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Elternzeit: Ein Karrierekiller?

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Elternzeit ist für berufstätige Mütter und Väter ein großer Break. Doch die Auszeit vom Job muss nicht zum befürchteten Karrierekiller werden. Sie kann auch eine Chance sein. Warum und was Elternzeitler dabei berücksichtigen müssen, das erklärt Anna-Lisa Heyne, Arbeitsrechtlerin der Chevalier Rechtsanwälte.

Lebenslanges Lernen ist in einer Wissensgesellschaft keine leere Floskel, sondern überlebenswichtig. Kein Wunder, dass sich 80 Prozent der Menschen mit einer Weiterbildungserfahrung laut einer Umfrage des Instituts für Lernsysteme (ILS) kompetenter und selbstbewusster in ihrem Job fühlen. Und 45 Prozent laut ILS sogar direkt im Anschluss an diese in eine höhere Position aufsteigen konnten.

Doch Elternzeitler, laut Mikrozensus 2013 waren es 6,7 Millionen, verzichten nach Ansicht von Heyne noch viel zu häufig auf diese Chance. Zwar hat sich der Anteil aufgrund einer deutlich verbesserten Versorgung mit Kita-Plätzen mittlerweile erhöht, doch dieser liegt „mit Sicherheit deutlich unter dem, was möglich und wünschenswert ist“, betont Heyne, die sich bei ihrer Einschätzung auf ihre umfangreichen beruflichen Erfahrungen stützt.

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Aus- und Fortbildungen: Ein Gebot der Stunde
Das Wichtigste vorab: Jeder Elternzeitler darf sich fortbilden bzw. studieren. Und zwar ohne zeitliche Obergrenze. Das heißt, die vom Staat vorgegebenen 30 bzw. 32 Stunden pro Woche, die Elternzeitler maximal arbeiten dürfen, werden für die Fort- und Ausbildung nicht angewandt. Damit ist in der Elternzeit laut Heyne sogar eine umfassende Ausbildung bzw. ein Studium möglich.

Ob Arbeitnehmer die Auszeit vom Job für den Erwerb beruflicher Qualifikationen nutzen, hängt neben qualifizierten Betreuungsmöglichkeiten für die Kinder auch davon ab, ob Arbeitgeber die Initiative unterstützen und den Mitarbeitern beispielsweise „finanziell unter die Arme greifen“. Zwar unterstützt auch das Bundesministerium für Bildung und Forschung Erwerbstätige bzw. Elternzeitler, die durch Weiterbildungen ihre Chancen im Beruf verbessern wollen, mit einer sogenannten Bildungsprämie. Aber die Einkommensgrenzen sind mit 20.000 bzw. 40.000 Euro jährlich zu versteuerndem Jahreseinkommen klar umrissen.

Doch auch sogenannte Besserverdienende können durch die beruflichen Fortbildungskosten finanziell belastet sein. Das gilt insbesondere für Eltern, die während der Elternzeit über ein reduziertes Familieneinkommen verfügen. Damit auch diese sich fit für einen beruflichen Aufstieg machen können, sieht Heyne Arbeitgeber „wenn nicht in einer gesetzlichen, so doch in einer moralischen Pflicht“.

Initiative zeigen und vorplanen
Wie offen Arbeitgeber für die Weiterbildungswünsche sind, sollten Elternzeitler, so der Tipp der Arbeitsrechtlerin, frühzeitig ausloten. Und ganz gleich, was am Ende besprochen und vereinbart wird, mit ihrem Weiterbildungswunsch in der Elternzeit positionieren sich Mütter und Väter als „engagierte Mitarbeiter, die für ihren Job brennen“.

Wer die Elternzeit dagegen nutzen will, um sich beruflich neu zu orientieren, dem bietet die Weiterbildung in der Elternzeit eine Chance für den Neustart. Doch an die große Glocke sollten Elternzeitler ihre Initiative dann nicht hängen, rät die Arbeitsrechtlerin.

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