Das Wichtigste zum Thema “Zeitarbeit: Die Rechte von Leiharbeitern im Überblick”
- Zeitarbeitnehmer sind bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt.
- Der Einsatz beim Kundenunternehmen ist zeitlich begrenzt.
- Die Arbeitsbedingungen richten sich nach Tarifvertrag der Zeitarbeitsbranche.
- Es besteht ein Recht auf Equal Pay nach neun Monaten im Einsatz beim Kundenunternehmen.
- Das Arbeitszeugnis wird von der Zeitarbeitsfirma ausgestellt.
- Anwaltlicher Rat bei Streitigkeiten in der Zeitarbeit ist empfehlenswert.
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In vielen Branchen ist Zeitarbeit mittlerweile weit verbreitet. Sowohl im Dienstleistungssektor als auch in der Metall-, Elektro- und Automobilindustrie sowie in den Bereichen Logistik und Verkehr werden in Deutschland viele Leiharbeiter eingesetzt. Dabei genießt Zeitarbeit aus Arbeitnehmersicht nicht den besten Ruf. Was Arbeitnehmer in puncto Arbeitsrecht und Leiharbeit wissen sollten, haben wir in diesem Artikel zusammengefasst.
Was ist Zeitarbeit?
Zeitarbeit bedeutet nichts anderes als „Arbeiten auf Zeit”: Arbeitnehmende haben ihren Arbeitsvertrag hier mit einer Verleihfirma geschlossen. Von der Verleihfirma werden Arbeitnehmende daraufhin befristet an ein Unternehmen vermittelt. Daher wird Zeitarbeit auch „Arbeitnehmerüberlassung“ genannt.
Was versteht man unter Leiharbeit?
Unternehmen greifen häufig auf Leiharbeiter zurück, um flexibel auf die Auftragslage reagieren zu können oder beispielsweise akuten Personalmangel auszugleichen. Dabei sind Leiharbeiter nicht bei dem Unternehmen angestellt, für das sie arbeiten (Entleihfirma), sondern bei einer Zeitarbeitsfirma (Verleihfirma). Bei Zeitarbeit geht es nicht darum, Arbeitnehmer in ein festes Arbeitsverhältnis zu vermitteln, sondern wie der Name schon sagt, um deren zeitlich beschränkten Einsatz in einem Entleihunternehmen.
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Was ist der Unterschied zwischen Zeitarbeit und Leiharbeit?
Zeitarbeit und Leiharbeit meinen grundsätzlich das Gleiche. Beide Begriffe werden im Alltag als Synonyme für die sogenannte Arbeitnehmerüberlassung verwendet.
Wie lange darf man über Zeitarbeit beschäftigt sein?
Zeitarbeit bzw. Leiharbeit ist in Deutschland im sogenannten Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geregelt (AÜG). Seit 2017 gibt es für die Dauer von Zeitarbeit eine Obergrenze. Danach darf ein Leiharbeiter in der Entleihfirma höchstens 18 Monate auf derselben Position arbeiten.
Leiharbeit vor und Nachteile
Zeitarbeit und Leiharbeit sind Arbeitsformen, bei denen Arbeitnehmer von einer Leihfirma an ein Unternehmen verliehen werden. Diese Formen von Beschäftigung haben sowohl Vorteile als auch Nachteile. Einer der Vorteile von Zeitarbeit ist, dass es Arbeitskräften ermöglicht schneller in den Arbeitsmarkt integriert zu werden und flexibler eingesetzt zu werden, da sie schneller an verschiedene Arbeitsplätze und Branchen angepasst werden können. Ein weiterer Vorteil ist, dass Unternehmen schnell und flexibel auf kurzfristige Veränderungen der Arbeitsmarktsituation reagieren können.
Leiharbeiter Nachteile: Einer der Nachteile von Zeitarbeit ist die höhere Unsicherheit im Hinblick auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses, insbesondere die betriebsbedingten Kündigungen, die häufiger für Leiharbeiter (Leiharbeitnehmer) als für festangestellte Arbeitnehmer ausgesprochen werden. Leiharbeiter erhalten in der Regel auch ein geringeres Gehalt als vergleichbare Arbeitnehmer des Entleihbetriebs, auch wenn sie durch das Prinzip des “equal pay” (gleicher Lohn für gleiche Arbeit) bei Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) dazu berechtigt sind. Leiharbeiter haben oft auch weniger Möglichkeiten für Weiterbildung und Karriereentwicklung sowie für Sozialleistungen und Benefits. Es ist wichtig, dass Leiharbeitnehmer über ihre Rechte informiert sind und diese auch durchsetzen können, um eine gleichberechtigte Behandlung sicherzustellen.
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Wann muss ein Leiharbeiter fest angestellt werden?
Arbeitet ein Leiharbeiter länger als 18 Monate im Entleihunternehmen, wird der Arbeitsvertrag zwischen Leiharbeiter und Verleihfirma unwirksam. Zugleich kommt dabei ein Arbeitsverhältnis mit der Entleihfirma zustande, die den Leiharbeiter somit übernehmen muss. Die Dauer und Einhaltung der Entleihfrist wird von der Bundesagentur für Arbeit regelmäßig kontrolliert. Verstößt die Zeitarbeitsfirma gegen die 18-Monate-Regel, muss sie mit einem hohen Bußgeld rechnen.
Wie hoch ist der Stundenlohn bei Zeitarbeitsfirmen?
Leiharbeiter werden grundsätzlich pro Stunde und geleisteter Arbeitszeit bezahlt. Auch für Leiharbeiter gilt eine gesetzliche Lohnuntergrenze. Diese war in Deutschland in Ost und West jahrelang unterschiedlich. Ab Januar 2024 liegt der Mindestlohn bei 12,41 Euro. Lange Zeit wurden Leiharbeiter gegenüber den Angestellten der Entleihfirma benachteiligt und erhielten für die gleiche Arbeit weniger Geld. Diesem Umstand wurde 2017 durch die Überarbeitung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes teilweise ein Ende bereitet. Seitdem gilt das Prinzip “Gleicher Lohn für gleiche Arbeit”. Die Zeitarbeitsfirma muss Leiharbeitern nach neun Monaten Tätigkeit in der Entleihfirma den gleichen Lohn zahlen, wie ihn die Mitarbeiter der Entleihfirma erhalten, die die gleiche Tätigkeit ausüben und eine ähnliche Qualifikation haben. In der Praxis wird die Regelung jedoch häufig umgangen, sodass es regelmäßig zu Abweichungen vom Gleichheitsgrundsatz kommt. In diesen Fällen haben Leiharbeiter keinen Anspruch auf gleiche Bezahlung:
- Der Leiharbeiter arbeitet weniger als neun Monate in der Entleihfirma.
- Ein Tarifvertrag sieht die abweichende Bezahlung von Leiharbeitern explizit vor.
- Der Leiharbeiter hat während der vergangenen sechs Monate nicht bei derselben Entleihfirma gearbeitet.
Leiharbeiter haben also in der Theorie spätestens ab dem zehnten Beschäftigungsmonat Anspruch auf gleiche Bezahlung. In der Praxis sind Leiharbeitsverhältnisse jedoch meist kürzer.
Was passiert, wenn die Zeitarbeitsfirma mal keinen Job hat?
In der Regel haben Leiharbeiter mit ihrem Arbeitgeber, also der Verleihfirma, einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Das heißt, dass Arbeitnehmer auch in Zeiten, in denen sie keinen Einsatz in einer Entleihfirma haben, ein Gehalt erhalten. Das gilt auch, wenn der Leiharbeiter krank ist oder im Urlaub.
Ist ein Leiharbeiter ein Mitarbeiter?
Da der Leiharbeiter ein Arbeitsverhältnis mit der Zeitarbeitsfirma hat, genießt er die Rechte und Pflichten eines Arbeitnehmers, z.B. bezahlten Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, und ist dort auch Mitarbeiter. Während seines Einsatzes in der Entleihfirma hat diese gegenüber dem Leiharbeiter Weisungsrecht und eine Fürsorgepflicht.
Wann darf die Zeitarbeitsfirma kündigen?
Im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung kann eine Kündigung vom Leiharbeiter oder der Zeitarbeitsfirma ausgesprochen werden. Die Entleihfirma kann Leiharbeitern nicht kündigen, da sie dort nicht angestellt sind. Vor dem Gesetz werden Zeitarbeitsverhältnisse wie “normale” Arbeitsverhältnisse behandelt. Das heißt, auch bei Zeitarbeit gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Kündigung. Abweichungen können sich durch Tarifverträge oder individuelle Arbeitsverträge ergeben. Auch Leiharbeiter sind über das Kündigungsschutzgesetz vor willkürlichen Entlassungen geschützt. Leiharbeiter fallen unter den Kündigungsschutz, wenn sie mehr als sechs Monate in der Zeitarbeitsfirma angestellt sind und dieses mehr als zehn Mitarbeiter hat. Hat die Entleihfirma keinen Bedarf mehr an der Arbeitskraft des Leiharbeiters, ist die Zeitarbeitsfirma verpflichtet einen neuen Einsatzort für den Leiharbeiter zu finden. Die Zeitarbeitsfirma ist in jedem Fall verpflichtet, dem Leiharbeiter sein Gehalt weiterzuzahlen, auch wenn die Anschlussbeschäftigung nicht lückenlos anschließt.
Damit die Kündigung des Leiharbeiters durch die Zeitarbeitsfirma rechtswirksam ist, muss sie bestimmte Anforderungen erfüllen. Wenn beispielsweise die Auftragslage dauerhaft sehr schlecht ist, kann die Zeitarbeitsfirma Leiharbeitern aus betrieblichen Gründen kündigen. Der Wegfall eines einzelnen Kunden stellt allerdings regelmäßig keinen triftigen Kündigungsgrund dar.
Wenn das Arbeitsverhältnis aufgrund des Verhaltens oder der Person des Leiharbeiters nicht weitergeführt werden kann, ist eine Kündigung möglich (personenbedingte bzw. verhaltensbedingte Kündigung).
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Wie lange ist die Kündigungsfrist bei einer Zeitarbeitsfirma?
Viele der Leiharbeiter arbeiten nur temporär in Zeitarbeit und wechseln nach gewisser Zeit wieder in ein klassisches Beschäftigungsverhältnis. In den allermeisten Zeitarbeitsverhältnissen wird eine Probezeit vereinbart. In dieser Zeit kann die Kündigung bei Zeitarbeit von beiden Seiten relativ kurzfristig erfolgen.
Auch bei Zeitarbeit ist die jeweilige Kündigungsfrist meist im Arbeitsvertrag geregelt. Ist dies nicht der Fall und gibt es auch keinen Tarifvertrag, der diese bestimmt, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen für den Arbeitgeber:
- Weniger als 2 Jahre Betriebszugehörigkeit: 4 Wochen zum 15. oder Ende des Kalendermonats
- Ab 2 Jahre Betriebszugehörigkeit: 1 Monat zum Ende des Kalendermonats
- Ab 5 Jahre Betriebszugehörigkeit: 2 Monate zum Ende des Kalendermonats
- Ab 8 Jahre Betriebszugehörigkeit: 3 Monate zum Ende des Kalendermonats
- Ab 10 Jahre Betriebszugehörigkeit: 4 Monate zum Ende des Kalendermonats
- Ab 12 Jahre Betriebszugehörigkeit: 5 Monate zum Ende des Kalendermonats
- Ab 15 Jahre Betriebszugehörigkeit: 6 Monate zum Ende des Kalendermonats
- Ab 20 Jahre Betriebszugehörigkeit: 7 Monate zum Ende des Kalendermonats
Wichtig zu wissen: Auch nach längerer Unternehmenszugehörigkeit bleibt die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer prinzipiell bei vier Wochen zum 15. des Monats bzw. Monatsende. Wenn das Arbeitsverhältnis früher beendet werden soll und beide Seiten sich darauf einigen können, ist prinzipiell auch ein Aufhebungsvertrag bei Zeitarbeitsfirmen möglich. Man sollte sich aber nie zur Unterschrift überreden oder gar zwingen lassen. Anderenfalls kann ein Aufhebungsvertrag widerrufen werden. Zudem ist in einigen Fällen auch eine Abfindung für Leiharbeiter möglich. Um die mögliche Höhe Ihrer Abfindung zu erfahren, informieren Sie sich gerne auf unserer Abfindungsrechner Seite.
Generell ist es denkbar, dass Leiharbeiter nach einer Kündigung wieder für die Zeitarbeitsfirma arbeiten. Hierbei müssen aber mindestens drei Monate zwischen Kündigung und der erneuten Einstellung liegen. Eine Wiedereinstellung nach Kündigung bei Zeitarbeit ist also prinzipiell möglich.
Was für Rechte habe ich als Leiharbeiter?
Was ist bei der Zeitarbeit unbedingt zu beachten? Zusammenfassend hier noch einmal alle wichtigen Fakten im Überblick.
- Leiharbeiter können maximal 18 Monate im selben Unternehmen eingesetzt werden
- Für Zeitarbeit gilt eine gesetzliche Lohnuntergrenze
- Leiharbeitern steht nach 9 Monaten Einsatz im Betrieb die gleiche Bezahlung wie Angestellten zu
- Der gesetzliche Kündigungsschutz gilt auch für Leiharbeiter
- Leiharbeiter können gegen ihre Kündigung vorgehen
- Bei einer unwirksamen Kündigung und entsprechender Vereinbarung muss die Zeitarbeitsfirma Abfindung zahlen
- Leiharbeiter haben einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis von der Zeitarbeitsfirma
Wie können die Chevalier Rechtsanwälte Ihnen weiterhelfen?
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