Das Wichtigste zum Thema „Gorillas und entlassene Mitarbeiter:innen“
- Gorillas ist ein Lebensmittel-Lieferdienst.
- Die Mitarbeiter protestieren gegen schlechte Arbeitsbedingungen.
- Kritikpunkte sind u.a. niedrige Löhne niedrige Löhne, lange Arbeitszeiten, unfaire Behandlung.
- Gorillas bezeichnet die eigenen Mitarbeiter als „Rider“ statt „Beschäftigte“.
- Es gab Proteste in Berlin und anderen Städten.
- Die Mitarbeiter erhielten Unterstützung ducrh Gewerkschaften und Politiker.
- Gorillas weist Vorwürfe zurück und betont Attraktivität des Arbeitsplatzes.
- Diskussion über Regulierung von Plattformarbeit.
Brauchen Sie arbeitsrechtliche Hilfe? Unsere Experten beraten Sie kostenlos und unverbindlich.
Drei Berliner Fahrer des Startups Gorillas klagen gegen fristlose Kündigungen sowie Massenentlassungen nachdem sie im Herbst unter anderem für eine pünktliche Auszahlung ihrer Löhne gestreikt hatten. Das Arbeitsgericht Berlin gibt jetzt in zwei Fällen dem Arbeitgebenden Recht, da es sich um sogenannte wilde Streiks handelte. In letzter Zeit kam es immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten zwischen Gorillas und ihren Fahrer:innen.
Streiks erfüllen rechtliche Voraussetzungen nicht
Nach deutschem Recht sind Streiks nur dann legal, wenn eine Gewerkschaft dazu aufruft und Regelungen angestrebt werden, die in einem Tarifvertrag so auch vereinbart werden dürfen. Streiks, die grundlegende Forderungen wie eine pünktliche und fehlerfreie Auszahlung von Löhnen durchsetzen wollen oder aus politischen Gründen geführt werden, erfüllen diese Voraussetzungen in der Regel nicht.
In der Europäischen Sozialcharta gilt, im Gegensatz zur deutschen Rechtslage, das Recht auf Streik auch für Arbeitnehmer:innen und sieht es nicht als exklusives Recht einer Gewerkschaft vor. Im Widerspruch zu dem seit 1965 gültigen Völkerrechtsabkommen steht auch die Einschränkung des Streikrechts auf tarifvertraglich regelbare Ziele.
Arbeitsrechtsexperte empfiehlt: Besser professionellen Rat einholen
Rechtsanwalt Klaiber, Experte für Arbeitsrecht der Chevalier Rechtsanwälte rät den Fahrer:innen: „Die Betroffenen können jetzt die Urteile in den nächsten Instanzen überprüfen lassen. Ob das Landesarbeitsgericht die wilden Streiks anders bewertet, bleibt abzuwarten. Unabhängig hiervon sollten Arbeitnehmende, deren Lohn nicht oder nicht pünktlich gezahlt wird, unverzüglich rechtlichen Rat einholen. Eine Arbeitsverweigerung kann nämlich durchaus rechtens sein, wenn z.B. mehrere Gehälter ausstehen. Auch der Gang zur Arbeitsagentur oder zum Jobcenter ist in der Regel zielführend, wenn beispielsweise die Miete nicht mehr gezahlt werden kann. Letztlich sollten sich Arbeitnehmende auch die einfache Frage stellen: „Möchte ich in einem Unternehmen beschäftigt sein, dass immer wieder durch arbeitnehmerfeindliche Methoden in der Öffentlichkeit steht?“
Sie sind ebenfalls von einer fristlosen oder ordentlichen Kündigung betroffen? Prüfen Sie jetzt Ihre Ansprüche jetzt im Online Schnellcheck oder kontaktieren Sie unsere Experten für eine kostenlose Ersteinschätzung.