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Abfindung bei Kündigung und Aufhebungsvertrag

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Geprüft von Paul Krusenotto

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Das Wichtigste zum Thema „Abfindung bei Kündigung und Aufhebungsvertrag“

  • Abfindung ist die Entschädigung für Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. 
  • Dessen Höhe wird meist durch Verhandlungen oder Abfindungsformel festgelegt. 
  • Die Versteuerung der Abfindung hängt von verschiedenen Faktoren ab. 
  • Die Abfindung kann auch im Sozialplan geregelt sein. 
  • Die Abfindungsvereinbarungen sollten schriftlich festgehalten werden. 
  • Ein Anwalt kann bei Verhandlungen um Abfindung unterstützen. 


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Nicht jede Kündigung ist ein Grund zur Traurigkeit. Zumindest dann nicht, wenn die Summe der Abfindung stimmt. Aber was ist eine Abfindung eigentlich? Und wie viel Abfindung steht mir zu? Im folgenden Blogartikel erklären wir Ihnen alles, was Sie wissen müssen. Sie haben eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag erhalten? Prüfen Sie Ihre Ansprüche jetzt in unserem Online Schnellcheck oder nutzen Sie unser Formular zur kostenlosen Ersteinschätzung.

In welcher Situation können wir Ihnen helfen?

Was ist eine Abfindung?

Eine Abfindung ist im deutschen Arbeitsrecht als eine einmalige Geldzahlung des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin an die Arbeitnehmenden definiert und wird in der Regel im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses getätigt. Die gesetzliche Abfindung, auf die es allerdings nur in seltenen Fällen einen rechtlichen Anspruch gibt, ist auch als Regelabfindung bekannt.

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Wann bekommt man eine Abfindung?

Die schlechte Nachricht gleich vorweg: Grundsätzlich gibt es keinen Rechtsanspruch auf eine Abfindungszahlung. Abfindungszahlungen können jedoch anderweitig in Sozialplänen, Tarifverträgen, Geschäftsführerverträgen oder Einzel-Arbeitsverträgen geregelt sein. Einige Unternehmen leisten auch freiwillige Abfindungszahlungen aufgrund von Abwicklungs- oder Aufhebungsverträgen.

Lediglich eine gesetzliche Regelung findet sich in § 1a des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG). Dieser zufolge haben Arbeitnehmende einen Anspruch auf eine Abfindungszahlung, wenn der Arbeitgeber eine Kündigung aus betriebsbedingten Gründen ausspricht und dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin beim Versäumen der Klagefrist eine Entschädigungszahlung anbietet. Eine Ausnahme bildet hier § 1a KSchG. Diese Regelung hat zum Gegenstand, dass man gerade nicht klagt.

Aber keine Angst, auch wenn der besondere Kündigungsschutz für Sie nicht gilt, haben Sie gute Chancen, dass Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber dazu bereit sind, Ihnen eine Abfindung zu zahlen. Zumindest dann, wenn Sie rechtliche Unterstützung mitbringen. Bei jeder Kündigungsschutzklage besteht nämlich auch die Chance, dass Ihre Arbeitgebenden verlieren und das ist für das Unternehmen oft teurer als Mitarbeitenden eine Abfindung zu zahlen. Das liegt am sogenannten Annahmeverzugsrisiko. Das heißt, wenn Arbeitgebende den Prozess verlieren, müssen Sie ausstehende Gehälter nachzahlen.

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Wann steht mir eine Abfindung zu?

Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht nur in zwei Fällen:

  1. Wenn der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin eine betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen hat und Sie darauf hingewiesen hat, dass Sie bei verstreichen lassen der Kündigungsfrist einen Anspruch auf Abfindung haben (§ 1 a KSchG).
  2. Wenn das Arbeitsgericht auf Antrag des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin oder des Arbeitgebers beziehungsweise der Arbeitgeberin das Arbeitsverhältnis gemäß § 9 KSchG aufgelöst hat.

In allen anderen Fällen müssen Abfindungen individuell zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden verhandelt werden. Dies kann beispielsweise im Rahmen von Aufhebungsverträgen, Abwicklungsverträgen oder gerichtlichen Vergleichen erfolgen. Die Aussichten, eine Abfindung zu erhalten, sind immer dann besonders hoch, wenn eine Kündigung nicht ohne Weiteres möglich ist.

Wie viel Abfindung steht mir zu?

In Deutschland gibt es bis auf sehr wenige Ausnahmen keinen Anspruch auf eine Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ob und in welcher Höhe eine Abfindung gezahlt wird, ist in der Regel Verhandlungssache. Wir setzen für unsere Mandanten und Mandantinnen in den allermeisten Fällen aber erfolgreich eine möglichst hohe Abfindung durch.

Jetzt im Online Schnellcheck die Höhe Ihrer möglichen Abfindung erfahren und im Anschluss eine kostenfreie Ersteinschätzung durch einen unserer Rechtsexperten und Expertinnen am Telefon erhalten oder nutzen Sie unser Formular zur kostenlosen Ersteinschätzung.

Wie hoch ist eine Abfindung?

Die Höhe der Abfindung, die Arbeitnehmende vom Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin erhält, ist stets abhängig von Verhandlungen. Da es in der Regel keine gesetzlich festgeschriebenen Summen gibt, setzt man zur Bestimmung die Formel zur sogenannten Regelabfindung an. Diese ergibt sich aus der Anzahl der Beschäftigungsjahre x 0,5 x das Bruttomonatsgehalt des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin. Viele Gekündigte möchten ihre Abfindung in die Höhe treiben.

Hierbei ist es für Arbeitnehmende wichtig auf die Erfahrung von Spezialisten und Spezialistinnen, wie den Kanzlei Chevalier Anwälten und Anwältinnen, zurück zu greifen. Prüfen Sie Ihre Ansprüche jetzt in unserem Online Schnellcheck oder nutzen Sie unser Formular zur kostenlosen Ersteinschätzung.

Wie wird eine Abfindung berechnet?

Es gibt eine einfache Faustformel, die der Erleichterung der Berechnung von Abfindungen dient. Wichtigste Größe der Rechnung ist die Höhe des letzten Monatsgehalts (brutto) sowie die Beschäftigungsdauer von Arbeitnehmenden im Unternehmen. Es können jedoch unterschiedliche Formeln zur Berechnung der Abfindung angewendet werden. Am geläufigsten aber ist die Formel, nach der die Abfindung ein halbes Monatsgehalt pro Jahr der Beschäftigung beträgt. ie können vorab die mögliche Höhe Ihrer Abfindung in unserem Abfindungsrechner ermitteln.

Beispiel:

Eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer waren 10 Jahre in einem Unternehmen angestellt. Das letzte Monatsgehalt betrug 2.000 €. Der Faustformel nach hätte die Abfindung eine Höhe von 10.000 € (2.000 €/2*10 Jahre). Bei einer, vor allem von hessischen Arbeitsgerichten verwendeten Faustformel, wird zusätzlich auf das Alter von Arbeitnehmenden geachtet. Mit dieser Formel berechnet, beträgt die Abfindung bei Arbeitnehmenden,

  • die im Alter bis zu 39 Jahren liegen: 0,5
  • die im Alter 40 – 49 Jahre liegen: 0,75 und
  • die im Alter ab 50 Jahre liegen: 1,0 

Bruttomonatsgehälter pro Jahr.

Ob Sie eine Abfindung erhalten können, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Prüfen Sie diese jetzt in unserem Schnellcheck.

Wie hoch ist die Abfindung bei Schwerbehinderten?

Als grundsätzlicher Richtwert gilt auch bei Abfindungen nach Kündigung eines Schwerbehinderten die Formel 0,5 x Anzahl der Beschäftigungsjahre x Monatsgehalt. Dennoch fließen in die individuelle Berechnung meist auch Faktoren wie das Lebensalter des Empfängers oder eben eine vorhandene Schwerbehinderung mit ein. Das Bundesarbeitsgericht hat daher in einem Urteil festgelegt, dass auch bei behinderten Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen eine Einzelfallentscheidung getroffen werden muss, wenn dies grundsätzlich, also bei nicht – behinderten Arbeitnehmenden, so gehandhabt wird. Planen Arbeitgeber oder Arbeitgeberinnen an, in einem Sozialplan Regelungen zu Abfindungen für unterschiedliche Arbeitnehmergruppen zu treffen, müssen sie dabei das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz mit seinen Diskriminierungsverboten berücksichtigen.

Wie hoch ist die Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung?

Sollen Arbeitnehmende betriebsbedingt gekündigt werden, ist eine Abfindung vom Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin nicht zwangsläufig Pflicht. Der Anspruch auf Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung ist nach § 1a des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Im Gesetz ist dazu folgendes festgehalten: 

Kündigt der Arbeitgeber wegen dringender betrieblicher Erfordernisse nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und erhebt der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin bis zum Ablauf der Frist des § 4 Satz 1 keine Klage auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, hat der Arbeitnehmer mit dem Ablauf der Kündigungsfrist Anspruch auf eine Abfindung.

Kündigt Ihnen der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin also aus betrieblichen Gründen und gibt innerhalb dieser den Hinweis auf eine Abfindung, können Arbeitnehmende eine Abfindung erhalten. Allerdings besteht der Anspruch nur, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin im Gegenzug die Frist zur Kündigungsschutzklage verstreichen lässt. Für die Berechnung der Abfindung bei betriebsbedingten Kündigung wird ebenfalls die Formel der Regelabfindung angewendet. Nutzen Sie jetzt unseren Schnellcheck zur Prüfung der Höhe Ihrer Abfindung.

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Warum werden Abfindungen vereinbart, obwohl es keinen Anspruch darauf gibt?

Obwohl es von Ausnahmefällen abgesehen keinen Anspruch auf Abfindung gibt, sind Arbeitgebende dennoch häufig bereit, diese zu zahlen. Meist sind Abfindungen das Ergebnis von Verhandlungen zwischen Arbeitgeber oder Arbeitgeberin und Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin. Es gibt jedoch auch Kündigungsfälle, bei denen durchaus ein Anspruch auf eine Abfindung besteht. Dies gilt bei Sozialplanabfindungen, Nachteilsausgleichsabfindungen, Abfindungen nach § 1a des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) und auch Auflösungsabfindungen. Zusätzlich können vertragliche Abfindungsansprüche berechtigt sein. Vertraglich geregelte Auflösungsansprüche kommen meistens bei leitenden Angestellten vor.

Dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber trotz des nicht vorhandenen Anspruchs von Arbeitnehmenden oft bereit sind, eine Abfindung zu zahlen, mag sich zunächst widersprüchlich anhören, hat aber eine einfache Erklärung.

Werden Arbeitnehmende gefeuert, haben diese die Möglichkeit, eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Das Gericht entscheidet dann, ob die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer rechtmäßig gekündigt wurde oder nicht. Befindet das Gericht die Kündigung für nicht rechtens, gilt das Arbeitsverhältnis als nie beendet und wird fortgesetzt. Am Anfang kann meist noch nicht abgesehen werden, wie der Ausgang des Prozesses sein wird. Es ist nicht unüblich, dass ein solcher Prozess Monate oder sogar Jahre dauert, bevor eine rechtskräftige Entscheidung. Aus diesem Grund sieht ist vorgesehen, dass die Parteien im ersten Schritt versuchen sollen, den bestehenden Streit durch Verhandlungen einvernehmlich zu lösen. Dies spart nicht nur den Gerichten Zeit, sondern ist auch für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen nur von Vorteil. Wenn das Gericht nämlich zugunsten des betroffenen Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin entscheidet, müssen Arbeitgebende nicht nur die Gerichtskosten sowie Anwaltskosten leisten. Die Kündigung wird auch für unwirksam erklärt, was bedeutet, dass der arbeitnehmenden Person eine Gehaltsnachzahlung für den Zeitraum ab der Kündigung zusteht. Arbeitgebende können sich also mit der Zahlung einer Abfindung eine Menge Kosten sparen.

Betriebsbedingte Kündigung Abfindung

Der § 1a des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) behandelt das Recht auf eine Abfindung im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung.

“Der § 1a des Kündigungsschutzgesetzes besagt Folgendes: 

(1) Kündigt der Arbeitgeber wegen dringender betrieblicher Erfordernisse nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und erhebt der Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Frist des § 4 Satz 1 keine Klage auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, hat der Arbeitnehmer mit dem Ablauf der Kündigungsfrist Anspruch auf eine Abfindung. Der Anspruch setzt den Hinweis des Arbeitgebers in der Kündigungserklärung voraus, dass die Kündigung auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt ist und der Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Klagefrist die Abfindung beanspruchen kann.

(2) Die Höhe der Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. § 10 Abs. 3 gilt entsprechend. Bei der Ermittlung der Dauer des Arbeitsverhältnisses ist ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufzurunden.”

Aufhebungsvertrag Abfindung

Bei einem Aufhebungsvertrag haben Sie keinen generellen Anspruch auf eine Abfindung. Die Abfindung sowie deren Höhe sind hier Verhandlungssache. Kurz gesagt ist ein Aufhebungsvertrag eine vertrag­liche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden, die das Arbeitsverhältnis beendet. Der wichtigste Unterschied zur Kündigung ist, dass beide Verhandlungspartner dem Auflösungs­vertrag zustimmen müssen. Und eben, weil Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer einem solchen Aufhebungsvertrag zustimmen müssen, besteht die Chance, hier eine großzügige Abfindung herauszuhandeln.

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Was spricht für oder gegen einen Abfindungsvergleich?

Der Abfindungsvergleich, auch Entlassungsentschädigung genannt, ist der häufigste Fall einer Abfindung. Hier erklärt sich die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber bereit, beim Vorliegen einer Kündigung oder beim Abschließen eines Aufhebungsvertrages dazu, eine Abfindung zu zahlen. Natürlich nur, sofern der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin sich mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses einverstanden erklärt. 

Aber sollten Sie auf den Abfindungsvergleich wirklich eingehen? Was spricht dafür und was dagegen?

Pro

  • Schnelle und einfache Klärung: Eine juristische Auseinandersetzung kann sehr viel Zeit in Anspruch nehmen, kostet Anwalts- und Gerichtsgebühren und kann ganz schön nervenaufreibend sein. Eine Abfindungsvereinbarung erspart beiden Verhandlungspartnern diesen Stress und die Kosten.
  • Es sind große Geldbeträge verhandelbar: Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin gehen ein hohes Risiko ein, wenn er oder sie darauf vertraut, dass Ihre Kündigung wirksam ist. Irren Arbeitgebende, sind sie verpflichtet, weiter Gehalt zu zahlen und das, obwohl Sie schon nicht mehr im Unternehmen arbeiten. Mit dieser Information können Sie sich Ihre Zustimmung zur freiwilligen Auflösung des Arbeitsverhältnisses teuer entlohnen lassen.
  • Das Arbeitszeugnis kann Teil der Abfindungsverhandlungen sein. Die meisten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden Ihnen zusätzlich zur Abfindung auch ein gutes Arbeitszeugnis ausstellen.

Contra

  • Ist eine Abfindung erst einmal unterschrieben, ist der Fall endgültig abgeschlossen. Selbst wenn Sie im Nachhinein feststellen, dass Ihre Abfindung eigentlich viel zu gering ausgefallen ist, können Sie nicht mehr nachverhandeln.
  • Eine Abfindung kann zu einer Sperrfrist beim Arbeitsamt führen. Eine Abfindung ist immer auch eine freiwillige Aufhebung Ihres Arbeitsverhältnisses. Deswegen sind Sie dann in der Regel für drei Monate beim Arbeitsamt für das Arbeitslosengeld gesperrt. Der Zeitraum kann aber sogar noch länger werden.

Was ist der Annahmeverzug bzw. Annahmeverzugslohn?

Der Annahmeverzugslohn bezeichnet den Arbeitslohn, den Arbeitnehmende erhalten, wenn sie ihre Arbeitskraft dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin anbieten, die Arbeitskraft aber nicht angenommen wird. Gesetzlich ist er in § 615 BGB geregelt.

Wenn Arbeitgeberin oder Arbeitgeber die mögliche und gewollte Arbeitsleistung eines Arbeitnehmenden nicht annehmen, geraten sie in Annahmeverzug.

Beispiel: 

Ein Arbeitnehmer wurde von seiner Vorgesetzten nach Ausspruch einer Kündigung nicht mehr beschäftigt. Nach Abschluss des Kündigungsschutzprozesses stellt sich aber heraus, dass die Kündigung unwirksam ist. De facto hat das Arbeitsverhältnis dann die gesamte Zeit (unter Umständen viele Monate oder gar Jahre) weiter bestanden. Der Arbeitnehmer würde für diese Zeit dann einen Annahmeverzugslohn erhalten.

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Wie wird eine Abfindung versteuert?

Wie kann ich meine Abfindung versteuern und mit wie viel Prozent wird eine Abfindung versteuert? Arbeitnehmende, die mit Ihrem Jobverlust eine Abfindung erhalten, müssen diese grundsätzlich voll versteuern. Sollte die Abfindung vollständig in einem Kalenderjahr ausgezahlt worden sein, können Sie aber meist eine Steuerermäßigung beantragen: die sogenannte Fünftelregelung. Abfindungszahlungen sind immer sozialversicherungsfrei.

Abfindung Fünftelregelung:

Die Werte in diesem und in den nächsten Beispielen beziehen sich auf einen ledigen Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind Soli sowie die Kirchensteuer außen vor gelassen. 

Beispiel:

Frau Müller verdient 2022 ein Jahreseinkommen von 40.000 Euro und erhält 60.000 Euro als Abfindung.

Einkommensteuer bei 40.000 €8.246 €
Einkommensteuer bei 52.000 € (40.000  + 1/5 der Abfindung)12.662 €
Differenz der Steuerbeträge4.416 €

Wann sind Abfindungen sozialversicherungsfrei?

Abfindungen, die im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, sind beitragsfrei, da sie den Wegfall zukünftiger Gehälter wegen des Verlustes des Arbeitsplatzes ausgleichen sollen. Im Gegensatz dazu können Abfindungen in anderen Situationen sehr wohl sozialversicherungspflichtig sein. Dies gilt für Abfindungen:

  • bei einer Änderungskündigung durch den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin
  • beim Ende eines befristeten Arbeitsvertrags
  • bei einem Betriebsübergang
  • beim Eintritt in den Ruhestand mit Erreichen des maßgeblichen Ruhestandsalters
  • bei Urlaubsabgeltungen für zustehenden, aber noch nicht genommenen Urlaub

Ist eine Abfindung krankenversicherungspflichtig?

Für die Zahlung des Krankenversicherungsbeitrags gilt das dasselbe wie für den Umgang  mit den Sozialversicherungsbeiträgen. Handelt es sich um eine Abfindungszahlung innerhalb der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, zum Beispiel bei Kündigung durch den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin, ist der Betrag nicht krankenversicherungspflichtig. In vielen anderen Fällen, z.B. beim Ende eines befristeten Arbeitsvertrags, müssen der Krankenversicherungsbeitrag allerdings darauf gezahlt werden.

Wird die Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet?

Abfindungen und Arbeitslosengeld sind eine Kombination, die die ohnehin schon schwierige Situation von gekündigten Arbeitnehmenden noch zusätzlich erschwert. Aber wird Abfindung auf Arbeitslosengeld angerechnet? Eine Abfindung, die Sie bei der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses erhalten, wird nicht auf das Arbeitslosengeld I angerechnet. Schließen Sie mit Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber aber einen Aufhebungsvertrag und verlassen verfrüht das Unternehmen, ohne den Ablauf der Kündigungsfrist abzuwarten, dann pausiert Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld zunächst. Eine Sperrzeit wegen zu hoher Abfindung ist also durchaus möglich.

Achtung: Eine Sperrzeit des Arbeitslosengeldes darf es nur geben, wenn es keinen wichtigen Grund für den Weggang aus dem Unternehmen gibt bzw. ein Aufhebungsvertrag geschlossen wurde.

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Wie wird eine Abfindung ausgezahlt?

Die Abrechnung einer Abfindung und dessen Auszahlung erfolgt in der Regel mit der nächsten Gehaltszahlung. Arbeitnehmende und Arbeitgeber oder Arbeitgeberinnen können aber auch einen bestimmten Zeitpunkt vereinbaren, um steuerliche Nachteile für Arbeitnehmende zu verhindern. Nutzen Sie jetzt unseren Online Schnellcheck zur Prüfung Ihrer möglichen Abfindungshöhe oder nutzen Sie unser Formular zur kostenlosen Ersteinschätzung.

Was ist eine Abfindung gemäß § 1a KSchG (Kündigungsschutzgesetz)?

Der §1a im KSchG regelt die Abfindung bei Kündigung durch den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin im Falle einer betriebsbedingten Kündigung. Die Höhe der Abfindung ist gesetzlich festgelegt und beträgt 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr.

Muss die Abfindung nach § 1a KSchG angenommen werden?

Gekündigte Arbeitnehmende müssen ein Abfindungsangebot gemäß § 1a KSchG nicht annehmen, sondern können auch mit einer Kündigungsschutzklage reagieren und um den Erhalt Ihres Arbeitsplatzes streiten.

Warum sollte ich ein Abfindungsangebot gemäß § 1a KSchG annehmen?

  • Die Kündigung ist gerechtfertigt.
  • Sie haben ohnehin schon einen neuen Job.
  • Sie wollen mit dem Thema abschließen.

Warum sollte ich ein Abfindungsangebot gemäß § 1a KSchG nicht annehmen?

  • Die Kündi­gung ist mit großer Wahr­schein­lich­keit un­wirk­sam. 
  • Wenn der Ar­beit­ge­ber oder die Arbeitgeberin, sich voraussichtlich auch auf ei­ne höhe­re Ab­fin­dung ein­las­sen wird.

Wie können die Chevalier Rechtsanwälte Ihnen nach einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag helfen?

Eine Kündigung ist immer eine belastende Situation und stellt das Leben gerne einmal ganz schön auf den Kopf. Eine Abfindung in der richtigen Höhe ermöglicht es Ihnen, Zeit zu nehmen und neu zu orientieren. Sie haben eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag erhalten? Prüfen Sie Ihre Ansprüche jetzt in unserem Online Schnellcheck oder nutzen Sie unser Formular zur kostenlosen Ersteinschätzung.

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