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Bewerbung – Was darf man Sie im Vorstellungsgespräch fragen?

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Geprüft von Paul Krusenotto

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Das Wichtigste zum Thema „Vorstellungsgespräch“

  • Das Vorstellungsgespräch für eine Stelle dient zur Auswahl geeigneter Kandidaten für diese Stelle.
  • Die Vorbereitung besteht darin, Recherche über das Unternehmen zu betreiben und einen aussagekräftigen Lebenslauf zu erstellen
  • Im Gespräch ermöglicht es eine Präsentation der eigenen Stärken und Fähigkeiten im Gespräch.
  • Die Beantwortung der Fragen des Arbeitgebers muss ehrlich und authentisch sein.
  • Wichtigkeit von Körpersprache und Kleidung.
  • Es bietet die Möglichkeit zur Klärung offener Fragen und Verständnis des Unternehmens.
  • Das Gespräch wird mit einem Dankeschön und der Rückmeldung des Arbeitgebers abgeschlossen
  • Arbeitgeber sollten respektvollen Umgang und klare Kommunikation gewährleisten.
  • Faire Behandlung und Chancengleichheit für alle Bewerber sind wichtig.
  • Vorstellungsgespräch ist Chance für Arbeitgeber und Bewerber, passenden Arbeitsplatz zu finden.


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Ein Vorstellungsgespräch ist immer eine Stresssituation. Selbst, wenn nur typische Fragen im Vorstellungsgespräch gestellt werden. Häufig kommt man als Bewerber aber auch in die Situation, dass Personaler einen mit Fragen, die den Stresslevel hochtreiben, testen wollen. Doch welche Fragen im Vorstellungsgespräch gehen noch als Stresstest durch und mit welchen überschreitet Ihr Interview Partner klare, womöglich sogar rechtliche Grenzen? Auf typische Fragen im Vorstellungsgespräch und solche, die Sie hellhörig werden lassen sollten, werden wir im folgenden Artikel genauer eingehen.

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Was sind die häufigsten Fragen bei einem Vorstellungsgespräch?

Selbst wenn man es möchte, es ist schlicht unmöglich, sich auf alle Eventualitäten eines Bewerbungsgesprächs vorzubereiten. Es gibt aber typische Bewerbungsfragen, die beinahe in jedem Vorstellungsgespräch gestellt werden. Diese sollen dem Personaler alle Fragen über Sie beantworten, die wichtig für die zu besetzende Stelle sind. Er will sich ein umfassendes Bild von Ihnen machen, um herauszufinden, ob Sie auch wirklich die beste Wahl für den Job sind. Auf diese 19 typischen Bewerbungsfragen sollten Sie unbedingt vorbereitet sein:

Typische Fragen Vorstellungsgespräch

Fragen zur fachlichen Qualifikation

Egal, in welchem Unternehmen oder welcher Branche Sie sich beworben haben: Jeder Personaler wird prüfen, ob Sie über die Fähigkeiten, die die Stelle fordert, auch verfügen. Auf die folgenden Fragen sollten Sie also auf jeden Fall eine gute Antwort haben:

  • Warum sind gerade Sie der beste Kandidat für diesen Job?
  • Welche relevanten Erfahrungen haben Sie bisher in diesem Bereich gesammelt?
  • Mit welchen Programmen und Tools sind Sie vertraut?
  • Wie verlief Ihr beruflicher Werdegang bisher?

Fragen zur persönlichen Qualifikation

Persönliche Eigenschaften beeinflussen den Arbeitsstil. Für Personaler ist es wichtig, zum Beispiel über die Stressresistenz ihrer potenziellen Mitarbeiter Bescheid zu wissen. Seien Sie hier ehrlich. Die Beantwortung dieser Fragen zeigt auch, wie selbstreflektiert Sie sind.

  • Welche Ansprüche haben Sie an Ihren Arbeitgeber/ Ihre Arbeitsumgebung?
  • Wo liegen Ihre Stärken und Schwächen?
  • Wie würden Sie Ihren Arbeitsstil beschreiben?

Fragen zu Ihrer Persönlichkeit

Auch die größte fachliche Kompetenz bringt nichts, wenn es menschlich nicht passt. Ob Sie sich harmonisch ins Team einfügen können, will der Personaler mit diesen Fragen prüfen:

  • Was sind Ihre Hobbys?
  • Wo sehen Sie sich in fünf Jahren?
  • Wie gehen Sie mit Kritik um?
  • Wie würden Sie sich selbst beschreiben?

Fragen zur Motivation

Handelt es sich bei der Stelle um Ihren absoluten Traumjob oder haben Sie nur gerade nichts Besseres gefunden? Wenn ein Unternehmen Mitarbeiter sucht, die ihm langfristig erhalten bleiben sollen, wird der Personaler sich besonders bemühen herauszufinden, was Ihre Motivation hinter der Bewerbung ist.

  • Warum haben Sie sich auf diese Stelle beworben?
  • Sind Sie bereit, für die ausgeschriebene Stelle umzuziehen?
  • Was erhoffen Sie sich von diesem Job?

Seltsame Fragen

Mit den bisherigen Fragen rechnen die allermeisten Bewerber. Als Personaler kann man damit niemanden mehr aus der Reserve locken. Um doch noch ein wenig mehr über den Kandidaten zu erfahren, wird dann häufig tiefer in die Trickkiste gegriffen. Und das mit teilweise absurdem Ausmaß.

Seltsame Fragen, die dann auftauchen können, sind zum Beispiel:

  • Wenn Sie ein Tier wären, welches wäre das?
  • Wie viele Menschen leben in Deutschland?
  • Was ist ihr Lieblingsobst?
  • Kugelschreiber oder Füller?

Bei diesen Fragen ist weniger die Antwort als die Reaktion ausschlaggebend. Bleiben Sie selbstbewusst und lassen Sie sich nicht aus der Ruhe bringen.

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Welche Fragen sind im Vorstellungsgespräch erlaubt?

Fragen im Vorstellungsgespräch unterscheiden sich natürlich je nach Branche. Die Fragen beim Vorstellungsgespräch im Kindergarten sind andere als beim Vorstellungsgespräch für den Vorstand einer Bank. Unabhängig vom Berufsfeld gibt es aber Fragen, die eine klare Grenze überschreiten.  Persönliche und manchmal sogar juristische Grenzen. Doch nicht für jede Frage lässt sich pauschal sagen, ob sie gestellt werden darf. Bei einigen Fragen hängt die Zulässigkeit vom jeweiligen Fall ab. Allgemein gilt aber, dass „das betriebliche Interesse des Arbeitgebers an der Information und das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers“ abgewogen werden müssen.

Vorstellungsgespräch Fragen und Antworten:

  • Gesundheitszustand
    Der Gesundheitszustand des Bewerbers ist kein einfaches Thema. Der Arbeitgeber oder Personaler darf nur Fragen zur Gesundheit stellen, wenn diese für die auszuübende Tätigkeit absolut relevant sind. Zum Beispiel zu akuten Krankheiten, die Kollegen leicht anstecken können. Im Zweifel sind aber keine Fragen zur Gesundheit zulässig.
  • Vermögensverhältnisse
    Nach Vermögensverhältnissen darf nur dann gefragt werden, wenn dem Bewerber nach seiner Einstellung ein besonderes Vertrauen entgegengebracht werden soll. Zum Beispiel, wenn der Bewerber Zugriff auf große Geldsummen bekommen soll. Im Normalfall haben die Vermögensverhältnisse den Arbeitgeber aber nicht zu interessieren. Daher darf in den allermeisten Fällen nicht nach ihnen gefragt werden.
  • Vorstrafen
    Fragen zu Vorstrafen sind nur begrenzt zulässig. Die Straftaten müssen hierfür in einem Bezug zur Tätigkeit stehen. Ein Kassierer oder Bänker darf zum Beispiel gefragt werden, ob er schon einmal wegen Diebstahl verurteilt wurde. Ein Gärtner muss sich diese Frage hingegen nicht gefallen lassen.

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Welche Fragen dürfen beim Bewerbungsgespräch nicht gestellt werden?

Es gibt Fragen, die nur in wenigen Fällen gestellt werden dürfen und solche, die schlicht gar nicht gestellt werden dürfen. Diese Fragen sind unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch. Bewerbungsfragen, die auf keinen Fall gestellt werden dürfen, sind:

  • Fragen nach dem Kinderwunsch (bei Frauen):
    Diese Frage stellt eine Diskriminierung dar und darf daher nicht gestellt werden. Das Gleiche gilt auch für die Frage nach der Zahl der gewünschten Kinder oder nach Heiratsplänen.
  • Fragen nach der Religionszugehörigkeit oder der politischen Gesinnung
    Die Frage nach Partei-, Religions- oder Gewerkschaftszugehörigkeit (z.B. ob Sie ein Kopftuch tragen) ist nicht zulässig. Ausgenommen sind hier nur sogenannte Tendenzarbeitgeber. Das sind zum Beispiel Kirchen, Parteien oder Gewerkschaften. Haben Sie sich hier beworben ist die Frage erlaubt.
  • Die Frage nach dem polizeilichen Führungszeugnis
    Nicht jeder Arbeitgeber darf ein Führungszeugnis verlangen. Denn darin können womöglich mehr Angaben enthalten sein, als der Arbeitgeber mit Recht einsehen darf. Ausgenommen sind hier Arbeitsbereiche, bei denen ein Bewerber besonders vertrauenswürdig sein muss. Gute Beispiele sind hier der öffentliche Dienst oder Sicherheitsdienste.
  • Die Frage nach der sexuellen Orientierung
    Die eigene sexuelle Orientierung hat den zukünftigen Arbeitgeber nicht zu interessieren. Es gibt keine Branche, in der die sexuelle Orientierung für die spätere Tätigkeit relevant sein könnte. Deshalb könnte man davon ausgehen, dass es bezüglich dieser Frage auch keine Ausnahme geben sollte. So können Religionsgemeinschaften von ihren Beschäftigten ein loyales und aufrichtiges Verhalten im Sinne ihres jeweiligen Selbstverständnisses verlangen. Und eine diverse sexuelle Orientierung widerspricht häufig eben diesem Selbstverständnis.

Welche Fragen beim Vorstellungsgespräch stellen?

Ein Vorstellungsgespräch ist keine einseitige Angelegenheit. Beide Parteien sollen sich kennenlernen und einen Eindruck davon gewinnen, ob sie zusammen passen. Schließlich wollen Sie ihren neuen Job ja nicht gleich wieder kündigen.

Und in den meisten Bewerbungsgesprächen kommt der Zeitpunkt, an dem Sie Ihre Fragen an den Arbeitgeber stellen können. Doch was sind Fragen, die man beim Vorstellungsgespräch stellen kann?

Vorstellungsgespräch Fragen an Arbeitgeber

  • Wurde diese Stelle neu geschaffen oder wird sie nur neu besetzt?
  • Wie viele Vorgänger gab es?
  • Welche Ziele verfolgen Sie mit dieser Besetzung?
  • Welche Kollegen können mich bei meinen neuen Aufgaben am besten unterstützen?
  • Welche Aufgaben haben aus Ihrer Sicht höchste Priorität?
  • Was ist der wichtigste Beitrag meiner Position zum Erfolg des Unternehmens?
  • Wie viele Überstunden sind im Durchschnitt pro Woche zu erwarten?
  • Wie gestalten Sie die übliche Einarbeitungsphase?
  • Wie lange dauert die Probezeit?
  • Welches Wissen sollte ich mir vor dem Arbeitsantritt noch Aneignen?
  • Was kann ich tun, um Ihnen die Entscheidung für mich zu erleichtern?

Was sind Stressfragen im Vorstellungsgespräch?

Illegale oder unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch müssen Sie natürlich nicht beantworten. Stressfragen sind zwar ein fieser rhetorischer Trick, aber durchaus erlaubt. Der Personaler oder Vorgesetzte möchte hier herausfinden, wie Sie in stressigen Situationen reagieren und eine Reaktion hervorlocken, die Sie nicht einstudieren konnten. Das Wichtigste ist aber immer ruhig bleiben. Für die meisten dieser Fragen gibt es keine richtige oder falsche Antwort.

Beispiele für klassische Bewerbungsfragen im Stressinterview

  • Welche Frage möchten Sie nicht gestellt bekommen?
  • Was haben Sie heute Morgen gefrühstückt?
  • Warum hatten Sie mit Ihren bisherigen Bewerbungen noch keinen Erfolg?
  • Wann haben Sie das letzte Mal die Regeln gebrochen und warum?

 Welche Pflichten haben Gesprächspartner beim Vorstellungsgespräch?

Als Bewerber sind Sie nicht verpflichtet von sich aus unangenehme Fakten preiszugeben. Der Personaler oder Arbeitgeber muss sich selbst darum bemühen, durch ge­ziel­te Fra­gen, die für ihn in­ter­es­santen Informationen zu erhalten. 

Allerdings sollten Sie die (meisten) Fragen, die gestellt werden, auch wahrheitsgemäß beantworten. Täuschen Sie Ihren zukünftigen Arbeitgeber durch Unwahrheiten, kann dieser den Arbeitsvertrag anfechten, eventuell fristlos kündigen oder sogar eine Strafanzeige erstatten.

Zwar haben Sie generell weder das Recht noch die Pflicht, eigene Fragen im Vorstellungsgespräch zu stellen und Ihr Gegenüber ist auch nicht verpflichtet, Ihre Fragen zu beantworten. Die meisten Arbeitgeber sehen im Vorstellungsgespräch Fragen stellen aber als Zeichen Ihres Interesses und Ihrer Motivation. Keine Fragen zu haben kommt hingegen meist schlecht an.

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Welche Fragen muss ein Bewerber nicht wahrheitsgemäß beantworten

Aber was können Sie tun, wenn Ihr Interviewpartner Ihnen nicht legitime Fragen stellt? Wie reagiert man auf unzulässige Fragen?

Tipps für den Umgang mit unzulässigen Fragen

  1. Ruhe bewahren
    Bleiben Sie professionell und freundlich. Lassen Sie sich von einer unzulässigen Frage nicht aus der Ruhe bringen, auch wenn Sie zu Recht verärgert sind. Beantworten Sie die Frage gelassen. Bei einer unzulässigen Frage ist es auch egal, ob wahrheitsgemäß oder mit einer Lüge.
  1. Bleiben Sie sachlich
    Fragen Sie sich, ob die Ihnen gestellte Frage nicht eventuell doch einen Bezug zur auszuübenden Tätigkeit hat. Möglicherweise wurde die Frage ohne Hintergedanken und spontan aus der Situation herausgestellt.
  1. Handeln Sie konsequent
    Möchten Sie wirklich für ein Unternehmen arbeiten, bei der im Vorstellungsgespräch eine unzulässige Bemerkung die nächste jagt? Bedanken Sie sich für das Gespräch und beenden Sie die Unterhaltung.

Bei Diskriminierung können Sie eine Klage in Betracht ziehen.

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Wieso dürfen Sie auf unzulässige Fragen lügen?

Bei den klassischen Fragen im Vorstellungsgespräch sollten Sie bei der Wahrheit bleiben. In der Bewerbungssituation schützt das Persönlichkeitsrecht Sie als Kandidaten aber vor bestimmten Fragen. Um Bewerbern hier ein Instrument gegen unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch an die Hand zu geben, haben Bewerber ein sogenanntes Recht zur Lüge. Das bedeutet Sie dürfen hier bewusst mit der Unwahrheit antworten.

Warum Frage nach Schwangerschaft unzulässig?

Logischerweise wird die Frage nach einer Schwangerschaft nur Frauen gestellt. Dadurch entsteht ein Nachteil gegenüber männlichen Mitbewerbern. Deshalb verstößt die Frage nach Schwangerschaft im Vorstellungsgespräch gegen das Diskriminierungsverbot des § 7 I AGG und ist damit unzulässig.

Personalverantwortliche, die unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch stellen, müssen damit rechnen, wegen eines Verstoßes gegen das AGG von Bewerbern verklagt zu werden.

Welche Konsequenzen haben unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch?

Personalverantwortliche, die unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch stellen, müssen damit rechnen, wegen eines Verstoßes gegen das AGG von Bewerbern verklagt zu werden.

Wie können die Chevalier Rechtsanwälte Ihnen weiterhelfen?

Mitunter kann es sich beim deutschen Arbeitsrecht um ein verwirrendes Konstrukt von Rechtsvorschriften handeln. Hier ist es wichtig, einen Experten zurate zu ziehen. Wir von den Chevalier Rechtsanwälten stehen Ihnen beim Thema Arbeitsrecht immer mit Rat und Tat zur Seite. Wenn Sie negative Konsequenzen wegen einer nicht wahrheitsgemäß beantworten Frage befürchten, wenden Sie sich an uns. Nutzen Sie dazu gern unser Formular zur kostenfreien Ersteinschätzung.  Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.


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