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Krankengeld beantragen – wie viel Krankengeld gibt es?

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Krankengeld
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Geprüft von Paul Krusenotto

Legal Tech Experte

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Das Wichtigste zum Thema „Krankengeld“ 

  • Krankengeld gibt es bei längerer Krankheit nach Ende der Lohnfortzahlung. 
  • Es beträgt 70 % des regelmäßigen Bruttoeinkommens. 
  • Die Krankenkasse prüft die Arbeitsunfähigkeit und die Leistungspflicht. 
  • Die Krankschreibung muss der Kasse unverzüglich vorliegen. 
  • Das Krankengeld wird für maximal 78 Wochen gezahlt. 
  • Eine Verlängerung ist möglich, wenn Aussicht auf Besserung besteht. 
  • Der Anspruch auf Krankengeld erlischt bei fehlender Mitwirkung des Patienten. 
  • Die Höhe des Krankengeldes kann durch eine private Krankenversicherung aufgestockt werden. 
  • Arbeitgeber können in bestimmten Fällen einen Zuschuss zum Krankengeld leisten. 
  • Die Krankenkasse kann Prüfungen der Arbeitsunfähigkeit anordnen. 


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Sollte man aus gesundheitlichen Gründen der Arbeit fernbleiben müssen, stellen sich viele Fragen. Vor allem bei längeren Genesungsprozessen entstehen schnell finanzielle Sorgen. Hier spielt neben Ihrem Arbeitgeber vor allem die Krankenkasse mit dem Krankengeld eine entscheidende Rolle. Doch wann zahlt die Krankenkasse Krankengeld? Diese und weitere Fragen möchten wir im Folgenden einmal klären.

Was ist Krankengeld?

Sollten Sie krankheitsbedingt nicht arbeiten können, stoppt Ihr Arbeitgeber nach längerem Fernbleiben die Lohnzahlung. In aller Regel endet die Zahlung durch Ihren Arbeitgeber nach sechs Wochen Krankheit. Das bedeutet keineswegs, dass Sie ohne irgendein Einkommen dastehen. In diesem Fall springt nämlich die gesetzliche Krankenversicherung ein. Diese fängt Sie durch das Krankengeld finanziell wieder auf. Doch wie viel zahlt die Krankenkasse nach 6 Wochen? In der Regel umfasst das Krankengeld 70 Prozent vom Bruttogehalt. Krankengeld können Sie aber nicht endlos lang beziehen. Nach spätestens 78 Wochen Krankengeld stellt auch die Krankenversicherung die Zahlung ein.

Wer hat Anspruch auf Krankengeld?

Wenn es hart auf hart kommt, fragt sich ein erkrankter Arbeitnehmer: Was musst Du tun, um Krankengeld zu bekommen? Ihr Anspruch auf Krankengeld entsteht bereits dann, wenn Sie von Ihrem behandelnden Arzt für arbeitsunfähig erklärt wurden. Kurz gesagt: Ab Tag 1 in einer stationären Einrichtung (Rehabilitation oder Krankenhaus) entsteht für Sie ein Anspruch auf Krankengeld. Allerdings springt nicht immer gleich die gesetzliche Krankenversicherung ein. Viele Arbeitnehmer haben nämlich noch bis zu sechs Wochen lang einen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Ab Woche sieben springt dann die Krankenkasse mit dem Krankengeld ein.

Wie lange bekommt man Krankengeld?

Leider können Sie sich nicht ewig auf die finanzielle Unterstützung durch die gesetzliche Krankenversicherung verlassen. Nach spätestens anderthalb Jahren ist Schluss. Beim einen oder anderen mag dann die Frage entstehen: Ich bekomme 78 Wochen Krankengeld, und dann? Hier sind zwei Szenarien denkbar. Das wünschenswerte ist eine reguläre Rückkehr in Ihren alten Betrieb. Hier können Sie aufgrund des langen Fernbleibens beispielsweise durch das “Hamburger Modell” Stück für Stück in den den alten Arbeitsalltag zurückfinden. Ist eine Rückkehr wiederum nicht denkbar, sollten Sie sich beim Arbeitsamt melden. Denn ihnen kann nach Ablauf des Krankengeldes eine Erwerbsminderungsrente zustehen. Möglicherweise haben Sie auch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Sie wurden gekündigt? Prüfen Sie Ihre Kündigung jetzt in unserem Online Schnellcheck oder nutzen Sie unser Formular zur kostenfreien Ersteinschätzung

Wie hoch ist das Krankengeld?

Pauschale Aussagen über die Höhe des Krankengeldes lassen sich nur schwer treffen. Zu beachten sind neben den Prozentzahlen auch die Beitragsbemessungsgrenzen. Diese sorgen dafür, dass vor allem Arbeitnehmer mit hohen Gehältern immense Einbußen verkraften müssen. Folgende Faustformeln werden zur Bemessung des Anspruchs herangezogen:

  • 70 Prozent vom Bruttogehalt
  • Maximal 90 Prozent vom Nettogehalt
  • Gesetzlicher Höchstbetrag von 112,88 Euro pro Tag

Wie lange dauert es bis das Krankengeld da ist?

Das Krankengeld erhalten Sie nicht in Form einer unmittelbaren Zahlung. Stattdessen wird es Ihnen rückwirkend gewährt. Das bedeutet, dass Ihre Krankenversicherung zunächst einmal die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Ihres Arztes benötigt. Hat der Sachbearbeiter alle benötigten Unterlagen beisammen, wird die entsprechende Überweisung in die Wege geleitet. Das bedeutet, dass Sie bspw. Krankengeld für den Monat März erst Ende März oder gar Anfang April erhalten. Bei Krankschreibungen mit mehr als einem Monat Dauer, erhalten Sie pauschal Krankengeld für 30 Tage. Dies gilt auch bei Monaten mit mehr oder weniger als 30 Tagen.

Welches Formular für Krankengeld?

Die Beantragung Ihres Krankengeldes ist Aufgabe Ihres Chefs. Allerdings müssen Sie ebenfalls Pflichten nachkommen. Ansonsten drohen nämlich wirtschaftliche Nachteile. Folgendes Vorgehen sichert Ihnen das Krankengeld:

  • Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber unverzüglich mit, dass Sie krank sind
  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Chef und Krankenkasse einreichen
  • Verlängert sich die Krankschreibung, muss die neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wieder bei beiden Parteien eingehen

Kann man trotz Krankengeld arbeiten?

Theoretisch dürfen Sie auch dann arbeiten, wenn Sie noch krankgeschrieben sind. Doch wie sieht das mit dem Krankengeld aus? Dieses steht Ihnen nur dann zu, wenn Sie auch wirklich krank und zur Arbeit nicht in der Lage sind. Somit entfällt Ihr Anspruch auf Krankengeld in dem Zeitpunkt, in dem Sie wieder Ihrer Arbeit nachgehen. Was zunächst schwerwiegend klingen mag, ergibt bei genauerem Hinsehen absolut Sinn. Schließlich steht Ihnen dann wieder das reguläre Gehalt zu. Der eine Anspruch wird durch den anderen ersetzt.

Wie lange muss man arbeiten um wieder Krankengeld zu bekommen?

Das Krankengeld steht Ihnen innerhalb von drei Jahren für maximal 78 Wochen zu. Haben Sie diese voll ausgeschöpft, haben Sie zunächst einmal keinen Anspruch auf Krankengeld. Die drei Jahre fangen an dem Tag an zu laufen, an dem Sie für arbeitsunfähig erklärt wurden. Auch die Entgeltfortzahlung Ihres Arbeitgebers wird hier bereits mitgerechnet.

Wird das Krankengeld auch am Wochenende bezahlt?

Wenn Sie für einen Kalendermonat Krankengeld erhalten, werden Ihnen 30 Tage Krankengeld gezahlt. Ob der Monat mehr oder weniger Tage hat, spielt dabei keine Rolle. Somit zählen hier auch die Wochenenden.

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Erhalte ich Weihnachtsgeld bei Krankengeld?

Selbstverständlich stellt sich die Frage, ob man vom Chef Weihnachtsgeld trotz Krankengeld von der Krankenkasse erhält. Wie so oft lautet auch hier die Antwort: Es kommt drauf an. Sollte sich das Weihnachtsgeld nicht als ein Teil des Lohns darstellen, sondern die Treue honorieren, dann erhalten Sie das, andernfalls eher nicht. Damit kann das Weihnachtsgeld nach mehr als sechswöchiger Arbeitsunfähigkeit entfallen.

Wann gibt es die Lohnfortzahlung nach Krankengeld?

Sollten Sie längere Zeit arbeitsunfähig sein, sorgen sowohl Ihr Arbeitgeber als auch die gesetzliche Krankenversicherung für ein finanzielles Polster. In den ersten sechs Wochen Ihrer Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie von Ihrem Chef weiterhin Lohnfortzahlung. Anschließend springt die Krankenkasse mit dem Krankengeld ein.

Wird Krankengeld weiter gezahlt trotz Kündigung?

Wie sieht es eigentlich mit Krankengeld nach Kündigung aus? Das Krankengeld bei Kündigung steht Ihnen grundsätzlich zu. Anders kann es mit der Entgeltfortzahlung aussehen, die durch den Arbeitgeber zu zahlen ist. Muss der Arbeitgeber auch in diesem Fall seiner Pflicht zur Lohnfortzahlung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses (für maximal sechs Wochen) nachkommen. Sollte die Krankheit des Mitarbeiters der Grund für die Kündigung gewesen sein, kann die Pflicht zur Lohnfortzahlung auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehen. Dies gilt auch bei Kündigung wegen psychischer Krankheit. Allerdings gilt auch hier die maximale Dauer von sechs Wochen. Sie haben eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag erhalten? Prüfen Sie Ihre Kündigung jetzt in unserem Online Schnellcheck oder nutzen Sie unser Formular zur kostenfreien Ersteinschätzung

Kann ich Arbeitslosengeld nach Krankengeld erhalten?

Auch als Bezieher von Arbeitslosengeld können Sie Krankengeld erhalten. Wirft man einen Blick auf den Sinn und Zweck des ALG, ist dies nachvollziehbar. Sie erhalten die finanzielle Unterstützung vom Staat, damit Sie dem Arbeitsmarkt als potentielle Arbeitskraft zur Verfügung stehen. Dies gilt dann nicht, wenn Sie arbeitsunfähig sind. Doch wird Krankengeld auf das Arbeitslosengeld angerechnet? Die Krankenkasse geht hier einen einfachen Weg. Der Betrag Ihres Krankengeldes entspricht der Höhe Ihres ALG-Anspruchs. Da Sie in der Phase der Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, wird diese nicht mitgerechnet. Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes nach Krankengeld bleibt also bestehen.

Die Krankenkasse zahlt kein Krankengeld – was kann ich tun?

Sollten Sie krankheitsbedingt längere Zeit nicht am Arbeitsleben teilhaben können, sind Sie auf die Krankenkasse angewiesen. Umso schwerwiegender sind die Folgen, wenn die gesetzliche Krankenversicherung nicht zahlen möchte. Hierfür kann es unterschiedliche Ursachen geben:

  • Antrag auf Krankengeld ist formal fehlerhaft
  • Die 78 Wochen sind bereits ausgereizt
  • Krankschreibung stammt von keinem Vertragsarzt
  • Keine Zuständigkeit der Krankenkasse
  • Sie erhalten bereits Lohnfortzahlung

Egal, welche Ursache Sie vom Bezug des Krankengeldes ausschließt – Wir helfen Ihnen weiter. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht sorgen dafür, dass Sie Ihren Anspruch auf Krankengeld durchsetzen können. So können Sie sich voll auf Ihre Genesung konzentrieren und müssen keine finanziellen Sorgen befürchten.

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