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Was muss ich bei einem Aufhebungsvertrag beachten?

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aufhebungsvertrag was beachten

Geprüft von Paul Krusenotto

Legal Tech Experte

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Das Wichtigste zum Thema “Was muss ich bei einem Aufhebungsvertrag beachten?”

  • Ein Aufhebungsvertrag sollte gut überlegt sein. 
  • Der Arbeitgeber muss keine Gründe für die Beendigung darlegen. 
  • Der Vertrag sollte klare Regelungen enthalten. 
  • Der Arbeitnehmer sollte sich über die Folgen des Vertrags bewusst sein. 
  • Eine Abfindung kann ausgehandelt werden. 
  • Der Vertrag kann auch ohne Abfindung vereinbart werden. 
  • Der Arbeitnehmer kann nach Abschluss des Vertrages eine Sperrzeit bei der Agentur für Arbeit erhalten  
  • Bei Zweifeln sollte ein Anwalt hinzugezogen werden. 
  • Eine individuelle Beratung kann helfen, Risiken zu minimieren. 


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Ein Arbeitsverhältnis muss nicht immer einseitig durch eine Kündigung beendet werden. Als einvernehmliche Alternative stellt sich der Aufhebungsvertrag bzw. eine Aufhebungsvereinbarung dar. Hier entstehen auf Arbeitnehmerseite zu Recht viele Fragen. Was ist ein Aufhebungsvertrag und steht mir Arbeitslosengeld nach einem Aufhebungsvertrag zu? Im Folgenden möchten wir Ihnen einige wichtige Frage zum Aufhebungsvertrag beantworten.

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Was sollte auf jeden Fall in einem Aufhebungsvertrag stehen?

Entsprechend der in Deutschland geltenden Vertragsfreiheit gibt es für Aufhebungsverträge keine inhaltlichen Vorschriften. Auf der anderen Seite darf der Inhalt nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Hierbei steht vor allem die Gleichbehandlung von Arbeitgeber und -nehmer im Fokus. Andernfalls ist der Vertrag unwirksam. Auch, wenn es keine allgemeinen Vorschriften für die Vertragsinhalte gibt, sollten Sie dennoch darauf achten, dass die einvernehmliche Vereinbarung einige wichtige Klauseln beinhaltet. Wir haben einige typische Klauseln aufgeführt:

  • Abfindungsklausel
    Wichtig ist, dass eine angemessene Abfindung bei Aufhebungsvertrag festgeschrieben wird. 
  • Ausgleichsklausel
    Damit Arbeitgeber und Arbeitnehmer ohne ungerechtfertigte Bereicherung aus dem Arbeitsverhältnis austreten, besagt die Ausgleichsklausel, dass alle Ansprüche zwischen den Vertragsparteien abgegolten werden müssen. Hier spielt der Urlaubsanspruch bei Aufhebungsvertrag eine große Rolle. 
  • Beendigungsklausel
    Das Ende des Arbeitsverhältnisses muss aus dem Vertrag hervorgehen. Bei sofortigem Ende erfolgt in der Regel ein Aufhebungsvertrag mit bezahlter Freistellung. 
  • Betriebsgeheimnisklausel
    Um den Arbeitgeber vor Schäden zu bewahren, muss der Arbeitnehmer Betriebsgeheimnis für sich bewahren.
  • Wettbewerbsverbot
    Der Arbeitnehmer verpflichtet sich selbst, nicht für die Konkurrenz zu arbeiten. Diese Einschränkung darf nur für einen bestimmten Zeitraum gelten. 
  • Sprinterklausel
    Durch die Sprinterklausel wird ein frühzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis ermöglicht. Sollte der Arbeitgeber Gehälter eingespart haben, werden diese auf die Abfindungssumme aufgeschlagen. 
  • Rückgabeklausel
    Sollte der Arbeitnehmer noch im Besitz von Eigentum des Arbeitgebers sein, muss er dieses zurückgeben. 

Wann endet das Arbeitsverhältnis bei einem Aufhebungsvertrag?

Kündigungsfristen bei Aufhebungsvertrag gibt es nicht. Stattdessen wird im Rahmen des Vertrags von beiden Seiten eine “Beendigungsklausel” festgeschrieben. Diese legt das Ende des Arbeitsverhältnisses fest. Hieraus resultieren Vorteile z.B:

  • Arbeitnehmer kann schnell zu einem neuen Arbeitgeber wechseln
  • Arbeitgeber muss kein Kündigungsverfahren befürchten
  • Arbeitnehmer kann sich im Falle schwerer Krankheit voll auf Genesung konzentrieren   

Kann man als Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag aufsetzen?

Selbstverständlich kann der Arbeitnehmer den Aufhebungsvertrag schreiben. Allerdings legen wir Ihnen ans Herz, diese Vereinbarung in Zusammenarbeit mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht zu erstellen. Schließlich darf der Inhalt nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. Auch eine unverhältnismäßige Benachteiligung eines Vertragsteils ist nicht erlaubt. Wirksamkeit entfaltet der Aufhebungsvertrag natürlich nur dann, wenn sowohl Sie, als auch Ihr Arbeitgeber den Vertrag unterschreiben.  

Wie hoch ist die Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag?

Im Zuge eines Aufhebungsvertrags stellt sich bei Ihnen selbstverständlich die Frage: Wie viel Abfindung steht mir zu? Ein Aufhebungsvertrag ohne Abfindung ist zwar grundsätzlich möglich, aber eher untypisch. Üblicherweise umfasst die Abfindung mindestens ein halbes bis hin zu einem vollen Monatsgehalt (Brutto) pro Beschäftigungsjahr. Abseits dieser “Regelabfindung” kann die Abfindung unter gewissen Umständen aber auch höher ausfallen. Mit Unterstützung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht können Sie das bestmögliche Ergebnis für sich herausholen. Um die mögliche Höhe Ihrer Abfindung zu erfahren, informieren Sie sich gerne auf unserer Abfindungsrechner Seite. Erfahren Sie mehr zum Thema, wann bekommt man eine Abfindung?

Kann ich einen Aufhebungsvertrag anfechten?

Wenn Sie mit dem Inhalt nicht einverstanden sind, sollten Sie den Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben. Doch auch nach Ihrer Unterschrift sind Sie unter gewissen Umständen nicht an den Aufhebungsvertrag gebunden. So können Sie einen Aufhebungsvertrag (bzw. die dazugehörige Willenserklärung) anfechten, wenn Sie einen entsprechenden Anfechtungsgrund vorweisen können. Hierbei gelten die allgemeinen Vorschriften der §§119 ff. BGB. Wer beispielsweise über den Inhalt des Vertrags im Irrtum war, kann den Vertrag anfechten. Selbiges gilt auch dann, wenn man über den Inhalt arglistig getäuscht wurde oder gar unter Drohen unterschreiben sollte. 

Wie können die Chevalier Rechtsanwälte Ihnen im Falle eines Aufhebungsvertrages weiterhelfen?

Mit dem Aufhebungsvertrag erhalten Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine attraktive Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden. Allerdings ist dieses breitgefächerte Themengebiet für Laien häufig schwer zu durchschauen. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Wir handeln nicht nur bestmögliche Konditionen bei einem Aufhebungsvertrag für Sie heraus, sondern unterstützen Sie auch bei einer Kündigungsschutzklage. Prüfen Sie Ihre Ansprüche jetzt in unserem Online Schnellcheck oder nutzen Sie unser Formular zur kostenfreien Ersteinschätzung

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