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Erschöpft durch Überstunden: Rechte und Pflichten der Arbeitnehmenden

Überstunden

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Überstunden gehören zum Alltag von Millionen Beschäftigten. Laut Statistischem Bundesamt arbeitete 2021 jeder Achte mehr als vertraglich vereinbart. Doch wie viele Überstunden sind eigentlich arbeitsrechtlich erlaubt und wie müssen sie abgebaut werden? Diese und weitere Fragen erklärt Rabia Zayani, Arbeitsrechtsexpertin der Chevalier Rechtsanwälte

Es kommt auf den Arbeitsvertrag an

Gesetzlich ist geregelt, dass Arbeitnehmende nicht grundlos Mehrarbeit ausüben dürfen. Letztendlich zählen aber die genauen Formulierungen im Arbeits- oder Tarifvertrag bzw. der Betriebsvereinbarung. „Arbeitnehmende sind zur Leistung von Überstunden verpflichtet, wenn im Arbeitsvertrag rechtlich wirksam Überstunden vereinbart wurden“, so Zayani. Doch auch dann, wenn keine Überstunden im Vertrag festgehalten sind, können Überstunden in Notsituationen angeordnet werden. Solche Notsituationen liegen insbesondere dann vor, wenn sich Arbeitgebende nicht darauf vorbereiten können. Ist zum Beispiel der Krankenstand in der Belegschaft sehr hoch, kann eine Anordnung von Überstunden für die gesunden Arbeitnehmende rechtens sein“, so Zayani weiter.

Arbeitszeitgesetz regelt Überstunden 

An Werktagen dürfen Arbeitnehmende regulär nicht länger als acht Stunden arbeiten. Bei einer Sechs-Tage-Woche sind daher 48 Arbeitsstunden die Obergrenze. Das ist durch das Arbeitszeitgesetz festgelegt, welches die Überstundenregelung und somit auch die Obergrenzen bei der Arbeitszeit festhält. „Eine Ausdehnung auf zehn Stunden pro Tag ist erlaubt (§ 3 Arbeitszeitgesetz), wenn in den darauffolgenden sechs Monaten ein Freizeitausgleich ermöglicht wird und Arbeitnehmende die Überstunden abbauen können. Dabei zählen die Ruhepausen nicht zur täglichen Arbeitszeit dazu“, sagt Zayani.  

Wie können Überstunden abgebaut werden?

In vielen Unternehmen ist genau geregelt, wie viele Überstunden überhaupt angesammelt werden dürfen und wie diese abgebaut werden müssen. Bestehen keine Absprachen oder Regelungen, dann entscheiden laut Zayani in der Regel „die Arbeitgebenden, wann die Überstunden genommen werden müssen“. Arbeitnehmende sind hier von der Entscheidung der Vorgesetzten abhängig. Ob Überstunden vergütet werden oder ob die Stunden in Freizeit umgewandelt werden, kommt darauf an, welche einzelvertraglichen, betrieblichen oder tariflichen Regelungen angewendet werden. In einigen Unternehmen wird nur ein Freizeitausgleich gewährt, in anderen nur eine Vergütung ausgezahlt.

Ausschlussfrist und Verfallsdatum/Verjährung

In den meisten Arbeitsverträgen ist eine Ausschlussfrist geregelt. Diese gibt einen Zeitraum vor, in dem die offenen Ansprüche der Vertragsparteien geltend gemacht werden können. Werden die unbezahlten Überstunden nicht innerhalb der Ausschlussfrist geltend gemacht, verfallen sie. Ist eine Ausschlussfrist im Arbeitsvertrag nicht vorhanden, unterliegen die nicht geltend gemachten Überstunden der dreijährigen Verjährungsfrist. 

Fazit: Überstunden spielen für viele Arbeitgebende und Arbeitnehmende eine große Rolle. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind allerdings auch bei diesem Thema nicht zu unterschätzen, Arbeitnehmende, die sich nicht sicher sind, ob sie zu Überstunden verpflichtet sind und ob diese auch geltend gemacht und vergütet werden können, sollten sich laut Zayani an ausgewiesene Arbeitsrechtsexpert:innen wenden.


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