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Gehaltsverlust: Vorsicht bei Krankschreibung innerhalb der Kündigungsfrist

Krankschreibung innerhalb der Kündigungsfrist

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Bisher galt  eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) als unumstößliches Beweismittel und zweifelnde Arbeitgeber blieben deshalb mit ihrer Klage vor Gericht häufig erfolglos. Der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wurde mit dem Urteil vom 8. September 2021 des Bundesarbeitsgerichts jetzt für gewisse Konstellationen erschüttert. Danach kann es sein, dass im Zweifel eine Krankheit trotz vorliegender AU nachgewiesen werden muss. David Klaiber, ein Experte für Arbeitsrecht der Kanzlei Chevalier Rechtsanwälte, erklärt, worauf sich Arbeitnehmer, die im Kündigungszeitraum erkranken, einstellen müssen.

„Die Tragweite dieses Urteils ist für uns als Arbeitnehmerkanzlei besonders groß. Wir erwarten einen mindestens 50-prozentigen Anstieg der Fälle, in denen eine Krankheit während der Kündigungsfrist eine Rolle spielt“, sieht David Klaiber voraus. Arbeitgeber werden dieses neue Urteil des BAG nutzen, um den Lohn an ausscheidende Arbeitnehmer im Krankheitsfall nicht fortzahlen zu müssen. Auch, wenn es bei der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts eigentlich insbesondere um die Fälle gehen soll, bei denen die Krankheitsdauer passgenau der Restlaufzeit des Arbeitsverhältnisses entspricht. „Die Pressemitteilung über das Urteil lässt einen gewissen Interpretationsspielraum beim Zweifel an einer gültigen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu – und genau diese Karte werden Arbeitgeber ziehen“, so Klaiber weiter. Dabei kann erwartet werden, dass es unerheblich ist, welche Seite die Kündigung ausgesprochen hat. Arbeitnehmer, die aber passgenaue AU im Kündigungszeitraum vorlegen, sind perspektivisch einem höheren Risiko ausgesetzt, weil die Krankmeldung hier “geplanter” wirken kann.

Gehaltsverlust

Verweigert ein Arbeitgeber nun tatsächlich die Lohnfortzahlung aufgrund von berechtigten Zweifeln an einer Krankschreibung, sollten Arbeitnehmer sich von Arbeitsrechtsexperten beraten lassen. Bei einem Rechtsstreit muss der Arbeitnehmer sich darauf einstellen, dass der Arzt, der die entsprechende AU ausgestellt hat, vor Gericht erscheinen und vom Arbeitnehmer zuvor von seiner Schweigepflicht entbunden werden muss. „Ein solches Erscheinen des eigenen Arztes vor Gericht und die folgende öffentliche Diskussion des Gesundheitszustandes kann für den Arbeitnehmer äußerst unangenehm werden”, sagt David Klaiber. Wenn also eine Krankheit während einer Kündigungsfrist eintritt, sollte der Betroffene sich zuvor darüber im Klaren sein und ggfs. sogar bei der Ausstellung der AU mit dem Arzt über die Möglichkeit eines Gerichtsverfahrens sprechen.„Krank sein und sich auch noch Gedanken über sein Gehalt machen zu müssen, ist eine Bürde, die keiner braucht“, resümiert Klaiber.

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