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Wie funktioniert die Kündigung in der Probezeit?

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Geprüft von Paul Krusenotto

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Das Wichtigste zum Thema “Kündigung in der Probezeit”

  • Probezeit ermöglicht leichtere Kündigung beider Seiten. 
  • Kündigungsfrist in der Probezeit beträgt in der Regel zwei Wochen. 
  • Kündigungsschutz gilt in der Probezeit nicht bzw. nur sehr eingeschränkt. 
  • Eine fristlose Kündigung ist auch in Probezeit möglich, sofern ein wichtiger Grund vorliegt. 
  • Bei Vertragswidrigkeiten juristische Schritte möglich. 


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Wer eine neue Arbeit anfängt, startet normalerweise erstmal mit einer Probezeit. In dieser Zeit können Sie und der Arbeitgeber sich erst einmal kennenlernen – das ist zumindest die Idee hinter dieser Phase. Denn immer mal wieder kommt es vor, dass einem neuen Angestellten die Arbeit doch nicht zusagt – oder der Arbeitgeber eigentlich ganz andere Erwartungen an ihn hat. Damit sich in einem solchen Fall das Arbeitsverhältnis leicht beenden lässt, gelten während der Probezeit ganz andere Kündigungsregeln als im Normalfall.

Wie lange solch eine Probezeit dauert und welche Rechte Sie als Arbeitnehmer und ihr Chef während dieser Phase haben, ist im Arbeitsvertrag geregelt. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich diesen Bereich sehr sorgfältig durchlesen, um in der Probezeit keine bösen Überraschungen erleben zu müssen.

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Welche Fristen gibt es bei einer Kündigung in der Probezeit?

In der Probezeit gelten für Sie und Ihren Arbeitgeber andere Kündigungsregeln als sonst. Normalerweise lässt sich der Arbeitsvertrag in dieser Phase mit einer Frist von drei Wochen kündigen. Das können Sie oder aber auch Ihr Vorgesetzter machen.

Ist die Probezeit einmal beendet und Sie arbeiten fest in dem Unternehmen, dann ist eine Kündigung für beide Seiten deutlich schwieriger: Zum einen ist die Kündigungsfrist meist länger, zum anderen genießen Sie den vollen Kündigungsschutz. Der sieht vor, dass Ihr Chef Sie nicht mehr ohne weiteres kündigen kann, sondern dafür einen Grund braucht.

Können Arbeitnehmer einen Vertrag vor Arbeitsantritt kündigen?

Die gute Antwort vorweg: Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist in vielen Fällen vor Arbeitsbeginn möglich. Möchten Sie allerdings eine Kündigung vor Arbeitsantritt aussprechen, müssen Sie einige Punkte beachten. Mehr über Kündigung vor Arbeitsantritt erfahren Sie hier.

Was passiert, wenn ich während der Kündigungsfrist die Arbeit verweigere?
Mehr über Arbeitsverweigerung erfahren Sie hier.

Wie funktioniert der Kündigungsschutz in der Probezeit?

Während der Probezeit gilt der Kündigungsschutz eigentlich nicht. Er gilt in aller Regel erst nach dem ersten halben Jahr Ihres Arbeitsverhältnisses. Begründen muss Ihr Arbeitgeber die Kündigung während der Probezeit also nicht.

Trotzdem darf Ihr Vorgesetzter Sie in dieser Phase nicht völlig willkürlich entlassen. Persönliche Eigenschaften wie zum Beispiel die Religionszugehörigkeit sind kein Kündigungsgrund. Wenn Sie die für unrechtmäßig halten, müssen Sie das vor Gericht beweisen können.

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Das könnte Sie auch interessieren: Probezeit bei Wiedereinstellung – ist das erlaubt?

Gibt es in der Probezeit auch eine fristlose Kündigung?

Sowohl Sie als auch Ihr Arbeitgeber haben auch in der Probezeit die Möglichkeit eine fristlose Kündigung auszusprechen. Dafür muss es aber einen wichtigen Kündigungsgrund geben.

Aus Sicht des Arbeitgebers wäre zum Beispiel ein schwerwiegender Vertrauensbruch wie Diebstahl ein wichtiger Kündigungsgrund. Allerdings muss Ihr Chef kein milderes Mittel zur Verfügung gehabt haben, um das unerwünschte Verhalten in der Zukunft zu vermeiden (negative Prognose). Wurde zum Beispiel die Möglichkeit einer vorherigen Abmahnung gar nicht in Betracht gezogen, können Sie möglicherweise gegen die fristlose Kündigung vorgehen.

Wollen Sie selbst fristlos kündigen, müssen Sie in Ihrem Schreiben an den Chef den genauen Grund benennen. Wenn Ihr Chef Ihnen zum Beispiel trotz Erinnerung Ihren Lohn nicht zahlt oder Sie sich gemobbt fühlen, gilt das unter Umständen als wichtiger Kündigungsgrund.

Kann ich bei einer Kündigung in der Probezeit auf eine Abfindung hoffen?

Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen in der Probezeit kündigt, haben Sie in aller Regel keinen Anspruch oder Chance auf eine Abfindung. Ausnahme: Im Arbeitsvertrag haben Sie etwas anderes vereinbart. Dann muss sich Ihr Vorgesetzter daran halten. Erfahren Sie mehr zum Thema, wann bekommt man eine Abfindung?

Hält sich Ihr Vorgesetzter nicht an die im Arbeitsvertrag abgemachten Vorgaben zur Probezeit oder kündigt Ihnen überraschend, können Sie dagegen juristisch vorgehen. Wenn Sie sich in solchen Fragen unsicher sind, können Sie unsere unverbindliche Ersteinschätzung in Anspruch nehmen. Unserer Erfahrung nach erhöht das Einschalten von externen Experten immer die Wahrscheinlichkeit, dass Sie sich am Ende durchzusetzen. Wenn der Arbeitgeber selbst mit Anwälten arbeitet, haben Sie sonst oft wenig Chancen.

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