Betriebsrat gründen: Wie gehen Arbeitnehmer:innen Schritt für Schritt vor?

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Geprüft von Paul Krusenotto

Arbeitsrechtsexperte

Aktualisiert am:
20.10.2026
Kategorie:
Betriebsrat
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Das Wichtigste zum Thema

  • Sie können einen Betriebsrat gründen, wenn im Betrieb in der Regel mindestens 5 wahlberechtigte Arbeitnehmer:innen arbeiten und davon 3 wählbar sind.

  • Die Initiative darf von Arbeitnehmer:innen ausgehen: In betriebsratslosen Betrieben können 3 Wahlberechtigte oder eine vertretene Gewerkschaft zur Versammlung einladen.

  • Wahlinitiator:innen, Wahlvorstand und Kandidierende haben besonderen Kündigungsschutz. Wichtig ist, den Zeitpunkt der Initiative sauber zu dokumentieren.

  • Die Kosten der Betriebsratswahl trägt der Arbeitgeber nach § 20 Abs. 3 BetrVG.

  • Online-Wahlen sind bei der Betriebsratswahl derzeit nicht als freie Standardlösung vorgesehen; die Wahlordnung arbeitet mit Präsenz- und schriftlicher Stimmabgabe.

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Betriebsrat gründen klingt im ersten Moment groß, ist aber rechtlich klar geregelt. Wenn Sie und Kolleg:innen mehr Mitsprache bei Arbeitszeit, Dienstplänen, Gesundheitsschutz, Überwachungstechnik oder fairer Kommunikation möchten, ist der Betriebsrat das gesetzliche Gremium dafür. Entscheidend ist: Sie müssen nicht um Erlaubnis bitten, sondern sollten die Voraussetzungen prüfen, die ersten Schritte gut dokumentieren und Formfehler vermeiden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Betriebsrat zu gründen?

Sie können einen Betriebsrat gründen, wenn Ihr Betrieb in der Regel mindestens 5 ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer:innen hat und mindestens 3 davon wählbar sind. Diese Schwelle ist bewusst niedrig: Auch kleinere Betriebe sollen eine gewählte Interessenvertretung bilden können.

⚖️ § 1 BetrVG — Grundsatz der Betriebsratswahl

In Betrieben mit mindestens 5 ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmer:innen, von denen 3 wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt.

§ 1 BetrVG – Einzelnorm

Wichtig ist der Betrieb, nicht automatisch das gesamte Unternehmen. Bei mehreren Standorten, Filialen oder verbundenen Unternehmen kann die Abgrenzung schwierig werden. Genau hier lohnt sich eine frühe Prüfung, weil die falsche Betriebseinheit die Wahl angreifbar machen kann.

ⓘ Hinweis: Betrieb ist nicht immer gleich Unternehmen

Ein Unternehmen kann mehrere Betriebe haben. Umgekehrt können mehrere Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen einen gemeinsamen Betrieb führen. Für die Betriebsratsgründung ist diese Abgrenzung praktisch wichtig.

Wer darf bei der Betriebsratswahl wählen und wer darf kandidieren?

Wählen dürfen grundsätzlich alle Arbeitnehmer:innen des Betriebs ab 16 Jahren; kandidieren dürfen Wahlberechtigte ab 18 Jahren, die dem Betrieb seit 6 Monaten angehören. Leitende Angestellte zählen für die Betriebsratswahl nicht zur Belegschaft im Sinne des BetrVG.

ⓘ Definition: Wahlberechtigt und wählbar

Wahlberechtigt bedeutet: Sie dürfen Ihre Stimme abgeben. Wählbar bedeutet: Sie dürfen selbst für den Betriebsrat kandidieren. Beides ist nicht identisch.

Gruppe

Wahlberechtigt?

Wählbar?

Arbeitnehmer:innen ab 16

Ja, § 7 BetrVG

Erst ab 18 und nach 6 Monaten, § 8 BetrVG

Auszubildende

Ja, wenn Arbeitnehmer:innen des Betriebs

Nur bei erfüllten Voraussetzungen

Teilzeitkräfte

Ja

Ja, wenn § 8 BetrVG erfüllt ist

Leiharbeitnehmer:innen

Ja, wenn länger als 3 Monate eingesetzt, § 7 BetrVG

Im Entleiherbetrieb grundsätzlich nein

Leitende Angestellte

Nein, § 5 BetrVG

Nein

⚖️ §§ 7 und 8 BetrVG — Wahlrecht und Wählbarkeit

§ 7 BetrVG regelt das aktive Wahlrecht ab 16 Jahren. § 8 BetrVG regelt die Wählbarkeit ab 18 Jahren und grundsätzlich 6 Monaten Betriebszugehörigkeit.

§ 7 BetrVG – Einzelnorm und § 8 BetrVG – Einzelnorm

⚖️Wichtiges Gerichtsurteil: Leiharbeitnehmer:innen und Betriesratgröße

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass regelmäßig beschäftigte Leiharbeitnehmer:innen bei der Größe des Betriebsrats grundsätzlich mitzuzählen sind. Für Arbeitnehmer:innen ist das wichtig, weil ein zu klein gewähltes Gremium die Wahl angreifbar machen kann.

BAG, Beschluss vom 13.03.2013, Az. 7 ABR 69/11

Wie sind Beschäftigte geschützt, die einen Betriebsrat gründen wollen?

Beschäftigte, die eine Betriebsratswahl einleiten oder vorbereiten, können besonderen Kündigungsschutz haben; der Schutz hängt aber davon ab, welche Rolle sie genau übernehmen und ab welchem Zeitpunkt sie handeln. Pauschal unkündbar ist niemand, aber das Gesetz schützt die Initiative deutlich.

⚠️

Der besondere Schutz nach § 15 KSchG knüpft an bestimmte Schritte an, etwa die Einladung zur Wahlversammlung, einen gerichtlichen Antrag oder eine öffentlich beglaubigte Erklärung bei Vorbereitungshandlungen. Dokumentieren Sie daher genau, wer wann welchen Schritt unternimmt.

⚖️ § 15 KSchG — Kündigungsschutz rund um die Wahl

§ 15 KSchG schützt unter anderem Betriebsratsmitglieder, Wahlvorstand, Wahlbewerber:innen und bestimmte Wahlinitiator:innen vor ordentlichen Kündigungen.

§ 15 KSchG – Einzelnorm

💡Tipp Vertraulich planen, formal sauber starten

Sprechen Sie zunächst mit wenigen verlässlichen Kolleg:innen und holen Sie Beratung ein, bevor Sie öffentlich einladen. Für den Schutz kann der formale Schritt entscheidend sein, nicht das informelle Gespräch in der Pause.

Wie wird der Wahlvorstand eingesetzt?

In einem betriebsratslosen Betrieb wird der Wahlvorstand in einer Betriebsversammlung gewählt, zu der 3 wahlberechtigte Arbeitnehmer:innen oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft einladen können. Der Wahlvorstand organisiert danach die eigentliche Betriebsratswahl.

Der Wahlvorstand besteht im Regelfall aus 3 Wahlberechtigten. Er erstellt die Wählerliste, erlässt das Wahlausschreiben, prüft Wahlvorschläge, organisiert Stimmabgabe und Auszählung und macht das Ergebnis bekannt.

👤 Beispiel: Frau Kaya und zwei Kollegen

Frau Kaya arbeitet in einem Betrieb mit 42 Beschäftigten. Gemeinsam mit Herrn Neumann und Frau Berger lädt sie zur Betriebsversammlung ein. Dort wählen die anwesenden Beschäftigten einen Wahlvorstand. Erst dieser Wahlvorstand führt anschließend die Betriebsratswahl durch.

Welches Wahlverfahren gilt bei der Betriebsratsgründung?

Das richtige Wahlverfahren richtet sich vor allem nach der Zahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer:innen. Bis 100 Wahlberechtigte gilt das vereinfachte Verfahren zwingend; bei 101 bis 200 kann es vereinbart werden, darüber gilt grundsätzlich das normale Wahlverfahren.

Betriebsgröße

Verfahren

Was bedeutet das praktisch?

5 bis 100 Wahlberechtigte

Vereinfachtes Wahlverfahren, § 14a BetrVG

Schneller, stärker versammlungsbezogen

101 bis 200 Wahlberechtigte

Vereinfachtes Verfahren möglich

Nur bei Vereinbarung mit dem Arbeitgeber

Mehr als 200 Wahlberechtigte

Normales Wahlverfahren

Längere Fristen, stärker formalisiert

ⓘ Hinweis: Briefwahl ja, Online-Wahl nicht frei

Schriftliche Stimmabgabe ist nach der Wahlordnung möglich, etwa wenn Wahlberechtigte wegen Abwesenheit nicht persönlich abstimmen können. Eine allgemeine Online-Betriebsratswahl ist dagegen derzeit nicht als Standardverfahren vorgesehen.

Wer bezahlt die Betriebsratswahl?

Die Kosten der Betriebsratswahl trägt der Arbeitgeber. Die richtige Rechtsgrundlage dafür ist § 20 Abs. 3 BetrVG, nicht § 40 BetrVG, der die Kosten der laufenden Betriebsratsarbeit betrifft.

Arbeitnehmer:innen sollten trotzdem nicht beliebige Kosten verursachen. Maßstab ist die Erforderlichkeit: Was der Wahlvorstand braucht, um die Wahl ordnungsgemäß vorzubereiten und durchzuführen, muss bereitgestellt oder bezahlt werden.

Was passiert nach der Betriebsratswahl?

Nach der Wahl wird das Ergebnis bekannt gemacht, die Gewählten werden benachrichtigt und der neue Betriebsrat kommt zur konstituierenden Sitzung zusammen. Dort werden insbesondere Vorsitz und Stellvertretung gewählt.

Ab dann beginnt die eigentliche Interessenvertretung: Der Betriebsrat kann Beteiligungsrechte wahrnehmen, Beschäftigte unterstützen und bei wichtigen Fragen wie Arbeitszeit, Ordnung im Betrieb, technischen Kontrolleinrichtungen oder Gesundheitsschutz mitbestimmen.

✅ Checkliste: Betriebsrat gründen

  • Prüfen: Gibt es mindestens 5 wahlberechtigte Arbeitnehmer:innen?

  • Prüfen: Sind mindestens 3 Personen wählbar?

  • Mit 2 verlässlichen Kolleg:innen oder Gewerkschaft die Initiative vorbereiten

  • Betriebseinheit und Wahlverfahren klären

  • Einladung zur Betriebsversammlung formal sauber formulieren

  • Schutz nach § 15 KSchG vor dem öffentlichen Schritt prüfen

  • Wahlvorstand wählen lassen

  • Wählerliste, Wahlausschreiben, Wahlvorschläge und Stimmabgabe organisieren

  • Ergebnis bekannt machen und konstituierende Sitzung vorbereiten

✉️ Musterschreiben: Einladung zur Betriebsversammlung

⚖ Haftungsausschluss: Dieses Muster ist eine allgemeine Formulierungshilfe. Es ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls, insbesondere nicht bei unklarer Betriebsstruktur, Konflikten um Räume, Schichtbetrieb oder mehreren Standorten.

[Namen und Anschriften der einladenden Arbeitnehmer:innen]

An alle Arbeitnehmer:innen des Betriebs
[Betriebsname / Standort]

[Ort, Datum]

Betreff: Einladung zur Betriebsversammlung zur Wahl eines Wahlvorstands

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

wir laden Sie hiermit zu einer Betriebsversammlung ein.

Zeit: [Datum, Uhrzeit]
Ort: [Raum / Adresse]

Tagesordnung:

1. Eröffnung der Betriebsversammlung
2. Wahl eines Wahlvorstands zur Durchführung der Betriebsratswahl
3. Vorschläge für die Zusammensetzung des Wahlvorstands
4. Weitere organisatorische Hinweise

Ziel der Versammlung ist die Wahl eines Wahlvorstands nach § 17 BetrVG. Der Wahlvorstand bereitet anschließend die Betriebsratswahl vor und führt sie durch.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschriften der einladenden Arbeitnehmer:innen]

Betriebsrat gründen: Chevalier unterstützt Sie

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Fazit

Einen Betriebsrat zu gründen ist kein Gefallen des Arbeitgebers, sondern ein gesetzlich geschütztes Recht der Beschäftigten. Wenn die Mindestzahl erreicht ist, können Arbeitnehmer:innen die Wahl selbst anstoßen. Der wichtigste Rat: ruhig bleiben, vertraulich vorbereiten, Rechtsgrundlagen sauber prüfen und die formalen Schritte nicht improvisieren.

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Autor:Coen Van

Bei der Kanzlei Chevalier beschäftige ich mich als Autor mit dem Arbeitsrecht. Im Fokus stehen die Situationen, die im Job wirklich passieren: Abmahnung, Kündigungsschutzklage, Streit ums Zeugnis oder offene Überstunden. Ich erkläre, welche Rechte Betroffene haben, welche Fristen zählen und wie man am besten vorgeht. So will ich Orientierung geben, wenn's im Arbeitsverhältnis kompliziert wird.

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