Das Wichtigste zum Thema “Abfindung”
- Kein pauschaler Rechtsanspruch auf Abfindung.
- Betriebsbedingte Kündigung kann im Falle eines Sozialplans einen Abfindungsanspruch begründen.
- Kündigungsschutzprozess kann zu Abfindung führen.
- Aufhebungsvertrag kann Abfindung beinhalten.
- Unsere Fachanwälte verhandeln angemessene Abfindungen.
- Abfindungsrechner online verfügbar auf unserer Website.
- Kanzlei Chevalier hat über 10.000 Mandanten erfolgreich vertreten.
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Einen pauschalen Rechtsanspruch auf eine Abfindungszahlung gibt es leider nicht. Es gibt jedoch verschiedene Szenarien, bei denen eine Abfindung gezahlt wird.
Abfindungszahlungen – die häufigsten Fälle
- Betriebsbedingte Kündigung
Die betriebsbedingte Kündigung ist eine Möglichkeit für die Entstehung eines Anspruchs auf Abfindung. Nach §1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG) entsteht bei einem derartigen Kündigungsgrund für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Abfindungsanspruch. Meist unter der Bedingung, dass Sie die Frist zum Einreichen einer Kündigungsschutzklage freiwillig verstreichen lassen, erhalten Sie eine Entschädigung (Abfindung). - Kündigungsschutzprozess
Auch im Verlauf eines Kündigungsschutzprozesses kann eine Abfindung an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgezahlt werden. Eine entsprechende Kündigungsschutzklage ist immer ratsam, wenn Sie eine Kündigung erhalten haben und von ihrer Unwirksamkeit ausgehen. Die Frist für Einreichung der Klage liegt bei drei Wochen. Wird eine Klage eingereicht, kann sich das bereits positiv auf die Verhandlungssituation der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers auswirken. Denn häufig möchten sich Arbeitgeber bereits vor dem Gerichtstermin einigen und zahlen dazu eine Abfindung. - Gerichtsurteil
Sollten es Arbeitgebende in Folge einer Kündigung dennoch bis zu einer Verhandlung vor dem Arbeitsgericht kommen lassen, können sich die Parteien auch auf eine Abfindungszahlung im Rahmen einer einvernehmlichen Beendigung im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs einigen. Das Gericht kann Arbeitgebende auch zur Zahlung eines bestimmten Betrages verpflichten, auch wenn es sich hierbei um einen Ausnahmefall handelt. Dieser tritt nur dann ein, wenn die ausgesprochene Kündigung zwar unwirksam war, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses aber unzumutbar ist. - Aufhebungsvertrag
Auch eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann zu einer Abfindungszahlung führen. In Aufhebungsverträgen werden regelmäßig Abfindungen vereinbart.
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