne Angabe von Gründen ausgesprochen wird? Ist eine Kündigung ohne Grund rechtens? Diese und weitere Fragen möchten wir Ihnen im Folgenden einmal beantworten. 

In welcher Situation können wir Ihnen helfen?

Was ist ein Kündigungsgrund?

Das deutsche Arbeitsrecht kennt verschiedene Gründe für eine ordentliche Kündigung. Doch welche sind das?  

  • Die betriebsbedingte Kündigung
    Die betriebsbedingte Kündigung ist die wohl am häufigsten ausgesprochene Kündigung. Die betriebsbedingte Kündigung ist die einzige Kündigung, deren Gründ oder Ursachen in der Sphäre der Unternehmen oder Arbeitgeber zu verorten sind. Man unterscheidet zwischen innerbetrieblichen (bspw. Rationalisierung oder Betriebsschließung) und außerbetrieblichen (bspw. Umsatzrückgang) Gründen für die betriebsbedingte Kündigung.  
  • Die verhaltensbedingte Kündigung
    Bei der verhaltensbedingten Kündigung ist, wie der Name schon andeutet, das Verhalten des Arbeitnehmers selbst der Grund für die ausgesprochene Kündigung. Damit der Arbeitgeber eine verhaltensbedingte Kündigung wirksam aussprechen kann, müssen in der Regel zunächst eine oder mehrere Abmahnungen erfolgt sein. Beispiele für eine verhaltensbedingte Kündigungsgründe sind verstetigte Unpünktlichkeit, Arbeitsverweigerung, sexuelle Belästigung oder Beleidigung.  
  • Die personenbedingte Kündigung
    Auch bei der personenbedingten Kündigung liegt der Grund in der Arbeitnehmer-Sphäre. Hier sorgen entweder subjektive Leistungsmängel oder aber objektive Leistungsmängel dafür, dass der Arbeitnehmer seiner arbeitsvertraglichen Pflicht nur unsachgemäß nachkommt. Straftaten, eine Inhaftierung sowie fehlende Eignung für die Ausübung der vertraglich geschuldeten Pflichten sind gängige Beispiele. Doch auch eine Kündigung bei Krankheit fällt in diese Gruppe hinein. Eine Kündigung aus gesundheitlichen Gründen ist dann möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen kumulativ vorliegen. So muss eine negative Gesundheitsprognose vorliegen, durch die Betriebsinteressen stark beeinträchtigt werden. Sollte es obendrein keine andere Möglichkeit des Einsatzes im Betrieb geben, kann die Krankheit zum Kündigungsgrund werden.   

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Was ist ein wichtiger Grund für eine Kündigung?

Neben der ordentlichen Kündigung ist ferner der Ausspruch einer außerordentlichen, zumeist fristlosen Kündigung möglich. Doch was rechtfertigt eine außerordentlich fristlose Kündigung? Das Gesetz fordert für die Wirksamkeit einer außerordentlich fristlosen Kündigung einen sogenannten wichtigen Grund. Wichtig ist der Kündigungsgrund dann, wenn ein Mitarbeiter seine vertraglich geschuldeten Pflichten schwerwiegend oder im erheblichen Maße verletzt. Aufgrund dieser Pflichtverletzungen muss die Zusammenarbeit für eine der Vertragsparteien mit der anderen unmittelbar unzumutbar geworden sein. Ein klassischer Fall, der zu einer außerordentlich fristlosen Kündigung führt, ist wohl die Beleidigung des Arbeitgebers. Ein wichtiger Grund zur Kündigung kann auch auf Seiten des Arbeitnehmers liegen. Dies ist beispielsweise bei schweren physischen oder psychischen Erkrankungen der Fall. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer auch keine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld hinnehmen, wenn die Erkrankungen ärztlich attestiert sind. Eine solche Sperrzeit droht in den übrigen Fällen einer außerordentlich fristlosen Kündigung regelmäßig.

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Kann der Chef mich einfach kündigen?

Wer einmal einen Arbeitsvertrag unterschrieben hat, der hat auf Ewigkeit einen sicheren Job. Ist das so? Ganz so einfach ist es leider nicht. Doch kann man ohne Grund gekündigt werden? Sollte Ihr Arbeitgeber Sie kündigen wollen, stellt ihm das deutsche Arbeitsrecht glücklicherweise viele Hindernisse in den Weg. Einen besonders wichtigen Stellenwert nimmt dabei das Kündigungsschutzgesetz ein. Sollte es auf Ihr Arbeitsverhältnis Anwendung finden, ist Ihr Chef nämlich dazu verpflichtet, seine Kündigung mit einem Kündigungsgrund sozial zu rechtfertigen. Doch diesen weitreichenden Kündigungsschutz genießen leider nicht alle Arbeitnehmer. Voraussetzung hierfür ist, dass das Arbeitsverhältnis ohne Unterbrechung mindestens sechs Monate in dem Unternehmen Bestand hatte. Darüber hinaus müssen im Betrieb des Arbeitgebers regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt sein. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, kann Ihr Arbeitgeber Ihnen grundsätzlich eine ordentliche fristgerechte Kündigung aussprechen, ohne diese weiter rechtfertigen oder begründen zu müssen. Es ist dabei wichtig zu wissen, dass die Angabe eines Kündigungsgrundes im Kündigungsschreiben selbst nie erforderlich ist. Dass es einen rechtfertigenden Kündigungsgrund gab, muss der Arbeitgeber aber für den Fall des bestehenden Kündigungsschutzes darlegen und beweisen. 

Wann darf man ohne Grund kündigen?

Eine ordentliche Kündigung ohne Grund ist nur dann möglich, wenn das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet. Dies ist dann der Fall, wenn

  • der Betrieb nicht mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt
  • das Arbeitsverhältnis nicht mindestens sechs Monate ohne Unterbrechung besteht

Das bedeutet, dass eine Kündigung während dieser Wartezeit auf den Kündigungsschutz ohne Angaben von Gründen möglich ist. Eine fristlose Kündigung ohne Grund ist hingegen unabhängig von der Betriebsgröße oder der Bestandsdauer des Arbeitsverhältnisses nicht ohne weiteres möglich. Hierfür benötigt der Arbeitgeber einen sogenannten wichtigen Grund.   

Ist die Kündigung während der Probezeit ohne Angabe von Gründen rechtens?

Bei Arbeitnehmern, die sich noch innerhalb der Wartezeit auf den Kündigungsschutz befinden, findet das Kündigungsschutzgesetz noch keine Anwendung. Aus diesem Grund ist hier eine Kündigung ohne Grund wirksam. 

Wann muss der Arbeitgeber die Kündigung begründen?

Es gibt zwei Szenarien, in denen der Arbeitgeber für die Kündigung einen Grund angeben muss. Bei einer ordentlichen Kündigung muss dann ein Kündigungsgrund angegeben werden, wenn das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet. Hierfür muss der Arbeitnehmer seit mindestens sechs Monaten im Betrieb beschäftigt sein. Obendrein muss der Betrieb mehr als zehn Mitarbeiter vorweisen können. Eine fristlose Kündigung ohne Angabe von Gründen ist hingegen niemals möglich. Ganz im Gegenteil. Bevor der Arbeitgeber eine fristlose Kündigung ausspricht muss er in aller Regel zunächst eine wirksame Abmahnung aussprechen.

Kann man eine Kündigung ablehnen?

Im Gegensatz zu einem Vertrag handelt es sich bei einer Kündigung um ein einseitiges Rechtsgeschäft. Das bedeutet, dass die Wirksamkeit nicht von der Zustimmung eines anderen abhängt. Eine Ablehnung ist also nicht möglich.

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Kann ich eine Abfindung bei Kündigung ohne Grund erhalten?

Ihr Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Ihnen eine Abfindung zu zahlen. Doch wie sieht das bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses ohne Angabe von Gründen aus? Auch hier besteht für Ihren Chef keine Pflicht. Umso wichtiger ist es, dass Sie sich im Wege der Kündigungsschutzklage wehren. Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht unterstützt Sie dabei, eine angemessene Abfindung zu erhalten. Erfahren Sie mehr zum Thema, wann bekommt man eine Abfindung?

Welche vorbeugenden Maßnahmen können Arbeitnehmer gegen grundlose Kündigungen ergreifen?

Um sich gegen grundlose Kündigungen zu schützen, können Arbeitnehmer mehrere Maßnahmen ergreifen. Zunächst ist es ratsam, sich über die geltenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen und die eigene Vertragssituation gut zu informieren. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag kann helfen, sich Klarheit über die Kündigungsfristen zu verschaffen. Weiterhin sollten Arbeitnehmer darauf achten, Beweise für ihre Leistungen und eventuelle unrechtmäßige Behandlungen zu dokumentieren, die als Unterstützung in möglichen Rechtsstreitigkeiten dienen können. Zusätzlich könnten betroffene Arbeitnehmer von den arbeitsrechtlichen Dienstleistungen von Chevalier Rechtsanwälte profitieren.

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Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Sollten Sie von Ihrem Chef eine Kündigung erhalten, gibt es einige Schritte, die sich beachten sollten. Dazu gehört auch, dass Sie sich professionelle Unterstützung an die Seite holen. Die Chevalier Rechtsanwälte stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und holen bei einer Kündigungsschutzklage das Beste für Sie heraus. 

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