Das Wichtigste zum Thema „Mobbing am Arbeitsplatz“
Mobbing am Arbeitsplatz ist mehr als ein einzelner Streit: Entscheidend ist meist ein systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren
Sie müssen Mobbing nicht allein „aushalten“. Je nach Situation kommen Beschwerde, Betriebsrat, Unterlassung, Schadensersatz, Schmerzensgeld oder ein Vorgehen gegen Abmahnung/Kündigung in Betracht.
Der wichtigste praktische Schritt ist Beweissicherung: Führen Sie ein Mobbing-Tagebuch, sichern Sie Nachrichten und notieren Sie Zeug:innen.
Wenn Mobbing mit Diskriminierung wegen Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität zusammenhängt, greifen zusätzliche Rechte nach dem AGG.
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Mobbing am Arbeitsplatz kann den Arbeitsalltag zermürben: abwertende Kommentare, Ausgrenzung, ständige Bloßstellung, Gerüchte, ungerechte Sonderbehandlug oder Druck durch Vorgesetzte.
Wichtig ist: Sie sind damit nicht rechtslos. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, wie Sie Mobbing erkennen, dokumentieren und welche arbeitsrechtlichen Schritte Sie als Arbeiternehmer:in prüfen können.
Unsicher, ob das schon Mobbing ist?
Beschreiben Sie Ihre Situation kurz und lassen Sie prüfen, welche nächsten Schritte sinnvoll sind. Niedrigschwellig, vertraulich und aus Arbeitnehmer:innen-Perspektive.
Was ist Mobbing am Arbeitsplatz rechtlich?
Mobbing am Arbeitsplatz ist rechtlich vor allem ein systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren durch Kolleg:innen oder Vorgesetzte. Es gibt kein eigenes „Mobbing-Gesetz“; geprüft wird deshalb, ob durch das Verhalten arbeitsvertragliche Pflichten, Persönlichkeitsrechte, Gesundheitsschutz oder Diskriminierungsverbote verletzt werden.
Definition: Mobbing
Das Bundesarbeitsgericht beschreibt Mobbing als systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmer:innen untereinander oder durch Vorgesetzte. Entscheidend ist häufig nicht ein einzelner Vorfall, sondern das Gesamtbild.
Für Sie heißt das: Schreiben Sie nicht nur „ich werde gemobbt“, sondern beschreiben Sie konkrete Handlungen.
Wer hat was wann getan?
Wer war dabei?
Was war die Folge?
Genau diese Konkretisierung entscheidet später oft darüber, ob eine Beschwerde, ein Anspruch oder ein gerichtliches Vorgehen tragfähig ist.
Wo fängt Mobbing an und was ist noch Konflikt?
Mobbing beginnt dort, wo einzelne Angriffe in eine erkennbare, wiederholte oder gezielte Herabwürdigung umschlagen. Nicht jede unfaire Kritik, jedes schlechte Gespräch oder jeder Streit ist automatisch Mobbing; ein wiederkehrendes Muster kann aber rechtlich relevant werden.
Typisch ist, dass Betroffene nicht nur sachlich kritisiert werden, sondern persönlich abgewertet, isoliert oder unter Druck gesetzt werden. Gerade deshalb ist die Abgrenzung im Einzelfall schwierig. Arbeitsgerichte schauen auf die Gesamtumstände: Dauer, Häufigkeit, Intensität, Zielrichtung, Beteiligte und Folgen.
Situation | Eher normaler Konflikt | Eher Mobbing-Risiko |
|---|---|---|
Kritik | Sachlich, konkret, mit Bezug zur Arbeit | Abwertend, pauschal, bloßstellend oder ständig wiederholt |
Tonfall | Einmalig unangenehm oder gereizt | Regelmäßig einschüchternd, beleidigend oder erniedrigend |
Organisation | Nachvollziehbare Aufgabenänderung | Gezielte Entziehung von Aufgaben, Ausschluss von Informationen, sinnlose Sonderbehandlung |
Kolleg:innen | Meinungsverschiedenheit im Team | Ausgrenzung, Gerüchte, Boykott oder soziale Isolation |
Beweise | Einzelner Vorfall schwer einzuordnen | Mehrere dokumentierte Vorfälle mit Muster und Zeug:innen |
Beispiel: Frau Kaya
Frau Kaya wird in Meetings wiederholt vor dem Team als „unfähig“ bezeichnet, bekommt wichtige Informationen nicht mehr weitergeleitet und wird aus Abstimmungen ausgeschlossen, die ihre Arbeit betreffen. Ein einzelner harter Kommentar wäre noch nicht zwingend Mobbing. Die Kombination aus Wiederholung, Bloßstellung und Ausschluss spricht aber dafür, die Vorfälle genau zu dokumentieren und rechtliche Schritte zu prüfen.
Welche Formen von Mobbing gibt es?
Mobbing kann von Kolleg:innen, Vorgesetzten oder in seltenen Fällen auch von mehreren Ebenen gleichzeitig ausgehen. Wichtig ist die Richtung, weil davon abhängt, an wen Sie sich wenden und welche Schutzpflichten besonders im Fokus stehen.
Was bedeutet Bossing?
Bossing ist Mobbing durch Vorgesetzte. Dazu können ständige Bloßstellung, unangemessene Kontrolle, sachlich nicht erklärbare Aufgabenentziehung, Druck zum Aufhebungsvertrag oder herabwürdigende Leistungsbewertungen gehören.
Was bedeutet Staffing?
Staffing meint Mobbing von Beschäftigten gegen eine Führungskraft. Für Chevalier ist entscheidend: Auch Arbeitnehmer:innen ohne Führungsposition können in Teamkonflikten betroffen sein, wenn Kolleg:innen systematisch ausgrenzen, Gerüchte streuen oder Arbeitsabläufe sabotieren.
Wann ist Mobbing zugleich Diskriminierung?
Mobbing kann zusätzlich eine Benachteiligung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz sein, wenn es an ein geschütztes Merkmal anknüpft, etwa Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexuelle Identität. Dann sind Beschwerde- und Entschädigungsansprüche besonders sorgfältig zu prüfen.
§ 3 Abs. 3 AGG und § 13 AGG — Belästigung und Beschwerderecht
Belästigung kann vorliegen, wenn unerwünschte Verhaltensweisen die Würde verletzen und ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld schaffen. Beschäftigte haben außerdem ein Beschwerderecht.
Wie beweisen Sie Mobbing am Arbeitsplatz?
Sie beweisen Mobbing am besten durch konkrete, chronologische und überprüfbare Dokumentation. Pauschale Aussagen wie „alle sind gegen mich“ reichen meist nicht; Gerichte brauchen nachvollziehbare Tatsachen.
Tipp: Mobbing-Tagebuch richtig führen
Datum, Uhrzeit und Ort jedes Vorfalls notieren.
Beteiligte Personen und mögliche Zeug:innen festhalten.
Wörtliche Aussagen so genau wie möglich dokumentieren.
E-Mails, Chatnachrichten, Dienstpläne, Aufgabenänderungen und Abmahnungen sichern.
Körperliche oder psychische Folgen sowie Arzttermine getrennt notieren.
Keine heimlichen Tonaufnahmen ohne rechtliche Prüfung anfertigen.
Beweise müssen nicht perfekt sein, aber sie sollten ein Muster zeigen. Besonders hilfreich sind zeitnahe Aufzeichnungen, weil sie später glaubwürdiger wirken als Erinnerungen, die erst Monate später gesammelt werden. Wenn Sie bereits abgemahnt, versetzt oder gekündigt wurden, sichern Sie zusätzlich alle Schreiben im Original.
Hinweis: Ärztliche Unterlagen beweisen nicht automatisch Mobbing
Ärztliche Atteste können gesundheitliche Folgen dokumentieren. Sie ersetzen aber nicht den Nachweis, welche konkreten Handlungen am Arbeitsplatz passiert sind und warum diese rechtlich relevant sind.
Wichtiges Urteil: Gesamtschau statt Einzelblick
Das BAG stellt klar: Mobbing ist keine eigene Anspruchsgrundlage. Entscheidend ist, ob einzelne Handlungen in der Gesamtschau Rechte verletzen, etwa Gesundheit oder Persönlichkeitsrecht.
BAG, Urteil vom 28.10.2010, Az. 8 AZR 546/09
Sollten Sie die mobbende Person direkt ansprechen?
Ein direktes Gespräch kann sinnvoll sein, wenn Sie sich sicher fühlen und die Situation noch nicht eskaliert ist. Es ist aber keine Pflicht und nicht in jeder Lage zumutbar.
Wenn Sie ein Gespräch führen, bleiben Sie konkret: „Am Dienstag haben Sie vor dem Team gesagt, ich sei unfähig. Ich möchte, dass solche persönlichen Abwertungen unterbleiben.“ Vermeiden Sie lange Grundsatzdebatten. Ziel ist nicht, die andere Person zu überzeugen, sondern Grenzen zu setzen und die Situation dokumentierbar zu machen.
Achtung: Kein Risiko eingehen
Wenn Sie Drohungen, körperliche Übergriffe, sexualisierte Belästigung oder massiven psychischen Druck erleben, müssen Sie kein Vier-Augen-Gespräch suchen. Wenden Sie sich direkt an eine sichere Stelle, etwa Betriebsrat, Personalabteilung, Vertrauensperson, Arzt/Ärztin oder anwaltliche Hilfe.
Wo können Sie sich beschweren?
Sie können sich je nach Betrieb bei Vorgesetzten, Personalabteilung, Beschwerdestelle nach AGG, Betriebsrat oder Schwerbehindertenvertretung beschweren. Welche Stelle taktisch sinnvoll ist, hängt davon ab, wer am Mobbing beteiligt ist.
Wenn der direkte Vorgesetzte selbst beteiligt ist, ist eine Beschwerde an genau diese Person oft wenig hilfreich. Dann kommen höhere Führungsebene, HR, Compliance, Betriebsrat oder eine externe rechtliche Prüfung eher in Betracht.
§ 84 und § 85 BetrVG — Beschwerde im Betrieb
Arbeitnehmer:innen können sich bei zuständigen Stellen im Betrieb beschweren. Der Betriebsrat hat Beschwerden entgegenzunehmen und bei berechtigten Beschwerden auf Abhilfe hinzuwirken.
Musterschreiben: Beschwerde wegen Mobbing am Arbeitsplatz
⚖ Haftungsausschluss: Dieses Muster ist eine allgemeine Formulierungshilfe. Es ersetzt keine Prüfung Ihres Einzelfalls, insbesondere nicht bei laufenden Fristen, Abmahnung, Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Gesundheitsgefährdung.
[Ihr Name]
[Ihre Anschrift]
[Personalnummer, falls vorhanden]
[Arbeitgeber / Personalabteilung / Beschwerdestelle]
[Anschrift]
[Ort, Datum]
Betreff: Beschwerde wegen Mobbing am Arbeitsplatz / Bitte um Schutzmaßnahmen
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich an Sie, weil ich mich am Arbeitsplatz wiederholt herabgewürdigt, ausgegrenzt und schikaniert fühle.
Konkret geht es um folgende Vorfälle:
[Datum, Uhrzeit, Ort, beteiligte Person, kurzer Vorfall]
[Datum, Uhrzeit, Ort, beteiligte Person, kurzer Vorfall]
[Datum, Uhrzeit, Ort, beteiligte Person, kurzer Vorfall]
Aus meiner Sicht beeinträchtigen diese Vorfälle meine Arbeitssituation und meine Gesundheit. Ich bitte Sie daher, die Angelegenheit vertraulich zu prüfen, geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen und mir mitzuteilen, welche nächsten Schritte vorgesehen sind.
Bitte bestätigen Sie den Eingang dieses Schreibens.
Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name]
Was muss die Arbeitgeberseite bei Mobbing tun?
Die Arbeitgeberseite muss Ihre Rechte, Gesundheit und Persönlichkeit im Arbeitsverhältnis schützen. Erfährt sie von konkreten Mobbing-Vorwürfen, darf sie diese nicht einfach ignorieren.
Welche Maßnahme erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab. Möglich sind zum Beispiel Aufklärungsgespräche, Mediation, klare Weisungen, organisatorische Trennung, Abmahnung mobbender Personen, Versetzung oder in schweren Fällen eine Kündigung der störenden Person. Für Sie ist wichtig: Eine pauschale Antwort wie „klären Sie das untereinander“ reicht bei konkreten schweren Vorwürfen oft nicht aus.
§ 241 Abs. 2 BGB und § 280 BGB — Schutzpflichten und Schadensersatz
Aus dem Arbeitsverhältnis folgen Rücksichtnahme- und Schutzpflichten. Werden Pflichten verletzt, kann Schadensersatz in Betracht kommen.
Wichtiges Urteil: Schutz von Gesundheit und Persönlichkeit
Das BAG betont, dass die Arbeitgeberseite Arbeitnehmer:innen vor Gesundheitsgefahren auch psychischer Art und vor herabwürdigendem Verhalten schützen muss.
BAG, Urteil vom 28.10.2010, Az. 8 AZR 546/09
Können Sie sich wegen Mobbing krankschreiben lassen?
Ja, wenn Mobbing zu gesundheitlichen Beschwerden führt, kann eine Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt werden. Entscheidend ist nicht das Wort „Mobbing“, sondern ob Sie aus medizinischer Sicht arbeitsunfähig sind.
Nehmen Sie Warnsignale ernst: Schlafstörungen, Panik vor der Arbeit, Konzentrationsprobleme, Magenbeschwerden, depressive Symptome oder dauerhafte Erschöpfung. Suchen Sie ärztliche Hilfe und schildern Sie die Belastung konkret. Eine Krankschreibung löst das arbeitsrechtliche Problem nicht allein, kann aber helfen, Abstand zu gewinnen und die gesundheitlichen Folgen zu dokumentieren.
Tipp: Keine Diagnose an den Arbeitgeber schicken
Die Arbeitgeberseite muss in der Regel nicht wissen, welche Diagnose hinter Ihrer Arbeitsunfähigkeit steht. Sprechen Sie medizinische Details zuerst mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt und bei arbeitsrechtlichen Schritten mit anwaltlicher Unterstützung ab.
Welche Ansprüche können Sie bei Mobbing haben?
Bei Mobbing können je nach Lage Unterlassung, Beseitigung, Schutzmaßnahmen, Entfernung einer Abmahnung, Schadensersatz, Schmerzensgeld oder Entschädigung nach AGG in Betracht kommen. Ob ein Anspruch besteht, hängt stark von Beweisen und Schwere der Vorfälle ab.
Ziel | Möglicher Weg | Worauf es ankommt |
|---|---|---|
Mobbing stoppen | Beschwerde, Unterlassung, Schutzmaßnahmen | Konkrete Vorfälle, aktuelle Belastung, Zuständigkeit |
Abmahnung entfernen | Gegendarstellung oder Entfernung aus Personalakte | Ist die Abmahnung konkret, wahr und verhältnismäßig? |
Gesundheitsschäden ersetzen | Schadensersatz und ggf. Schmerzensgeld | Pflichtverletzung, Schaden, Kausalität, Verschulden |
Diskriminierung ausgleichen | Entschädigung nach AGG | Geschütztes Merkmal, Fristen, Beweise, Beschwerde |
Arbeitsverhältnis beenden | Aufhebungsvertrag, Eigenkündigung, Vergleich | Sperrzeit, Zeugnis, Abfindung, Resturlaub, offene Vergütung |
§ 823 BGB, § 253 BGB und § 15 AGG — Schäden und Entschädigung
Bei Verletzung von Gesundheit oder Persönlichkeitsrecht können Schadensersatz und in bestimmten Fällen immaterieller Ausgleich in Betracht kommen. Bei AGG-Verstößen kann zusätzlich eine Entschädigung relevant sein.
§ 15 AGG – Einzelnorm; § 823 BGB – Einzelnorm; § 253 BGB – Einzelnorm
Achtung: Fristen können kurz sein
Bei Diskriminierung nach dem AGG müssen Ansprüche regelmäßig innerhalb von zwei Monaten schriftlich geltend gemacht werden. Bei Kündigung läuft für eine Kündigungsschutzklage grundsätzlich eine Drei-Wochen-Frist ab Zugang der Kündigung. Lassen Sie Fristen deshalb früh prüfen.
Ist Mobbing ein Kündigungsgrund?
Mobbing kann im Arbeitsrecht kündigungsrelevant sein, aber die Bewertung hängt davon ab, wer kündigt und warum. Für Sie als betroffene Arbeitnehmer:in ist vor allem wichtig: Kündigen Sie nicht vorschnell selbst und unterschreiben Sie keinen Aufhebungsvertrag aus Druck heraus.
Wenn eine mobbende Person schwer gegen Pflichten verstößt, kann die Arbeitgeberseite arbeitsrechtliche Maßnahmen gegen diese Person ergreifen. Wenn Sie selbst wegen der Situation kündigen möchten, kommt eine außerordentliche Eigenkündigung nur bei einem wichtigen Grund in Betracht. Sie sollte gut dokumentiert, meist vorher abgemahnt beziehungsweise angezeigt und rechtlich geprüft sein.
§ 626 BGB — außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund
Eine fristlose Kündigung setzt Tatsachen voraus, aufgrund derer die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar ist.
Kündigung oder Aufhebungsvertrag wegen Mobbing?
Bevor Sie unterschreiben oder selbst kündigen, sollten Fristen, Sperrzeitrisiken, Zeugnis, offene Ansprüche und eine mögliche Abfindung geprüft werden.
Welche Schritte sollten Sie jetzt gehen?
Gehen Sie strukturiert vor: sichern, sortieren, beschweren, schützen lassen und erst dann über größere Schritte wie Klage, Aufhebungsvertrag oder Kündigung entscheiden.
Ihre Checkliste: Mobbing am Arbeitsplatz
Alle Vorfälle in einem Mobbing-Tagebuch dokumentieren.
Nachrichten, E-Mails, Abmahnungen, Dienstpläne und sonstige Unterlagen sichern.
Zeug:innen notieren und möglichst zeitnah ansprechen.
Bei gesundheitlichen Beschwerden ärztliche Hilfe suchen.
Prüfen, ob Diskriminierung nach dem AGG eine Rolle spielt.
Geeignete Beschwerdestelle auswählen: HR, Betriebsrat, AGG-Stelle, höhere Führungsebene.
Keine Eigenkündigung und keinen Aufhebungsvertrag ohne Prüfung unterschreiben.
Bei Abmahnung oder Kündigung sofort Fristen prüfen lassen.
Musterschreiben: Aufforderung zur Abhilfe nach Beschwerde
[Ihr Name]
[Ihre Anschrift]
[Arbeitgeber / zuständige Stelle]
[Anschrift]
[Ort, Datum]
Betreff: Bitte um Abhilfe wegen fortdauernder Mobbing-Vorfälle
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe am [Datum] auf wiederholte Vorfälle hingewiesen, die ich als Mobbing am Arbeitsplatz erlebe. Seitdem kam es zu weiteren Vorfällen:
Ich bitte erneut um Prüfung und um geeignete Maßnahmen, damit die Vorfälle beendet werden und ich meine Arbeit ohne Herabwürdigung, Ausgrenzung oder gesundheitliche Belastung ausüben kann.
Bitte teilen Sie mir bis zum [Frist einsetzen] mit, welche Schritte Sie einleiten.
Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name]
⚖ Haftungsausschluss: Dieses Muster ist ein redaktioneller Entwurf. Es sollte vor Versand an Ihren Fall angepasst und bei rechtlichen Risiken anwaltlich geprüft werden.
[Datum / Vorfall / Beteiligte / Zeug:innen]
[Datum / Vorfall / Beteiligte / Zeug:innen]
Sie möchten wissen, welcher Schritt zu Ihrer Lage passt?
Gerade bei Mobbing ist die richtige Reihenfolge wichtig. Wir prüfen mit Ihnen, welche Option schützt, ohne Ihre Position unnötig zu schwächen.
Fazit
Mobbing am Arbeitsplatz ist belastend, aber Sie haben Handlungsmöglichkeiten. Entscheidend ist, die Situation konkret zu dokumentieren, gesundheitliche Warnsignale ernst zu nehmen und die nächsten Schritte klug zu wählen. Je früher Sie Beweise sichern und Fristen prüfen, desto besser lässt sich Ihre Position schützen.
Häufige Fragen zu Mobbing am Arbeitsplatz
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