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Corona: Kind in Quarantäne – worauf müssen Arbeitnehmer achten?

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Geprüft von Paul Krusenotto

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Corona: Kind in Quarantäne – worauf müssen Arbeitnehmer achten?

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Quarantäne mit Kindern dürfte nur für die wenigsten Eltern eine angenehme Vorstellung sein. So ist es nicht verwunderlich, dass Corona-Symptome bei Kindern, vor allem bei arbeitnehmenden Eltern, schnell einmal zur Überforderung führen. Aber was tun, wenn mein Kind positiv ist? Muss ich trotzdem arbeiten? Bekomme ich eine Lohnfortzahlung und wie sind die Regelungen im Homeoffice? Die Antworten finden Sie im folgenden Artikel.

Was bedeutet Quarantäne?

Kinder und Quarantäne – nicht nur für arbeitnehmende Eltern ein Albtraum. Aber was genau bedeutet Quarantäne eigentlich? Unter einer Quarantäne wird die vorübergehende Isolation von Personen, die mit einer ansteckenden Krankheit infiziert sind oder unter Verdacht stehen, dies zu sein, verstanden. Am häufigsten tritt dieser Fall im Moment bei Verdacht einer Covid-19-Infektion auf. Durch die Quarantäne soll die weitere Verbreitung der Krankheit verhindert werden.

Aktuell wird diese Isolation meist als sogenannte häusliche Quarantäne umgesetzt. Der oder die Patient:in darf die eigenen vier Wände während der Quarantäne nicht verlassen.

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Was tun, wenn ein Familienmitglied positiv ist?

Wenn ein Familienmitglied oder gar Ihr Kind positiv auf Corona getestet wird, sollten Sie zunächst einmal Ruhe bewahren. Atmen Sie einmal tief durch und ordnen Sie Ihre Gedanken. Denn nun kommt einiges an organisatorischem Aufwand auf Sie zu. Klären wir aber zuerst die Frage, ab welchem Alter Kinder einen Corona-Test machen müssen.

Kinder unter sechs Jahren sind generell von der Testpflicht befreit. Für Kinder ab sechs Jahren, die noch keine Impfung erhalten haben, wird in den meisten Bundesländern auch kein gesonderter Test gefordert. Das liegt daran, dass schulpflichtige Kinder in Schulen regelmäßig getestet werden. Als Nachweis reicht somit der Schülerausweis.

Bei der 2G-Regel brauchen Kinder keinen Impf- oder Genesenen-Nachweis. In vielen Bundesländern wird aber zumindest ein Schnelltest verlangt. Unterschiede in den Regelungen der Bundesländer gibt es lediglich beim Alter. In Ländern wie zum Beispiel Sachsen sind Kinder bis zu sechs Jahren von 2G ausgenommen. Kindern zwischen sechs und zwölf Jahren ist der Zugang zu Orten mit 2G Regelung dann nur mit einem Schnelltest möglich. In Brandenburg zum Beispiel sind hingegen alle Kinder unter zwölf von 2G ausgenommen.

Das sollten Sie nach einem positiven Schnelltest bei Ihrem Kind machen:

  1. Kontaktieren Sie Ihren Hausarzt oder den Kinderarzt.
  1. Ist Ihr Kind krank, lassen Sie dies vom Kinderarzt oder der Kinderärztin bescheinigen. Informieren Sie Ihre Vorgesetzten darüber, dass Sie Ihr Kind betreuen und deshalb nicht zur Arbeit kommen können. 
  1. Legen Sie die Krankschreibung für Ihr Kind Ihren Arbeitgebenden vor. Auch ein Schreiben der Schule oder Kita darüber, dass Ihr Kind nicht kommen darf, können Sie Ihren Vorgesetzten weiterleiten.

Achtung: Arbeitgebende dürfen von ihren Angestellten nicht verlangen, dass sie mit der Kinderbetreuung Überstunden oder Zeitguthaben abbauen.

Kinder in Quarantäne – was muss beachtet werden?

Die Corona-Inzidenzzahlen sind bei Kindern und Jugendlichen um ein Vielfaches höher als in den anderen Altersgruppen.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) rät Betroffenen (Stand 14.01.2022):

„Es wird zudem empfohlen, dass Haushaltsangehörige von Personen, die sich in Quarantäne befinden, auch ihre eigenen Kontakte soweit möglich verringern. Hierzu zählt, vorhandene Homeoffice-Möglichkeiten zu nutzen, möglichst wenig einkaufen zu gehen und keine Personen außerhalb des eigenen Haushaltes zu treffen.”

Wie lange darf mein Kind nicht in die Kita oder Schule?

Hatte ein ungeimpftes Kind Kontakt zu einer infizierten Person, muss es für fünf Tage in Quarantäne und kann anschließend freigetestet werden. Ein ungeimpftes, infiziertes Kind darf die Wohnung sieben Tage ab Auftreten der Symptome oder ab Abnahme eines positiven Tests nicht verlassen. Erst anschließend kann es freigetestet werden, wenn mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit bestand.

Auch Kinder unter 6 Jahren können mit einem PCR-Test getestet werden. Hier werden meist weniger invasive Testmethoden verwendet wie zum Beispiel ein PCR-Text durch eine Speichelprobe. 

Was ist der Unterschied zwischen Quarantäne und Isolation?

Der Unterschied zwischen einer Quarantäne und einer Isolierung besteht darin, dass Quarantäne eine zeitlich befristete Absonderung von Personen ist, bei denen der Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegt. Oder eben von Personen, die das Virus verbreiten könnten. Hierbei handelt es sich größtenteils um Kontaktpersonen von Erkrankten oder um Reiserückkehrer:innen aus Hochrisiko- oder Virusvariantengebieten.

Eine Quarantäne kann behördlich angeordnet oder freiwillig sein. Eine Isolierung ist hingegen immer eine behördlich angeordnete Maßnahme bei Erkrankten mit bestätigter SARS-CoV-2-Infektion. Abhängig von der Schwere der Erkrankung kann diese zu Hause oder im Krankenhaus erfolgen.

Die Entlassung aus der Isolierung erfolgt nach festgelegten Kriterien. In der Regel darf die Isolation verlassen werden, wenn davon auszugehen ist, dass die betroffene Person nicht länger ansteckend ist.

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Sonderregelungen für Kinder und Jugendliche in Quarantäne

Diese Sonderregungen gibt es für Kinder und Jugendliche in Quarantäne:

  • Schüler:innen, Kindergarten- und Krippenkindern, die Kontaktpersonen einer infizierten Person sind, können eine angeordnete Quarantäne bereits nach fünf Tagen durch einen PCR- oder Antigenschnelltest beenden.
  • Ausnahmen von der Quarantäneregelung sind dann möglich, wenn ein hohes Schutzniveau besteht. Das heißt, wenn es beispielsweise tägliche Testungen oder eine Maskenpflicht etc. gibt.
  • Bei schulpflichtigen Kindern reicht ein Schülerausweis als Testnachweis.

Dies gilt jedoch in vielen Ländern nur während der Unterrichtszeit, da Schüler:innen in den Ferien nicht getestet werden.

Kind in Quarantäne – Dürfen bzw. müssen Arbeitnehmer zuhause bleiben?

Quarantäne mit Kindern ist für viele Eltern ohnehin schon eine Vorstellung, die Stress auslöst. Auch ohne sich Sorgen darüber machen zu müssen, was der oder die Vorgesetzte wohl davon hält, dass sie nun zu Hause bleiben.

Ist Ihr Kind in Quarantäne, müssen Sie auf jeden Fall Ihren Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin informieren. Wird für das eigene Kind Quarantäne angeordnet, weil es Kontaktperson einer Corona-positiven Person war, gilt die Quarantäne nur für das jeweilige Kind. Die Eltern sowie alle weiteren Familienmitglieder des jeweiligen Haushalts müssen nicht in Quarantäne und dürfen/müssen weiterhin zur Arbeit, Kita oder in die Schule.

Arbeitnehmenden wird aber empfohlen, wenn möglich im Homeoffice zu arbeiten. Ist die Möglichkeit nicht gegeben, müssen Sie zur Arbeit. Wenn Sie zu Hause bleiben, um Ihr Kind zu betreuen, müssen Sie dieses zuvor vom Kinderarzt oder der Kinderärztin krankschreiben lassen. So haben Sie die Möglichkeit, Kinderkrankengeld für die Betreuungszeit zu erhalten.

Bekomme ich meinen Lohn, wenn ich wegen meinem Kind zuhause bleiben muss?

Seit Anfang 2021 existieren zwei Regelungen, die Anwendung finden, wenn Eltern einen Verdienstausfall haben, weil sie wegen Corona ihre Kinder zu Hause betreuen müssen: Corona-Kinderkrankengeld und Entschädigung wegen Kinderbetreuung (IfSG). Um anspruchsberechtigt zu sein, müssen die Sorgeberechtigten zunächst einmal einen Verdienstausfall aufgrund der Betreuungssituation erleiden. 

Voraussetzungen für Corona-Kinderkrankengeld:

  • Es muss eine ärztliche Bescheinigung vorliegen, dass Sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege eines erkrankten Kindes der Arbeit fernbleiben müssen. 
  • Eine andere in Ihrem Haushalt lebende Person kann die Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege nicht übernehmen.
  • Das erkrankte Kind ist unter zwölf Jahre alt.
  • Das Kind ist gesetzlich versichert.

Kind in Quarantäne Lohnfortzahlung – Das sind die Bedingungen für eine Entschädigung wegen Kinderbetreuung (IfSG):

  • Der Deutsche Bundestag muss nach § 5 Absatz 1 Satz 1 IfSG eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellen.
  • Die Schule, Kindertagesstätte oder Einrichtung für Menschen mit Behinderungen, die Ihr Kind betreut, muss aufgrund behördlicher Anordnung zur Verhinderung der Verbreitung einer Infektionskrankheit vorübergehend geschlossen oder die Präsenzpflicht in einer Schule aufgehoben oder der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt sein.
  • Ihr Kind darf das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • Ihr Kind muss von Ihnen zu Hause betreut werden.

Wie viel Geld bekomme ich, wenn ich nicht arbeiten kann?

Die Entschädigung beträgt 67 Prozent des Verdienstausfalls. Maximal können Sie jedoch 2.016 Euro monatlich erhalten. Der Anspruch gilt für insgesamt 20 Wochen: jeweils zehn Wochen pro Erziehungsberechtigtem – beziehungsweise 20 Wochen für Alleinerziehende.

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Was ist während der Quarantäne verboten?

Was Verbote während der Quarantäne betrifft gibt es auch für ein Kind in Quarantäne keine Ausnahmen. 

Regelungen für die Quarantäne:

  • Ihr Kind muss zu Hause bleiben.
  • Ihr Kind darf nicht nach draußen gehen.
  • Ihr Kind darf keinen direkten Kontakt zu Anderen haben.
Kompaktwissen – Kind in Quarantäne

Für Ihr Kind wurde eine Quarantäne angeordnet? Darauf sollten Sie unbedingt achten:

  • Wird bei einem Kind Quarantäne angeordnet und ist es erforderlich, dass ein Elternteil zu Hause bleibt, kann Dieser eine Entschädigung für ihren Verdienstausfall erhalten. 
  • Kontaktieren Sie Ihren Hausarzt oder den Kinderarzt und lassen Sie sich die Krankheit Ihres Kindes bescheinigen.
  • Wird für das eigene Kind Quarantäne angeordnet, weil es Kontaktperson einer Corona-positiven Person war, gilt die Quarantäne nur für das jeweilige Kind. Die Eltern sowie alle weiteren Familienmitglieder des jeweiligen Haushalts müssen nicht in Quarantäne und dürfen/müssen weiterhin zur Arbeit, Kita oder in die Schule.
Ashkan-Saljoughi
Ashkan Saljoughi – Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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