Das Wichtigste zum Thema „Arbeitsunfähigkeit“
- Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit besteht.
- Der Arbeitnehmer muss krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit nachweisen
- Regelungen zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall müssen im Arbeitsvertrag festgelegt werden
- Die Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit ist begrenzt
- Krankengeldzahlungen werden von der Krankenkasse geleistet
- Eine Kündigung während der Arbeitsunfähigkeit ist unzulässig
- Auch während der Arbeitsunfähigkeit kann in zulässigerweise gekündigt werden Kündigungsschtut besthet nicht.
- Arbeitsrechtliche Bestimmungen gelten bei Arbeitsunfähigkeit
- Bei Fragen zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sollte ein Anwalt für Arbeitsrecht konsultiert werden
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss vom Arzt ausgestellt werden.
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Sind Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls arbeitsunfähig, müssen Sie sich natürlich krankmelden und, je nach vertraglicher Regelung, von einem Arzt oder einer Ärztin krankschreiben lassen. Sechs Wochen lang bekommen Sie dann weiterhin eine Lohnfortzahlung von Ihrem oder Ihrer Arbeitgeber:in. Nach diesem Zeitraum zahlt die Krankenkasse Ihnen Krankengeld. Im Falle einer langen Arbeitsunfähigkeit kann eine Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung vorliegen. Nicht nur körperliche Erkrankungen können zu einer Arbeitsunfähigkeit führen, auch eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit wegen psychischer Erkrankung ist möglich. Was Arbeitnehmer:innen im Falle einer Arbeitsunfähigkeit beachten müssen, erklären Ihnen die Chevalier Rechtsanwälte im folgenden Artikel.
Wann gilt man als arbeitsunfähig?
Arbeitnehmer:innen, die so krank sind, dass sie ihren im Arbeitsvertrag festgehaltenen Verpflichtungen vorübergehend nicht nachkommen können, gelten als arbeitsunfähig. Dies muss von einem Arzt oder einer Ärztin festgestellt und bescheinigt werden. Sowohl physische als auch psychische Erkrankungen als auch Unfallfolgen können ursächlich für eine Arbeitsunfähigkeit sein. Grundlage einer Krankschreibung kann aber auch das Risiko bilden, dass sich eine Krankheit durch Weiterarbeit verschlimmert.
Ob eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, ist sowohl von Art der Erkrankung als auch von der ausgeübten Tätigkeit abhängig. Es kann also durchaus vorkommen, dass von zwei Mitarbeiter:innen mit der gleichen Erkrankung nur einer oder eine als arbeitsunfähig zählt. Zumindest, wenn beide Mitarbeitenden verschiedenen Tätigkeiten nachgehen.
Für jemanden, der hauptsächlich am Computer arbeitet, ist ein gebrochenes Bein beispielsweise kein Grund für eine Arbeitsunfähigkeit, für eine:n Lagerarbeiter:in aber sehr wohl.
Welche Arten von Arbeitsunfähigkeit gibt es?
Als Arbeitnehmer:in müssen Sie sich natürlich krankmelden, wenn Sie aufgrund einer Erkrankung nicht zur Arbeit können. Ab wann Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt vorliegen müssen, ist von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich. Manche Arbeitgeber:innen möchten diese bereits am ersten Tag der Krankmeldung sehen, andere geben ihren Angestellten bis zu drei Tage Zeit. Prüfen Sie den Zeitraum am besten im Arbeitsvertrag oder fragen Sie Ihre Vorgesetzten.
Das Arbeitsrecht kennt verschiedene Formen der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung:
- Die Bescheinigung aufgrund eines persönlichen Arztbesuches
Das ist die bekannteste und häufigste Form der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Bei dieser Bescheinigung besagt die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG), dass diese AU-Bescheinigungsart den hohen, aber widerlegbaren Beweis dafür darstellt, dass der oder die Arbeitnehmer:in in der angegebenen Zeit arbeitsunfähig war. Sollte Ihr:e Arbeitgeber:in der Bescheinigung kein Vertrauen schenken und Ihre Arbeitsunfähigkeit anzweifeln, kann er oder sie den medizinischen Dienst der gesetzlichen Krankenkasse kontaktieren und gute Gründe liefern, die diesen Beweiswert erschüttern. Ein solcher Grund kann beispielsweise sein, dass Sie als Arbeitnehmer:in während Ihrer Krankschreibung über mehrere Stunden einer anderen Beschäftigung nachgegangen sind. Ist dies der Fall, müssen Sie die Arbeitsunfähigkeit auf andere Art, beweisen, etwa durch die Aussage des behandelnden Arztes oder der behandelnden Ärztin. - Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch Telefongespräch mit Arzt oder Ärztin
Durch eine Krankschreibung per Telefon können Ärzt:innen auch aus der Ferne eine AU-Bescheinigung ausstellen. Die Möglichkeit, sich per Telefon krankschreiben zu lassen, kam mit dem Beginn der Corona-Pandemie auf. Hier sollten Menschen mit Erkältungen, kleineren Beschwerden oder Corona Langzeitfolgen die Möglichkeit haben, sich arbeitsunfähig schreiben zu lassen, ohne sich einer erhöhten Infektionsgefahr in der Praxis aussetzen zu müssen. Diese gesetzliche Regelung galt nur befristet und ist aktuell zum 31.03.2022 ausgelaufen. Eine Wiedereinführung der Möglichkeit ist je nach Infektionslage möglich. Krankschreibungen per Videosprechstunde sind jedoch weiterhin unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. - Krankschreibung per Videosprechstunde
Eine Krankschreibung durch eine Videosprechstunde ist für alle Versicherten möglich, selbst wenn Sie in der Praxis aufgrund nicht im Vorfeld bekannt sind. Voraussetzung ist, dass die der Arbeitsunfähigkeit zugrunde liegende Krankheit durch eine Videosprechstunde überhaupt erkennbar und diagnostizierbar ist. Eine Folgekrankschreibung via Videosprechstunde ist nur in Fällen möglich, bei denen die vorherige Krankschreibung durch eine persönliche Untersuchung ausgestellt wurde. - Online-Krankschreibung
Im Internet tummeln sich einige Anbieter:innen, von AU-Bescheinigung, die per WhatsApp oder einfach am PC beantragt werden können und das ohne persönlichen oder telefonischen Kontakt zu einem Arzt oder einer Ärztin. Diese Art der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird vom Arbeitsrecht nicht anerkannt. Die Bescheinigung liefert keinen Beweis über eine tatsächliche Arbeitsunfähigkeit und muss von Arbeitgebenden somit auch nicht anerkannt werden.
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Was ist der letzte Tag der Arbeitsunfähigkeit?
Die Antwort auf die Frage nach dem letzten Tag der Arbeitsunfähigkeit lässt sich auf der AU-Bescheinigung finden. Auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung lautet die relevante Formulierung „voraussichtlich arbeitsunfähig bis einschließlich” oder “letzter Tag der Arbeitsunfähigkeit“.
Sollten Sie sich an dem angegebenen Datum des Endes der Arbeitsunfähigkeit noch nicht wieder gesund fühlen, benötigen Sie eine Folgebescheinigung von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin.
Beantragen Sie die Folgebescheinigung so schnell wie möglich, beziehungsweise sobald Sie wissen, dass sie zum auf der AU angegebenen Datum noch nicht wieder arbeiten können und informieren Sie ihre:n Arbeitgeber:in darüber.
Was ist der Unterschied zwischen einer Krankschreibung und Arbeitsunfähigkeit?
Die ärztliche Krankschreibung ist mit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gleichzusetzen. Die Krankschreibung oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist jedoch von der Krankmeldung abzugrenzen. Eine Krankmeldung erfolgt durch Sie als Arbeitnehmer:in. Sie stellt lediglich die Information über die Erkrankung an den oder die Arbeitgeber:in dar.
Eine Krankschreibung, also die Bescheinigung einer Arbeitsunfähigkeit, kann hingegen nur durch einen Arzt oder eine Ärztin ausgestellt werden. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Krankschreibung spätestens ab dem vierten Tag der Krankheit.
Arbeitgeber:innen können im Arbeitsvertrag oder in einer Zusatzvereinbarung jedoch vorschreiben, dass Arbeitnehmer:innen schon früher eine Krankschreibung vorzulegen haben. Es kann aber auch festgehalten werden, dass Arbeitnehmer:innen erst später eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzeigen müssen.
Wie viel Geld bekommt man, wenn man arbeitsunfähig ist?
In den ersten sechs Wochen einer Erkrankung zahlt der oder die Arbeitgeber:in grundsätzlich wie gewöhnlich an Arbeitnehmer:innen weiter. Nach dieser Zeit haben Arbeitnehmer:innen, wenn sie gesetzlich krankenversichert sind, Anspruch auf Krankengeld von ihrer Krankenkasse.
Haben Sie als Arbeitnehmer:in einen Krankengeldanspruch, zahlt die Krankenkasse Ihnen in der Regel 70 Prozent Ihres Bruttogehalts, aber generell nicht mehr als 90 Prozent des Nettoentgelts. Arbeitnehmer:innen erhalten Krankengeld nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze von momentan 4837,50 Euro monatlich. Wenn Arbeitnehmer:innen mehr verdienen, bekommen sie also nicht mehr Krankengeld. Maximal erhalten Arbeitnehmende also 112,88 Euro pro Tag oder 3386,25 Euro pro Monat.
Sonderzahlungen wie zum Beispiel Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden übrigens nicht mit in die Berechnung des Krankengelds einbezogen. Von dem Krankengeld abgezogen werden Sozialversicherungsbeiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Beiträge zur Krankenkasse fallen während des Krankengeldbezuges weg.
Bekommt man Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit?
Bei einer langen Arbeitsunfähigkeit, während der der Anspruch auf Krankengeld endet, der oder die erkrankte Arbeitnehmer:in aber weiterhin arbeitsunfähig ist, können Arbeitnehmer:innen das sogenannte Nahtlosigkeits-Arbeitslosengeld beantragen.
Das Nahtlosigkeits-Arbeitslosengeld ist eine Sonderform des Arbeitslosengelds und soll die entstehende Lücke zwischen Krankengeld und anderen Leistungen wie zum Beispiel einer Erwerbsminderungsrente überbrücken. Dieses Arbeitslosengeld können Arbeitnehmer:innen auch dann erhalten, wenn ein Arbeitsverhältnis noch formal besteht.
Erkrankt jemand, der Arbeitslosengeld erhält, besteht der Anspruch auf Arbeitslosengeld bis zu sechs Wochen fort. Anschließend wird für gesetzlich versicherte Krankengeld gezahlt. Nach Auslaufen des Krankengeldes ist bei Fortbestehen der Erkrankung ein weiterer Bezug von Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit möglich.
Was tun bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit?
Als dauerhaft gilt eine Arbeitsunfähigkeit dann, wenn deren Ende nicht absehbar ist und der oder die Arbeitnehmer:in voraussichtlich über ein halbes Jahr ihrem oder seinem Beruf nicht nachgehen kann.
Unter Umständen kann Ihr:e Arbeitgeber:in Ihnen eine krankheitsbedingte Kündigung aussprechen. Die Möglichkeit besteht unter anderem bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit oder Leistungsminderung.
Damit eine solche Kündigung zulässig ist, muss Ihr:e Arbeitgeber:in allerdings strenge Voraussetzungen erfüllen.
Wenn Sie von einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit betroffen sind, sollten Sie sich unbedingt arbeitsrechtlichen Beistand suchen. Gerade im Falle einer Kündigung wegen Krankheit gilt es einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin zu involvieren.
Wie können die Chevalier Rechtsanwälte Ihnen weiterhelfen?
Sie sind gerade arbeitsunfähig und wissen nicht, wie Sie sich am besten verhalten? Ihre Vorgesetzten haben Ihnen aufgrund einer Erkrankung gekündigt? Die Anwält:innen von Chevalier Rechtsanwälte können Sie durch jahrelange Erfahrung und Expertise bestens beraten. Wir bringen Sie, mit Ihrer oder Ihrem Arbeitgeber:in auf Augenhöhe und setzen Ihre Interessen für Sie durch. Im Falle einer Kündigung sind die Chevalier Anwält:innen spezialisiert darin, die höchstmögliche Abfindung für Sie auszuhandeln. Notfalls sogar vor Gericht. Prüfen Sie jetzt Ihre Ansprüche in unserem Online Schnellcheck.