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Außerordentliche Kündigung: Wann ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt?

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Ausserordentliche Kuendigung
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Geprüft von Paul Krusenotto

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Das Wichtigste zum Thema “Außerordentliche Kündigung”

  • Eine Außerordentliche Kündigung ist nur bei wichtigem Grund möglich. 
  • Dieser Grund muss schwerwiegend sein; es kann sich um Vertrauensbruch, Diebstahl oder Beleidigung handeln. 
  • Die Kündigung muss spätestens zwei Wochen nach Kenntnis hierüber seitens des Arbeitgebers erfolgen. 
  • Eine vorherige Abmahnung ist dann gegebenfalls nicht notwendig. 
  • Eine genaue Abwägung zwischen Interessen des Arbeitnehmers und Arbeitgebers ist nötig. 
  • Eine Kündigungsschutzklage kann daraufhin eingelegt werden. 
  • Der Arbeitgeber trägt die Beweislast für den Kündigungsgrund
  • Eine Anwaltliche Beratung wird empfohlen. 


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Was ist eine außerordentliche Kündigung?

Eine außerordentliche Kündigung ist immer ein Notfallmittel, das sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer genutzt werden kann, wenn das Arbeitsverhältnis nachhaltig geschädigt ist oder eine Weiterbeschäftigung aus wichtigen Gründen unmöglich ist. Damit eine außerordentliche Kündigung rechtlich wirksam ist, muss sie hohe Anforderungen erfüllen. Inwiefern sich eine außerordentliche Kündigung von einer ordentlichen Kündigung unterscheidet, ob Arbeitnehmer gegen sie vorgehen können und welche Rechte sie haben, inwiefern es Arbeitslosengeld nach fristloser Kündigung gibt und viele weitere interessante Fakten rund um die außerordentliche Kündigung, erklären wir in diesem Artikel.

Was bedeutet außerordentliche Kündigung?

Die außerordentliche Kündigung ist eine besondere Form ein Arbeitsverhältnis zu beenden. Damit ein Arbeitsverhältnis rechtmäßig außerordentlich gekündigt werden kann, muss die Kündigung aus wichtigem Grund erfolgen. Ein zentraler Unterschied zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung besteht in der Kündigungsfrist

Eine außerordentliche Kündigung erfolgt regelmäßig fristlos, d.h. mit sofortiger Wirkung. Eine außerordentliche Kündigung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber kann beispielsweise in Betracht kommen, wenn ein Angestellter gegen seine Pflichten grob verstößt. Gründe für eine außerordentliche Kündigung sind liegen regelmäßig in de Verhalten von Mitarbeitern. Grundsätzlich können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer die außergewöhnliche Kündigung nutzen. In der Mehrheit der Fälle geht die Initiative aber vom Arbeitgeber aus – mit entsprechenden Nachteilen für betroffene Arbeitnehmer.

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Ist eine außerordentliche Kündigung immer fristlos?

Die ordentliche und außerordentliche Kündigung unterscheiden sich im Hinblick auf die Einhaltung der Kündigungsfrist. Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung wird die Kündigungsfrist bei der außerordentlichen Kündigung nicht eingehalten. Sehr häufig erfolgen außerordentliche Kündigungen fristlos – es gibt aber auch Ausnahmen. Bei einer fristlosen Kündigung handelt es sich in jedem Fall um eine außerordentliche Kündigung. Hingegen ist nicht jede außerordentliche Kündigung auch eine fristlose Kündigung. Erfolgt eine außerordentliche Kündigung fristgemäß entsprechend der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfrist, spricht man von einer außerordentlichen Kündigung mit Auslauffrist. Diese Variante findet beispielsweise bei betriebsbedingten Kündigungen Anwendung, soweit die ordentliche Kündigung ausgeschlossen ist, z.B. durch Tarifverträge oder sonstige vertragliche Regelungen. Die außerordentliche fristlose Kündigung kommt dann infrage, wenn der Arbeitnehmer dem Unternehmen durch sein Verhalten schädigt und dies schnellstmöglich beendet werden soll.

Was ist ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung?

Zum Schutz des Arbeitnehmers muss die Kündigung durch den Arbeitgeber bestimmte Anforderungen erfüllen, um rechtmäßig zu sein. Damit der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer sein außerordentliches Kündigungsrecht ausüben kann, müssen der Kündigung wichtige Gründe zugrunde liegen. Diese Gründe müssen aufzeigen, dass eine Weiterführung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zumutbar ist. In vielen Fällen liegen die Gründe für eine außerordentliche fristlose Kündigung im Verhalten des Arbeitnehmers. Solche Gründe können sein: 

  • Arbeitsverweigerung
  • Arbeitszeitbetrug
  • Grobe Verletzung der Treuepflicht
  • Anhaltende Arbeitsunfähigkeit
  • Mobbing, sexuelle Belästigung von Arbeitskollegen
  • Beleidigung des Arbeitgebers

Kann man ohne Abmahnung fristlos gekündigt werden?

Eine fristlose Kündigung, deren Grund im Verhalten des Arbeitnehmers liegt, ist in vielen Fällen nur möglich, wenn dieser zuvor bereits einmal aufgrund einer ähnlichen Pflichtverletzung abgemahnt wurde. Die außerordentliche Kündigung nach Abmahnung kann demnach häufig erst erfolgen, wenn der unter Kündigungsschutz stehende Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum bzw. wiederholt Fehlverhalten zeigt, welches das Arbeitsverhältnis beeinträchtigt. Wenn der betroffene Arbeitnehmer nicht unter den Kündigungsschutz fällt, z.B. weil er sich in der Probezeit befindet, ist keine vorherige Abmahnung nötig. Auch wenn das Fehlverhalten so gravierend ist, dass der Arbeitnehmer nicht damit rechnen konnte, dass der Arbeitgeber dieses tolerieren würde, kann die fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung erfolgen. Beispiele hierfür sind unter anderem das Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit, Bestechung oder sexuelle Belästigung. In diesen Fällen kann dem Arbeitnehmer direkt gekündigt werden.

Wie verhalte ich mich bei einer fristlosen Kündigung?

Wem fristlos gekündigt wird, der befindet sich in der Regel in einer persönlichen Ausnahmesituation. Nichtsdestotrotz sollten betroffene Arbeitnehmer Ruhe bewahren und besonnen handeln. Wenn die Kündigung nicht zurückgenommen wird haben Arbeitnehmer drei Wochen Zeit, um juristisch gegen ihre Entlassung vorzugehen, z.B. im Rahmen einer Kündigungsschutzklage. Betroffene sollten sich für die Bewertung ihres Falls und die juristische Beratung unbedingt einen erfahrenen Rechtsbeistand suchen, der ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber außergerichtlich und gerichtlich kompetent vertreten kann. Wenn auch Sie eine fristlose Kündigung erhalten haben und diese anfechten möchten, sind die Arbeitsrechtexperten von Chevalier für Sie da. 

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Kann man in der Probezeit fristlos kündigen?

Eine fristlose Kündigung in der Probezeit ist prinzipiell möglich. Wenn die Weiterbeschäftigung für eine der Seiten nicht zumutbar ist, kann das Arbeitsverhältnis fristlos außerordentlich gekündigt werden. Hierbei sind die gleichen Voraussetzungen zu beachten wie bei einer fristlosen außerordentlichen Kündigung während eines regulären Arbeitsverhältnisses.

Darf der Arbeitgeber nach einer fristlosen Kündigung das Gehalt einbehalten?

Im Falle einer ordentlichen Kündigung erhält der Arbeitnehmer bis zum offiziellen Ende des Arbeitsverhältnis eine Vergütung für seine Arbeit. Bei der fristlosen Kündigung sieht die Sache entsprechend anders aus. Der Anspruch auf Vergütung endet mit dem Tag an dem die fristlose Kündigung wirksam wird. Arbeitgeber dürfen das bis dahin noch zustehende Gehalt aber auch bei einer fristlosen Kündigung nicht einbehalten. Hat der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der fristlosen Kündigung zudem noch Resturlaub, kann er diesen logischerweise nicht mehr nehmen, da das Arbeitsverhältnis zu Ende ist. Der Arbeitgeber muss diese Urlaubstage dem Arbeitnehmer auszahlen. Es gibt also für die Zeit nach Wirksamwerden der fristlosen Kündigung keinen Lohn mehr.  Geht der Arbeitnehmer aber gegen die fristlose Kündigung vor und wird diese in der juristischen Auseinandersetzung im Rahmen einer Kündigungsschutzklage für unwirksam erklärt, steht dem Arbeitnehmer weiterhin Gehalt zu. 

Wird man bei einer fristlosen Kündigung vom Arbeitsamt gesperrt?

Die fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber ist für Arbeitnehmer sehr nachteilig. Denn diese werden durch sie sofort beschäftigungslos und erhalten keine Vergütung mehr. Zudem bekommen sie in vielen Fällen kein Arbeitslosengeld bei fristloser Kündigung. Eine Sperre beim Arbeitslosengeld wird verhängt, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitslosigkeit selbst verschuldet hat. Ob bei einer fristlosen Kündigung eine Arbeitslosengeldsperre erfolgt ist davon abhängig, warum der Arbeitnehmer seinen Job verloren hat. Hat der Arbeitnehmer durch Fehlverhalten die Kündigung nachweislich selbst verursacht, wird er in der Regel gesperrt. Diese Sperre kann bis zu 12 Wochen dauern. Erst danach hat der Anspruch auf Arbeitslosengeld. Liegen die Gründe für die fristlose Kündigung hingegen nicht im Verhalten des Arbeitnehmers, sondern ist sie Folge drastischer betriebsbedingter Veränderungen, müssen Betroffene hingegen nicht mit einer Sperre rechnen und haben auch bei fristloser Kündigung Anspruch auf Arbeitslosengeld.

So oder so ist es wichtig, dass betroffene Arbeitnehmer mit juristischer Unterstützung gegen ihre fristlose Kündigung vorgehen. Denn liegt kein triftiger Grund für die Kündigung vor, haben Arbeitnehmer gute Chancen erfolgreich gegen ihre Entlassung vorzugehen und haben weniger finanzielle Einbußen.

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Bin ich nach einer fristlosen Kündigung krankenversichert?

Bei einer fristlosen Kündigung endet das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung. Betroffene Arbeitnehmer müssen sich aber keine Sorgen um ihren Versicherungsschutz machen. Dieser bleibt weiter bestehen – auch wenn die Kündigung außerordentlich ist. Für den Fall, dass die Arbeitsagentur eine Sperre verhängt, haben Arbeitnehmer in den ersten vier Wochen der Sperrzeit ganz normal Anspruch auf Leistungen der Krankenversicherung entsprechend der sogenannten Nachversicherungspflicht. Nach Ablauf der vier Wochen haben sie dann bis zum Ende der Sperrfrist den normalen Krankenversicherungsschutz der Arbeitslosen.

Aufhebungsvertrag oder fristlose Kündigung: Was ist besser?

Eine außerordentliche fristlose Kündigung ist ein sehr eindeutiges Zeichen dafür, dass die Arbeitsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer keine Zukunft hat. Prinzipiell haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, mit einer Kündigungsschutzklage gegen ihre Entlassung vorzugehen, auch wenn eine Weiterbeschäftigung im Unternehmen nicht das direkte Ziel ist, sondern man sich vielmehr wirtschaftlich absichern und zum Beispiel eine Abfindung erhalten möchte. Die Erfolgschancen einer Kündigungsschutzklage sind dabei extrem von der Konstellation im Einzelfall abhängig. 

Ein Aufhebungsvertrag kann hingegen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer Vorteile bringen: Sie können das Arbeitsverhältnis damit in der Regel ohne langwierige juristische Auseinandersetzung beenden – sofern sich beide Seiten hinsichtlich der Bedingungen einig sind. Prinzipiell ist es möglich, dass eine fristlose Kündigung durch Verhandlungen in eine fristgemäße Kündigung umgewandelt wird und am Ende sogar eine Abfindung für den Arbeitnehmer steht. Hierfür sollten sich Arbeitnehmer unbedingt Unterstützung von einem Anwalt für Arbeitsrecht nehmen, der ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber mit Nachdruck vertritt. Gleiches gilt, wenn man eine Kündigung in Aufhebungsvertrag umwandeln will. 

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