Chevalier – Erklärung zur Barrierefreiheit und Infos in leichter Sprache.

Um direkt zur Barrierefreiheitserklärung zu kommen, klicken Sie hier.

Für die Allright Chevalier Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (nachfolgend „Chevalier“ oder „wir“) ist digitale Barrierefreiheit sehr wichtig. Wir versuchen, allen unseren Kundinnen und Kunden ein inklusives und barrierefreies Online-Erlebnis zu bieten. Unser Ziel ist es, unsere Leistungen für jedermann leicht auffindbar, zugänglich, nutzbar und verständlich darzustellen.

Infos in leichter Sprache.

Wer wir sind.

Wir heißen: Allright Chevalier Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Sie finden uns in: Berlin, Deutschland

Unsere Adresse: Revaler Straße 28

Unsere Postleitzahl: 10245 Berlin

Unsere E-Mail-Adresse: kontakt@chevalier.law

Was wir machen.

Wir helfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei Problemen mit dem Arbeitsrecht, zum Beispiel bei Problemen mit:

  • Kündigungen

  • Aufhebungsverträge

  • Abfindungen

  • Abmahnungen

  • Arbeitszeugnisse.

Wenn wir Ihnen helfen können: vielleicht bekommen Sie Geld (zum Beispiel eine Abfindung) oder behalten Ihren Job.

So geht es.

  • Sie beschreiben Ihre Situation online oder am Telefon.

  • Wir prüfen Ihre Chancen und erklären die nächsten Schritte.

  • Wir verhandeln mit Ihrem Arbeitgeber und gehen – wenn nötig – vor Gericht.


Ihre Vorteile.

  • Kostenlose Ersteinschätzung.

  • Sie bekommen klare Erklärungen ohne Fachwörter.

  • Vieles geht einfach online.


Ihre Rechte.

  • Sie entscheiden jederzeit selbst, was gemacht wird.

  • Sie können uns jederzeit Fragen stellen.

  • Wir erklären alles so einfach wie möglich.


Erklärung zur Barrierefreiheit.

Wir bemühen uns, unsere Webseite barrierefrei zu machen. Rechtsgrundlagen sind das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie die auf europäischer Ebene geltende Richtlinie (EU) 2016/2102.

Stand der Umsetzung der Barrierefreiheit.

Diese Website ist weitgehend mit den Anforderungen der BITV 2.0 in Verbindung mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA vereinbar. Einzelne Elemente sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei.

Dieser Webauftritt ist wegen der folgenden Umstände nur teilweise mit den vorgenannten gesetzlichen Anforderungen vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte.

Die folgenden Inhalte sind derzeit nicht vollständig barrierefrei:

1. Barriere: Nicht alle nicht-textlichen Inhalte haben einen aussagekräftigen Alternativtexte.

2. Barriere: Es existieren noch einige redundante bzw. Doppelt verwendete Überschriften-Blöcke.

3. Barriere: In Einzelfällen sind auf unserer Webseite verwendete Farbkontraste nicht ausreichend.

4. Barriere: Es gibt vereinzelt noch Fehler in der Tastaturbedienbarkeit.

5. Barriere: Es sind noch nicht überall die notwendigen Skip-Links vorhanden.

6. Barriere: Nicht alle Formulare sind eindeutig beschriftet.

7. Barriere: Einige PDFs und eingebundene Dokumente sind nicht barrierefrei aufbereitet.

8. Barriere: ARIA-Wert oder -Attribut wird nicht immer unterstützt bzw. Ist nicht durchgängig gepflegt.

9. Barriere: ARIA ID ist nicht immer vorhanden bzw. Nicht immer eindeutig.

10. Barriere: Bestimmte Bedienelemente (z. B. Buttons oder Dropdown-Menüs) sind nicht in allen Browsern/Tastaturnutzungen vollständig zugänglich.

11. Barriere: Teilweise fehlen Alternativtexte für Bilder oder es gibt unzureichende Beschreibungen.

12. Barriere: Bei Videos stehen Untertitel noch nicht in allen Fällen zur Verfügung.

13. Barriere: Es gibt nach wie vor einige Doppelungen bei den Element IDs.

14. Barriere: Einige Titel für iFrames werden doppelt verwendet.

15. Barriere: Einige Seiten weisen Probleme mit Landmarks für HTML-Markups auf.

16. Barriere: Auf einigen Seiten gibt es Probleme mit der Reihenfolge der Überschriften

17. Barriere: Leere href – Einige Seiten haben <a>-Tags, die leer sind, sodass sich kein Text innerhalb des Elements befindet.

18. Barriere: Für einige Bilder und Grafiken sind noch keine aussagekräftigen Alternativtexte hinterlegt.

Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese Barrieren zu beheben und die Zugänglichkeit zu verbessern. Unsere Internetpräsenz besteht aus sehr vielen Unterseite und wird auf mehreren Sprachen angeboten. Der mit der Herstellung einer vollkommenen BFSG-Konformität verbundene Aufwand ist daher extrem

hoch. Wir arbeiten kontinuierlich daran dieses Ziel zu erreichen, bitten aber um Verständnis dafür, dass wir für die Umsetzung einiger Punkte noch etwas Zeit benötigen.

Erstellung dieser Erklärung.

Diese Erklärung wurde am 11.09.2025 erstellt und ist dauerhaft über den Link im Footer unserer Internetseite verfügbar. Grundlage ist eine Selbstbewertung durch unsere Rechtsexperten nach den Vorgaben der WCAG 2.1 und der BITV 2.0. Zur Überprüfung wurden auch verschiedene anerkannte Prüfhinweise und online verfügbare Tools (“BFSG-Checker”) verwendet.

Die letzte Überprüfung der Erklärung erfolgte am 25.09.2025

Rückmeldungen zur Barrierefreiheit.

Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die Barrierefreiheit auffallen. Wir bemühen uns, bestehende Barrieren abzubauen. Schreiben Sie uns dazu bitte einfach eine E-Mail an kontakt@chevalier.law oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer +49 (0) 30 – 555-786-821 an (Montag bis Freitag 09:00bis 18:00 Uhr).

Beschwerdemöglichkeit.

Sollten Sie uns auf eine Barriere hingewiesen haben und innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel 4 bis 6 Wochen) aus Ihrer Sicht keine angemessene Rückmeldung erhalten haben, können Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes.

Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53, 10117 Berlin

E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de

Webseite: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Diese Stelle unterstützt dabei, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Das gemeinsame Ziel besteht darin, bestehende Barrieren abzubauen.