Krank im Urlaub: Das sind Ihre Rechte & Pflichten

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Das Wichtigste zum Thema „Krank im Urlaub“

  • Krankmeldung im Urlaub: Melden Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit unverzüglich an Ihre:n Arbeitgeber:in – auch aus dem Ausland.

  • Urlaubstage zurück: Krankheitstage mit ärztlicher Bescheinigung werden nicht auf den Urlaub angerechnet (§ 9 BUrlG).

  • Entgeltfortzahlung: Sie erhalten weiterhin Lohn bis zu 6 Wochen (§ 3 EFZG).

  • Attestpflicht: Ab dem ersten Krankheitstag im Urlaub benötigen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

  • Keine automatische Verlängerung: Der Urlaub trotz Krankschreibung wird nicht direkt angehängt – Sie bekommen die Tage gutgeschrieben.

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Krank im Urlaub: Die gesetzliche Grundlage

Der wichtigste Paragraph ist § 9 BUrlG:

„Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.“

Das bedeutet: Sind Sie im Urlaub krank und weisen Sie dies mit einem ärztlichen Attest nach, bleibt Ihr Urlaubsanspruch bestehen. Sie erhalten die Tage später zurück.
Zusätzlich gelten die Regelungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG): Bis zu sechs Wochen zahlt Ihr:e Arbeitgeber:in trotz Krankheit weiter Gehalt.

Krank im Urlaub – was tun? Schritt-für-Schritt-Anleitung

Damit Sie Ihre Urlaubstage zurück erhalten, müssen Sie bei Krankheit im Urlaub bestimmte Pflichten erfüllen:

  • Meldung an den Arbeitgeber Sofort Bescheid geben – telefonisch, per E-Mail oder über den vereinbarten Kommunikationsweg. Nennen Sie die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit und Ihren Aufenthaltsort (wichtig bei Krankmeldung Ausland).

  • Ärztliches Attest einholen Besorgen Sie sich umgehend eine Krankschreibung im Urlaub von einem Arzt. Das Attest muss die Arbeitsunfähigkeit (AU) bestätigen und nicht nur eine Diagnose geben.

  • Attest übermitteln Senden Sie die Bescheinigung schnellstmöglich an Ihren Arbeitgeber und – bei gesetzlich Versicherten – an Ihre Krankenkasse.

  • Im Ausland krank? Bei Krankmeldung im Ausland unbedingt internationale Formulare oder Übersetzungen beachten. In der EU gilt oft die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC); außerhalb der EU kann eine private Auslandskrankenversicherung nötig sein.

  • Anspruch auf Urlaubstage prüfen Nach Rückkehr sollte Ihr Urlaubsanspruch im Zeiterfassungssystem angepasst werden.

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Krank im Ausland: Besonderheiten bei der Krankmeldung

Wer krank in den Urlaub fährt oder währenddessen erkrankt, muss bei einer Krankmeldung im Ausland besondere Punkte beachten:

  • Ärztliche Bescheinigung mit genauer Diagnose, Dauer der Arbeitsunfähigkeit und Arztstempel.

  • Übersetzung kann nötig sein, wenn das Attest nicht auf Deutsch oder Englisch ist.

  • Bei gesetzlich Versicherte gilt, das Attest auch an die Krankenkasse zu senden.

  • Reisen Sie außerhalb der EU greift nach Abschluss die private Auslandskrankenversicherung – deshalb sollten Sie auch diese frühzeitig über ihre Krankheit informieren.


Entgeltfortzahlung bei Krankheit im Urlaub

Wenn Sie im Urlaub krank werden, haben Sie nicht nur Anspruch auf die Rückerstattung der Urlaubstage, sondern auch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Das bedeutet: Statt Urlaubsentgelt erhalten Sie für die Krankheitstage Ihr reguläres Gehalt als Lohnfortzahlung. Wichtig ist, dass Sie Ihrem Arbeitgeber unverzüglich eine Krankmeldung im Urlaub vorlegen, damit die Abrechnung korrekt erfolgt. Das Urlaubsentgelt wird erst wieder gezahlt, wenn Sie den verschobenen Urlaub tatsächlich antreten..

Wichtig: Auch wenn Sie Urlaub trotz Krankschreibung antreten möchten, gilt das Arbeitsrecht eindeutig: Sie dürfen nur reisen, wenn die Reise Ihre Genesung nicht gefährdet.

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Krank im Urlaub: Das sollten Sie bei Sonderfällen beachten

Erkrankung vor Urlaubsbeginn

Wer bereits vor dem angetretenen Urlaub krank wird und eine Krankschreibung im Urlaub nicht erst nach Reiseantritt, sondern davor vorlegen kann, muss seinen Urlaub nicht antreten. In diesem Fall wird der gesamte geplante Urlaubszeitraum als Arbeitsunfähigkeit gewertet und die Urlaubstage bleiben erhalten. Sie werden zu einem späteren Zeitpunkt neu gewährt.

Wichtig: Auch hier muss die Krankmeldung rechtzeitig beim Arbeitgeber eingehen.

Krank in den Urlaub fahren

Wer bereits krank ist und trotzdem eine Reise antritt, muss aufpassen: Eine Urlaub trotz Krankschreibung-Situation ist nur zulässig, wenn die Reise Ihre Genesung nicht beeinträchtigt. Andernfalls kann der Arbeitgeber Abmahnungen oder im Extremfall eine Kündigung aussprechen.

Beispiel: Eine Erholungsreise ans Meer kann bei Rückenproblemen förderlich sein, eine Wanderreise in den Alpen hingegen kontraproduktiv.

Mehrfache Erkrankung während des Urlaubs

Tritt während des Urlaubs eine zweite Krankheit auf – etwa, wenn Sie erst eine Grippe haben und danach einen Beinbruch erleiden – muss für jede Arbeitsunfähigkeit ein separates Attest vorliegen. Nur so werden alle Tage, an denen Sie krank während Urlaub sind, korrekt vom Urlaubsanspruch abgezogen.

Kind krank im Urlaub

Wenn während Ihres Urlaubs Ihr Kind erkrankt, können Sie die Urlaubstage in der Regel nicht nachholen. Der Anspruch auf Kinderkrankengeld oder zusätzliche Freistellungstage greift nur, wenn Sie arbeiten müssten. Da Sie im Urlaub ohnehin freigestellt sind, gilt die Erkrankung des Kindes nicht als Arbeitsunfähigkeit im arbeitsrechtlichen Sinne.

Krank während Sonderurlaub oder Bildungsurlaub

Auch wenn Sie im genehmigten Sonderurlaub oder Bildungsurlaub krank werden, gelten die gleichen Regeln wie bei regulärem Erholungsurlaub. Die Krankheitstage werden nicht angerechnet, sofern Sie eine gültige Krankschreibung im Urlaub vorlegen.

Erkrankung während einer Kündigungsfrist

Sind Sie krank während Urlaub in einer laufenden Kündigungsfrist, bleiben die Ansprüche ebenfalls bestehen. Ihre Urlaubstage können in der Restlaufzeit neu gewährt oder ausbezahlt werden, sofern ein Urlaubsantritt nicht mehr möglich ist.

Langzeiterkrankung: Wann verfallen die Urlaubstage?

Wer über einen langen Zeitraum arbeitsunfähig ist, kann seinen gesetzlichen Mindesturlaub in das nächste Kalenderjahr übertragen. Laut aktueller Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verfällt dieser Urlaub jedoch spätestens 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres. Beispiel: Urlaub aus 2023 muss bei Langzeiterkrankung spätestens bis zum 31. März 2025 genommen werden, sonst verfällt er. Das gilt auch, wenn Sie krank während Urlaub oder sogar über das ganze Jahr hinweg arbeitsunfähig sind.

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Kann ich meinen Urlaub direkt nach einer Krankheit verlängern?

Ja, Beschäftigte können ihren Urlaub nach einer Krankheit verlängern, aber nur unter bestimmten Bedingungen.

Wenn Sie im Urlaub krank werden und dies mit einer gültigen Krankschreibung im Urlaub nachweisen, werden die Krankheitstage nicht auf den Urlaub angerechnet. Sie haben dann Anspruch darauf, die nicht genommenen Urlaubstage später nachzuholen.

Eine direkte Verlängerung des Urlaubs im Anschluss an die Krankheit ist allerdings nur möglich, wenn der:die Arbeitgeber:in zustimmt. Ohne diese Zustimmung müssen die verschobenen Urlaubstage zu einem späteren Zeitpunkt genommen werden, den Sie gemeinsam abstimmen.

Wichtig:

  • Die Meldepflicht bei Krankheit im Urlaub muss eingehalten werden.

  • Der Krankenschein im Urlaub muss lückenlos vorliegen.

  • Bei Krankmeldung aus dem Ausland gelten besondere Formvorschriften.

Beispiel:
Sie nehmen 14 Tage Urlaub, werden am dritten Tag krank und sind für 7 Tage krankgeschrieben. Diese 7 Tage gelten nicht als Urlaub, sondern als Arbeitsunfähigkeit. Ihr Urlaub endet dennoch wie geplant, aber Sie können die 7 Tage zu einem späteren Termin nachholen – oder mit Zustimmung des Arbeitgebers direkt anhängen.

Wie lange ist mein Anspruch nach meiner Krankheit noch gültig?

Sie können Ihren Urlaubsanspruch mit ins nächste Jahr nehmen und ihn dort beliebig beantragen. Grundsätzlich dürfen Sie den Urlaub bis einschließlich 15 Monate nach dem abgelaufenen Kalenderjahr nehmen, in dem Sie erkrankt waren. Mussten Sie beispielsweise das gesamte Jahr 2025 das Bett hüten, dürfen Sie den Urlaub bis einschließlich 31.03.2026 einreichen. Das ist anders als bei normalen Urlaubstagen, sogenannter Resturlaub, welche Sie aus dem Vorjahr mitnehmen. Diese freien Tage müssen Sie in den ersten drei Monaten des Folgejahres einreichen. Nehmen Sie hier Urlaubstage aus 2025 mit, müssen Sie diese bis zum 31.03.2026 genommen haben.

Häufige Fragen zum Thema Krank im Urlaub

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