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Abfindung bei Kündigung und Aufhebungsvertrag

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Geprüft von Paul Krusenotto

Legal Tech Experte

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Das Wichtigste zum Thema „Abfindung bei Kündigung und Aufhebungsvertrag“

  • Abfindung ist die Entschädigung für Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. 
  • Dessen Höhe wird meist durch Verhandlungen oder Abfindungsformel festgelegt. 
  • Die Versteuerung der Abfindung hängt von verschiedenen Faktoren ab. 
  • Die Abfindung kann auch im Sozialplan geregelt sein. 
  • Die Abfindungsvereinbarungen sollten schriftlich festgehalten werden. 
  • Ein Anwalt kann bei Verhandlungen um Abfindung unterstützen. 


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Nicht jede Kündigung ist ein Grund zur Traurigkeit. Zumindest dann nicht, wenn die Summe der Abfindung stimmt. Aber was ist eine Abfindung eigentlich? Und wie viel Abfindung steht mir zu? Im folgenden Blogartikel erklären wir Ihnen alles, was Sie wissen müssen. Sie haben eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag erhalten? Prüfen Sie Ihre Ansprüche jetzt in unserem Online Schnellcheck oder nutzen Sie unser Formular zur kostenlosen Ersteinschätzung.

In welcher Situation können wir Ihnen helfen?

Was ist eine Abfindung?

Kommen wir gleich zur ersten Frage: Was ist eine Abfindung bzw. ein Abfindungsvereinbarung? Abfindungen gibt es in den verschiedensten Formen und sie können aus verschiedenen rechtlichen Gründen resultieren. Alle Abfindungsformen haben jedoch gemein, dass es sich um eine einmalige Geldleistung von Arbeitgebenden an Arbeitnehmende handelt. 

Eine Abfindung ist im deutschen Arbeitsrecht als eine einmalige Geldzahlung des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin an die Arbeitnehmenden definiert und wird in der Regel im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses getätigt. Die gesetzliche Abfindung, auf die es allerdings nur in seltenen Fällen einen rechtlichen Anspruch gibt, ist auch als Regelabfindung bekannt.

Eine weitere Frage, die sich Arbeitnehmende nach einer Entlassung stellen sollten, ist die Frage, inwiefern die Zahlung einer Abfindung zu einer Sperre beim Arbeitsamt führen kann. Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie hier: 

https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-17-entschaedigungen_ba015376.pdf

Kündigung oder Aufhebungsvertrag erhalten?

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Wann bekommt man eine Abfindung?

Kann ich die Höhe meiner erwarteten Abfindung berechnen? Wenn ja, wie wird eine Abfindung berechnet? Und kann ich meine Abfindung in die Höhe treiben?

Die schlechte Nachricht gleich vorweg: Grundsätzlich gibt es keinen Rechtsanspruch auf eine Abfindungszahlung. Abfindungszahlungen können jedoch anderweitig in Sozialplänen, Tarifverträgen, Geschäftsführerverträgen oder Einzel-Arbeitsverträgen geregelt sein. Einige Unternehmen leisten auch freiwillige Abfindungszahlungen aufgrund von Abwicklungs- oder Aufhebungsverträgen. 

Lediglich eine gesetzliche Regelung hinsichtlich der Beanspruchbarkeit von Abfindungszahlungen findet sich in § 1a des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG). Dieser zufolge haben Arbeitnehmende einen Anspruch auf eine Abfindungszahlung, wenn der Arbeitgeber eine betriebsbedingte Kündigung ausspricht und dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin beim Versäumen der Klagefrist eine Entschädigungszahlung anbietet. Diese Regelung stellt einen Anreiz für Arbeitnehmende dar, auf Kündigungsschutzklagen zu verzichten und dient der Entlastung der Arbeitsgerichte.  

Aber keine Angst, für den Fall, dass Sie Kündigungsschutz genießen, haben Sie gute Chancen, dass Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber dazu bereit sind, Ihnen nach Ausspruch einer arbeitgeberseitigen Kündigung eine Abfindung zu zahlen. Dies deshalb, weil das Risiko für Arbeitgebende einen Kündigungsschutzprozess zu verlieren relativ hoch und regelmäßig finanziell gefährlich ist. Letzteres wiederum liegt am sogenannten Annahmeverzugsrisiko – wenn Arbeitgebende den Prozess verlieren, müssen Sie rückwirkend ausstehende Gehälter nachzahlen. Um das so beschriebene Risiko kalkulieren zu können, zahlen Arbeitgebende Abfindungen. 

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Wann steht mir eine Abfindung zu?

Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht nur in zwei Fällen:

  1. Wenn der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin eine betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen hat und Sie darauf hingewiesen hat, dass Sie bei verstreichen lassen der Kündigungsfrist einen Anspruch auf Abfindung haben (§ 1 a KSchG).
  2. Wenn das Arbeitsgericht auf Antrag des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin oder des Arbeitgebers beziehungsweise der Arbeitgeberin das Arbeitsverhältnis gemäß § 9 KSchG aufgelöst hat.

In allen anderen Fällen müssen Abfindungen individuell zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden verhandelt werden. Dies kann beispielsweise im Rahmen von Aufhebungsverträgen, Abwicklungsverträgen oder gerichtlichen Vergleichen erfolgen. Die Aussichten, eine Abfindung zu erhalten, sind immer dann besonders hoch, wenn eine Kündigung nicht ohne Weiteres möglich ist.

Wie viel Abfindung steht mir zu?

In Deutschland gibt es bis auf sehr wenige Ausnahmen keinen Anspruch auf eine Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ob und in welcher Höhe eine Abfindung gezahlt wird, ist in der Regel Verhandlungssache. Wir setzen für unsere Mandanten und Mandantinnen in den allermeisten Fällen aber erfolgreich eine möglichst hohe Abfindung durch.

Jetzt im Online Schnellcheck die Höhe Ihrer möglichen Abfindung erfahren und im Anschluss eine kostenfreie Ersteinschätzung durch einen unserer Rechtsexperten und Expertinnen am Telefon erhalten oder nutzen Sie unser Formular zur kostenlosen Ersteinschätzung.

Wie hoch ist eine Abfindung?

Die Höhe der Abfindung, die Arbeitnehmende vom Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin erhält, ist stets abhängig von Verhandlungen. Da es in der Regel keine gesetzlich festgeschriebenen Summen gibt, setzt man zur Bestimmung die Formel zur sogenannten Regelabfindung an. Diese ergibt sich aus der Anzahl der Beschäftigungsjahre x 0,5 x das Bruttomonatsgehalt des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin. Viele Gekündigte möchten ihre Abfindung in die Höhe treiben.

Hierbei ist es für Arbeitnehmende wichtig auf die Erfahrung von Spezialisten und Spezialistinnen, wie den Kanzlei Chevalier Anwälten und Anwältinnen, zurück zu greifen. Prüfen Sie Ihre Ansprüche jetzt in unserem Online Schnellcheck oder nutzen Sie unser Formular zur kostenlosen Ersteinschätzung.

Wie wird eine Abfindung berechnet?

Was ist die ‘Faustformel’ zur Berechnung von Abfindungen? Es gibt eine einfache Faustformel, die der Erleichterung der Berechnung von Abfindungen dient. Wichtigste Größe der Rechnung ist die Höhe des letzten Monatsgehalts (brutto) sowie die Beschäftigungsdauer von Arbeitnehmenden im Unternehmen. Es können jedoch unterschiedliche Formeln zur Berechnung der Abfindung angewendet werden. Am geläufigsten aber ist die Formel, nach der die Abfindung ein halbes Monatsgehalt pro Jahr der Beschäftigung beträgt. ie können vorab die mögliche Höhe Ihrer Abfindung in unserem Abfindungsrechner ermitteln.

Beispiel:

Eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer waren 10 Jahre in einem Unternehmen angestellt. Das letzte Monatsgehalt betrug 2.000 €. Der Faustformel nach hätte die Abfindung eine Höhe von 10.000 € (2.000 €/2*10 Jahre). Bei einer, vor allem von hessischen Arbeitsgerichten verwendeten Faustformel, wird zusätzlich auf das Alter von Arbeitnehmenden geachtet. Mit dieser Formel berechnet, beträgt die Abfindung bei Arbeitnehmenden,

  • die im Alter bis zu 39 Jahren liegen: 0,5
  • die im Alter 40 – 49 Jahre liegen: 0,75 und
  • die im Alter ab 50 Jahre liegen: 1,0 

Bruttomonatsgehälter pro Jahr.

Ob Sie eine Abfindung erhalten können, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Prüfen Sie diese jetzt in unserem Schnellcheck.

Wie hoch ist die Abfindung bei Schwerbehinderten?

Als grundsätzlicher Richtwert gilt auch bei Abfindungen nach Kündigung eines Schwerbehinderten die Formel 0,5 x Anzahl der Beschäftigungsjahre x Monatsgehalt. Dennoch fließen in die individuelle Berechnung meist auch Faktoren wie das Lebensalter des Empfängers oder eben eine vorhandene Schwerbehinderung mit ein. Das Bundesarbeitsgericht hat daher in einem Urteil festgelegt, dass auch bei behinderten Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen eine Einzelfallentscheidung getroffen werden muss, wenn dies grundsätzlich, also bei nicht – behinderten Arbeitnehmenden, so gehandhabt wird. Planen Arbeitgeber oder Arbeitgeberinnen an, in einem Sozialplan Regelungen zu Abfindungen für unterschiedliche Arbeitnehmergruppen zu treffen, müssen sie dabei das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz mit seinen Diskriminierungsverboten berücksichtigen.

Wie hoch ist die Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung?

Sollen Arbeitnehmende betriebsbedingt gekündigt werden, ist eine Abfindung vom Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin nicht zwangsläufig Pflicht. Der Anspruch auf Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung ist nach § 1a des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Im Gesetz ist dazu folgendes festgehalten: 

Kündigt der Arbeitgeber wegen dringender betrieblicher Erfordernisse nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und erhebt der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin bis zum Ablauf der Frist des § 4 Satz 1 keine Klage auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, hat der Arbeitnehmer mit dem Ablauf der Kündigungsfrist Anspruch auf eine Abfindung.

Kündigt Ihnen der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin also aus betrieblichen Gründen und gibt innerhalb dieser den Hinweis auf eine Abfindung, können Arbeitnehmende eine Abfindung erhalten. Allerdings besteht der Anspruch nur, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin im Gegenzug die Frist zur Kündigungsschutzklage verstreichen lässt. Für die Berechnung der Abfindung bei betriebsbedingten Kündigung wird ebenfalls die Formel der Regelabfindung angewendet. Nutzen Sie jetzt unseren Schnellcheck zur Prüfung der Höhe Ihrer Abfindung.

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Warum werden Abfindungen vereinbart, obwohl es keinen Anspruch darauf gibt?

Obwohl es von Ausnahmefällen abgesehen keinen Anspruch auf Abfindung gibt, sind Arbeitgebende dennoch häufig bereit, diese zu zahlen. Meist sind Abfindungen das Ergebnis von Verhandlungen zwischen Arbeitgeber oder Arbeitgeberin und Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin. Es gibt jedoch auch Kündigungsfälle, bei denen durchaus ein Anspruch auf eine Abfindung besteht. Dies gilt bei Sozialplanabfindungen, Nachteilsausgleichsabfindungen, Abfindungen nach § 1a des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) und auch Auflösungsabfindungen. Zusätzlich können vertragliche Abfindungsansprüche bestehen. Vertraglich geregelte Auflösungsansprüche sind häufig Gegenstand von Arbeitsverträgen leitender Angestellten vor. 

Dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber trotz des nicht vorhandenen Anspruchs von Arbeitnehmenden oft bereit sind, eine Abfindung zu zahlen, mag sich zunächst widersprüchlich anhören, hat aber eine einfache Erklärung. 

Werden Arbeitnehmende gefeuert, haben diese die Möglichkeit, eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Das Gericht entscheidet dann, ob die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer rechtmäßig gekündigt wurde oder nicht. Befindet das Gericht die Kündigung für nicht rechtens, gilt das Arbeitsverhältnis als nie beendet und wird fortgesetzt. Zu Beginn eines Kündigungsschutzverfahrens kann meist noch nicht abgesehen werden, wie der Ausgang des Prozesses sein wird. Es ist nicht unüblich, dass ein solcher Prozess Monate oder sogar Jahre dauert, bevor eine rechtskräftige Entscheidung erfolgt. Aus diesem Grund ist vorgesehen, dass die Parteien im ersten Schritt versuchen sollen, den Rechtsstreit durch Verhandlungen einvernehmlich zu lösen. Dies spart nicht nur den Gerichten Zeit, sondern ist auch für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen nur von Vorteil. Wenn das Gericht nämlich zugunsten des betroffenen Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin entscheidet, müssen Arbeitgebende nicht nur die Gerichtskosten zahlen. Die Kündigung wird auch für unwirksam erklärt, was bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis auch rückwirkend als ungekündigt gilt, und die arbeitnehmende Person regelmäßig die Nachzahlung von Vergütungsansprüchen für den Zeitraum ab der Kündigung beanspruchen kann. Arbeitgebende können sich also mit der Zahlung einer Abfindung unter Umständen eine Menge Kosten sparen. 

Betriebsbedingte Kündigung und Abfindung

§ 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG) behandelt das Recht auf eine Abfindung im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung

§ 1a KSchG lautet wiefolgt:  

§ 1a KSchG 

(1) Kündigt der Arbeitgeber wegen dringender betrieblicher Erfordernisse nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und erhebt der Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Frist des § 4 Satz 1 keine Klage auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, hat der Arbeitnehmer mit dem Ablauf der Kündigungsfrist Anspruch auf eine Abfindung. Der Anspruch setzt den Hinweis des Arbeitgebers in der Kündigungserklärung voraus, dass die Kündigung auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt ist und der Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Klagefrist die Abfindung beanspruchen kann.

(2) Die Höhe der Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. § 10 Abs. 3 gilt entsprechend. Bei der Ermittlung der Dauer des Arbeitsverhältnisses ist ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufzurunden.”

Aufhebungsvertrag Abfindung

Bei einem Aufhebungsvertrag haben Sie keinen generellen Anspruch auf eine Abfindung. Die Abfindung sowie deren Höhe sind hier Verhandlungssache. Kurz gesagt ist ein Aufhebungsvertrag eine vertrag­liche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden, die das Arbeitsverhältnis beendet. Der wichtigste Unterschied zur Kündigung ist, dass beide Verhandlungspartner dem Auflösungs­vertrag zustimmen müssen. Und eben, weil Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer einem solchen Aufhebungsvertrag zustimmen müssen, besteht die Chance, hier eine großzügige Abfindung herauszuhandeln.

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Was ist der Annahmeverzug bzw. Annahmeverzugslohn?

Der Annahmeverzugslohn bezeichnet den Arbeitslohn, den Arbeitnehmende erhalten, wenn sie ihre Arbeitskraft dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin anbieten, die Arbeitskraft aber nicht angenommen wird. Gesetzlich ist er in § 615 BGB geregelt.

Wenn die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber die mögliche und angebotene Arbeitsleistung eines Arbeitnehmenden nicht annehmen, geraten sie in Annahmeverzug. 

Beispiel: 

Ein Arbeitnehmer wurde von seiner Vorgesetzten nach Ausspruch einer Kündigung nicht mehr beschäftigt. Nach Abschluss des Kündigungsschutzprozesses stellt sich aber heraus, dass die Kündigung unwirksam ist. De facto hat das Arbeitsverhältnis dann die gesamte Zeit (unter Umständen viele Monate oder gar Jahre) weiter bestanden. Der oder die Arbeitnehmende würde für diese Zeit dann Annahmeverzugslohn erhalten. Letzte Voraussetzung hierfür ist nurmehr, dass der oder die Arbeitnehmende es nicht böswillig unterlassen hat, einen (Zwischen-) Verdienst zu erzielen.

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Wie wird eine Abfindung versteuert?

Wie kann ich meine Abfindung versteuern und mit wie viel Prozent wird eine Abfindung versteuert? Arbeitnehmende, die mit Ihrem Jobverlust eine Abfindung erhalten, müssen diese grundsätzlich voll versteuern. Abfindungszahlungen sind dabei aber immer sozialversicherungsfrei. Sollte die Abfindung vollständig in einem Kalenderjahr ausgezahlt worden sein, kann aber die sogenannte Fünftelregelung greifen und die Steuerlast senken. Diese funktioniert so: 

Abfindung Fünftelregelung:

Die Werte in diesem und in den nächsten Beispielen beziehen sich auf einen ledigen Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind Soli sowie die Kirchensteuer außen vor gelassen. 

Beispiel:

Frau Müller verdient 2022 ein Jahreseinkommen von 40.000 Euro und erhält 60.000 Euro als Abfindung.

Einkommensteuer bei 40.000 €8.246 €
Einkommensteuer bei 52.000 € (40.000  + 1/5 der Abfindung)12.662 €
Differenz der Steuerbeträge4.416 €

Sind Abfindungen sozialabgabenpflichtig? 

Ist eine Abfindungszahlung steuerfrei? Das ist eine wichtige Frage, die es im Rahmen von Übrlegungen zu beantworten gilt, ob eine Ihre Kündigung gegen eine Abfindungszahlung akzeptiert werden soll. Zu beachten ist dabei, dass eine Abfindungszahlung leider nicht steuerfrei ist. Seit 2006 gilt, dass Abfindungen komplett versteuert werden müssen. Eine Abfindung gilt als außerordentliche Einkunft. Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) müssen Sie auf Ihre Abfindung aber nicht zahlen. 

Wann sind Abfindungen sozialversicherungsfrei?

Abfindungen, die im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, sind beitragsfrei, da sie den Wegfall zukünftiger Gehälter wegen des Verlustes des Arbeitsplatzes ausgleichen sollen. Im Gegensatz dazu können Abfindungen in anderen Situationen sehr wohl sozialversicherungspflichtig sein. Dies gilt für Abfindungen:

  • bei einer Änderungskündigung durch den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin
  • beim Ende eines befristeten Arbeitsvertrags
  • bei einem Betriebsübergang
  • beim Eintritt in den Ruhestand mit Erreichen des maßgeblichen Ruhestandsalters
  • bei Urlaubsabgeltungen für zustehenden, aber noch nicht genommenen Urlaub

Ist eine Abfindung krankenversicherungspflichtig?

Für die Zahlung des Krankenversicherungsbeitrags gilt das dasselbe wie für den Umgang  mit den Sozialversicherungsbeiträgen. Handelt es sich um eine Abfindungszahlung innerhalb der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, zum Beispiel bei Kündigung durch den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin, ist der Betrag nicht krankenversicherungspflichtig. In vielen anderen Fällen, z.B. beim Ende eines befristeten Arbeitsvertrags, müssen der Krankenversicherungsbeitrag allerdings darauf gezahlt werden.

Ist eine Abfindung lohn- bzw. Einkommenssteuerpflichtig? 

Grundsätzlich wird eine Steuer auf Abfindung erhoben. Arbeitnehmende erhalten eine Abfindung als Kompensation für den Verlust ihres Arbeitsplatzes und den damit einhergehenden zukünftigen Verdienstmöglichkeiten. Arbeitnehmende müssen die erhaltene Abfindung somit als Einkommen auch voll versteuern. 

Wird die Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet?

Wird Abfindung auf Arbeitslosengeld angerechnet? Eine Abfindung, wird nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Schließen Arbeitnehmende mit Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber aber einen Aufhebungsvertrag und verlassen dadurch das Unternehmen verfrüht, ohne den Ablauf der Kündigungsfrist abzuwarten, dann pausiert der Anspruch auf Arbeitslosengeld regelmäßig wegen einer Sperrzeit. Eine Sperrzeit ist zudem wegen einer zu hohen Abfindungszahlung. 

Achtung: Eine Sperrzeit für den Bezug von Arbeitslosengeldgibt es dann, wenn kein sogenannter “wichtiger Grund” für den Weggang aus dem Unternehmen dargelegt werden kann. Wichtige Gründe für den Abschluss eines Aufhebungsvertrages gibt es dabei selten. 

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Wie wirkt sich eine Abfindung auf meine Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung aus?

Es ist wesentlich zu verstehen, dass die Annahme einer Abfindungszahlung Ihre Ansprüche auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beeinflussen kann. Eine beträchtliche Abfindungssumme kann eine Sperrzeit für den Bezug von Arbeitslosengeld nach sich ziehen.

In welchen Fällen sollte eine höhere Abfindung gefordert werden ?

In Situationen, in denen die Kündigung als sozial ungerechtfertigt betrachtet wird oder der Arbeitnehmer eine signifikante Dauer der Betriebszugehörigkeit vorweisen kann, ist es oft angezeigt, eine höhere Abfindung zu fordern. Ebenso können besondere Umstände, wie der Verlust spezialisierter Kenntnisse, eine höhere Abfindung rechtfertigen.

Wie wird eine Abfindung ausgezahlt?

Die Abrechnung einer Abfindung und dessen Auszahlung erfolgt in der Regel mit der nächsten Gehaltszahlung. Arbeitnehmende und Arbeitgeber oder Arbeitgeberinnen können aber auch einen bestimmten Zeitpunkt vereinbaren, um steuerliche Nachteile für Arbeitnehmende zu verhindern. Nutzen Sie jetzt unseren Online Schnellcheck zur Prüfung Ihrer möglichen Abfindungshöhe oder nutzen Sie unser Formular zur kostenlosen Ersteinschätzung.

Was ist eine Abfindung gemäß § 1a KSchG (Kündigungsschutzgesetz)?

§ 1a im KSchG regelt den Anspruch auf eine Abfindung bei einer betriebsbedingten Arbeitgeberkündigung. Der Anspruch setzt den Hinweis des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin in der Kündigungserklärung voraus, dass die Kündigung auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt ist und der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin bei Verstreichenlassen der Klagefrist die Abfindung beanspruchen kann. Die Höhe der Abfindung ist gesetzlich festgelegt und beträgt 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. 

Muss die Abfindung nach § 1a KSchG angenommen werden?

Gekündigte Arbeitnehmende müssen ein Abfindungsangebot gemäß § 1a KSchG nicht annehmen, sondern können auch mit einer Kündigungsschutzklage reagieren und um den Erhalt Ihres Arbeitsplatzes streiten.

Wann sollte ich ein Abfindungsangebot gemäß § 1a KSchG annehmen?

  • Die Kündigung ist gerechtfertigt.
  • Sie haben ohnehin schon einen neuen Job.
  • Sie wollen mit dem Thema abschließen.

Wann sollte ich ein Abfindungsangebot gemäß § 1a KSchG nicht annehmen?

  • Die Kündi­gung ist mit großer Wahr­schein­lich­keit un­wirk­sam. 
  • Wenn der Ar­beit­ge­ber oder die Arbeitgeberin, sich voraussichtlich auch auf ei­ne höhe­re Ab­fin­dung ein­las­sen wird.

Wie können die Chevalier Rechtsanwälte Ihnen nach einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag helfen?

Eine Kündigung ist immer eine belastende Situation und stellt das Leben gerne einmal ganz schön auf den Kopf. Eine Abfindung in der richtigen Höhe ermöglicht es Ihnen, Zeit zu nehmen und neu zu orientieren. Sie haben eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag erhalten? Prüfen Sie Ihre Ansprüche jetzt in unserem Online Schnellcheck oder nutzen Sie unser Formular zur kostenlosen Ersteinschätzung.

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