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Gorillas wehrt euch, es reicht! Was entlassene Mitarbeiter:innen jetzt tun können

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Gorillas-Streik

Geprüft von Paul Krusenotto

Legal Tech Experte

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Das Wichtigste zum Thema “Gorillas und entlassene Mitarbeiter:innen”

  • Gorillas ist ein Lebensmittel-Lieferdienst.
  • Die Mitarbeiter protestieren gegen schlechte Arbeitsbedingungen.
  • Kritikpunkte sind u.a. niedrige Löhne, lange Arbeitszeiten, unfaire Behandlung.
  • Gorillas bezeichnet die eigenen Mitarbeiter:innen als “Rider” statt “Beschäftigte”.
  • Es gab Proteste in Berlin und anderen Städten.
  • Die Mitarbeiter:innen erhielten Unterstützung durch Gewerkschaften und Politiker.
  • Gorillas weist Vorwürfe zurück und betont Attraktivität des Arbeitsplatzes.


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Drei Berliner Fahrer des Start-ups Gorillas klagen gegen fristlose Kündigungen sowie Massenentlassungen nachdem sie im Herbst unter anderem für eine pünktliche Auszahlung ihrer Löhne gestreikt hatten. Das Arbeitsgericht Berlin gibt jetzt in zwei Fällen dem Arbeitgebenden Recht, da es sich um sogenannte wilde Streiks handelte. In letzter Zeit kam es immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten zwischen Gorillas und ihren Fahrer:innen. 

Streiks erfüllen rechtliche Voraussetzungen nicht

Nach deutschem Recht sind Streiks nur dann legal, wenn eine Gewerkschaft dazu aufruft und Regelungen angestrebt werden, die in einem Tarifvertrag so auch vereinbart werden dürfen. Streiks, die grundlegende Forderungen wie eine pünktliche und fehlerfreie Auszahlung von Löhnen durchsetzen wollen oder aus politischen Gründen geführt werden, erfüllen diese Voraussetzungen in der Regel nicht.

In der Europäischen Sozialcharta gilt, im Gegensatz zur deutschen Rechtslage, das Recht auf Streik auch für Arbeitnehmer:innen und sieht es nicht als exklusives Recht einer Gewerkschaft vor. Im Widerspruch zu dem seit 1965 gültigen Völkerrechtsabkommen steht auch die Einschränkung des Streikrechts auf tarifvertraglich regelbare Ziele. 

Welche spezifischen Unterstützungsleistungen bieten Arbeitsagentur und Jobcenter entlassenen Mitarbeiter:innen?

Die Arbeitsagentur und das Jobcenter bieten entlassenen Mitarbeiter:innen mehrere Unterstützungsleistungen an. Dazu gehören finanzielle Unterstützung wie Arbeitslosengeld I und II, Beratung bei der Jobsuche, Vermittlung von Weiterbildungsmaßnahmen sowie Unterstützung bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen. Zudem können spezielle Programme zur beruflichen Neuorientierung und psychosoziale Beratung angeboten werden, um den Übergang in eine neue Beschäftigung zu erleichtern.

Wie kann man sich gegen eine fristlose Kündigung aufgrund eines Streiks verteidigen?

Um sich gegen eine fristlose Kündigung aufgrund eines Streiks zu verteidigen, sollten betroffene Mitarbeiter:innen folgende Schritte unternehmen:

  • Rechtsberatung einholen: Auf das Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsanwält:innen können spezifische Ratschläge und Unterstützung bieten. Die Chevalier Rechtsanwälte stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
  • Kündigungsschutzklage einreichen: Diese muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden.
  • Gewerkschaften kontaktieren: Gewerkschaften bieten rechtliche Unterstützung und können bei Verhandlungen helfen.
  • Dokumentation sammeln: Alle relevanten Dokumente und Korrespondenz sollten sorgfältig aufbewahrt werden, um den Fall zu untermauern.
  • Nachweise sammeln: Belege für die Umstände und Gründe des Streiks können helfen, erfolgreich gegen die Kündigung vorzugehen.

Arbeitsrechtsexperte empfiehlt: Besser professionellen Rat einholen

Rechtsanwalt Krusenotto, Experte für Arbeitsrecht der Chevalier Rechtsanwälte rät den Fahrer:innen: „Die Betroffenen können jetzt die Urteile in den nächsten Instanzen überprüfen lassen. Ob das Landesarbeitsgericht die wilden Streiks anders bewertet, bleibt abzuwarten. Unabhängig hiervon sollten Arbeitnehmende, deren Lohn nicht oder nicht pünktlich gezahlt wird, unverzüglich rechtlichen Rat einholen. Eine Arbeitsverweigerung kann nämlich durchaus rechtens sein, wenn z.B. mehrere Gehälter ausstehen. Auch der Gang zur Arbeitsagentur oder zum Jobcenter ist in der Regel zielführend, wenn beispielsweise die Miete nicht mehr gezahlt werden kann. Letztlich sollten sich Arbeitnehmende auch die einfache Frage stellen: „Möchte ich in einem Unternehmen beschäftigt sein, dass immer wieder durch arbeitnehmerfeindliche Methoden in der Öffentlichkeit steht?“

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