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Urlaubsdruck wegen Betriebsferien – Ist Zwangsurlaub legal?

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Zwangsurlaub
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Geprüft von Paul Krusenotto

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Das Wichtigste zum Thema “Zwangsurlaub / Urlaubsdruck”

  • Arbeitgeber dürfen keinen Zwangsurlaub anordnen.
  • Ausnahme bei Betriebsferien, die frühzeitig angekündigt werden müssen.
  • Arbeitnehmer sollten Urlaubsansprüche nicht freiwillig abtreten.
  • Eine einseitige Anordnung des Arbeitgebers ist nicht zulässig.
  • Bei einem Konflikt kann ein Anwalt helfen.
  • Arbeitnehmer sollten den Urlaub aus persönlichen Gründen selbst beantragen.
  • Ausnahme bei Außerbetrieblichen Umständen wie Quarantäne oder Corona-Lockdown.
  • Arbeitgeber müssen in diesen Fällen den Lohn weiter zahlen.
  • Rechtliche Grundlagen befinden sich im Bundesurlaubsgesetz und Arbeitsvertrag.
  • Bei Fragen oder Problemen im Zweifelsfall immer einen Anwalt kontaktieren.


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Um effizient arbeiten zu können, benötigt jeder Arbeitnehmer ab und zu ein paar freie Tage. Der sogenannte Erholungsurlaub ist gesetzlich vorgeschrieben und muss von jedem Arbeitgeber gewährt werden. In der Regel wird die Auszeit von Seiten des Arbeitnehmers beantragt. Da fragen sich natürlich viele: kann mir mein Chef meinen Urlaub vorschreiben? Auch die Frage: sind Betriebsferien Urlaubstage? treibt viele Arbeitnehmer um. Was sich im Arbeitsrecht zum Thema Zwangsurlaub finden lässt, möchten wir im Folgenden einmal näher beleuchten.

Was ist Zwangsurlaub?

Der Begriff Zwangsurlaub wird mitunter gerne von Arbeitnehmern genutzt, die ihrer Ansicht nach zu Unrecht einen oder mehrere Urlaubstage “verschwenden” müssen. Doch was ist Zwangsurlaub überhaupt? Hierbei handelt es sich um einen Erholungsurlaub, der nicht auf Wunsch des Arbeitnehmers hin erteilt wird. Hier hat der Arbeitgeber die “arbeitsfreie Zeit” gewissermaßen verordnet. Doch Zwangsurlaub kann nur dann verordnet werden, wenn gewisse Voraussetzungen vorliegen.

Kann man mich zwingen Urlaub zu nehmen?

Grundsätzlich liegt es an Ihnen, Urlaub für eine gewisse Zeit zu beantragen. Dies findet sich in §7 Bundesurlaubsgesetz wieder. Dort heißt es, dass der Arbeitgeber dazu angehalten ist, die “Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen”. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch auch Ausnahmen. Doch keine Angst. Ein Zwang zum Urlaub kann Sie nicht einfach so ereilen. Sie dürfen von Ihrem Arbeitgeber nur dann zum Urlaub gezwungen werden, wenn “dringende betriebliche Belange” dies verlangen. Eine solche Situation liegt bspw. in folgenden Fällen vor:

  • Es handelt sich um einen Saisonbetrieb
  • Unternehmen ohne Chef nicht betriebsfähig arbeiten kann
  • Es besteht eine dringende betrieblicher Grund
  • Der Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag lässt dies zu

Wird Zwangsurlaub vom Urlaub abgezogen?

Wenn das Unternehmen eine längere Zeit Zwangsurlaub anordnet, wird dieser auch als Betriebsferien bezeichnet. Doch werden Betriebsferien vom Urlaub abgezogen? Streng genommen handelt es sich beim Zwangsurlaub um ein Äquivalent zum klassischen Erholungsurlaub, den Sie in Eigenregie bei Ihrem Arbeitgeber einreichen. Das bedeutet, dass dieser auch die gleichen Folgen auslöst. Sie erhalten weiterhin Ihr Gehalt, aber Ihr Kontingent an Jahresurlaub schrumpft um die entsprechenden Tage der Betriebsferien.  

Wann darf Arbeitgeber Urlaub anordnen?

Ihr Arbeitgeber darf nicht nach Lust und Laune Zwangsurlaub anordnen. Ganz im Gegenteil. Es müssen “dringende betriebliche Gründe” vorliegen, um den Zwangsurlaub zu rechtfertigen. Pauschal lässt sich nicht sagen wann solche Gründe als gegeben angesehen werden können. Allerdings gibt es klassische Szenarien, die den Zwangsurlaub rechtfertigen:

Auf Zwangsurlaub werden Sie nur in der Privatwirtschaft treffen. Einen Zwangsurlaub im öffentlichen Dienst gibt es nicht. 

Ist Zwangsurlaub bei Kündigung rechtens?

Für einen Zwangsurlaub müssen Voraussetzungen vorliegen. Insbesondere muss es “dringende betriebliche Gründe” geben, die für einen Zwangsurlaub sprechen. Doch wie sieht es auch, wenn einem Arbeitnehmer gekündigt wird? Kann dieser in den Zwangsurlaub geschickt werden? Grundsätzlich gilt, dass auch ein gekündigter Arbeitnehmer noch einen Anspruch auf Beschäftigung hat. Dennoch kann der Arbeitgeber auch hier Gründe einwenden, die einer weiteren Beschäftigung entgegen sprechen. Allen voran bei einer zu befürchtenden Gefährdungslage für das Unternehmen ist ein Zwangsurlaub durchaus möglich. Fürchtet der Arbeitgeber sich beispielsweise vor einem Verrat von wichtigen Geschäftsgeheimnissen, kann er den gekündigten Arbeitnehmer in den Erholungsurlaub entsenden. Selbstverständlich behält aber auch hier der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Gehalt. Sie haben eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag erhalten? Prüfen Sie Ihre Ansprüche jetzt in unserem Online Schnellcheck oder nutzen Sie unser Formular zur kostenfreien Ersteinschätzung

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Wie lange vorher muss Zwangsurlaub angekündigt werden?

Damit auch der Arbeitnehmer seinen persönlichen Urlaub besser planen kann, ist es dem Arbeitgeber natürlich nicht erlaubt, spontan Betriebsferien anzuordnen. Dementsprechend muss die Ankündigung von Betriebsferien langfristig geschehen. So können die Betriebsferien nicht dem Urlaub des Arbeitnehmers entgegenlaufen. Wann genau der Arbeitgeber die Betriebsferien anordnen muss, ist gesetzlich nicht festgeschrieben. Allerdings muss die Dauer für den Arbeitnehmer zumutbar sein. Generell geht man hier von einem Vorlauf von mindestens sechs Monaten aus. Doch was passiert eigentlich, wenn der Arbeitnehmer bereits Urlaub eingereicht hat? Sollte der Urlaub für den Mitarbeiter bereits bewilligt worden sein, darf der Arbeitgeber selbigen nicht mehr zurückziehen. Es liegt also auch im Interesse des Chefs, frühzeitig Betriebsferien anzukündigen.

Wie lange darf Zwangsurlaub sein?

Gesetzliche Vorgaben für eine maximale Dauer der Betriebsferien gibt es nicht. Mitunter kann dies nicht nur ein paar Tage, sondern sogar Wochen andauern. Nicht zuletzt die Coronakrise machte deutlich, dass Unternehmen mitunter sogar mehrere Monate auf einen Zwangsurlaub setzen müssen. Allerdings darf der Arbeitgeber nicht frei über die gesamten Urlaubstage des Arbeitnehmers verfügen. Es muss auf Seiten des Arbeitnehmers noch immer ein gewisser Gestaltungsspielraum bestehen, wann ein Teil des Erholungsurlaubs stattfinden soll.  

Kann mein Arbeitgeber mich zwingen meinen Jahresurlaub komplett zu planen?

Es ist Aufgabe des Arbeitgebers, für eine verbindliche Urlaubsplanung zu sorgen. Die Aufgabe des Arbeitnehmers ist es wiederum, entsprechende Wünsche einzubringen. Bei der Ausgestaltung des Jahresurlaubs muss Ihr Chef Ihre Urlaubswünsche berücksichtigen. Dennoch kann es mitunter vorkommen, dass betriebliche Interessen wichtiger sind als Ihr Urlaubswunsch. Dann ist Zwangsurlaub das Mittel des Arbeitgebers. Ihren gesamten Jahresurlaub darf der Arbeitgeber hingegen nicht in eigenem Ermessen verplanen. Regelmäßig muss bei Betriebsferien noch etwa ⅖ des Jahresurlaubs zur freien Verfügung sein stehen.

Wie viel Urlaub kann der Arbeitgeber festlegen?

Im Rahmen des Zwangsurlaubs durch Arbeitgeber müssen Sie Ihrem Unternehmen zuliebe mitunter auf Ihren Wunschurlaub verzichten. Doch in welchem Umfang? Wie viel Urlaubstage darf der Arbeitgeber verplanen? Gemäß Gerichtsurteil (Az 1 ABR 79/92) darf der vom Arbeitgeber angeordnete Zwangsurlaub nicht mehr als 60 Prozent des gesamten Jahresurlaubs des Arbeitnehmers ausmachen.   

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Sie haben noch weitere Fragen zum Thema Zwangsurlaub, haben ein anderes arbeitsrechtliches Problem, bei dem Sie Unterstützung benötigen oder wollen Tipps für ihr nächstes Vorstellungsgespräch? Dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Die Chevalier Rechtsanwälte stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. 

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